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Herzlich willkommen! - und Handelskammer Nord Westfalen

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Voraussetzungen für die SEPA-Lastschriften<br />

- Pflichtangaben im Mandat<br />

Das SEPA-Lastschriftmandat besteht<br />

aus einem einheitlichen Autorisierungstext<br />

<strong>und</strong> den folgenden Pflichtangaben:<br />

• vom Zahlungsempfänger:<br />

Name <strong>und</strong> Adresse<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

Mandatsreferenz<br />

Kennzeichnung für wiederkehrende/<br />

einmalige Zahlungen<br />

• vom Zahlungspflichtigen:<br />

Name <strong>und</strong> Adresse des Kontoinhabers<br />

IBAN <strong>und</strong> ggf. BIC<br />

Unterschrift <strong>und</strong> Unterschriftsdatum<br />

• Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat:<br />

Der Autorisierungstext enthält eine<br />

Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den<br />

Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-<br />

Lastschrift für Verbraucher als Zahlungspflichtige<br />

nicht zugelassen.<br />

Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat<br />

27.11.2013<br />

Seite 16

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