30.12.2013 Aufrufe

Überbauungsordnung Grabenstrasse Leitlinien zu den ... - Burgdorf

Überbauungsordnung Grabenstrasse Leitlinien zu den ... - Burgdorf

Überbauungsordnung Grabenstrasse Leitlinien zu den ... - Burgdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Überbauungsordnung</strong> <strong>Grabenstrasse</strong><br />

<strong>Leitlinien</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Überbauungsvorschriften<br />

Entwurf vom 4. Juni 2010<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx


Inhaltsverzeichnis<br />

Ausgangslage ................................................................................................................................... 3<br />

Die Ideenkonkurrenz „Schmiedegasse Süd“ .................................................................................... 3<br />

Aufteilung der <strong>Überbauungsordnung</strong> in Teilbereich 1 und 2 ............................................................ 3<br />

Standortverbesserung durch Aufwertung des Aussenraumes ......................................................... 4<br />

Neugestaltung der Grabenpromenade - Freiraumbereich B ............................................................ 4<br />

Etappierungsmöglichkeit ................................................................................................................... 5<br />

Parkierung ......................................................................................................................................... 6<br />

Erschliessung / Verkehrsregime ....................................................................................................... 7<br />

Gestaltung der Grenze zwischen öffentlichem und privatem Grund ................................................ 7<br />

Gestaltung der Baufelder A1 und A2 ................................................................................................ 8<br />

Umgang mit der Stadtmauer ............................................................................................................. 9<br />

Hinweise <strong>zu</strong>m Teilbereich 2 der <strong>Überbauungsordnung</strong> .................................................................... 9<br />

Anhang ............................................................................................................................................10<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 2


<strong>Leitlinien</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Überbauungsvorschriften<br />

Ausgangslage<br />

In der baurechtlichen Grundordnung der Stadt <strong>Burgdorf</strong> vom Oktober 2005 ist das Gebiet „<strong>Grabenstrasse</strong>“<br />

in der Oberen Altstadt einer Zone mit Planungspflicht (ZPP Nr. 17) <strong>zu</strong>gewiesen. Gemäss<br />

Artikel 52 Absatz 9 des Baureglements ist der Zweck der Planungszone Nr. 17 <strong>Grabenstrasse</strong>:<br />

- Die Neugestaltung und Aufwertung der Grabenpromenade als öffentliche Anlage und gute<br />

Wohnlage<br />

- Die Klärung der städtebaulichen Situation im ehemaligen Stadtgraben<br />

Die beabsichtigte Aufwertung der Grabenpromenade bildet Teil der Strategie des Gemeinderats, die<br />

Neupositionierung der Altstadt als attraktiven Wohnstandort besonders <strong>zu</strong> fördern.<br />

Die Ideenkonkurrenz „Schmiedegasse Süd“<br />

Um die Grundlage für die Ausarbeitung einer <strong>Überbauungsordnung</strong> <strong>zu</strong> schaffen, hat die Stadt <strong>Burgdorf</strong><br />

im Jahr 2006 eine Ideenkonkurrenz mit vier renommierten Architekturbüros durchgeführt. Das<br />

Ergebnis des Konkurrenzverfahrens wurde von der Jury in einer Synthese <strong>zu</strong>sammengefasst, d.h.<br />

keiner der vier Projektvorschläge wurde von Jury und Gemeinderat direkt <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng empfohlen.<br />

Gestützt auf die Empfehlungen der Jury wurde der Bereich <strong>Grabenstrasse</strong> vom Architekturbüro<br />

Tognola&Tognola vertieft bearbeitet und von der Baudirektion 2007 ein erster Entwurf der <strong>Überbauungsordnung</strong><br />

<strong>zu</strong>r öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.<br />

In <strong>den</strong> Mitwirkungseingaben vom Februar 2007 wur<strong>den</strong> 3 Punkte erheblich kritisiert:<br />

- die ersatzlose Aufhebung der Parkplätze<br />

- die Aufhebung der Poststelle<br />

- der als Abschlusselement der privaten Parzellen vorgesehene Baukörper<br />

Im Herbst 2008 beschloss die Baudirektion, nach Rücksprache mit der Jury der Ideenkonkurrenz, auf<br />

das bauliche Abschlusselement der privaten Parzellen <strong>zu</strong> verzichten – auch weil in der Zwischenzeit<br />

absehbar wurde, dass die Postfiliale mittelfristig am heutigen Standort weiter betrieben wird.<br />

Der Gemeinderat hat daraufhin entschie<strong>den</strong>, die Planung in Zusammenarbeit mit der Werkgruppe<br />

agw, die in der Ideenkonkurrenz flexiblere Konzepte vorgeschlagen hatte, weiter<strong>zu</strong>führen.<br />

Aufteilung der <strong>Überbauungsordnung</strong> in Teilbereich 1 und 2<br />

In der Ideenkonkurrenz wurde der gesamte Perimeter der ZPP 17 bearbeitet. In direkter Folge davon<br />

veranstaltete die Burgergemeinde <strong>Burgdorf</strong> 2007 einen Wettbewerb für <strong>den</strong> Neubau des Burgerheims<br />

am heutigen Standort. Nach dem Abschluss des Verfahrens beschloss die Burgergemeinde jedoch<br />

die Verlegung des Heimbetriebs und <strong>den</strong> Verkauf der Heimliegenschaft an einen privaten Investor.<br />

Heute wird das ehemalige Burgerheim als therapeutisches Wohnheim für Suchtkranke genutzt. Es<br />

bestehen gegenwärtig weder ein konkreter Anlass noch ausreichende Zielvorgaben für <strong>den</strong> Erlass<br />

von Sondervorschriften im Bereich des Stadtgrabens.<br />

Die historische Stadtmauer teilt <strong>den</strong> Perimeter der ZPP 17 in zwei klar abgrenzbare Teile, die auch im<br />

Planungszweck getrennt angesprochen wer<strong>den</strong>:<br />

„Neugestaltung und Aufwertung der Grabenpromenade als öffentliche Anlage und gute Wohnlage.<br />

Klären der städtebaulichen Situation im ehemaligen Stadtgraben.“<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 3


In Absprache mit dem Amt für Gemein<strong>den</strong> und Raumordnung des Kantons hat die Baudirektion deshalb<br />

beschlossen, die ZPP 17 in zwei Teilgebiete <strong>zu</strong> unterteilen und eine <strong>Überbauungsordnung</strong> vorerst<br />

nur für <strong>den</strong> Teilbereich <strong>Grabenstrasse</strong> <strong>zu</strong> erlassen. Für die <strong>zu</strong>künftige Gestaltung des Teilbereichs<br />

Stadtgraben bil<strong>den</strong> die Konzepte der Ideenkonkurrenz aber weiterhin eine wertvolle Grundlage.<br />

Standortverbesserung durch Aufwertung des Aussenraumes<br />

Die wichtigste Massnahme in der Teilüberbauungsordnung <strong>Grabenstrasse</strong> ist die Aufwertung der<br />

Strasse <strong>zu</strong> einer öffentlichen, vom Verkehr befreiten Promenade. Durch die attraktive Neugestaltung<br />

soll einerseits die Schmie<strong>den</strong>gasse Süd als Wohnstandort aufgewertet wer<strong>den</strong>, andrerseits <strong>den</strong> Bewohnern<br />

und Besuchern der Oberstadt ein <strong>zu</strong>sätzlicher Freiraum an bester Lage angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

Als Grundlage für die Teilüberbauungsordnung <strong>Grabenstrasse</strong> hat das beauftragte Planungsteam ein<br />

Vorprojekt für die Umgestaltung erarbeitet, welches als verbindliche Vorgabe für <strong>den</strong> angestrebten<br />

End<strong>zu</strong>stand in <strong>den</strong> Anhang der Überbauungsvorschriften aufgenommen wird.<br />

In <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> <strong>Leitlinien</strong> wer<strong>den</strong> mögliche Etappierungen dargestellt. Neben der Gestaltung der<br />

Promenade umreisst das Vorprojekt die erwünschte Entwicklung der privaten Vorlandbereiche und<br />

definiert die Abgren<strong>zu</strong>ng zwischen privatem und öffentlichem Bereich.<br />

Grabenpromenade mit Vorgärten – Mitte des letztes Jahrhundert<br />

Neugestaltung der Grabenpromenade - Freiraumbereich B<br />

Die Neugestaltung lehnt sich in freier Interpretation an die ehemalige „Alpenpromenade“ an, die ab<br />

1868 nahe<strong>zu</strong> hundert Jahre lang das Strassenbild prägte. 1964 wurde die Baumreihe für die Einrichtung<br />

von Parkplätzen gefällt und nach und nach auch die ursprünglichen Vorgärten mitsamt Einfrie-<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 4


dungen entfernt. Der Bau der öffentlichen Abfallentsorgungsstelle schloss in <strong>den</strong> 1990er Jahren <strong>den</strong><br />

Niedergang der <strong>Grabenstrasse</strong> <strong>zu</strong>m Hinterhof der Altstadt ab (vgl. Plan bestehende Situation).<br />

Mit dem Neugestaltungsprojekt für die Grabenpromenade soll diese Entwicklung nachhaltig korrigiert<br />

wer<strong>den</strong>. Die Hauptelemente des Konzeptes sind (von Sü<strong>den</strong> nach Nor<strong>den</strong>).<br />

- die sanierte Stadtmauerkrone<br />

- die Platzzone mit chaussiertem Belag<br />

- eine Baumreihe mit schirmförmig geschnittenen Platanen<br />

- die Ausstattung der Platzzone mit Sitzgelegenheiten und Beleuchtung<br />

- ein asphaltierter Fahrbereich<br />

- die noch intakte Entwässerungsrinne der alten Promenade<br />

- die Bildung einer klaren räumlichen Abgren<strong>zu</strong>ng zwischen privaten Vorgärten und öffentlicher<br />

Promenade<br />

Die öffentliche Abfallentsorgungsstelle wird neu mit Unterflurcontainern im südlichen Bereich der Hofstatt<br />

und die Veloabstellplätze entlang der Postfiliale angeordnet. Die Dachterrasse über dem Annexbau<br />

des ehemaligen Burgerheims wird durch eine breite Treppe mit der Promenade verbun<strong>den</strong>. Der<br />

Plan Ziel<strong>zu</strong>stand ist als Anhang verbindlicher Teil der Teilbauordnung Grabenterrasse.<br />

Westteil der Grabenpromenade um 1941<br />

Etappierungsmöglichkeit<br />

Das Projekt für die Aufwertung der <strong>Grabenstrasse</strong> hat <strong>den</strong> Vorteil, dass es in Etappen umgesetzt<br />

wer<strong>den</strong> kann. Damit wird berücksichtigt, dass die Transformation der Schmie<strong>den</strong>gasse von einem<br />

Geschäfts- <strong>zu</strong> einem Wohnstandort ein längerfristiger Prozess sein wird und entsprechend flexible<br />

Rahmenbedingungen benötigt. Mit der Aufteilung in die Freiraumbereich B1 (West) und B2 (Ost) kann<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 5


auch deren unterschiedlichem städtebaulichen Hintergrund und Struktur Rechnung getragen wer<strong>den</strong>.<br />

Im Bereich B1 wird die Zielvorstellung von Anfang an vollständig umgesetzt. Im Bereich B2 kann das<br />

Projekt vorerst auf die Sanierung der Mauerkrone und die Pflan<strong>zu</strong>ng der Baumreihe beschränkt wer<strong>den</strong>.<br />

Auf diese Weise können, solange wie es erforderlich erscheint, bis <strong>zu</strong> 12 Parkplätze auf der<br />

<strong>Grabenstrasse</strong> bestehen bleiben (vgl. Plan Zwischen<strong>zu</strong>stand). Damit kann auch der Bedarf an Kurzzeitparkplätzen<br />

für <strong>den</strong> Betrieb der Poststelle gedeckt wer<strong>den</strong>.<br />

Sobald auch die Aufhebung dieser Parkplätze als vorteilhaft erscheint, kann die Promenade als ganzes<br />

realisiert wer<strong>den</strong> (vgl. Plan Ziel<strong>zu</strong>stand).<br />

Der logisch sinnvolle Abschluss des Aufwertungsprojektes ist im Plan Vision dargestellt. Falls die<br />

Postfiliale dereinst an einen anderen Standort verlegt wird, bietet sich die Möglichkeit, die Promenade<br />

bis <strong>zu</strong>r Hofstatt <strong>zu</strong> verlängern und damit gleichzeitig das eindrückliche Panorama nach Sü<strong>den</strong> <strong>zu</strong> öffnen.<br />

Parkierung<br />

Blick von der Hofstatt Richtung Landschaft – verstellt durch die Postfiliale<br />

Die Aufhebung der Parkplätze hat in der Mitwirkung <strong>zu</strong>m UeO Entwurf 2007 viele negative Rückmeldungen<br />

ausgelöst. Mit dem etappenweise flexiblen Vorgehen berücksichtigt das vorliegende Projekt<br />

diese Be<strong>den</strong>ken und ermöglicht es, phasenweise Erfahrungen <strong>zu</strong> sammeln. Durch die weiter bestehen<strong>den</strong><br />

Parkplätze bei der Postfiliale wird eine Infragestellung dieses Standortes vermie<strong>den</strong>.<br />

Wenn die Parkplätze in der Einstellhalle Oberstadt in die Betrachtung mit einbezogen wer<strong>den</strong>, stehen<br />

in unmittelbarer Umgebung der Schmie<strong>den</strong>gasse/<strong>Grabenstrasse</strong> in jedem Fall genügend Parkplätze<br />

<strong>zu</strong> Verfügung – auch Dauerparkplätze für künftige neue Anwohner. In einer Befragung wurde festgestellt,<br />

dass bis 80% der an der <strong>Grabenstrasse</strong> Parkieren<strong>den</strong> auch das Parkhaus benützen. Vor diesem<br />

Hintergrund ist es wichtig, dass mit der Aufwertung der Promenade auch die Verbindung zwischen<br />

Oberstadt und Einstellhalle deutlich attraktiver wird. Diese Aufwertung ist jedoch nicht möglich ohne<br />

dass <strong>zu</strong>mindest die bestehen<strong>den</strong> Parkplätze im Bereich B1 aufgehoben wer<strong>den</strong>.<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 6


Erschliessung / Verkehrsregime<br />

Entlang der Promenade ist eine Durchfahrtsmöglichkeit gewährleistet. Das Verkehrsregime richtet<br />

sich nach dem übergeordneten Verkehrsregime Altstadt. Im Bereich B2 bleibt die Zufahrt in der 1.<br />

Realisierungsetappe unverändert.<br />

Die Gestaltungsbaulinie liegt auf der heutigen Parzellengrenze<br />

Entwässerungsrinne und Randstein bil<strong>den</strong> <strong>den</strong> Abschluss des öffentlichen Bereichs<br />

Gestaltung der Grenze zwischen öffentlichem und privatem Grund<br />

Die heutige Parzellierung an der <strong>Grabenstrasse</strong> geht <strong>zu</strong>rück auf die Neuordnung nach dem Stadtbrand<br />

von 1865 und dem Bau der ehemaligen Alpenpromenade. In einzelnen Teilen ist diese bis heute<br />

erhalten, insbesondere die mit Emmesteinen gepflästerte Entwässerungsrinne (Rigole) blieb auf der<br />

ganzen Länge der <strong>Grabenstrasse</strong> intakt. Sie bildet exakt die Grenze zwischen der öffentlichen und<br />

<strong>den</strong> privaten Parzellen. Das Projekt zielt darauf ab, diese Schnittstelle auf der ganzen Länge der <strong>Grabenstrasse</strong><br />

durchgehend deutlich erlebbar <strong>zu</strong> machen, sei es durch Einfriedungen oder durch Bauten<br />

auf die Grenze. Dabei geht es nicht um eine parzellenübergreifende Vereinheitlichung in der Gestaltung<br />

– wichtig ist, dass die (individuell gestaltete) Abgren<strong>zu</strong>ng auf der vorgegebenen Baulinie realisiert<br />

wird. Mit der Zeit entsteht dadurch eine klare Kante zwischen privatem und öffentlichem Raum, welche<br />

<strong>den</strong> passen<strong>den</strong> Hintergrund im Rücken der Promenade bildet.<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 7


Sockelbauten mit Dachterrassen – Altbauzeile in Solothurn<br />

Gestaltung der Baufelder A1 und A2<br />

Die Vorlandzonen an der <strong>Grabenstrasse</strong> sind als Baufelder mit differenzierten Gestaltungsvorgaben<br />

definiert. Die Vorschriften Baufeld A1 gelten westlich der Schulgasse und auf der Parzelle westlich<br />

der Hofstatt. Hier kann der vergleichweise wenig tiefe Vorlandbereich vollständig als eingeschossiger<br />

Sockel bebaut wer<strong>den</strong>. Dabei muss die Fassade des Sockelbaus auf der oben definierten Baulinie<br />

liegen. Vorgeschrieben ist auch die Ausgestaltung des Dachs als begehbare Terrasse. Die Höhe der<br />

Terrasse ist limitiert durch die jeweilige Kote des Erdgeschosses des Hauptgebäudes an der Schmie<strong>den</strong>gasse<br />

bzw. an der Hofstatt. Über dem Niveau der Terrassen sind keine festen Aufbauten <strong>zu</strong>lässig.<br />

Das Baufeld A2 umfasst die Parzellen mit tiefem Hinterland, die <strong>zu</strong>m Teil auf der mittelalterliche Parzellenstruktur<br />

grün<strong>den</strong>. Die im vergleich <strong>zu</strong>m Westteil markant grössere Tiefe der Grundstücke ermöglicht<br />

hier eine zweigeschossige Bebauung an der <strong>Grabenstrasse</strong>. Nicht angemessen wäre hier<br />

allerdings eine durchgehend Sockelbebauung wie sie im Westteil angelegt ist. Damit die historische<br />

Teilung spürbar bleibt, wird die Überbauungsziffer im Hinterland auf 50 % der Fläche begrenzt. Wie<br />

im Baufeld A1 gilt auch hier die Anbaupflicht an die <strong>Grabenstrasse</strong> bzw. die Pflicht <strong>zu</strong>r Erstellung einer<br />

Einfriedung auf der vorgegebenen Baulinie.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Bauten in <strong>den</strong> Baufeldern A1 + 2 sind als schützenswert eingestuft. Umbauprojekte,<br />

Erweiterungen oder neue Fassa<strong>den</strong>elemente wir Balkone oder Erker sind nur in Absprache mit der<br />

Denkmalpflege möglich. Eine generelle Regelung würde <strong>den</strong> besonderen Vorausset<strong>zu</strong>ngen auf <strong>den</strong><br />

einzelnen Grundstücken nicht gerecht und entfällt deshalb.<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 8


Qualitätvolles Wohnen in der Altstadt – Südbalkone Hofstatt<br />

Umgang mit der Stadtmauer<br />

Die alte Stadtmauer ist zwischen dem Bankgebäude und dem Burgerheim in Teilen erhalten. Hinter<br />

dem Burgerheim wurde im 19. Jahrhundert eine Schneise die Mauer geschlagen bzw. die Mauer um<br />

ca. 5 Meter <strong>zu</strong>rückversetzt. Ein Teil der entstan<strong>den</strong>en Lücke füllt der Annexbau des Burgerheims.<br />

Diese Narben in der Alten Mauer <strong>zu</strong> flicken wäre sehr aufwändig und deshalb nur im Zusammenhang<br />

mit einem Neubauprojekt anstelle des Burgerheimes vertretbar. In der Teilbauordnung wird im Hinblick<br />

darauf lediglich der historische Verlauf der Stadtmauer markiert. Er bildet <strong>zu</strong>gleich auch die Grenze<br />

zwischen <strong>den</strong> Teilbauordnungen 1 und 2, wobei die Mauer vollständig in der TBO 1 liegt. Die Sanierung<br />

der Mauerkrone erfolgt in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege.<br />

Hinweise <strong>zu</strong>m Teilbereich 2 der <strong>Überbauungsordnung</strong><br />

Wenn <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt im Graben wiederum Neubauprojekte angestrebt wer<strong>den</strong>, muss<br />

die Situation neu beurteilt wer<strong>den</strong>. Die Ergebnisse der Ideenkonkurrenz Schmiedegasse Süd sind<br />

dabei in die Beurteilung mit ein<strong>zu</strong>beziehen. Grundsätzlich erscheint eine starke Durchgrünung des<br />

ehemaligen Stadtgrabens als klarer Kontrast <strong>zu</strong>r geschlossenen Altstadtbebauung wichtig, um die<br />

historische Stadtgrenze spürbar <strong>zu</strong> machen. Wenn immer möglich, soll bei einem Ersatzneubau des<br />

Burgerheims der historische Verlauf der Stadtmauer wieder hergestellt wer<strong>den</strong>. Weitere wichtige<br />

Themen sind der angemessene Abstand von Neubauten gegenüber der Stadtmauer sowie Wegnetz<br />

und Verbindungen von unten nach oben.<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 9


Anhang<br />

1. Plan Bestehende Situation<br />

2. Plan Zwischen<strong>zu</strong>stand<br />

3. Plan Ziel<strong>zu</strong>stand<br />

4. Plan Vision<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!