Umweltbehandlung Beate Schirmer - Gottmadingen
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UMWELTBEITRAG ZUM BEBAUUNGSPLAN „IM TAL“, GEMEINDE GOTTMADINGEN<br />
FREIRAUMPLANUNG BEATE SCHIRMER, HILZINGEN16.07.2013<br />
2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
In <strong>Gottmadingen</strong> sind Grabfunde aus der mittleren Bronzezeit (6000-1450 v. Chr.) und<br />
keltische Hügelgräber dokumentiert. Im Gewerbegebiet IPG sind Siedlungsstrukturen aus<br />
der Latènezeit freigelegt worden. Weitere Funde, auch innerhalb bereits bebauter Flächen,<br />
sind nicht auszuschließen.*)<br />
Archäologie<br />
Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen)<br />
sind umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Regierungspräsidium zu<br />
melden und zur Dokumentation und fachgerechten Ausgrabung im Boden zu belassen.<br />
Bewertung<br />
Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen hinsichtlich archäologischer Funde,<br />
besteht für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter kein Handlungsbedarf, der Eingriff wird als<br />
sehr gering eingestuft.<br />
Auswirkungen:<br />
Unter Wahrung der genannten Maßnahmen, sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />
erwarten.<br />
3 Vermeidung, Minimierung und Kompensation<br />
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des<br />
Umweltschutzes zu berücksichtigen. Dies muss ebenso in der Abwägung nach § 1 Abs. 7<br />
BauGB erfolgen. Hierzu sind Aussagen zur Vermeidung und Minimierung zu entwickeln.<br />
Vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw.<br />
zu minimieren.<br />
3.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden<br />
Die Ausweisung von Baufenstern mit nach Süden ausgerichteter Dachneigung zur<br />
Nutzung von Solaranlagen<br />
Erhalt von 7 landschaftsprägenden heimischen Einzelbäumen durch Pflanzbindung<br />
Baumfällungen und Rodungen von Gehölzen und Hecken nicht zwischen März und<br />
September (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG)<br />
Abriss der Nebenanlagen nicht zwischen März und September mit vorheriger<br />
Begehung und Kontrolle auf Fledermausvorkommen<br />
Kontrolle von Balken und Dachbereichen der beiden Schöpfe auf Nester von Wespen<br />
und Hornissen<br />
Ausweisung eines mindestens fünf Meter breiten entlang des Riederbachs und dessen<br />
Schutz auch während Baumaßnahmen durch Bauzaun<br />
* aus: „Archäologische Schätze im Kreis Konstanz“, Jürgen Hald und Wolfgang Kramer<br />
3.2 Minimierungsmaßnahmen<br />
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