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Effizienz statt Emissionen - IHK Schleswig-Holstein

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Globale Märkte<br />

Das geänderte Gesetz<br />

soll sicherstellen, dass<br />

Arbeitnehmer tatsächlich<br />

die ihnen zustehenden<br />

Rechte der EU-Richtlinie<br />

zur Entsendung von Arbeitnehmern<br />

im Rahmen<br />

der Erbringung von<br />

Dienstleistungen (96/71/<br />

EG) genießen. Außerdem<br />

erhalten schwedische Behörden<br />

wie auch Gewerkschaften<br />

die Möglichkeit,<br />

Unternehmen zu kontaktieren,<br />

die ihre Mitarbeiter<br />

zum Arbeiten nach<br />

Schweden schicken.<br />

Neue Meldepflichten<br />

beachten<br />

Schwedisches Entsendegesetz Schwedens Parlament<br />

hat im Mai eine Änderung des Entsendegesetzes beschlossen.<br />

Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer<br />

nach Schweden entsenden, müssen diese seit 1. Juli 2013<br />

beim schwedischen Amt für Arbeitsschutz (Arbetsmiljöverket)<br />

registrieren und eine Kontaktperson angeben.<br />

Die Neuregelung betrifft entsandte Mitarbeiter, die länger<br />

als fünf Tage in Schweden arbeiten. Die zu meldende<br />

Kontaktperson soll Zustellungen entgegennehmen und<br />

Unterlagen bereitstellen, die belegen, dass das Entsendegesetz<br />

eingehalten wird. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes drohen<br />

Strafzahlungen.<br />

Foto: Clipdealer<br />

Handelskammer hilft <br />

„Bislang galten keine generellen<br />

Meldepflichten<br />

für ausländische Unternehmen,<br />

die Arbeitnehmer<br />

in Schweden eingesetzt<br />

haben. Schwedische<br />

Behörden, Gewerkschaften<br />

und Verbände hatten keine sicheren Angaben, welche<br />

und wie viele ausländische Unternehmen in Schweden tätig<br />

sind“, sagt Rechtsanwältin Denise Schumann, Mitarbeiterin<br />

der Deutsch-Schwedischen Handelskammer. Es sei schwierig<br />

gewesen zu überprüfen, ob die in Schweden geltenden arbeitsrechtlichen<br />

und sozialrechtlichen Vorschriften beachtet worden<br />

seien.<br />

Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet betroffenen<br />

Unternehmen Hilfe dabei an, die neuen Regeln richtig<br />

umzusetzen. So kann die Handelskammer beispielsweise auch<br />

beauftragt werden, als Kontaktperson bei Arbetsmiljöverket<br />

aufzutreten.<br />

red <br />

Weitere Infos<br />

Deutsch-Schwedische Handelskammer<br />

Denise Schumann<br />

Telefon: +46 (0) 8-66518-55<br />

denise.schumann@handelskammer.se<br />

Ernst-&-Young-Studie<br />

Investieren in Afrika<br />

Die dritte „Africa Attractiveness Survey“<br />

von Ernst & Young ergab, dass Südafrika das<br />

attraktivste afrikanische Land für Investoren<br />

ist. Gleichzeitig ist das Land auch der größte<br />

Investor für Projekte. Der Bericht analysiert<br />

internationale Investitionen in Afrika<br />

in den vergangenen fünf Jahren. Zusätzlich<br />

wurden die Ergebnisse einer weltweiten Befragung<br />

von 500 führenden Ökonomen zu<br />

den Potenzialen des afrikanischen Marktes<br />

zusammengefasst. 41 Prozent der Befragten<br />

nannten Südafrika als attraktivstes Land,<br />

um Geschäfte zu tätigen. 61 Prozent zählten<br />

es zu den Top Drei.<br />

Positive Aussichten Südafrika führt das<br />

Ranking vor Marokko, Nigeria, Ägypten und<br />

Kenia an. Gemäß der Studie erhöhte sich<br />

Afrikas weltweiter Anteil an ausländischen<br />

Direktinvestitionen (FDI) von 3,2 Prozent<br />

im Jahr 2007 auf 5,6 Prozent im Jahr 2012.<br />

Während Investitionen der Industrienationen<br />

nur um acht Prozent stiegen, erhöhte<br />

sich die Investitionsrate von Schwellenländern<br />

um 21 Prozent. Die Größe der afrikanischen<br />

Wirtschaft hat sich seit 2000 mehr als<br />

verdreifacht. Die Wachstumsaussichten des<br />

Kontinents werden positiv bewertet. red <br />

Zur Umfrage von Ernst & Young<br />

www.bit.ly/11Bed3s<br />

50 07+08/13

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