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Büren Ortsteil Brenken 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9

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Stadt Büren – <strong>Ortsteil</strong> <strong>Brenken</strong><br />

<strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 „Friedhof“<br />

6.3 Landschaftspflegerische Belange<br />

Im Rahmen der <strong>1.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>Nr</strong>. 9 werden die Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes nach §1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 BauGB nicht ermittelt und in einem<br />

Umweltbericht beschrieben, da diese Änderung im beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13a BauGB erfolgt.<br />

Nach §§ 14 -18 BNatSchG bzw. nach §§ 4 – 6 LG ist jedoch die Eingriffsregelung zu<br />

beachten. Sie besagt, dass unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind.<br />

Um zu verhindern, dass sich durch die Bebauungsplanänderung bedingt der<br />

Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter Arten (Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie) sowie europäischer Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) verschlechtert, oder<br />

deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden, wird eine<br />

artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt.<br />

6.3.1 Eingriffs- und Ausgleichsregelungen<br />

Als Folge der geplanten Bautätigkeiten gehen durch den Flächenentzug Lebens- oder<br />

Teillebensräume für Pflanzen und Tiere und dem Lebensraum das Funktionsgefüge<br />

zwischen Boden, Vegetation und Wasser am Standort verloren.<br />

Zur Kompensation der Eingriffsfolgen werden Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Der<br />

Ausgleich soll nach Möglichkeit am Ort oder in direktem Umfeld <strong>des</strong> Eingriffs erfolgen.<br />

Ist dies nicht möglich, können die Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle<br />

erfolgen oder die Zahlung eines Ersatzgel<strong>des</strong> festgelegt werden.<br />

Im Rahmen der Bewertung der Eingriffsfolgen und der Festlegung der<br />

Ausgleichsmaßnahmen erfolgt eine Gegenüberstellung der Bewertung <strong>des</strong><br />

Plangebietes vor Beginn sowie <strong>des</strong> zu erwartenden Zustan<strong>des</strong> nach Realisierung der<br />

Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong>.<br />

Zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird die „Numerische Bewertung von<br />

Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV, 2008) 2 angewandt. Demnach<br />

werden den verschiedenen Biotoptypen bestimmte Wertfaktoren zugeordnet. Diese<br />

2 LANUV (Lan<strong>des</strong>amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) (2008): Numerische<br />

Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW. Recklinghausen.<br />

Büro für Stadtplanung, Dorferneuerung und Architektur DIPL.-ING. LOTHAR BELTZ 10

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