Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9
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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />
<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />
6.3 Landschaftspflegerische Belange<br />
Im Rahmen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 werden die Belange <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB nicht ermittelt und in einem<br />
Umweltbericht beschrieben, da diese Änderung im beschleunigten Verfahren nach<br />
§ 13a BauGB erfolgt.<br />
Nach §§ 14 -18 BNatSchG bzw. nach §§ 4 – 6 LG ist jedoch die Eingriffsregelung zu<br />
beachten. Sie besagt, dass unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch<br />
Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind.<br />
Um zu verhindern, dass sich durch die Bebauungsplanänderung bedingt der<br />
Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter Arten (Anhang IV der FFH-<br />
Richtlinie) sowie europäischer Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) verschlechtert, oder<br />
deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden, wird eine<br />
artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt.<br />
6.3.1 Eingriffs- und Ausgleichsregelungen<br />
Als Folge der geplanten Bautätigkeiten gehen durch den Flächenentzug Lebens- oder<br />
Teillebensräume für Pflanzen und Tiere und dem Lebensraum das Funktionsgefüge<br />
zwischen Boden, Vegetation und Wasser am Standort verloren.<br />
Zur Kompensation der Eingriffsfolgen werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Der<br />
Ausgleich soll nach Möglichkeit am Ort oder in direktem Umfeld <strong>des</strong> Eingriffs erfolgen.<br />
Ist dies nicht möglich, können die Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle<br />
erfolgen oder die Zahlung eines Ersatzgel<strong>des</strong> festgelegt werden.<br />
Im Rahmen der Bewertung der Eingriffsfolgen und der Festlegung der<br />
Ausgleichsmaßnahmen erfolgt eine Gegenüberstellung der Bewertung <strong>des</strong><br />
Plangebietes vor Beginn sowie <strong>des</strong> zu erwartenden Zustan<strong>des</strong> nach Realisierung der<br />
Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong>.<br />
Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird die „Numerische Bewertung von<br />
Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV, 2008) 2 angewandt. Demnach<br />
werden den verschiedenen Biotoptypen bestimmte Wertfaktoren zugeordnet. Diese<br />
2 LANUV (Lan<strong>des</strong>amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2008): Numerische<br />
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW. Recklinghausen.<br />
Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung und Architektur DIPL.-ING. LOTHAR BELTZ 10