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IHK Die Weiterbildung - IHK-Projektgesellschaft mbH

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7. Hotel und Gaststätten<br />

Ort<br />

<strong>IHK</strong>-Bildungszentrum<br />

Eberswalde<br />

Termine<br />

22.04.2013 – 03/2016<br />

Montag<br />

08:30 Uhr – 15:30 Uhr<br />

Dauer<br />

685 Unterrichtsstunden<br />

Teilnehmerentgelt<br />

gesamt: 4.400,00 €<br />

inkl. Arbeitsmaterialien<br />

Abschluss<br />

<strong>IHK</strong>-<br />

Teilnahmebescheinigung<br />

Ansprechpartner<br />

Birgit Delph<br />

Tel.: 03334 2537-36<br />

Fax: 03334 2537-48<br />

delph@ihk-projekt.de<br />

FÖRDERFÄHIG<br />

• Meister-BaföG<br />

Geprüfter Restaurantmeister<br />

Lehrgang zur Vorbereitung auf die <strong>IHK</strong>-Prüfung (Bachelor-Niveau)<br />

<strong>Die</strong> Gästebewirtung unter Beachtung qualitativ hochwertiger Fähigkeiten sowie<br />

die Zubereitung von Speisen und Getränken in Gasträumen, diese anspruchsvoll<br />

zu präsentieren und kundenfreundlich zu servieren, all das sind Fähigkeiten,<br />

die dem <strong>IHK</strong>-geprüften Restaurantmeister auszeichnen. Dementsprechend<br />

ist der Restaurantmeister Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen<br />

und Vermarkten gastronomischer <strong>Die</strong>nstleistungen.<br />

Ebenfalls werden Gäste von ausgebildeten Restaurantmeistern betreut und<br />

beraten, Mitarbeiter geleitet und gefördert sowie Abläufe effektiv organisiert.<br />

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, erwerben die Teilnehmer im<br />

Lehrgang alle relevanten und handlungsspezifischen Qualifikationen.<br />

Lerninhalte<br />

1. Modul: Wirtschaftsbezogene Qualifikation<br />

• Volks- und Betriebswirtschaftslehre<br />

• Recht/Steuern<br />

• Unternehmensführung<br />

• Rechnungswesen/Controlling<br />

2. Modul: Handlungsspezifische Qualifikation<br />

• Gäste betreuen und beraten<br />

• Mitarbeiter führen und fördern<br />

• Abläufe planen, durchführen und kontrollieren<br />

• Produkte beschaffen und pflegen<br />

• Gäste bewirten<br />

Hinweis:<br />

Zur erfolgreichen Absolvierung der Prüfung muss die „Berufs- und arbeitspädagogische<br />

Qualifikation" nachgewiesen werden (siehe Kursangebot<br />

„Ausbildung der Ausbilder“).<br />

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