17.01.2014 Aufrufe

Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

5.6 Versorgungsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen und –leitungen<br />

sowie Flächen für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

Die der Versorgung <strong>des</strong> Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser<br />

sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen sind gemäß § 14<br />

Abs. 2 BauNVO im Geltungsbereich <strong>des</strong> eingeschränkten Dorfgebietes (MD(E))<br />

als Ausnahme auch dann zulässig, wenn keine besonderen Flächen festgesetzt<br />

sind. Dieses gilt auch für fernmeldetechnische Anlagen sowie für Anlagen für<br />

erneuerbare Energien, soweit nicht § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO Anwendung<br />

findet.<br />

5.7 Grünfläche<br />

Die als Grünfläche genutzte Teilfläche <strong>des</strong> Plangebietes wird gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15<br />

BauGB als private Grünfläche festgesetzt.<br />

5.8 Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Baugestaltung<br />

Die Festsetzungen zur Baugestaltung verfolgen vor allem städtebauliche<br />

Zielsetzungen. Sie tragen dazu bei, eine angemessene Gestaltung <strong>des</strong> Orts- und<br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> herbeizuführen und erfüllen somit unmittelbar auch kulturelle<br />

Zielsetzungen.<br />

Dachneigung<br />

Die Neigung der Dachflächen darf den Rahmen von 23° - 45° nicht über- bzw.<br />

unterschreiten. Die Regelung gilt nicht für Bedachungen von Garagen und<br />

Nebenanlagen.<br />

Dachaufbauten / Dachfenster<br />

Dachaufbauten und liegende Dachfenster sind in dem Änderungsbereich zulässig. Sie<br />

dürfen ½ der Baukörperlänge nicht überschreiten und müssen einen Min<strong>des</strong>tabstand<br />

von 1,50 m zur Außenkante Giebelwand einhalten.<br />

Firsthöhe<br />

Die Firsthöhe der Gebäude und baulichen Anlagen im Änderungsbereich darf eine<br />

Höhe von 10,00 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.<br />

Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung und Architektur DIPL.-ING. LOTHAR BELTZ 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!