MITTEILUNGSBLATT - Ihrlerstein
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Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen mit den<br />
zusätzlich beantragten Befreiungen von den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ketterlberg<br />
III“ zur Realisierung des Bauvorhabens.<br />
Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines<br />
Einfamilienwohnhauses mit 2 Garagen in der<br />
Dr.-Joh.-Scholz-Straße, Antrag auf Verlängerung<br />
des Vorbescheides<br />
Die Antragsteller haben im Jahr 2007 für ihr<br />
Grundstück einen Antrag auf Vorbescheid zum<br />
Zwecke der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit 2 Garagen gestellt. Mit Schreiben<br />
vom 27.06.2012 wurde nun die Verlängerung des<br />
Vorbescheides beantragt.<br />
Der beantragten Verlängerung des Vorbescheides<br />
des Landratsamtes Kelheim vom 03.07.2007<br />
wird zugestimmt.<br />
Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines<br />
Wohnhauses mit Garage, vorgesehener Bauort:<br />
Sudetenstraße<br />
Der Antragsteller beabsichtigt ein Wohnhaus mit<br />
Garage zu errichten. Das zur Bebauung vorgesehene<br />
Grundstück liegt im Geltungsbereich des<br />
rechtsgültigen Bebauungsplanes „Veilchenhang-<br />
Überarbeitung“ und ist bereits mit einem Wohnhaus<br />
bebaut. Das Grundstück kann an die Entwässerungseinrichtung<br />
des Zweckverbandes zur<br />
Abwasserbeseitigung im Raum Kelheim angeschlossen<br />
werden. Ein Anschluss an die öffentliche<br />
Wasserversorgungsleitung ist möglich.<br />
Folgende Fragen sollen im Rahmen des Antrages<br />
auf Vorbescheid geklärt werden:<br />
• Bebauung Wohnhaus sowie Garage<br />
außerhalb der Baugrenzen<br />
• Seitenverhältnis geplant 1 : 1,2<br />
zulässig 1 : 1,25<br />
• Wandhöhe: zulässig 4.20 m ab<br />
natürlicher Geländeoberfläche, geplant<br />
ca. 5,20 m<br />
• Abstand zwischen Garagentor und<br />
öffentlicher Verkehrsfläche (Gehsteig)<br />
kann bei der östlichen Garage nicht<br />
eingehalten werden.<br />
Mit der Errichtung eines weiteren Wohnhauses<br />
mit Garage auf dem Grundstück besteht seitens<br />
der Gemeinde Einverständnis. Außerdem werden<br />
zum gegebenen Zeitpunkt die beantragten<br />
Befreiungen, wie im Sachverhalt enthalten, erteilt.<br />
Beschaffung eines Dampfstrahlgerätes<br />
für den Bauhof<br />
Für den Bauhof der Gemeinde <strong>Ihrlerstein</strong> wird<br />
ein Dampfstrahlgerät benötigt. Das Gerät schlägt<br />
mit einem Betrag in Höhe von 2.461,78 € zu<br />
Buche.<br />
Da das Gerät unbedingt notwendig ist, vor allem<br />
in Hinblick auf die Fahrzeugreinigung während<br />
der Winterdienstperiode, kommt man überein,<br />
der Beschaffung zuzustimmen.<br />
Anschaffung eines Spielgerätes für<br />
den Spielplatz Schlesierstraße<br />
Im Spielplatz an der Schlesierstraße befindet sich<br />
ein veraltetes Spielgerät, welches in absehbarer<br />
Zeit größere Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
nach sich ziehen wird.<br />
Im Haushalt ist für Neuanschaffungen ein Betrag<br />
in Höhe von 2.000 € eingestellt.<br />
Zur Zeit wird ein Spielgerät im Rahmen einer<br />
Sommeraktion durch die Firma Espas angeboten,<br />
das „Mini Maxi Kletterspiel“ zum Preis in<br />
Höhe von 1.954,00 €. Man kommt überein, dieses<br />
Gerät zu beschaffen.<br />
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