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Erläuterungsbericht - Burgdorf

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Überbauungsordnung<br />

ZPP Nr. 27 „Thunstrasse“<br />

ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

Die Überbauungsordnung beinhaltet<br />

Überbauungsplan, M 1:500<br />

Überbauungsvorschriften<br />

Ökologisches Gesamtkonzept<br />

Leitlinien der Planung<br />

Erläuterungsbericht<br />

Baudirektion <strong>Burgdorf</strong><br />

5. August 2013


Inhaltsverzeichnis<br />

A) Worum geht es? .................................................................................................................... 3<br />

Ausgangslage ............................................................................................................................ 3<br />

Projektentwicklung .................................................................................................................... 3<br />

Städtebauliche Situation ............................................................................................................ 5<br />

Bestehende Bausubstanz und Parzellierung ............................................................................ 6<br />

B) Überbauungsordnung ............................................................................................................ 7<br />

Projektgrundlage ....................................................................................................................... 7<br />

Überbauungsvorschriften .......................................................................................................... 9<br />

Überbauungsplan ...................................................................................................................... 9<br />

Leitlinien .................................................................................................................................... 9<br />

Ökologisches Gesamtkonzept ................................................................................................. 10<br />

C) Das Planerlassverfahren ..................................................................................................... 11<br />

Generelle Bemerkungen zum Planerlassverfahren ................................................................ 11<br />

Mitwirkungsverfahren .............................................................................................................. 11<br />

Vorprüfungsverfahren .............................................................................................................. 11<br />

Öffentliche Auflage .................................................................................................................. 11<br />

Einsprachen ............................................................................................................................. 11<br />

Gemeinderatsbeschluss .......................................................................................................... 11<br />

D) Anhänge und Beilagen ........................................................................................................ 12<br />

Überbauungsplan, M. 1:500 .................................................................................................... 12<br />

Überbauungsvorschriften ........................................................................................................ 12<br />

Gestalterische Leitlinien .......................................................................................................... 12<br />

Ökologisches Gesamtkonzept ................................................................................................. 12


A) Worum geht es?<br />

Ausgangslage<br />

Ausgangslage<br />

Die Parzellen Nr. 2290, 2291, 2292 im Quartier Schlossmatt in <strong>Burgdorf</strong><br />

unterliegen zusammen einer Zone mit Planungspflicht (ZPP Nr. 27 Thunstrasse).<br />

Der Zweck der Planungszone Nr. 27 ist die innere Siedlungsverdichtung<br />

und die Schaffung von Voraussetzungen für experimentelles Wohnen.<br />

Das gesamte Areal umfasst eine Fläche von 11'512 m2. Dies<br />

entspricht, bei einer Ausnutzung von 0.84 (W3 inkl. Bonus), einer maximal<br />

realisierbaren Bruttogeschossfläche von 9'670 m2. Die Stadt <strong>Burgdorf</strong> ist<br />

Eigentümerin der grössten und heute noch unbebauten Parzelle 2290.<br />

Die Entwicklung des Areals Thunstrasse ist Bestandteil des Richtplans<br />

Stadtentwicklung <strong>Burgdorf</strong> (Objektblatt 4.04). Für das Areal Thunstrasse<br />

wurde bereits 1994 im Rahmen des Architekturwettbewerbs „Burgergasse“<br />

ein Projekt erarbeitet. Dieses wurde jedoch nicht weiter verfolgt. Im Wintersemester<br />

1996/97 wurden zudem an der ETH Zürich 12 Diplomarbeiten für<br />

das Areal erarbeitet. Drei Entwürfe wurden im Auftrag der Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />

noch weiterentwickelt. Realisiert wurde jedoch keines der Projekte.<br />

Projektentwicklung<br />

1. Phase: Verfahrenswahl Die Initiative für die Entwicklung des Areals ging von der Eigentümerin der<br />

Parzelle 2292 (Erbengemeinschaft Lanz) aus. Sie informierte die Stadt<br />

<strong>Burgdorf</strong> über ihre Verkaufsabsichten und ersuchte die Stadt um Ausarbeitung<br />

der Überbauungsordnung für das gesamte Areal.<br />

Die drei Eigentümer der ZPP Nr. 27 (die Stadt (Parzelle 2290), die Erbengemeinschaft<br />

(Parzelle 2292) und die Eigentümer der Parzelle 2291) entschlossen<br />

sich, die ZPP gemeinsam zu entwickeln und zusammen ein geeignetes<br />

Verfahren durchzuführen, das die Erarbeitung einer<br />

Überbauungsordnung und anschliessend den individuellen Verkauf des<br />

Landes erlauben würde.<br />

Im Frühling 2008 beschlossen die drei Parteien, gemeinsam einen Investorenwettbewerb<br />

durchzuführen, also ein Konkurrenzverfahren, in welchem<br />

gleichzeitig ein Architekturprojekt und auch ein Kaufangebot erarbeitet werden.<br />

Ein solches Verfahren wurde in <strong>Burgdorf</strong> bereits bei der Entwicklung<br />

der Überbauungen an der Bernstrasse („Im Weidli“ und „Woodside“) durchgeführt.<br />

Der Gemeinderat bewilligte am 28. April 2008 einen entsprechenden<br />

Planungskredit, wobei eine anteilmässige Aufteilung der Planungskosten<br />

zwischen den Grundeigentümern vertraglich vereinbart wurde.<br />

Gemäss Vorgehensvorschlag war eine externe Verfahrensbegleitung vorgesehen.<br />

Im Juli 2008 wurden drei Büros für eine Offerte zur Verfahrensbegleitung<br />

angefragt. Zwei Büros haben offeriert. Das anschliessend berücksichtigte<br />

Büro, die Ateliergemeinschaft Werkgruppe, Bern, überzeugte mit einem<br />

alternativen Vorgehensvorschlag. Wegen der komplexen Eigentumsverhältnisse<br />

riet es von der Durchführung eines Investorenwettbewerbs ab. Stattdessen<br />

schlug die Werkgruppe vor, ein alternatives Verfahren mit der Erarbeitung<br />

eines Direktprojekts, das als Grundlage für die Überbauungsordnung<br />

dienen soll, in die Wege zu leiten. Die Erarbeitung des städtebaulichen Konzepts<br />

wurde somit vorgezogen und von der Investorensuche getrennt.<br />

2. Phase: Erarbeitung<br />

städtebauliches Konzept /<br />

Entwurf ÜO<br />

In einem Workshopverfahren mit den Grundeigentümern und Fachleuten hat<br />

die Werkgruppe 2009 eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erarbeitet, die<br />

in der Folge auch als Grundlage für die Ausarbeitung eines ersten Entwurfs<br />

der Überbauungsordnung diente. Das Konzept der Werkgruppe sah die Auf-<br />

BauD 3


teilung des Areals ZPP Nr. 27 in sechs gleichgrosse Baufelder vor, die unabhängig<br />

voneinander hätten entwickelt werden können. Damit sollten kleinere<br />

private Baugenossenschaften (z.B. Wohngemeinschaften / Wohnen im<br />

Alter u.a.) angesprochen werden. Mit diesem Konzept wurde dem Planungszweck<br />

der ZPP „experimentelles Wohnen“ Rechnung getragen. Der Gemeinderat<br />

hat die Auslösung des Planerlassverfahrens der Überbauungsordnung<br />

auf Grundlage des Entwurfs der Werkgruppe am 24. August 2009<br />

beschlossen.<br />

Am 20. Januar 2010 wurde die Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage<br />

gebracht. Gleichzeitig wurden die sechs Baufelder zum Verkauf<br />

ausgeschrieben. Interessierte Baugemeinschaften konnten sich unter<br />

Angabe einer Projektidee bewerben. Das Bauland ist bei der gewünschten<br />

Zielgruppe (kleinere, private Baugemeinschaften) auf wenig Interesse gestossen.<br />

Es ging lediglich eine einzelne Anfrage für ein Baufeld ein. Hingegen<br />

meldeten sich zwei Projektteams, die Interesse am gesamten Areal<br />

bekundeten, jedoch mit dem Wunsch, den vorliegenden Entwurf der Überbauungsordnung<br />

zu überarbeiten.<br />

3. Phase: Projekt<br />

„GenerationenWohnen“,<br />

Überarbeitung Entwurf ÜO<br />

Die drei Grundeigentümer einigten sich darauf, mit dem Projektteam „GenerationenWohnen“,<br />

welches Interesse an der Entwicklung des Gesamtareals<br />

anmeldete, fortzufahren. Das Konzept „GenerationenWohnen“ erfüllte auch<br />

den Planungszweck des „experimentellen Wohnens“. Der Gemeinderat<br />

stimmte deshalb am 18. Oktober 2010 dem Projektvorhaben „GenerationenWohnen“<br />

und der entsprechenden Anpassung der Überbauungsordnung<br />

zu.<br />

Das Projektteam „GenerationenWohnen“ erhielt daraufhin am 25. Oktober<br />

2010 die Zusage, auf dem Areal ZPP Nr. 27 Thunstrasse sein Projekt weiter<br />

entwickeln zu dürfen.<br />

Das Team startete die Konkretisierung der Projektidee. Dafür verstärkte es<br />

sich mit einer professionellen Projektentwicklungsfirma, der Losinger Marazzi<br />

AG. Die Verstärkung des Projektteams durch Losinger Marazzi wirkte sich<br />

auch im Bereich der Nachhaltigkeit des Projekts positiv aus. Die Arealentwicklung<br />

Thunstrasse wurde im September 2011 in das Programm „Nachhaltige<br />

Quartiere“ des Bunds aufgenommen. Die Zielerreichung in den drei<br />

Dimensionen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) wurden<br />

im Rahmen dieses Pilotprogramms mit dem Werkzeug „sméo“ kontinuierlich<br />

überprüft.<br />

In der Sitzung vom 1. Feburar 2012 beurteilte der Fachausschuss Bau- und<br />

Aussenraumgestaltung (FBA) das Projekt. Die Projektidee, insbesondere<br />

auch die Würdigung ihrer sozialpolitischen Aspekte, wurde begrüsst und als<br />

hervorragend beurteilt. Weiter schreibt der FBA im Bericht vom 6. Februar<br />

2012, dass „die städtebauliche Typologie sowie die aufgezeigten Grundrisstypologien<br />

der Wohnungen überzeugen.“<br />

Stadtratsbeschluss vom 17. September 2012. (Inhalte des Beschlusses)<br />

Abschluss einer Planungsvereinbarung im September 2012 mit der Losinger<br />

Marazzi AG als Projektentwicklerin.<br />

Der Stadtrat beschloss am 17. September 2012 den Abschluss einer Planungsvereinbarung<br />

mit der Losinger Marazzi AG als Projektentwicklerin.<br />

Darin verpflichtete sich Losinger Marazzi zur Planung und Entwicklung eines<br />

baubewilligungsfähigen Projekts mit der Genossenschaft Generationen-<br />

Wohnen, das den Vorgaben (hohe Nutzung bei guter städtebaulicher Qualität)<br />

entspricht. Vorgängig zum Bauprojekt wird in enger Zusammenarbeit<br />

zwischen Losinger Marazzi und der Stadt eine auf das Projekt zugeschnittene<br />

Überbauungsordnung über das Areal erlassen.<br />

Die Stadt vereinbarte mit Losinger Marazzi für ihre Parzelle einen Kaufpreis<br />

4 BauD


und verpflichtet sich, auf erstes Begehren von Losinger Marazzi die Parzelle<br />

2290 an einen oder mehrere von Losinger Marazzi beigebrachte Investoren<br />

zum vereinbarten Preis zu verkaufen. Sie kann auf den Verkauf ihres<br />

Grundstücks verzichten. In diesem Fall wären Losinger Marazzi alle intern<br />

und extern aufgelaufenen Projektentwicklungskosten vollumfänglich zurückzuerstatten.<br />

Städtebauliche Situation<br />

Planungsperimeter<br />

Der Perimeter der neuen Überbauungsordnung „Thunstrasse“ umfasst die<br />

ZPP Nr. 27. Der ZPP ist zum heutigen Zeitpunkt noch eine Wohnzone W3<br />

hinterlegt. In der nächsten Teilrevision der BO ist diesbezüglich eine Anpassung<br />

vorgesehen.<br />

Abbildung 1: Zonenplan<br />

Siedlung<br />

Die ZPP befindet sich im Quartier Schlossmatt im Süden der Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />

und wird begrenzt durch die Bahnlinie zwischen <strong>Burgdorf</strong> und Oberburg im<br />

Westen, der Thunstrasse im Nordosten und dem Wöschhüslibach im Südosten.<br />

Im Osten grenzt die Überbauungsordnung XIV Burgergasse I an das Areal,<br />

im Norden eine Wohnzone W3 und im Südwesten anschliessend an die<br />

Bahnlinie eine Mischzone M3 a.<br />

Landschaft / Naturgefahren<br />

Verkehr<br />

Das Areal befindet sich in einem Gebiet mit geringer Gefährdung. Es besteht<br />

eine geringe Überflutungsgefahr vom Wöschhüslibach her. Deshalb wird<br />

empfohlen, dass Erdgeschoss leicht über das Terrain anzuheben, bzw. über<br />

das zu erwartende Wasserniveau im Überschwemmungsfall anzuheben. Es<br />

gibt dazu Erfahrungswerte, basierend auf Überschwemmungen, die es in<br />

den letzten Jahren in diesem Gebiet gegeben hat. Auch muss der notwendige<br />

Gewässerfreihaltebereich für den Wöschhüslibach eingeplant werden (8<br />

m Gewässerabstand).<br />

Das Areal ist sehr gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Der<br />

Bahnhof Steinhof ist zu Fuss in 10 Minuten zu erreichen. Drei Mal pro Stunde<br />

bestehen S-Bahn-Anschlüsse zum Bahnhof <strong>Burgdorf</strong> und in Richtung<br />

Oberburg. Zusätzlich verkehren Busse der Linie 465 zwischen Bahnhof<br />

<strong>Burgdorf</strong> und Hasle Rüegsau in Spitzenzeiten im Viertelstundentakt ab der<br />

Haltestelle <strong>Burgdorf</strong> Spital (5 Minuten vom Areal). Das Areal ist auch direkt<br />

an das Radwegnetz der Stadt <strong>Burgdorf</strong> angeschlossen. Die Erschliessung<br />

für den MIV erfolgt über die Oberburgstrasse – Thunstrasse.<br />

BauD 5


Lärm<br />

Das Areal liegt direkt an der Eisenbahnlinie der BLS und im Einflussbereich<br />

der Oberburgstrasse. Gemäss Baureglement der Stadt <strong>Burgdorf</strong> gelten für<br />

diese Parzellen in der ersten Bautiefe die Immissionsgrenzwerte der ES III<br />

und für den Rest der Parzelle die Immissionsgrenzwerte der ES II. Ein entsprechendes<br />

Lärmgutachten für das Areal liegt vor (siehe Beilagen).<br />

Bestehende Bausubstanz und Parzellierung<br />

Gebäudestruktur<br />

Parzellierung<br />

Auf dem Areal steht auf der Parzelle Nr. 2290 die ehemalige Gärtnerei Lanz.<br />

Die bestehenden Gebäude sind von der Denkmalpflege des Kantons Bern<br />

nicht als erhaltenswert oder schützenswert eingestuft und müssen somit<br />

nicht erhalten bleiben. Auf der Parzelle 2291 befindet sich eine Liegenschaft,<br />

die mit Wohnungen und durch das Architekturbüro Schio genutzt ist. Der<br />

Eigentümer ist grundsätzlich bereit, die Parzelle für eine Neubebauung zur<br />

Verfügung zu stellen und für die darin befindlichen Nutzungen andere Lösungen<br />

zu suchen. Die Liegenschaft ist nicht eingestuft. Die Parzelle der<br />

Stadt <strong>Burgdorf</strong> ist unbebaut.<br />

Die ZPP umfasst die Parzellen Nr. 2290, 2291 und 2292. Der Zweck der<br />

Planungszone Nr. 27 ist die innere Siedlungsverdichtung und die Schaffung<br />

von Voraussetzungen für experimentelles Wohnen. Das gesamte Areal umfasst<br />

eine Fläche von 11'512 m2.<br />

Abbildung 2: Situationsplan<br />

6 BauD


B) Überbauungsordnung<br />

Projektgrundlage<br />

Projektziel<br />

Das „GenerationenWohnen“ versteht sich als Siedlungs- und Wohnstruktur,<br />

welche mit baulichen und betrieblichen Massnahmen (unterschiedliche<br />

Wohnformen, Gemeinschaftsräume, genossenschaftliches Netz, Nachbarschaftshilfe,<br />

professionelle Unterstützung nach Bedarf) ein attraktives Wohnen<br />

im Sinne des Zusammenlebens verschiedener Generationen erlaubt und<br />

dabei mit flexiblen Grundrissen auf Menschen mit speziellen Bedürfnissen<br />

Rücksicht nimmt. Vorgesehen sind u.a. Kleinwohnungen, Wohnungen für<br />

Alleinstehende jeden Alters, Grosswohnungen für Familien und Wohngemeinschaften<br />

sowie eine entsprechende Umgebungsgestaltung.<br />

Abbildung 3: Vorgesehene Situation gemäss Überbauungsplan<br />

Städtebau / Architektur<br />

Baukörper<br />

Vier gleichwertige, in ihrer inneren Anlage differenziert strukturierte und mit<br />

einer erkennbaren Eigenidentität ausgestattete Baukörper schaffen als freistehende<br />

viergeschossige Einzelbauten überschaubare Zugehörigkeiten von<br />

Wohnungen. Das generationenverbindende Wohnen bedingt die Anbindung<br />

einer Vielzahl von verschiedenartigen Wohntypologien an einen Erschliessungskern,<br />

der auch als Begegnungszone dient.<br />

Geschossigkeit und Gebäudehöhe<br />

Die ersten Machbarkeits- und Volumenstudien des Projektteams Generationewohnen<br />

von 2010 zeigten, dass die angestrebte bauliche Verdichtung bei<br />

einer dreigeschossigen Bauweise nur mit Grossformen, wie Längs- oder Riegelbauten<br />

erreicht werden kann. Diese würden zu einer städtebaulich, räumlich<br />

und funktionell nur beschränkt „durchlässigen“ Bebauung führen, die<br />

nicht in der Lage wäre, die für das generationenverbindende Wohnen erforderliche<br />

Flexibiltät in der Grundrisstypologie anzubieten.<br />

Diese Überlegungen, aber auch die Optimierung der Beschattung führten zu<br />

einem Bebauungsmuster mit schachbrettförmig versetzten quadratischen<br />

Punktbauten, bei der sich Bauten und Freiflächen in einer Figur-Grund-<br />

Komposition im Gleichgewicht halten. Um mit Punktbauten die im Sinne der<br />

BauD 7


inneren Siedlungsverdichtung nötige Bebauungsdichte zu erreichen, wurde<br />

ein zusätzliches (Attika-)Geschoss geprüft.<br />

Die Bildung eines privilegierten Attikageschosses widerspricht jedoch der<br />

Idee des generationenverbindenden Wohnens und damit auch der Zielsetzung<br />

der ZPP. In Umkehrung des konventionellen Geschossaufbaus wird die<br />

spezielle Grundrissanlage mit reduzierter Geschossfläche ins Erdgeschoss<br />

versetzt und dabei die privilegierte Lage Nutzungen von gemeinschaftlichem<br />

Interesse an bester Passantenlage zugeschrieben.<br />

Beschattungssimulationen zeigen, dass mit einer baulichen Konzentration auf<br />

4 konzentrierte Punktbauten mit 4 Vollgeschossen eine maximale städtebauliche<br />

Durchlässigkeit und die höchste Freiflächenziffer bei einer minimalen<br />

Eigen- und Fremdbeschattung erreicht werden können.<br />

In seiner Sitzung vom 1. Februar 2012 hat der Fachausschuss für Bau- und<br />

Aussenraumgestaltung der Stadt <strong>Burgdorf</strong> im Rahmen des vorgeschlagenen<br />

Konzeptes die 4-Geschossigkeit als angemessen beurteilt (Fachbericht 01-12<br />

A).<br />

Grundrisstypologie<br />

Neben Wohnungen verschiedener Grösse, Typologie und Ausstattung sind<br />

Flächenanteile in den Erdgeschossen für Nutzungen reserviert, welche den<br />

gemeinschaftlichen Anliegen des GenerationenWohnens förderlich sind. Das<br />

Erdgeschoss bietet zudem einen gedeckten Zugangsbereich als Begegnungszone<br />

und witterungsgeschützten Aussenaufenthaltsbereich.<br />

Ein von oben natürlich belichteter Treppenkern im Innern jedes Hauses bedient<br />

die Wohnungen und erleichtert Kontakte. Die Wohnungen selbst entwickeln<br />

sich wenn möglich in „Schichten“ von innen nach aussen (Treppenkern-<br />

Nasszellen-Korridor-Zimmer/Wohnzimmer, Balkon).<br />

Die quasi über Eck gestellte und schachbrettartig mit Freiräumen durchsetzte<br />

Bebauungsstruktur garantiert eine minimale Beschattung und optimale Ausblicke.<br />

Die Wohnbereiche mit Balkonen werden zu Kontaktstellen über die<br />

Freiräume hinweg, während die intimeren Räume vor Einsicht geschützt bleiben.<br />

Ein fünfter, eingeschossiger Baukörper dient u.a. übergeordneten, nicht in die<br />

Wohnstruktur integrierbaren gemeinschaftlichen Zwecken. Durch seine Positionierung<br />

ist er leicht vom umgebenden Quartier her erreichbar.<br />

Umgebung<br />

Die Nähe zur grossräumigen Naturlandschaft der Emme und der nahe Übergang<br />

zur benachbarten Siedlung mit der natürlichen Grenze des „Wöschhüslibachs“<br />

mit seiner gewachsenen Wildhecke aus einheimischen Gehölzen<br />

sind Themen der Umgebung.<br />

Die Umgebungsgestaltung erfolgt gemäss dem Leitbild mit einer möglichst<br />

grossen Biodiversität. Die Grünflächen zeigen einen Wechsel von Wildhecken,<br />

Einzelsträuchern, Hochstammbäumen und offenen Flächen und werden<br />

vorwiegend mit standortgerechten einheimischen Pflanzen ausgeführt. In<br />

den Zugangs- und Platzbereichen sind einzelne Ziergehölze zulässig. Es<br />

werden mindestens 10 neue Hochstammbäume gepflanzt. Von der bestehenden<br />

Vegetation werden grössere wertvolle heimische Laubgehölze (Solitärbäume)<br />

erhalten.<br />

Die offenen Flächen werden vor allem mit standortgerechten artenreichen<br />

Wiesentypen und Krautsäumen angesät. Die Flachdächer der Wohnhäuser<br />

werden mit einer extensiven Begrünung versehen.<br />

Generell sollen Versiegelungen minimiert und durchlässige Beläge verwendet<br />

werden, damit eine grossflächige Versickerung erreicht werden kann. Mögli-<br />

8 BauD


che Materialien sind beispielweise Mergel, Sickerpflaster und Drainageasphalt.<br />

Überbauungsvorschriften<br />

Form und Systematik<br />

Geltungsbereich<br />

Art und Mass der Nutzung<br />

Gebäudehöhen<br />

Gestaltung<br />

Lärm<br />

Die Überbauungsvorschriften weisen die für die Stadt <strong>Burgdorf</strong> übliche Form<br />

und Systematik auf. Zur schrittweisen Umsetzung der Ziele braucht es flexible<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Die Überbauungsordnung gilt für den Perimeter gemäss Überbauungsplan.<br />

Auf dem Areal entstehen vier Gebäude für Wohnen und gemeinschaftliche<br />

Nutzungen. Ein weiteres Gebäude ist für gemeinschaftliche Nutzung und<br />

deren unterstützende Nutzung wie Kurse, Freizeitaktivitäten und private Anlässe<br />

geplant. Das Mass der Nutzung ist mit einer Angabe zur maximalen GF<br />

pro Baufeld definiert.<br />

Vier der Neubauten werden viergeschossig ohne Attika mit einer Dachkote<br />

von 555.40 M.ü.M. gebaut. Der Pavillon für die gemeinschaftliche Nutzung ist<br />

eingeschossig und eine Dachkote von 547.00 ist im Überbauungsplan festgelegt.<br />

Die städtebauliche Einordnung und Gestaltung der Überbauung sowie die<br />

Qualität der Umgebungsgestaltung wird im Rahmen der Baubewilligungsverfahren<br />

durch den Fachausschuss für Bau- und Aussenraumgestaltung beurteilt.<br />

Die wichtigsten Elemte der Umgebungsgestaltung werden ebenfalls in<br />

der ÜO definiert. Mit der Baueingabe wird ein detaillierter und verbindlicher<br />

Umgebungsgestaltungsplan verlangt.<br />

Gemäss Baureglement der Stadt <strong>Burgdorf</strong> gelten für diese Parzellen in der<br />

ersten Bautiefe die Immissionsgrenzwerte der ES III und für den Rest der<br />

Parzelle diejenigen der ES II.<br />

Überbauungsplan<br />

Erschliessung<br />

Die Erschliessung des Areals für MIV erfolgt über die Thunstrasse. Von dieser<br />

kann direkt in die unterirdische Einstellhalle gefahren werden. Für Besucher<br />

gibt es oberirdische Parkplätze.<br />

Nördlich des Areals verläuft ein Fuss- und Radweg. Bei jedem Gebäude wird<br />

eine ausreichende Anzahl gedeckter Veloabstellplätze erstellt.<br />

Intern ist das Areal verkehrsfrei, Motorfahrzeuge sind nur für Notfall- und Ausnahmetransporte<br />

zulässig.<br />

Baufelder<br />

Freiräume<br />

Die Überbauungsordnung enthält fünf Baufelder. Die Baufelder A - D kennzeichnen<br />

die neuen Wohngebäude, das Baufeld E das eingeschossige Gemeinschaftsgebäude.<br />

Die Freiräume sind differenziert ausformuliert und befinden sich grösstenteils<br />

zwischen den Gebäuden. Als Aufenthaltsfläche werden ein gedeckter Vorplatz,<br />

ein Ort der Begegnung als zentraler Aussenraum, ein Kinderspielpatz<br />

und ein Spielfeld erstellt.<br />

Westlich der Siedlung ist ein Bereich für Nutzgärten und ein ruhiger Gartenbereich<br />

vorgesehen.<br />

Leitlinien<br />

BauD 9


Zweck<br />

Die gestalterischen Leitlinien basieren auf dem ausgearbeiteten Projekt und<br />

beschreiben die Qualitäten, die damit erreicht werden sollen. Sie dienen als<br />

Grundlage zur Überprüfung der Einhaltung der städtebaulichen und architektonischen<br />

Qualität durch die Bewilligungsbehörde.<br />

Ökologisches Gesamtkonzept<br />

Zweck<br />

Mit dem ökologischen Gesamtkonzept wird die nachhaltige Siedlungsentwicklung<br />

sichergestellt. Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />

ökologischer Gesamtbilanz, sozialer Verträglichkeit für die Bewohner und<br />

Wirtschaftlichkeit der Überbauung. Es muss nach Art. 52 Abs. 6 im Baureglement<br />

der Stadt <strong>Burgdorf</strong> vorgelegt werden und ist ein verbindlicher Teil der<br />

Überbauungsordnung.<br />

10 BauD


C) Das Planerlassverfahren<br />

Generelle Bemerkungen zum Planerlassverfahren<br />

Auslösung des Verfahrens<br />

durch den Gemeinderat<br />

Der Gemeinderat hat am 28. April 2008 erstmals beschlossen, für die Zone<br />

mit Planungspflicht ZPP Nr. 27 eine Überbauungsordnung auszuarbeiten. Am<br />

20. Januar 2010 wurde ein erster ÜO-Entwurf zur öffentlichen Mitwirkung<br />

aufgelegt. Am 18. Oktober 2010 hat der Gemeinderat einer erneuten Überarbeitung<br />

des Entwurfs der Überbauungsordnung auf der Grundlage des Projekts<br />

„GenerationenWohnen“ beschlossen. Es folgte ein zweites Mitwirkungsverfahren.<br />

Mitwirkungsverfahren<br />

Mitwirkungsverfahren<br />

Mitwirkungsbericht<br />

Für das Überbauungsordnungsverfahren veranstaltete die Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />

zusammen mit dem Projektteam am 4. Dezember 2012 gemäss Art. 58 BauG<br />

eine öffentliche Mitwirkungsveranstaltung zum Erlass der Überbauungsordnung<br />

im Bereich der ZPP Nr. 27 Thunstrasse. Anschliessend konnten während<br />

10 Tagen schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen<br />

unterbreitet werden.<br />

Während der Mitwirkung erfolgten fünf schriftliche Eingaben. Zu den Eingaben<br />

wurde im Rahmen des Mitwirkungsberichts vom 17. Januar 2013 Stellung<br />

genommen.<br />

Vorprüfungsverfahren<br />

Ablauf<br />

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die Überabuungsordnung<br />

vom 6. Februar bis 15. Mai 2013 ordentlich vorgeprüft.<br />

Öffentliche Auflage<br />

Ablauf<br />

Die öffentliche Auflage wurde am 8. August 2013 im Anzeiger publiziert und<br />

lag vom 8. August bis 9. September 2013 in der Baudirektion <strong>Burgdorf</strong> öffentlich<br />

auf.<br />

Einsprachen<br />

Einsprachen<br />

Einigungsverhandlungen<br />

Gemeinderatsbeschluss<br />

Beschluss<br />

BauD 11


D) Anhänge und Beilagen<br />

Überbauungsplan, M. 1:500<br />

Überbauungsvorschriften<br />

Gestalterische Leitlinien<br />

Ökologisches Gesamtkonzept<br />

Lärmgutachten<br />

12 BauD

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