Zwischen Dannebrog und PreuÃenadler - Husum-Stadtgeschichte
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Theodor Storm kam 1817 im Alter von 4 Jahren<br />
in eine Klippschule, die auch als Winkel- oder<br />
Nebenschule bezeichnet wurde. Kinder von Eltern<br />
der sozialen Oberschicht besuchten ebenfalls<br />
diese Schule. Storm schrieb später über seine<br />
erste Lehrerin: „Sie wurde von allen Kindern<br />
Mutter Amberg genannt. So wollte sie es.“ - Die<br />
Schule bestand noch bis 1838.<br />
Etwas später resümiert er, jedoch nicht mehr abwertend, daß sein juristischer<br />
<strong>und</strong> sein poetischer Beruf zumeist gut miteinander vereinbar gewesen<br />
seien <strong>und</strong> daß er es oft als Erfrischung empf<strong>und</strong>en habe, „aus der Welt<br />
der reinen Phantasie in die praktische des reinen Verstandes einzukehren<br />
<strong>und</strong> umgekehrt“ 4 . Betrachtet man den Lebensweg Storms, so überwiegt tatsächlich<br />
der Eindruck einer nicht nur bedeutenden, sondern auch einer in<br />
sich geschlossenen Persönlichkeit, die ihre verschiedenen Fähigkeiten <strong>und</strong><br />
Tätigkeiten mit Erfolg zu einer harmonischen Einheit zu gestalten wußte 5 .<br />
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In der 1527 gegründeten <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule<br />
wurde anfangs der Unterricht im Privathaus<br />
des Kaufmanns Matthias Knudsen erteilt. In<br />
dem 1586 errichteten Schulneubau (Abb. oben)<br />
an der Süderstraße wurde nahezu 300 Jahre unterrichtet.<br />
Ostern 1826, Storm war 8 1/2 Jahre<br />
alt, wurde er in die Quarta der Gelehrtenschule<br />
aufgenommen <strong>und</strong> blieb bis 1835. Einem Brief an<br />
seinen Vetter Fritz Stuhr (9. 12. 1832) ist zu entnehmen,<br />
dass Storm zusätzlich Privatunterricht<br />
in französischer Konversation bei einer alten Dame<br />
bekam. Auf Wunsch des Vaters wechselte<br />
Storm im Herbst 1835 nach Lübeck auf das Katharineum,<br />
um sich besser auf die Universität<br />
vorzubereiten. Er blieb dort bis zum Schulabschluss<br />
Ostern 1837.<br />
Katharineum in Lübeck, Innenhof, alter Zustand.<br />
II. Theodor Storms juristischer Werdegang<br />
Bekanntlich war bereits der Vater des Dichters Johann Casimir Storm<br />
(1790-1874) Jurist <strong>und</strong> zwar Advokat zu <strong>Husum</strong>. Sein Sohn trat in die beruflichen<br />
Fußstapfen des Vaters, obwohl er ursprünglich gerne - wie später<br />
sein jüngerer Bruder Aemil - Medizin studiert hätte.<br />
1. Studium <strong>und</strong> Prüfung<br />
Nach dem Besuch der <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule <strong>und</strong> weiteren 1 1 /2 Jahren<br />
auf dem berühmten Katharineum zu Lübeck (zu dessen Schülern Schriftsteller<br />
wie Emanuel Geibel <strong>und</strong> die Gebrüder Mann zählten), begann<br />
Storm 1837 mit dem Jurastudium an der Landeshochschule zu Kiel. Zu<br />
dieser Zeit war Kiel eine Kleinstadt von 12000 Einwohnern, die Zahl der<br />
Studenten betrug knapp 200 6 . Zahlreiche bekannte Professoren lehrten zur<br />
Zeit Storms an der Universität. Von 1814-1849 war der Rechtslehrer Niels<br />
Nikolaus Falck die dominierende Gestalt der juristischen Fakultät 7 . Ein<br />
aufmerksamer Student Theodor Storm hätte von seiner faszinierenden Persönlichkeit<br />
<strong>und</strong> seinen detaillierten Kenntnissen, insbesondere im schleswig-holsteinischen<br />
Privatrecht, begeistert sein müssen. Die Tatsache, daß<br />
Storm es später, offenbar ohne zahlreiche Lehrbücher <strong>und</strong> Kommentare<br />
vermochte, sich innerhalb weniger Monate in das ihm gänzlich fremde<br />
preußische Rechtssystem einzuarbeiten, zeigt, daß ihm die Universität ein<br />
gutes geistiges Rüstzeug mit auf den Weg gegeben hatte.<br />
Das Studium des Rechts wurde für die akademische Jugend der Herzogtümer<br />
u. a. dadurch verkompliziert, daß Schleswig <strong>und</strong> Holstein in einem unterschiedlichen<br />
staatsrechtlichen Verhältnis zum Königreich Dänemark standen, was sich<br />
auch in den Rechtsvorschriften auswirkte: Schleswig war dänisches Lehen <strong>und</strong><br />
Holstein deutsches. Auch hatten die einzelnen Landesteile - <strong>und</strong> in ihnen jeweils<br />
wieder die einzelnen Gebiete <strong>und</strong> Städte - unterschiedliche Rechtsnormen. Das erscheint<br />
für den Außenstehenden mehr als verwirrend. Doch muß man berücksichtigen,<br />
daß die damalige Vielfalt im lokalen schleswig-holsteinischen Recht dem dort<br />
ansässigen Studenten aus eigener Beobachtung <strong>und</strong> Erfahrung, zumindest in den<br />
Gr<strong>und</strong>zügen, nicht ganz fremd war.<br />
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