Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
5.6 Versorgungsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen und –leitungen<br />
sowie Flächen für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />
Die der Versorgung <strong>des</strong> Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser<br />
sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen sind gemäß § 14<br />
Abs. 2 BauNVO im Geltungsbereich <strong>des</strong> eingeschränkten Dorfgebietes (MD(E))<br />
als Ausnahme auch dann zulässig, wenn keine besonderen Flächen festgesetzt<br />
sind. Dieses gilt auch für fernmeldetechnische Anlagen sowie für Anlagen für<br />
erneuerbare Energien, soweit nicht § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO Anwendung<br />
findet.<br />
5.7 Grünfläche<br />
Die als Grünfläche genutzte Teilfläche <strong>des</strong> Plangebietes wird gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 15<br />
BauGB als private Grünfläche festgesetzt.<br />
5.8 Örtliche Bauvorschriften zur äußeren Baugestaltung<br />
Die Festsetzungen zur Baugestaltung verfolgen vor allem städtebauliche<br />
Zielsetzungen. Sie tragen dazu bei, eine angemessene Gestaltung <strong>des</strong> Orts- und<br />
Landschaftsbil<strong>des</strong> herbeizuführen und erfüllen somit unmittelbar auch kulturelle<br />
Zielsetzungen.<br />
Dachneigung<br />
Die Neigung der Dachflächen darf den Rahmen von 23° - 45° nicht über- bzw.<br />
unterschreiten. Die Regelung gilt nicht für Bedachungen von Garagen und<br />
Nebenanlagen.<br />
Dachaufbauten / Dachfenster<br />
Dachaufbauten und liegende Dachfenster sind in dem Änderungsbereich zulässig. Sie<br />
dürfen ½ der Baukörperlänge nicht überschreiten und müssen einen Min<strong>des</strong>tabstand<br />
von 1,50 m zur Außenkante Giebelwand einhalten.<br />
Firsthöhe<br />
Die Firsthöhe der Gebäude und baulichen Anlagen im Änderungsbereich darf eine<br />
Höhe von 10,00 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.<br />
Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung und Architektur DIPL.-ING. LOTHAR BELTZ 8