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Zwischen Dannebrog und Preußenadler - Husum-Stadtgeschichte

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Theodor Storm kam 1817 im Alter von 4 Jahren<br />

in eine Klippschule, die auch als Winkel- oder<br />

Nebenschule bezeichnet wurde. Kinder von Eltern<br />

der sozialen Oberschicht besuchten ebenfalls<br />

diese Schule. Storm schrieb später über seine<br />

erste Lehrerin: „Sie wurde von allen Kindern<br />

Mutter Amberg genannt. So wollte sie es.“ - Die<br />

Schule bestand noch bis 1838.<br />

Etwas später resümiert er, jedoch nicht mehr abwertend, daß sein juristischer<br />

<strong>und</strong> sein poetischer Beruf zumeist gut miteinander vereinbar gewesen<br />

seien <strong>und</strong> daß er es oft als Erfrischung empf<strong>und</strong>en habe, „aus der Welt<br />

der reinen Phantasie in die praktische des reinen Verstandes einzukehren<br />

<strong>und</strong> umgekehrt“ 4 . Betrachtet man den Lebensweg Storms, so überwiegt tatsächlich<br />

der Eindruck einer nicht nur bedeutenden, sondern auch einer in<br />

sich geschlossenen Persönlichkeit, die ihre verschiedenen Fähigkeiten <strong>und</strong><br />

Tätigkeiten mit Erfolg zu einer harmonischen Einheit zu gestalten wußte 5 .<br />

8<br />

In der 1527 gegründeten <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule<br />

wurde anfangs der Unterricht im Privathaus<br />

des Kaufmanns Matthias Knudsen erteilt. In<br />

dem 1586 errichteten Schulneubau (Abb. oben)<br />

an der Süderstraße wurde nahezu 300 Jahre unterrichtet.<br />

Ostern 1826, Storm war 8 1/2 Jahre<br />

alt, wurde er in die Quarta der Gelehrtenschule<br />

aufgenommen <strong>und</strong> blieb bis 1835. Einem Brief an<br />

seinen Vetter Fritz Stuhr (9. 12. 1832) ist zu entnehmen,<br />

dass Storm zusätzlich Privatunterricht<br />

in französischer Konversation bei einer alten Dame<br />

bekam. Auf Wunsch des Vaters wechselte<br />

Storm im Herbst 1835 nach Lübeck auf das Katharineum,<br />

um sich besser auf die Universität<br />

vorzubereiten. Er blieb dort bis zum Schulabschluss<br />

Ostern 1837.<br />

Katharineum in Lübeck, Innenhof, alter Zustand.<br />

II. Theodor Storms juristischer Werdegang<br />

Bekanntlich war bereits der Vater des Dichters Johann Casimir Storm<br />

(1790-1874) Jurist <strong>und</strong> zwar Advokat zu <strong>Husum</strong>. Sein Sohn trat in die beruflichen<br />

Fußstapfen des Vaters, obwohl er ursprünglich gerne - wie später<br />

sein jüngerer Bruder Aemil - Medizin studiert hätte.<br />

1. Studium <strong>und</strong> Prüfung<br />

Nach dem Besuch der <strong>Husum</strong>er Gelehrtenschule <strong>und</strong> weiteren 1 1 /2 Jahren<br />

auf dem berühmten Katharineum zu Lübeck (zu dessen Schülern Schriftsteller<br />

wie Emanuel Geibel <strong>und</strong> die Gebrüder Mann zählten), begann<br />

Storm 1837 mit dem Jurastudium an der Landeshochschule zu Kiel. Zu<br />

dieser Zeit war Kiel eine Kleinstadt von 12000 Einwohnern, die Zahl der<br />

Studenten betrug knapp 200 6 . Zahlreiche bekannte Professoren lehrten zur<br />

Zeit Storms an der Universität. Von 1814-1849 war der Rechtslehrer Niels<br />

Nikolaus Falck die dominierende Gestalt der juristischen Fakultät 7 . Ein<br />

aufmerksamer Student Theodor Storm hätte von seiner faszinierenden Persönlichkeit<br />

<strong>und</strong> seinen detaillierten Kenntnissen, insbesondere im schleswig-holsteinischen<br />

Privatrecht, begeistert sein müssen. Die Tatsache, daß<br />

Storm es später, offenbar ohne zahlreiche Lehrbücher <strong>und</strong> Kommentare<br />

vermochte, sich innerhalb weniger Monate in das ihm gänzlich fremde<br />

preußische Rechtssystem einzuarbeiten, zeigt, daß ihm die Universität ein<br />

gutes geistiges Rüstzeug mit auf den Weg gegeben hatte.<br />

Das Studium des Rechts wurde für die akademische Jugend der Herzogtümer<br />

u. a. dadurch verkompliziert, daß Schleswig <strong>und</strong> Holstein in einem unterschiedlichen<br />

staatsrechtlichen Verhältnis zum Königreich Dänemark standen, was sich<br />

auch in den Rechtsvorschriften auswirkte: Schleswig war dänisches Lehen <strong>und</strong><br />

Holstein deutsches. Auch hatten die einzelnen Landesteile - <strong>und</strong> in ihnen jeweils<br />

wieder die einzelnen Gebiete <strong>und</strong> Städte - unterschiedliche Rechtsnormen. Das erscheint<br />

für den Außenstehenden mehr als verwirrend. Doch muß man berücksichtigen,<br />

daß die damalige Vielfalt im lokalen schleswig-holsteinischen Recht dem dort<br />

ansässigen Studenten aus eigener Beobachtung <strong>und</strong> Erfahrung, zumindest in den<br />

Gr<strong>und</strong>zügen, nicht ganz fremd war.<br />

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