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Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

Vergnügungsstätten im Sinne <strong>des</strong> § 4a Abs. 3 <strong>Nr</strong>. 2) zugelassen werden. Zum Schutz<br />

der Wohnnutzungen und zur Wahrung <strong>des</strong> Ortsbil<strong>des</strong> (dörflicher Charakter) sind<br />

Vergnügungsstätten im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) jedoch nicht zugelassen<br />

(siehe auch „Vergnügungsstättenkonzeption“, S.54/55 1 ).<br />

Nicht zulässig sind gemäß § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO Tankstellen (§ 5 (2) 9<br />

BauNVO) und Vergnügungsstätten (§ 5 (3) BauNVO).<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Bei der neuen Festsetzung <strong>des</strong> Maßes der baulichen Nutzung ist die Berücksichtigung<br />

der angrenzenden baulichen Nutzungen maßgeblich, um eine geordnete<br />

städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />

§ 19 BauNVO auf den Wert 0,6 festgesetzt.<br />

Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von<br />

<strong>1.</strong> Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,<br />

2. Nebenanlagen im Sinne <strong>des</strong> § 14 BauNVO,<br />

3. Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das<br />

Baugrundstück lediglich unterbaut wird,<br />

mitzurechnen.<br />

Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der vorbenannten<br />

Anlagen bis zu 30 % überschritten werden.<br />

Die Zahl der Vollgeschosse wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />

§ 20 BauNVO auf den Wert II als maximal festgesetzt.<br />

Die Geschossflächenzahl wird im eingeschränkten Dorfgebiet (MD(E)) gemäß<br />

§ 20 BauNVO auf den Wert 1,2 festgesetzt.<br />

1 Acocella, D. (2012): Gutachten zur Entwicklung einer Vergnügungsstättenkonzeption<br />

für die Stadt Büren. Dortmund/Lörrach.<br />

Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung und Architektur DIPL.-ING. LOTHAR BELTZ 6

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