Einführung der SEPA-Zahlverfahren bei der Stadt Greding 28 ...
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<strong>Greding</strong> Aktuell - Dezember 2013 7<br />
––<br />
Dr. Dirsch Irene, <strong>Greding</strong>, Erhöhung einer vorh.<br />
Stützwand;<br />
––<br />
Hackner Florian u. Dirnhofer Kathrin, Herrnsberg,<br />
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.<br />
TOP 7: Baugebiet „Zum Spitzgarten“ in Röckenhofen -<br />
Vorstellung <strong>der</strong> Erschließungsplanung<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beauftragt das Ingenieurbüro Klos GmbH<br />
& Co. KG mit <strong>der</strong> Ausführungsplanung für die Erschließungsanlage<br />
im Baugebiet „Zum Spitzgarten“ in Röckenhofen<br />
und <strong>der</strong> Ausschreibung <strong>der</strong> Bauar<strong>bei</strong>ten zur<br />
Erstellung <strong>der</strong> Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.<br />
Die vorgestellte Alternative <strong>der</strong> Regenwasseranlage<br />
soll geprüft und falls möglich realisiert werden.<br />
Ferner wird ein Wasserrechtsverfahren zur Entsorgung des<br />
Oberflächenwassers aus dem Baugebiet durchgeführt.<br />
TOP 8: Gemeindeverbindungsstraße Grafenberg-Euerwang,<br />
2. Bauabschnitt - Bekanntgabe <strong>der</strong> Kosten nach<br />
Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Gemeindeverbindungsstraße<br />
Grafenberg-Euerwang, Bauabschnitt II sind nach vollständiger<br />
Abrechnung, Baukosten in Höhe von insgesamt<br />
557.476,16 E entstanden.<br />
Dies entspricht eine Kostenmehrung von 15.765,74 E.<br />
Die Mehrkosten werden durch den belasteten Erdaushub<br />
(Entsorgung) und Untergrundverbesserungsmaßnahmen<br />
begründet.<br />
Für diese Maßnahme liegt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Greding</strong> ein Zuwendungsbescheid<br />
mit einem bewilligten Zuschuss in Höhe<br />
von 250.000 Euro vor. Davon sind <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> 200.000<br />
Euro eingegangen. 50.000 Euro stehen noch aus.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt die Kostenabrechnung zur Kenntnis.<br />
TOP 9: Beratung über den Erlass einer Plakatierungsverordnung<br />
Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum<br />
Schutz von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern kann<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Greding</strong> eine Plakatierungsverordnung aufgrund<br />
Art. <strong>28</strong> des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes<br />
(LStVG) erlassen.<br />
Der Entwurf <strong>der</strong> Verwaltung sieht vor, dass künftig im<br />
<strong>Stadt</strong>bereich <strong>Greding</strong> das Aufstellen von Plakattafeln<br />
nur nach vorheriger Genehmigung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Greding</strong><br />
erlaubt werden soll.<br />
Von öffentlichen Anschlägen ausgenommen werden soll<br />
<strong>der</strong> Innenstadtbereich (innerhalb <strong>der</strong> Linie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>mauern).<br />
Großplakate dürfen künftig nur noch an einer Stelle<br />
an <strong>der</strong> „Umgehungsstraße“ (zwischen <strong>der</strong> Hausener<br />
Straße und <strong>der</strong> Berchinger Straße) aufgestellt werden.<br />
Wahlplakate dürfen 6 Wochen vor <strong>der</strong> jeweiligen Wahl<br />
aufgestellt werden.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rats sind aufgefor<strong>der</strong>t Än<strong>der</strong>ungswünsche<br />
bis 6.12.2013 <strong>der</strong> Verwaltung vorzulegen.<br />
Der Erlass <strong>der</strong> Plakatierungsverordnung ist im Dezember<br />
2013 vorgesehen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stimmte <strong>der</strong> vorgeschlagenen Vorgehensweise<br />
zu.<br />
TOP 10: Antrag des FSV Lan<strong>der</strong>zhofen/Attenhofen e.V.<br />
auf Gewährung eines Zuschusses für die Neugestaltung<br />
von Toilettenanlagen und den Ankauf eines Notstromaggregates<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dem FSV Lan<strong>der</strong>zhofen/Attenhofen<br />
e.V. einen Zuschuss von 5 % aus den tatsächlichen<br />
Kosten für die Neugestaltung von Toilettenanlagen und<br />
den Ankauf eines Notstromaggregates zu gewähren.<br />
Dies ergibt eine Zuwendung von 1.096,38 EUR.<br />
TOP 11: Antrag <strong>der</strong> Kath. Kirchenstiftung Obermässing<br />
auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung <strong>der</strong><br />
Läuteanlage <strong>der</strong> Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“ in<br />
Obermässing<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, <strong>der</strong> Kath. Kirchenstiftung<br />
Obermässing einen Zuschuss von 3 % aus den tatsächlichen<br />
Kosten für die Sanierung <strong>der</strong> Läuteanlage <strong>der</strong><br />
Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“ in Obermässing zu<br />
gewähren. Nach den eingereichten Rechnungen ergibt<br />
sich eine För<strong>der</strong>ung von 1.750,24 EUR.<br />
Mit <strong>der</strong> Maus ins Rathaus!<br />
• Zuzug / Umzug • PASS/PA-Statusabfrage<br />
• Auskunftssperre • Auskunftssperren<br />
• Hundesteuer • Einzugsermächtigung<br />
• Fundbüro online • Mel<strong>der</strong>egisterauskunft<br />
• Kin<strong>der</strong>reisepass beantragen<br />
• Verlust bzw. Wie<strong>der</strong>auffindung eines Dokuments<br />
• Auskunft aus dem Bundes- u. Gewerbezentralregister<br />
• Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung<br />
• Lohnsteuerkarten / steuerl. Lebensbescheinigung<br />
• Wahlschein beantragen (nur vor anstehenden<br />
Wahlen und Volksbegehren verfügbar)<br />
Ein beson<strong>der</strong>er Service<br />
für unsere Bürger<br />
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