RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÃISCHEN ... - EUR-Lex
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30.9.<strong>2005</strong> DE<br />
Amtsblatt der Europäischen Union<br />
L 255/55<br />
ANHANG II<br />
Verzeichnis der besonders strukturierten Ausbildungsgänge gemäß Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii<br />
1. Fachberufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpädagogischen Bereich<br />
Schulische und berufliche Bildung, die zu folgenden Berufen führt:<br />
in Deutschland:<br />
— Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger<br />
— Krankengymnast(in)/Physiotherapeut(in) ( 1 )<br />
— Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut(in)/Ergotherapeut(in)<br />
— Logopäde/Logopädin<br />
— Orthoptist(in)<br />
— staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)<br />
— staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge(-in)<br />
— medizinisch-technische(r) Laboratoriums-Assistent(in)<br />
— medizinisch-technische(r) Radiologie-Assistent(in)<br />
— medizinisch-technische(r) Assistent(in) für Funktionsdiagnostik<br />
— veterinärmedizinisch-technische(r) Assistent(in)<br />
— Diätassistent(in)<br />
— Pharmazieingenieur (bis zum 31. März 1994 abgeschlossener Ausbildungsgang in der ehemaligen Deutschen<br />
Demokratischen Republik oder in den neuen Bundesländern)<br />
— Psychiatrische(r) Krankenschwester/Krankenpfleger<br />
— Sprachtherapeut(in)<br />
in der Tschechischen Republik:<br />
— Assistent in der Gesundheitspflege („zdravotnický asistent“)<br />
Erforderlich ist eine Schul- und Ausbildungszeit von insgesamt mindestens 13 Jahren, einschließlich einer mindestens<br />
achtjährigen allgemeinen Schulbildung und einer vierjährigen beruflichen Sekundarausbildung an einer Medizinfachschule,<br />
die mit der „maturitní zkouška“-Prüfung abgeschlossen wird.<br />
— Ernährungsmedizinischer Assistent („nutriční asistent“)<br />
Erforderlich ist eine Schul- und Ausbildungszeit von insgesamt mindestens 13 Jahren, einschließlich einer mindestens<br />
achtjährigen allgemeinen Schulbildung und einer vierjährigen beruflichen Sekundarausbildung an einer Medizinfachschule,<br />
die mit der „maturitní zkouška“-Prüfung abgeschlossen wird.<br />
in Italien:<br />
— Zahntechniker („odontotecnico“)<br />
— Optiker („ottico“)<br />
( 1 ) Seit dem 1. Juni 1994 wird die Berufsbezeichnung „Krankengymnast(in)“ durch „Physiotherapeut(in)“ ersetzt. Berufsangehörige, die<br />
ihre Befähigungsnachweise vor diesem Zeitpunkt erworben haben, können jedoch, sofern sie dies wünschen, weiterhin die Berufsbezeichnung<br />
„Krankengymnast(in)“ führen.