Effizienz statt Emissionen - IHK Schleswig-Holstein
Effizienz statt Emissionen - IHK Schleswig-Holstein
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Impulse und Finanzen<br />
stellen. Wer bereits vorher Inhaber einer<br />
Erlaubnis nach Paragraf 33c GewO<br />
(Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)<br />
ist, genießt Bestandsschutz und benötigt<br />
keine Unterrichtung. Sobald aber neues<br />
Personal eingestellt wird, ist dieses von<br />
der Neuregelung betroffen.<br />
<strong>IHK</strong>-Unterrichtung wird Pflicht<br />
Spielgeräteaufsteller Aufsteller von Spielgeräten benötigen nach Paragraf<br />
33c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.<br />
Neben der Zuverlässigkeit des Spielgeräts müssen die Betriebe ab<br />
1. September 2013 zudem eine <strong>IHK</strong>-Unterrichtung sowie ein Sozialkonzept<br />
einer öffentlich anerkannten Institution nachweisen.<br />
Foto: Clipdealer<br />
Spielerschutz verbessern Hintergrund<br />
der Neuregelung ist die Auffassung<br />
des Bundeswirtschaftsministeriums,<br />
dass der Spieler- und Jugendschutz<br />
in diesem Bereich verbessert werden<br />
müsse. Der <strong>IHK</strong>-Unterrichtungsnachweis<br />
soll gewährleisten, dass Gewerbetreibende<br />
und Personal die nötige Sachkunde<br />
haben. Ferner müssen Aufsteller<br />
über ein Sozialkonzept verfügen, das<br />
Maßnahmen zur Vermeidung von Spielsucht<br />
aufzeigt. Für eine Erlaubnis der<br />
Ordnungsbehörden sind beide Voraussetzungen<br />
zu erfüllen.<br />
Die Unterrichtung über den Spielerund<br />
Jugendschutz umfasst insbesondere<br />
die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse<br />
der Sachgebiete Gewerbeordnung<br />
und Spielverordnung, Spielhallenrecht<br />
der Länder und Jugendschutzrecht.<br />
Die Unterrichtung muss mindestens<br />
sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten<br />
umfassen. Ein Rahmenplan wird<br />
derzeit vom D<strong>IHK</strong> entwickelt. kr <br />
Damit kommt auf die <strong>IHK</strong>s eine<br />
hoheitliche Aufgabe zu. Die Inhalte<br />
der <strong>IHK</strong>-Unterrichtung<br />
werden in der Spielverordnung formuliert.<br />
Da derzeit nicht absehbar ist, wann<br />
die Änderung der Verordnung in Kraft<br />
treten kann, wird sich die Umsetzung<br />
möglicherweise über den 1. September<br />
hinaus verzögern. Betroffen sind Betriebe,<br />
die ab diesem Datum einen Antrag<br />
Ansprechpartner<br />
<strong>IHK</strong> Flensburg<br />
Frank Kurbjuhn<br />
Telefon: (0461) 806-350<br />
kurbjuhn@flensburg.ihk.de<br />
WNO<br />
September<br />
2013<br />
Beratung:<br />
Herr Müller<br />
bmueller@schmidt-roemhild.com<br />
Tel. 0451/70 31-243<br />
Schwerpunktthema<br />
Bau & Immobilien<br />
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07.08.2013<br />
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