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Umweltbehandlung Beate Schirmer - Gottmadingen

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UMWELTBEITRAG ZUM BEBAUUNGSPLAN „IM TAL“, GEMEINDE GOTTMADINGEN<br />

FREIRAUMPLANUNG BEATE SCHIRMER, HILZINGEN16.07.2013<br />

2.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

In <strong>Gottmadingen</strong> sind Grabfunde aus der mittleren Bronzezeit (6000-1450 v. Chr.) und<br />

keltische Hügelgräber dokumentiert. Im Gewerbegebiet IPG sind Siedlungsstrukturen aus<br />

der Latènezeit freigelegt worden. Weitere Funde, auch innerhalb bereits bebauter Flächen,<br />

sind nicht auszuschließen.*)<br />

Archäologie<br />

Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen)<br />

sind umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Regierungspräsidium zu<br />

melden und zur Dokumentation und fachgerechten Ausgrabung im Boden zu belassen.<br />

Bewertung<br />

Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen hinsichtlich archäologischer Funde,<br />

besteht für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter kein Handlungsbedarf, der Eingriff wird als<br />

sehr gering eingestuft.<br />

Auswirkungen:<br />

Unter Wahrung der genannten Maßnahmen, sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

3 Vermeidung, Minimierung und Kompensation<br />

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des<br />

Umweltschutzes zu berücksichtigen. Dies muss ebenso in der Abwägung nach § 1 Abs. 7<br />

BauGB erfolgen. Hierzu sind Aussagen zur Vermeidung und Minimierung zu entwickeln.<br />

Vermeidbare Beeinträchtigungen sind durch die planerische Konzeption zu unterlassen bzw.<br />

zu minimieren.<br />

3.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden<br />

Die Ausweisung von Baufenstern mit nach Süden ausgerichteter Dachneigung zur<br />

Nutzung von Solaranlagen<br />

Erhalt von 7 landschaftsprägenden heimischen Einzelbäumen durch Pflanzbindung<br />

Baumfällungen und Rodungen von Gehölzen und Hecken nicht zwischen März und<br />

September (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG)<br />

Abriss der Nebenanlagen nicht zwischen März und September mit vorheriger<br />

Begehung und Kontrolle auf Fledermausvorkommen<br />

Kontrolle von Balken und Dachbereichen der beiden Schöpfe auf Nester von Wespen<br />

und Hornissen<br />

Ausweisung eines mindestens fünf Meter breiten entlang des Riederbachs und dessen<br />

Schutz auch während Baumaßnahmen durch Bauzaun<br />

* aus: „Archäologische Schätze im Kreis Konstanz“, Jürgen Hald und Wolfgang Kramer<br />

3.2 Minimierungsmaßnahmen<br />

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