30.12.2013 Aufrufe

Überbauungsordnung Grabenstrasse Leitlinien zu den ... - Burgdorf

Überbauungsordnung Grabenstrasse Leitlinien zu den ... - Burgdorf

Überbauungsordnung Grabenstrasse Leitlinien zu den ... - Burgdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sockelbauten mit Dachterrassen – Altbauzeile in Solothurn<br />

Gestaltung der Baufelder A1 und A2<br />

Die Vorlandzonen an der <strong>Grabenstrasse</strong> sind als Baufelder mit differenzierten Gestaltungsvorgaben<br />

definiert. Die Vorschriften Baufeld A1 gelten westlich der Schulgasse und auf der Parzelle westlich<br />

der Hofstatt. Hier kann der vergleichweise wenig tiefe Vorlandbereich vollständig als eingeschossiger<br />

Sockel bebaut wer<strong>den</strong>. Dabei muss die Fassade des Sockelbaus auf der oben definierten Baulinie<br />

liegen. Vorgeschrieben ist auch die Ausgestaltung des Dachs als begehbare Terrasse. Die Höhe der<br />

Terrasse ist limitiert durch die jeweilige Kote des Erdgeschosses des Hauptgebäudes an der Schmie<strong>den</strong>gasse<br />

bzw. an der Hofstatt. Über dem Niveau der Terrassen sind keine festen Aufbauten <strong>zu</strong>lässig.<br />

Das Baufeld A2 umfasst die Parzellen mit tiefem Hinterland, die <strong>zu</strong>m Teil auf der mittelalterliche Parzellenstruktur<br />

grün<strong>den</strong>. Die im vergleich <strong>zu</strong>m Westteil markant grössere Tiefe der Grundstücke ermöglicht<br />

hier eine zweigeschossige Bebauung an der <strong>Grabenstrasse</strong>. Nicht angemessen wäre hier<br />

allerdings eine durchgehend Sockelbebauung wie sie im Westteil angelegt ist. Damit die historische<br />

Teilung spürbar bleibt, wird die Überbauungsziffer im Hinterland auf 50 % der Fläche begrenzt. Wie<br />

im Baufeld A1 gilt auch hier die Anbaupflicht an die <strong>Grabenstrasse</strong> bzw. die Pflicht <strong>zu</strong>r Erstellung einer<br />

Einfriedung auf der vorgegebenen Baulinie.<br />

Die bestehen<strong>den</strong> Bauten in <strong>den</strong> Baufeldern A1 + 2 sind als schützenswert eingestuft. Umbauprojekte,<br />

Erweiterungen oder neue Fassa<strong>den</strong>elemente wir Balkone oder Erker sind nur in Absprache mit der<br />

Denkmalpflege möglich. Eine generelle Regelung würde <strong>den</strong> besonderen Vorausset<strong>zu</strong>ngen auf <strong>den</strong><br />

einzelnen Grundstücken nicht gerecht und entfällt deshalb.<br />

<strong>Leitlinien</strong>_<strong>Grabenstrasse</strong>_Mai_2010.docx 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!