Herzlich willkommen! - und Handelskammer Nord Westfalen
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Voraussetzungen für die SEPA-Lastschriften<br />
- Das SEPA-Lastschriftmandat<br />
• Das Mandat ist die schriftliche Vereinbarung zwischen dem<br />
Zahlungspflichtigen <strong>und</strong> dem Zahlungsempfänger über den<br />
Einzug der Forderungen.<br />
• Mit dem Mandat autorisiert der Zahlungspflichtige:<br />
• den Zahlungsempfänger, den Einzug durchzuführen<br />
• sein Kreditinstitut, die vorgelegte Lastschrift einzulösen<br />
• Der Zahlungspflichtige kann das Mandat jederzeit widerrufen.<br />
• Ein Mandat darf vom Zahlungsempfänger auch in digitaler Form<br />
verwahrt werden.<br />
Bestehende Einzugsermächtigungen können per Brief bzw. über<br />
den letzten Einzug einer nationalen Lastschrift in ein Mandat<br />
umgedeutet werden.<br />
27.11.2013<br />
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