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Diplomarbeit - Konvertierung des DIP nach XPlanGML

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Digitales Informationssystem Planrecht<br />

Inhalt der Pläne waren alle Festsetzungen, die für die Bebauung der Grundstücken <strong>nach</strong><br />

Fläche und Höhe notwendig waren (DREIER 1997). Weitere Inhalte der Pläne waren die<br />

Aufteilung der Gebiete in Flächen öffentlicher und privater Nutzung, die<br />

Verkehrseinrichtungen, die Versorgungsleitungen, die Min<strong>des</strong>tgröße sowie die<br />

Nutzungsart und der Nutzungsgrad <strong>des</strong> Grundstücks.<br />

Um eine schnelle Durchführung <strong>des</strong> Aufbaus zu ermöglichen, wurden die<br />

Durchführungspläne schwerpunktmäßig in den kriegszerstörten Gebieten von Hamburg<br />

aufgestellt, wenn die Ordnung von Grund und Boden notwendig war und für einen<br />

Aufbau die Voraussetzungen vorhanden waren.<br />

Weiterhin wurden Durchführungspläne dann aufgestellt, wenn die Möglichkeiten der<br />

Teilbebauungspläne und Baustufenpläne nicht ausreichten. Dies war dann der Fall,<br />

wenn Bodenordnungsmaßnahmen, wie z.B. Umlegungen, oder Bauordnungsmaßnahmen,<br />

wie z.B. die gleichzeitige Bebauung, nötig waren (LECHELT, 1994).<br />

3.1.4 Bebauungspläne<br />

Mit der Einführung <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>einheitlichen Planrechtes <strong>nach</strong> dem Bun<strong>des</strong>baugesetz im<br />

Jahr 1960 erfuhr die Aufstellung und das Feststellungsverfahren für Bebauungspläne<br />

eine deutliche Änderung. Ab diesem Zeitpunkt wurden Bebauungspläne <strong>nach</strong> dem<br />

Bun<strong>des</strong>baugesetz unter Beachtung der Baunutzungsverordnung und der<br />

Planzeichenverordnung aufgestellt (BUCHHOLZ & FLICK, 1969). Am 1. Juli 1987 wurde<br />

das Bun<strong>des</strong>baugesetz durch Inkrafttreten <strong>des</strong> Baugesetzbuches abgelöst und übernahm<br />

<strong>des</strong>sen Aufgaben.<br />

Die Rechtsgrundlage für den verbindlichen Bauleitplan wird durch die §§ 8 bis 13 <strong>des</strong><br />

BauGB geregelt. Ein wesentlicher Paragraph dort ist der § 9 BauGB. Hier wird geregelt,<br />

was Inhalt <strong>des</strong> Bebauungsplans sein kann. Weitere Grundlagen für die Art der baulichen<br />

Nutzung werden in den §§ 1 bis 15 der BauNVO, das Maß der baulichen Nutzung in<br />

den §§ 16 bis 21a der BauNVO und die Bauweise sowie überbaubare<br />

Grundstücksflächen werden in den §§ 22 und 23 der BauNVO geregelt.<br />

Wie in Kapitel 3.1 schon erläutert, erfolgt die Bauleitplanung <strong>nach</strong> dem BauGB in 2<br />

Stufen. Dabei umfasst die vorbereitende Bauleitplanung den Flächennutzungsplan. In<br />

Hamburg galt bei Inkrafttreten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>baugesetzes der Aufbauplan von 1960 als<br />

Flächennutzungsplan. Dieser umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Wichtig im Fall<br />

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