Zwischen Dannebrog und PreuÃenadler - Husum-Stadtgeschichte
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Die Stadt (1852)<br />
Am grauen Strand, am grauen Meer<br />
Und seitab liegt die Stadt;<br />
Der Nebel drückt die Dächer schwer,<br />
Und durch die Stille braust das Meer<br />
Eintönig um die Stadt.<br />
Es rauscht kein Wald, es schlägt im Mai<br />
Kein Vogel ohn’n Unterlaß;<br />
Die Wandergans mit hartem Schrei<br />
Nur fliegt in Herbstesnacht vorbei,<br />
Am Strande weht das Gras.<br />
Doch hängt mein ganzes Herz an dir,<br />
Du graue Stadt am Meer;<br />
Der Jugend Zauber für <strong>und</strong> für<br />
Ruht lächelnd doch auf dir, auf dir,<br />
Du graue Stadt am Meer.<br />
Das Schloss vor <strong>Husum</strong> um 1900<br />
Theodor Storm wurde ab 1. September 1867 in<br />
<strong>Husum</strong> als Amtsrichter tätig, mit Dienstsitz im<br />
Schloss. _ Von 1577-82 von Herzog Adolf als<br />
Nebenresidenz erbaut, im 17. Jh. Witwensitz der<br />
Herzoginnen <strong>und</strong> Sitz des Amtmannes. Mitte des<br />
18. Jh. erfolgten Umbaumaßnahmen. 1796 wurde<br />
der letzte Turm bis auf einen Stumpf abgebrochen,<br />
im 19. Jh. weitere Räume zu Dienstwohnungen<br />
<strong>und</strong> Amtsstuben umgebaut. Ab 1830<br />
diente das Schloss nur noch als Amts- <strong>und</strong> Kreisverwaltung.<br />
Als „traurig vernüchtert“ beschrieb<br />
1887 der schleswig-holsteinische Provinzialkonservator<br />
R. Haupt das „Schloss vor <strong>Husum</strong>“ . In<br />
abschnittsweisen Restaurierungen ab 1974 wurde<br />
1980 auf den Turmstumpf ein neuer Turm gesetzt.<br />
Heute ist das „Schloss vor <strong>Husum</strong>“ ein bedeutendes<br />
kulturelles Zentrum der Westküste.<br />
<strong>und</strong> der Landschaft Pellworm mit der Insel <strong>und</strong> einigen benachbarten Halligen<br />
bestand 28 , hatte nach wie vor eine gesonderte Kriminalgerichtsverfassung,<br />
die sich teilweise von der der anderen Ämter unterschied. Der<br />
Landvogt übte hier die Gerichtsbarkeit über sämtliche Harden <strong>und</strong> Vogteien<br />
aus. Er führte die summarische Untersuchung, ohne Beiziehung von<br />
Gerichtsbeisitzern <strong>und</strong> ohne einen Actuar als Protokollführer. Die Spezialinquisition<br />
gehörte vor Kriminaluntergerichte in Simonsberg, Schwabstedt,<br />
den Harden <strong>und</strong> in Rödemis. Diese Gerichte waren mit Laien besetzt,<br />
die sich unterschiedlich „Rathmänner, Koegsinteressenten, Sandmänner,<br />
Vögte, Fleckensvorsteher, Bonden, Höftmänner <strong>und</strong> Gevollmächtigte“<br />
nannten. Hier hatte der Landvogt den Vorsitz cum voto, der Amtsverwalter<br />
(ebenfalls Jurist) führte als Actuar das Protokoll 29 . Pellworm <strong>und</strong> die dazu<br />
gehörigen Halligen hatten einen eigenen Landvogt, was bereits aus Gründen<br />
der Anreise per Schiff in der Schlechtwetterzeit sehr zweckmäßig war.<br />
Die Oberaufsicht über die Kriminaljustiz im Herzogtum Schleswig hatte das<br />
Obercriminalgericht in Schleswig. Es war aber auch teilweise selbst untersuchende<br />
<strong>und</strong> erkennende Behörde. Ein weiteres Gericht war das Oberappellationsgericht in<br />
Kiel, das in Kriminalsachen in bestimmten Fällen erkennendes Gericht, nicht jedoch<br />
Untersuchungs- oder oberaufsehende Behörde war. Im Falle der Verhängung<br />
der Todesstrafe - auch Storm erwähnt, daß er diese verhängen könnte - waren Akten<br />
<strong>und</strong> Urteil an das Oberappellationsgericht in Kiel zu senden. Sie gingen dann zur<br />
Entscheidung über eine eventuelle Begnadigung weiter an die Königlich Schleswig-Holstein-Lauenburgische<br />
Kanzlei 30 .<br />
In Zivilsachen hatte der Landvogt, wie andernorts der Oberbeamte, ein<br />
sog. erstes Verhör oder die prima audientia. Diese Einrichtung bezweckte<br />
die Verhinderung eigentlicher Prozesse <strong>und</strong> Förderung der Vergleiche unter<br />
den Parteien. Gelang keine gütliche Regelung, wurde die Sache auf den<br />
ordentlichen Rechtsweg verwiesen.<br />
In der Landesbibliothek Schleswig finden sich kartonweise Bände mit<br />
kurzen Gerichtsprotokollen aus Storms Landvogtszeit. Aus diesen ist die<br />
starke Vergleichsbereitschaft Storms zu entnehmen, zu der er, wie oben<br />
erörtert, verpflichtet war. Storm bemerkte selbst hierzu in einem Brief an<br />
Constanze:<br />
„Gestern verglich ich wieder ein paar Prozesse. Ich vergleiche alles. ,Wi hebt ja<br />
nun son gode Landvogt’ hat eine der Parteien gesagt.“ 31<br />
b) Nachdem Österreich von Preußen besiegt worden war <strong>und</strong> im Frieden<br />
von Prag auf seine Anrechte in Schleswig-Holstein verzichten mußte, wurde<br />
das Land am 12. 1. 1867 preußische Provinz. Nun wurde Schleswig-<br />
Holstein der preußischen Gesetzgebung angegliedert, die alte Ämterorganisation<br />
aufgehoben <strong>und</strong> überall die Trennung von Justiz <strong>und</strong> Verwaltung<br />
eingeführt. Das Landvogtsamt entfiel, Storm wurde ab 1. 9. 1867 als Amtsrichter<br />
in <strong>Husum</strong> tätig, mit Dienstsitz im Schloß. Aus dem Jahre 1868<br />
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