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Einführung der SEPA-Zahlverfahren bei der Stadt Greding 28 ...

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<strong>Greding</strong> Aktuell - Dezember 2013 7<br />

––<br />

Dr. Dirsch Irene, <strong>Greding</strong>, Erhöhung einer vorh.<br />

Stützwand;<br />

––<br />

Hackner Florian u. Dirnhofer Kathrin, Herrnsberg,<br />

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.<br />

TOP 7: Baugebiet „Zum Spitzgarten“ in Röckenhofen -<br />

Vorstellung <strong>der</strong> Erschließungsplanung<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beauftragt das Ingenieurbüro Klos GmbH<br />

& Co. KG mit <strong>der</strong> Ausführungsplanung für die Erschließungsanlage<br />

im Baugebiet „Zum Spitzgarten“ in Röckenhofen<br />

und <strong>der</strong> Ausschreibung <strong>der</strong> Bauar<strong>bei</strong>ten zur<br />

Erstellung <strong>der</strong> Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.<br />

Die vorgestellte Alternative <strong>der</strong> Regenwasseranlage<br />

soll geprüft und falls möglich realisiert werden.<br />

Ferner wird ein Wasserrechtsverfahren zur Entsorgung des<br />

Oberflächenwassers aus dem Baugebiet durchgeführt.<br />

TOP 8: Gemeindeverbindungsstraße Grafenberg-Euerwang,<br />

2. Bauabschnitt - Bekanntgabe <strong>der</strong> Kosten nach<br />

Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

Nach Fertigstellung <strong>der</strong> Gemeindeverbindungsstraße<br />

Grafenberg-Euerwang, Bauabschnitt II sind nach vollständiger<br />

Abrechnung, Baukosten in Höhe von insgesamt<br />

557.476,16 E entstanden.<br />

Dies entspricht eine Kostenmehrung von 15.765,74 E.<br />

Die Mehrkosten werden durch den belasteten Erdaushub<br />

(Entsorgung) und Untergrundverbesserungsmaßnahmen<br />

begründet.<br />

Für diese Maßnahme liegt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Greding</strong> ein Zuwendungsbescheid<br />

mit einem bewilligten Zuschuss in Höhe<br />

von 250.000 Euro vor. Davon sind <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> 200.000<br />

Euro eingegangen. 50.000 Euro stehen noch aus.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt die Kostenabrechnung zur Kenntnis.<br />

TOP 9: Beratung über den Erlass einer Plakatierungsverordnung<br />

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum<br />

Schutz von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern kann<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Greding</strong> eine Plakatierungsverordnung aufgrund<br />

Art. <strong>28</strong> des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes<br />

(LStVG) erlassen.<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> Verwaltung sieht vor, dass künftig im<br />

<strong>Stadt</strong>bereich <strong>Greding</strong> das Aufstellen von Plakattafeln<br />

nur nach vorheriger Genehmigung durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Greding</strong><br />

erlaubt werden soll.<br />

Von öffentlichen Anschlägen ausgenommen werden soll<br />

<strong>der</strong> Innenstadtbereich (innerhalb <strong>der</strong> Linie <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>mauern).<br />

Großplakate dürfen künftig nur noch an einer Stelle<br />

an <strong>der</strong> „Umgehungsstraße“ (zwischen <strong>der</strong> Hausener<br />

Straße und <strong>der</strong> Berchinger Straße) aufgestellt werden.<br />

Wahlplakate dürfen 6 Wochen vor <strong>der</strong> jeweiligen Wahl<br />

aufgestellt werden.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rats sind aufgefor<strong>der</strong>t Än<strong>der</strong>ungswünsche<br />

bis 6.12.2013 <strong>der</strong> Verwaltung vorzulegen.<br />

Der Erlass <strong>der</strong> Plakatierungsverordnung ist im Dezember<br />

2013 vorgesehen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat stimmte <strong>der</strong> vorgeschlagenen Vorgehensweise<br />

zu.<br />

TOP 10: Antrag des FSV Lan<strong>der</strong>zhofen/Attenhofen e.V.<br />

auf Gewährung eines Zuschusses für die Neugestaltung<br />

von Toilettenanlagen und den Ankauf eines Notstromaggregates<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dem FSV Lan<strong>der</strong>zhofen/Attenhofen<br />

e.V. einen Zuschuss von 5 % aus den tatsächlichen<br />

Kosten für die Neugestaltung von Toilettenanlagen und<br />

den Ankauf eines Notstromaggregates zu gewähren.<br />

Dies ergibt eine Zuwendung von 1.096,38 EUR.<br />

TOP 11: Antrag <strong>der</strong> Kath. Kirchenstiftung Obermässing<br />

auf Gewährung eines Zuschusses für die Sanierung <strong>der</strong><br />

Läuteanlage <strong>der</strong> Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“ in<br />

Obermässing<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, <strong>der</strong> Kath. Kirchenstiftung<br />

Obermässing einen Zuschuss von 3 % aus den tatsächlichen<br />

Kosten für die Sanierung <strong>der</strong> Läuteanlage <strong>der</strong><br />

Pfarrkirche „Mariä Himmelfahrt“ in Obermässing zu<br />

gewähren. Nach den eingereichten Rechnungen ergibt<br />

sich eine För<strong>der</strong>ung von 1.750,24 EUR.<br />

Mit <strong>der</strong> Maus ins Rathaus!<br />

• Zuzug / Umzug • PASS/PA-Statusabfrage<br />

• Auskunftssperre • Auskunftssperren<br />

• Hundesteuer • Einzugsermächtigung<br />

• Fundbüro online • Mel<strong>der</strong>egisterauskunft<br />

• Kin<strong>der</strong>reisepass beantragen<br />

• Verlust bzw. Wie<strong>der</strong>auffindung eines Dokuments<br />

• Auskunft aus dem Bundes- u. Gewerbezentralregister<br />

• Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung<br />

• Lohnsteuerkarten / steuerl. Lebensbescheinigung<br />

• Wahlschein beantragen (nur vor anstehenden<br />

Wahlen und Volksbegehren verfügbar)<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Service<br />

für unsere Bürger<br />

www.greding.de

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