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MITTEILUNGSBLATT - Ihrlerstein

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Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen mit den<br />

zusätzlich beantragten Befreiungen von den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ketterlberg<br />

III“ zur Realisierung des Bauvorhabens.<br />

Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines<br />

Einfamilienwohnhauses mit 2 Garagen in der<br />

Dr.-Joh.-Scholz-Straße, Antrag auf Verlängerung<br />

des Vorbescheides<br />

Die Antragsteller haben im Jahr 2007 für ihr<br />

Grundstück einen Antrag auf Vorbescheid zum<br />

Zwecke der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit 2 Garagen gestellt. Mit Schreiben<br />

vom 27.06.2012 wurde nun die Verlängerung des<br />

Vorbescheides beantragt.<br />

Der beantragten Verlängerung des Vorbescheides<br />

des Landratsamtes Kelheim vom 03.07.2007<br />

wird zugestimmt.<br />

Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines<br />

Wohnhauses mit Garage, vorgesehener Bauort:<br />

Sudetenstraße<br />

Der Antragsteller beabsichtigt ein Wohnhaus mit<br />

Garage zu errichten. Das zur Bebauung vorgesehene<br />

Grundstück liegt im Geltungsbereich des<br />

rechtsgültigen Bebauungsplanes „Veilchenhang-<br />

Überarbeitung“ und ist bereits mit einem Wohnhaus<br />

bebaut. Das Grundstück kann an die Entwässerungseinrichtung<br />

des Zweckverbandes zur<br />

Abwasserbeseitigung im Raum Kelheim angeschlossen<br />

werden. Ein Anschluss an die öffentliche<br />

Wasserversorgungsleitung ist möglich.<br />

Folgende Fragen sollen im Rahmen des Antrages<br />

auf Vorbescheid geklärt werden:<br />

• Bebauung Wohnhaus sowie Garage<br />

außerhalb der Baugrenzen<br />

• Seitenverhältnis geplant 1 : 1,2<br />

zulässig 1 : 1,25<br />

• Wandhöhe: zulässig 4.20 m ab<br />

natürlicher Geländeoberfläche, geplant<br />

ca. 5,20 m<br />

• Abstand zwischen Garagentor und<br />

öffentlicher Verkehrsfläche (Gehsteig)<br />

kann bei der östlichen Garage nicht<br />

eingehalten werden.<br />

Mit der Errichtung eines weiteren Wohnhauses<br />

mit Garage auf dem Grundstück besteht seitens<br />

der Gemeinde Einverständnis. Außerdem werden<br />

zum gegebenen Zeitpunkt die beantragten<br />

Befreiungen, wie im Sachverhalt enthalten, erteilt.<br />

Beschaffung eines Dampfstrahlgerätes<br />

für den Bauhof<br />

Für den Bauhof der Gemeinde <strong>Ihrlerstein</strong> wird<br />

ein Dampfstrahlgerät benötigt. Das Gerät schlägt<br />

mit einem Betrag in Höhe von 2.461,78 € zu<br />

Buche.<br />

Da das Gerät unbedingt notwendig ist, vor allem<br />

in Hinblick auf die Fahrzeugreinigung während<br />

der Winterdienstperiode, kommt man überein,<br />

der Beschaffung zuzustimmen.<br />

Anschaffung eines Spielgerätes für<br />

den Spielplatz Schlesierstraße<br />

Im Spielplatz an der Schlesierstraße befindet sich<br />

ein veraltetes Spielgerät, welches in absehbarer<br />

Zeit größere Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

nach sich ziehen wird.<br />

Im Haushalt ist für Neuanschaffungen ein Betrag<br />

in Höhe von 2.000 € eingestellt.<br />

Zur Zeit wird ein Spielgerät im Rahmen einer<br />

Sommeraktion durch die Firma Espas angeboten,<br />

das „Mini Maxi Kletterspiel“ zum Preis in<br />

Höhe von 1.954,00 €. Man kommt überein, dieses<br />

Gerät zu beschaffen.<br />

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