Zwischen Dannebrog und PreuÃenadler - Husum-Stadtgeschichte
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1843 bekam Theodor Storm seine Zulassung als<br />
„Untergerichtsadvokat“ <strong>und</strong> eröffnete eine Anwaltskanzlei<br />
in <strong>Husum</strong>, Großstraße 11. Von 1845<br />
bis 1853 lebte <strong>und</strong> arbeitete Storm im Hause<br />
Neustadt 56 (Abb. oben). Hier entstand das Gedicht<br />
„Die Stadt“ (1852), das <strong>Husum</strong> als „graue<br />
Stadt am Meer“ weltweit bekannt machte.<br />
In der Wasserreihe 31 in <strong>Husum</strong> wohnte Theodor<br />
Storm von 1866 bis 1880. Heute ist es das Theodor-Storm-Museum<br />
(seit 1972), im Nebengebäude<br />
befindet sich das Storm-Archiv (seit 2006).<br />
Als die Fre<strong>und</strong>e nach <strong>und</strong> nach Berlin verließen, wandte sich Storm wieder<br />
Richtung Norden. Im Herbst 1839 kehrte er an die Universität Kiel zurück.<br />
Nach weiterer dreijähriger Studienzeit in Kiel <strong>und</strong> nach insgesamt 11<br />
Semestern bestand Storm sein Examen vor dem Königlichen Oberappellationsgericht<br />
in Kiel. Das Königliche Oberappellationsgericht war erst im<br />
Jahre 1834 errichtet worden. Mit der zeitgleichen Einrichtung der schleswig-holsteinischen<br />
Provinzialregierung in Gottorf erfolgte hierdurch die<br />
Trennung der Gewalten in der höheren Instanz. Gleichzeitig war es Prüfungsamt.<br />
Storm hatte vor der mündlichen Prüfung zwei schriftliche Hausarbeiten<br />
anzufertigen zu den Themen „Zur Begründung der Notwehr“ <strong>und</strong><br />
„De testamento pestis tempore condito“. Von der mündlichen Prüfung existiert<br />
ein Protokoll 11 , das es wert ist, hier dem Inhalt nach wiedergegeben<br />
zu werden, um insbesondere dem jungen Juristen die damaligen Examenspraktiken<br />
zu demonstrieren.<br />
Zwei Gruppen von Kandidaten wurden geprüft. Am 12. 10. erfolgte die mündliche<br />
Prüfung der Herren Jensen, Brinkmann, Koch, Kranold, Setzer <strong>und</strong> Castagne,<br />
am 13. <strong>und</strong> 14. 10. die der Kandidaten Wolfhagen, Meyer, Graf v. Moltke, Storm,<br />
Schütze (Soltau) <strong>und</strong> des baltischen Barons v. Loevenstan. Konferenz- <strong>und</strong> Appellationsrat<br />
Dr. Schmidt stellte, zusammen mit dem Oberappellationsrat Dreyer, Fragen<br />
aus der römischen Rechtsgeschichte. Es folgten Fragen aus der juristischen Hermeneutik.<br />
Dann examinierte Dr. Schmidt im römischen Zivilrecht. Daran schloß sich<br />
der Etatsrat Graf von Schirach mit Fragen aus dem Kriminalrecht <strong>und</strong> Kriminalprozeßrecht<br />
an. Zum Schluß stellte Graf Rantzau Fragen aus dem deutschen Staatsrecht<br />
<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrecht. Storms Beurteilungen, sowohl im Schriftlichen wie im<br />
Mündlichen, waren teilweise „Sehr gut“ (Deutsches <strong>und</strong> Vaterländisches Privatrecht<br />
(schriftlich), Civilprozeß (schriftlich) bis hin zum „größten Teil gut“. Am<br />
17. 10. erhielten zuerst die mit Auszeichnung bestandenen Kandidaten ihre Beurteilung.<br />
Die beste Note war offenbar der „Zweite Charakter mit sehr rühmlicher<br />
Auszeichnung“. Storm erhielt die Erteilung des „zweiten Charakters.“ Schlechtere<br />
Noten wurden bei dieser Prüfung nicht vergeben.<br />
2. Advokat in <strong>Husum</strong><br />
Am 2. 12. 1842 bewarb sich Storm um die Zulassung als Advokat der Herzogtümer<br />
Schleswig <strong>und</strong> Holstein beim dänischen König. Dem Gesuch<br />
fügte er eine Bestätigung des Etatrats <strong>und</strong> Professors der Rechte in Kiel,<br />
Dr. Pauly, vom 29. 11. 1842 bei, der bestätigte, daß Storm dänisch lesen<br />
<strong>und</strong> übersetzen könne. Nach erfolgter Zulassung ließ Storm sich dann im<br />
Februar 1843 als „Untergerichtsadvokat für die Herzogtümer Schleswig<br />
<strong>und</strong> Holstein“ in <strong>Husum</strong> nieder. Neben ihm waren zu dieser Zeit dort als<br />
„Untergerichtsadvokaten“ sein Vater, ferner Christian Ulrich Beccau <strong>und</strong><br />
ein Jurist Rehder 12 tätig.<br />
Als Rechtsanwalt in <strong>Husum</strong> mußte sich Storm mit den unterschiedlichsten<br />
Rechtsnormen auseinandersetzen. Das Herzogtum Schleswig, zu dem<br />
Stadt <strong>und</strong> Amt <strong>Husum</strong> gehörten, war in Städte, Ämter <strong>und</strong> Landschaften<br />
eingeteilt. In ihnen galt eine unvorstellbare Anzahl von unterschiedlichsten<br />
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