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PDF-Datei - Öko-Institut eV

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PROSA Elektroherde und elektrische Kochstellen<br />

Nachweis<br />

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung und legt die entsprechenden<br />

Produktunterlagen vor.<br />

Elektrische Herde und Kochstellen, die eine lange Lebensdauer aufweisen, helfen Abfälle zu<br />

vermeiden. Um defekte Geräte reparieren zu können, ist eine möglichst lange Ersatzteilversorgung<br />

sinnvoll. Ein klimaschutzbezogenes Umweltzeichen sollte deshalb die Sicherstellung<br />

der Ersatzteilversorgung als Kriterium beinhalten.<br />

Langlebigkeit<br />

Der Antragsteller verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass für die Reparatur der Geräte die<br />

Ersatzteilversorgung für mindestens 12 Jahre ab Produktionseinstellung sichergestellt ist.<br />

Ersatzteile sind Funktionsteile sowie Komponenten der direkten Bedienung. Ästhetische<br />

Komponenten werden hiervon ausgenommen.<br />

Die Produktunterlagen müssen Informationen über die genannten Anforderungen enthalten.<br />

Nachweis<br />

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderungen und legt die entsprechenden<br />

Seiten der Produktunterlagen vor.<br />

Neben den genannten, anhand der vorliegenden PROSA-Studie abgeleiteten Anforderungen,<br />

sollte ein produktbezogenes Umweltzeichen in Bezug auf die Materialzusammensetzung<br />

und Schadstofffreiheit folgende Standardkriterien für Produkte mit dem Umweltzeichen<br />

„Der Blaue Engel“ erfüllen:<br />

Materialanforderungen an die Kunststoffe der Gehäuse und Gehäuseteile<br />

Den Kunststoffen dürfen als konstitutionelle Bestandteile keine Stoffe zugesetzt sein, die<br />

eingestuft sind als<br />

a) krebserzeugend der Kategorien 1 oder 2 nach Tabelle 3.2 des Anhangs VI der EG-<br />

Verordnung 1272/2008 2<br />

2<br />

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über<br />

die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung<br />

der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang<br />

VI Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe, Teil 3: Harmonisierte Ein-<br />

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