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RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÄISCHEN ... - EUR-Lex

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30.9.<strong>2005</strong> L 255/67<br />

Amtsblatt der Europäischen Union<br />

DE<br />

in Polen:<br />

— Prüfungstechniker für die grundlegende Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in einer Prüfstelle<br />

(„Diagnosta przeprowadzający badania techniczne w stacji kontroli pojazdów o podstawowym zakresie badań“)<br />

Erforderlich ist eine achtjährige allgemeine Schulbildung und eine fünfjährige technische Sekundarausbildung im<br />

Bereich „Kraftfahrzeuge“ und drei Jahre Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, die einen Grundlehrgang<br />

für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen (51 Stunden) und die Ablegung der Befähigungsprüfung<br />

umfasst.<br />

— Prüfungstechniker für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in der Fahrzeugprüfstelle eines<br />

Bezirks („Diagnosta przeprowadzający badania techniczne pojazdu w okręgowej stacji kontroli pojazdów“)<br />

Erforderlich ist eine achtjährige allgemeine Schulbildung und eine fünfjährige technische Sekundarausbildung mit<br />

Schwerpunkt „Kraftfahrzeuge“ und vier Jahre Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, die einen Grundlehrgang<br />

für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen (51 Stunden) und die Ablegung der Befähigungsprüfung<br />

umfasst.<br />

— Prüfungstechniker für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in der Fahrzeugprüfstelle („Diagnosta<br />

wykonujący badania techniczne pojazdów w stacji kontroli pojazdów“)<br />

Erforderlich ist<br />

i) eine achtjährige allgemeine Schulbildung, eine fünfjährige technische Sekundarausbildung im Bereich „Kraftfahrzeuge“<br />

und nachweislich vier Jahre Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, oder<br />

ii) eine achtjährige allgemeine Schulbildung, eine fünfjährige technische Sekundarausbildung in einem anderen<br />

Bereich als „Kraftfahrzeuge“ sowie nachweislich acht Jahre Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt<br />

und eine Gesamtausbildung, die eine Grund- und Spezialausbildung (113 Stunden) mit Prüfungen nach jeder Stufe<br />

umfasst.<br />

Die Dauer in Stunden und der allgemeine Umfang der Einzelkurse im Rahmen der Gesamtausbildung zum Prüfungstechniker<br />

sind gesondert in der Verordnung des Infrastrukturministers vom 28. November 2002 über besondere<br />

Anforderungen an Prüfungstechniker (Amtsblatt Nr. 208/2002, Pos. 1769) niedergelegt.<br />

— Fahrdienstleiter („dyżurny ruchu“)<br />

Erforderlich ist eine achtjährige allgemeine Schulbildung und eine vierjährige berufliche Sekundarausbildung mit dem<br />

Schwerpunkt Schienenverkehr sowie ein Vorbereitungslehrgang für die Tätigkeit als Fahrdienstleiter — 45 Tage und<br />

Ablegung der Befähigungsprüfung oder eine achtjährige allgemeine Schulbildung und eine fünfjährige berufliche<br />

Sekundarausbildung mit dem Schwerpunkt Schienenverkehr sowie ein Vorbereitungslehrgang für die Tätigkeit als<br />

Fahrdienstleiter — 63 Tage und Ablegung der Befähigungsprüfung.<br />

5. Schulische und berufliche Bildung im Vereinigten Königreich, mit der Ausbildungsnachweise erworben werden, die als nationale<br />

berufliche Befähigungsnachweise („National Vocational Qualifications“) bzw. als berufliche Befähigungsnachweise für Schottland<br />

(„Scottish Vocational Qualifications“) zugelassen sind:<br />

— zugelassene(r) Tierkrankenpflegerin/Tierkrankenpfleger („listed veterinary nurse“)<br />

— Bergbau-Elektroingenieur („mine electrical engineer“)<br />

— Bergbauingenieur („mine mechanical engineer“)<br />

— Zahnheilkundiger („dental therapist“)<br />

— Zahnpfleger („dental hygienist“)<br />

— Augenoptiker („dispensing optician“)<br />

— Bergwerksbeauftragter („mine deputy“)<br />

— Konkursverwalter („insolvency practitioner“)<br />

— zugelassener Notar für Eigentumsübertragungen („licensed conveyancer“)<br />

— Erster Offizier auf Fracht- oder Passagierschiffen — ohne Einschränkung („first mate — freight/passenger ships —<br />

unrestricted“)

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