Effizienz statt Emissionen - IHK Schleswig-Holstein
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Globale Märkte<br />
Das geänderte Gesetz<br />
soll sicherstellen, dass<br />
Arbeitnehmer tatsächlich<br />
die ihnen zustehenden<br />
Rechte der EU-Richtlinie<br />
zur Entsendung von Arbeitnehmern<br />
im Rahmen<br />
der Erbringung von<br />
Dienstleistungen (96/71/<br />
EG) genießen. Außerdem<br />
erhalten schwedische Behörden<br />
wie auch Gewerkschaften<br />
die Möglichkeit,<br />
Unternehmen zu kontaktieren,<br />
die ihre Mitarbeiter<br />
zum Arbeiten nach<br />
Schweden schicken.<br />
Neue Meldepflichten<br />
beachten<br />
Schwedisches Entsendegesetz Schwedens Parlament<br />
hat im Mai eine Änderung des Entsendegesetzes beschlossen.<br />
Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer<br />
nach Schweden entsenden, müssen diese seit 1. Juli 2013<br />
beim schwedischen Amt für Arbeitsschutz (Arbetsmiljöverket)<br />
registrieren und eine Kontaktperson angeben.<br />
Die Neuregelung betrifft entsandte Mitarbeiter, die länger<br />
als fünf Tage in Schweden arbeiten. Die zu meldende<br />
Kontaktperson soll Zustellungen entgegennehmen und<br />
Unterlagen bereitstellen, die belegen, dass das Entsendegesetz<br />
eingehalten wird. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes drohen<br />
Strafzahlungen.<br />
Foto: Clipdealer<br />
Handelskammer hilft <br />
„Bislang galten keine generellen<br />
Meldepflichten<br />
für ausländische Unternehmen,<br />
die Arbeitnehmer<br />
in Schweden eingesetzt<br />
haben. Schwedische<br />
Behörden, Gewerkschaften<br />
und Verbände hatten keine sicheren Angaben, welche<br />
und wie viele ausländische Unternehmen in Schweden tätig<br />
sind“, sagt Rechtsanwältin Denise Schumann, Mitarbeiterin<br />
der Deutsch-Schwedischen Handelskammer. Es sei schwierig<br />
gewesen zu überprüfen, ob die in Schweden geltenden arbeitsrechtlichen<br />
und sozialrechtlichen Vorschriften beachtet worden<br />
seien.<br />
Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet betroffenen<br />
Unternehmen Hilfe dabei an, die neuen Regeln richtig<br />
umzusetzen. So kann die Handelskammer beispielsweise auch<br />
beauftragt werden, als Kontaktperson bei Arbetsmiljöverket<br />
aufzutreten.<br />
red <br />
Weitere Infos<br />
Deutsch-Schwedische Handelskammer<br />
Denise Schumann<br />
Telefon: +46 (0) 8-66518-55<br />
denise.schumann@handelskammer.se<br />
Ernst-&-Young-Studie<br />
Investieren in Afrika<br />
Die dritte „Africa Attractiveness Survey“<br />
von Ernst & Young ergab, dass Südafrika das<br />
attraktivste afrikanische Land für Investoren<br />
ist. Gleichzeitig ist das Land auch der größte<br />
Investor für Projekte. Der Bericht analysiert<br />
internationale Investitionen in Afrika<br />
in den vergangenen fünf Jahren. Zusätzlich<br />
wurden die Ergebnisse einer weltweiten Befragung<br />
von 500 führenden Ökonomen zu<br />
den Potenzialen des afrikanischen Marktes<br />
zusammengefasst. 41 Prozent der Befragten<br />
nannten Südafrika als attraktivstes Land,<br />
um Geschäfte zu tätigen. 61 Prozent zählten<br />
es zu den Top Drei.<br />
Positive Aussichten Südafrika führt das<br />
Ranking vor Marokko, Nigeria, Ägypten und<br />
Kenia an. Gemäß der Studie erhöhte sich<br />
Afrikas weltweiter Anteil an ausländischen<br />
Direktinvestitionen (FDI) von 3,2 Prozent<br />
im Jahr 2007 auf 5,6 Prozent im Jahr 2012.<br />
Während Investitionen der Industrienationen<br />
nur um acht Prozent stiegen, erhöhte<br />
sich die Investitionsrate von Schwellenländern<br />
um 21 Prozent. Die Größe der afrikanischen<br />
Wirtschaft hat sich seit 2000 mehr als<br />
verdreifacht. Die Wachstumsaussichten des<br />
Kontinents werden positiv bewertet. red <br />
Zur Umfrage von Ernst & Young<br />
www.bit.ly/11Bed3s<br />
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