IHK Die Weiterbildung - IHK-Projektgesellschaft mbH
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10. Recht<br />
Ort<br />
<strong>IHK</strong>-Bildungszentrum<br />
Frankfurt (Oder)<br />
Termine<br />
23.01.2013/16.10.2013<br />
28.01.2013/21.10.2013<br />
30.01.2013/23.10.2013<br />
Mittwoch<br />
16:00 Uhr – 20:00 Uhr<br />
Dauer<br />
15 Unterrichtsstunden<br />
Teilnehmerentgelt<br />
gesamt: 200,00 €<br />
pro Modul: 80,00 €<br />
Abschluss<br />
<strong>IHK</strong>-<br />
Teilnahmebescheinigung<br />
Ansprechpartner<br />
Astrid Mendel<br />
Tel.: 0335 5621-2200<br />
Fax: 0335 5621-2001<br />
mendel@ihk-projekt.de<br />
FÖRDERFÄHIG<br />
• Bildungsscheck<br />
• <strong>Weiterbildung</strong>srichtlinie<br />
2. Modul: Reisekostenrecht - Abgabenfreie Spartipps<br />
Das Reisekostenrecht ist ständigen Veränderungen ausgesetzt. <strong>Die</strong>ses<br />
Seminar vermittelt den aktuellsten Stand.<br />
Wie sind die Kosten einer Bewirtung von Arbeitnehmern auf einer <strong>Die</strong>nstreise<br />
zu behandeln? Welcher Verpflegungsmehraufwand kann (bei einer Auslandsreise)<br />
ausbezahlt werden? Wie erfolgt die pauschale und individuelle Ermittlung<br />
des geldwerten Vorteils, unter Berücksichtigung von Zuzahlungen, der Umsatzsteuer<br />
und des Vorsteuerabzuges? <strong>Die</strong>ses Seminar vermittelt alle relevanten<br />
Grundlagen für eine sichere Abrechnungspraxis, auch unter Berücksichtigung<br />
der Lohnsteuerrichtlinien 2013.<br />
Spezialfälle gibt es im Reisekostenrecht immer wieder. Vermittelt werden die<br />
typischen Besonderheiten und Neuregelungen, mit denen man im Alltag konfrontiert<br />
wird.<br />
Für 2013 wird das Reisekostenrecht nicht vereinfacht. Der Dozent informiert<br />
darüber, worauf speziell ab dem 01.01.2013 geachtet werden muss, welche<br />
Werte zu berücksichtigen sind, welche Pauschalen angesetzt werden können<br />
und über wichtige Details zur Reisekostenabrechnung 2013.<br />
Zielgruppen sind Mitarbeiter des Personalwesens, der Lohn- und Gehaltsabrechnung,<br />
der Buchhaltung, eines Steuerbüros sowie andere Mitarbeiter, die die<br />
notwendigen Fachkenntnisse im Reisekostenrecht aktualisieren und erweitern<br />
möchten.<br />
3. Modul: <strong>Die</strong> elektronische Rechnungsstellung<br />
(Steuervereinfachungsgesetz 2011)<br />
Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des<br />
Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.November 2011 (BGBl. I S. 2131)<br />
sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen<br />
zum 01.Juli 2011 neu gefasst worden. Eine elektronische Rechnung ist nach<br />
§ 14 Absatz 1 Satz 8 UStG eine Rechnung, die in einem elektronischen Format<br />
ausgestellt und empfangen wird.<br />
Demzufolge werden Papier- und elektronische Rechnungen steuerrechtlich<br />
gleichgestellt. Dennoch müssen die Herkunft der digitalen Rechnung, die Unversehrtheit<br />
des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet werden. <strong>Die</strong>s kann<br />
durch innerbetriebliche Kontrollverfahren und verlässliche Prüfpfade erreicht<br />
werden. Unter innerbetrieblichen Kontrollverfahren sind Verfahren zu verstehen,<br />
die Unternehmer zum Abgleich der Rechnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
einsetzen. All das wird den Teilnehmenden mittels dieses Seminars<br />
nähergebracht.<br />
Inwieweit die Verfahren einer Dokumentationspflicht unterliegen, welche Nachweise<br />
verpflichtend sind, was beim Vorsteuerabzug und bei Mehrfachübermittlungen<br />
zu beachten ist und was aus dem Datenverarbeitungssystem auf<br />
Anforderung bereitgestellt werden muss, erfahren die Teilnehmer ebenfalls<br />
in diesem Tagesseminar.<br />
100<br />
Das Seminar ist folglich an leitende Mitarbeiter und Sachbearbeiter der Buchhaltung,<br />
des Controllings, Steuerbüros sowie alle weiteren Interessierten gerichtet.