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Herzlich willkommen! - und Handelskammer Nord Westfalen

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Voraussetzungen für die SEPA-Lastschriften<br />

- Das SEPA-Lastschriftmandat<br />

• Das Mandat ist die schriftliche Vereinbarung zwischen dem<br />

Zahlungspflichtigen <strong>und</strong> dem Zahlungsempfänger über den<br />

Einzug der Forderungen.<br />

• Mit dem Mandat autorisiert der Zahlungspflichtige:<br />

• den Zahlungsempfänger, den Einzug durchzuführen<br />

• sein Kreditinstitut, die vorgelegte Lastschrift einzulösen<br />

• Der Zahlungspflichtige kann das Mandat jederzeit widerrufen.<br />

• Ein Mandat darf vom Zahlungsempfänger auch in digitaler Form<br />

verwahrt werden.<br />

Bestehende Einzugsermächtigungen können per Brief bzw. über<br />

den letzten Einzug einer nationalen Lastschrift in ein Mandat<br />

umgedeutet werden.<br />

27.11.2013<br />

Seite 14

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