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KW 12 - Bühlertann

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4<br />

Nummer <strong>12</strong><br />

Donnerstag, 21. März 2013<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 2013 und öffentliche Auslegung<br />

des Haushaltsplanes<br />

Mit Erlass vom 11.03.2013 hat das Landratsamt Schwäbisch Hall<br />

die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 16.01.2013 beschlossenen<br />

Haushaltssatzung 2013 bestätigt. Der Wortlaut der<br />

Haushaltssatzung wird hiermit gemäß § 81 Abs. 4 GemO bekannt<br />

gemacht.<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Bühlertann<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

in der aktuellen Fassung hat der Gemeinderat am<br />

16.01.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2013 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben von je 8.346.224 E<br />

davon<br />

im Verwaltungshaushalt 5.861.720 E<br />

im Vermögenshaushalt 2.484.504 E<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von<br />

430.000 E<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von<br />

940.000 E<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />

800.000 E<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 400 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H.<br />

der Steuermessbeträge;<br />

2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

der Steuermessbeträge;<br />

§ 4<br />

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder<br />

aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird<br />

nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />

eines Jahres, seit der Bekanntmachung dieser Satzung<br />

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt,<br />

der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der<br />

Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind.<br />

Bühlertann, den 14.03.2013<br />

Michael Dambacher, Bürgermeister<br />

Auslegung des Haushaltsplanes:<br />

Der Haushaltsplan 2013 liegt von Freitag, 22.03.2013 bis Mittwoch,<br />

03.04.2013 auf dem Rathaus Bühlertann zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aus.<br />

Lehrgang Betriebswirt (HWK) – die Karrierechance<br />

Am <strong>12</strong>. April 2013 beginnt der Lehrgang „Betriebswirt (HWK)“ im<br />

Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.<br />

Auf dem Programm stehen kaufmännisches<br />

Know-how sowie umfangreiches Managementwissen für die Betriebsführung.<br />

Besser vorbereitet<br />

Die Herausforderungen im betrieblichen Alltag sind vielfältig und<br />

anspruchsvoll. Der Lehrgang befähigt die Teilnehmer Abläufe<br />

und Strukturen aus handwerklicher, technischer und betriebswirtschaftlicher<br />

Sicht zu beurteilen und zu organisieren.<br />

Die Fortbildung wird von einem kompetenten Dozententeam praxisnah<br />

und mit modernen Lernmethoden durchgeführt.<br />

Anmeldung<br />

Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen gibt es bei Melanie<br />

Schoch vom Bildungs- und Technologiezentrum, Telefon<br />

07131/791-2702.<br />

Unsere<br />

JUBILARE<br />

Glückwünsche aus dem Rathaus<br />

Wir gratulieren<br />

Frau Hedwig Bahle,<br />

Bühlertann-Kottspiel, am 21.03.2013<br />

zum 88. Geburtstag<br />

Frau Hilda Hummel, Bühlertann-Halden<br />

am 21.03.2013 zum 84. Geburtstag<br />

Unseren Jubilaren herzlichen Glückwunsch,<br />

alles Gute, insbesondere Gesundheit.<br />

LANDKREIS<br />

Nachrichten<br />

40 Jahre Landkreis Schwäbisch Hall<br />

Im Jubiläumsjahr gibt es ein ganz besonderes Angebot: Vier<br />

geführte Bustouren durch verschiedene Kreisgebiete laden<br />

die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dazu ein, einmal<br />

die ihnen weniger vertrauten Kreisgebiete zu besuchen<br />

und Neues zu entdecken. Mit dem abwechslungsreichen<br />

Programm aus bekannten und weniger bekannten Sehenswürdigkeiten,<br />

herrlicher Landschaft, Erlebnisgastronomie,<br />

führender heimischer Wirtschaft und bester Unterhaltung ist<br />

für jeden etwas dabei.<br />

Die Touren unter dem Motto „Entdecken Sie den schönsten Landkreis<br />

– Ihren Landkreis!“ werden in Zusammenarbeit mit der Firma<br />

ReiseService Vogt GmbH & Co. KG im Juni und Juli veranstaltet.<br />

Anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Landkreises<br />

Schwäbisch Hall seit dem 01.01.1973 gibt es nun erstmals ein<br />

solches Angebot für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.<br />

„Auch für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich vielleicht<br />

nicht die Zeit nehmen können, an einer der Touren teilzunehmen,<br />

soll unser Programm eine Anregung sein, selbst Ausflüge in unserem<br />

Landkreis zu unternehmen. Es soll für die Vielfalt begeistern<br />

und stolz darauf machen, im schönsten Landkreis Deutschlands<br />

leben und arbeiten zu dürfen“, sagt Landrat Gerhard Bauer,<br />

für den dabei außerdem der Aspekt der Wirtschaftsförderung<br />

wichtig ist. „Die Touren zeigen, dass man zum Beispiel auch einen<br />

ganz besonderen und rundum gelungenen Betriebsausflug<br />

sehr gut im eigenen Landkreis auf die Beine stellen kann.“<br />

In diesem Zusammenhang dankt der Landrat allen, die zum Programm<br />

der Touren beitragen, insbesondere den Firmen Kärcher,<br />

Rieger-Hofmann und Klafs Saunabau, die für die interessierten<br />

Besucher aus dem Landkreis ihre Tore öffnen. Vor allem gilt der<br />

Dank des Kreis-Chefs aber dem ReiseService Vogt mit seiner<br />

Mitarbeiterschaft und den Hohenloher Gästeführerinnen, die die<br />

organisatorische Abwicklung in die Hand genommen haben.<br />

Mit dem Preis pro Person in Höhe von 55 Euro hält sich die Teilnahme<br />

an den Touren in einem erschwinglichen Rahmen. Bei<br />

entsprechend großer Nachfrage ist daran gedacht, künftig weitere<br />

Touren durch den Landkreis anzubieten. „Jetzt hoffen wir, dass<br />

wir mit unserem Programm möglichst vielen Bürgerinnen und<br />

Bürgern Lust darauf machen können, ihren Landkreis auf erholsame<br />

und unterhaltsame Weise besser kennenzulernen“, so der<br />

Landrat.

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