Überbauungsordnung Grabenstrasse Leitlinien zu den ... - Burgdorf
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In Absprache mit dem Amt für Gemein<strong>den</strong> und Raumordnung des Kantons hat die Baudirektion deshalb<br />
beschlossen, die ZPP 17 in zwei Teilgebiete <strong>zu</strong> unterteilen und eine <strong>Überbauungsordnung</strong> vorerst<br />
nur für <strong>den</strong> Teilbereich <strong>Grabenstrasse</strong> <strong>zu</strong> erlassen. Für die <strong>zu</strong>künftige Gestaltung des Teilbereichs<br />
Stadtgraben bil<strong>den</strong> die Konzepte der Ideenkonkurrenz aber weiterhin eine wertvolle Grundlage.<br />
Standortverbesserung durch Aufwertung des Aussenraumes<br />
Die wichtigste Massnahme in der Teilüberbauungsordnung <strong>Grabenstrasse</strong> ist die Aufwertung der<br />
Strasse <strong>zu</strong> einer öffentlichen, vom Verkehr befreiten Promenade. Durch die attraktive Neugestaltung<br />
soll einerseits die Schmie<strong>den</strong>gasse Süd als Wohnstandort aufgewertet wer<strong>den</strong>, andrerseits <strong>den</strong> Bewohnern<br />
und Besuchern der Oberstadt ein <strong>zu</strong>sätzlicher Freiraum an bester Lage angeboten wer<strong>den</strong>.<br />
Als Grundlage für die Teilüberbauungsordnung <strong>Grabenstrasse</strong> hat das beauftragte Planungsteam ein<br />
Vorprojekt für die Umgestaltung erarbeitet, welches als verbindliche Vorgabe für <strong>den</strong> angestrebten<br />
End<strong>zu</strong>stand in <strong>den</strong> Anhang der Überbauungsvorschriften aufgenommen wird.<br />
In <strong>den</strong> vorliegen<strong>den</strong> <strong>Leitlinien</strong> wer<strong>den</strong> mögliche Etappierungen dargestellt. Neben der Gestaltung der<br />
Promenade umreisst das Vorprojekt die erwünschte Entwicklung der privaten Vorlandbereiche und<br />
definiert die Abgren<strong>zu</strong>ng zwischen privatem und öffentlichem Bereich.<br />
Grabenpromenade mit Vorgärten – Mitte des letztes Jahrhundert<br />
Neugestaltung der Grabenpromenade - Freiraumbereich B<br />
Die Neugestaltung lehnt sich in freier Interpretation an die ehemalige „Alpenpromenade“ an, die ab<br />
1868 nahe<strong>zu</strong> hundert Jahre lang das Strassenbild prägte. 1964 wurde die Baumreihe für die Einrichtung<br />
von Parkplätzen gefällt und nach und nach auch die ursprünglichen Vorgärten mitsamt Einfrie-<br />
<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 4