Umweltbehandlung Beate Schirmer - Gottmadingen
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UMWELTBEITRAG ZUM BEBAUUNGSPLAN „IM TAL“, GEMEINDE GOTTMADINGEN<br />
FREIRAUMPLANUNG BEATE SCHIRMER, HILZINGEN16.07.2013<br />
Der Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen und mit Wassergefährdenden Stoffen in und<br />
im Zusammenhang mit zugelassenen Anlagen ist verboten.<br />
Die Errichtung von Nebenanlagen und Schöpfen sowie Auffüllungen, Abgrabungen und<br />
Ablagerung (Kompost) sind nicht erlaubt, ebenso die Errichtung von Zäunen.<br />
Die Pflege muss in extensiver Form erfolgen, unter Verzicht auf den Eintrag von Dünge- und<br />
Spritzmitteln. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Schutzgüter Boden, Tiere und<br />
Pflanzen sowie des Landschaftsbilds.<br />
3.3.3 Pflanzbindungen (§9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)<br />
Sieben, der im Plangebiet stehenden heimischen Hochstämme werden erhalten und in die<br />
Planung integriert. Entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan (PFB 1 – PFB 7) sind<br />
die Bäume mit Pflanzbindung zu erhalten, ihr Fortbestand ist langfristig zu sichern. Bei<br />
einem Verlust ist ein standortgemäßer heimischer Hochstamm als Ersatz zu pflanzen.<br />
Jegliche Bodenveränderungen, Ablagerungen usw., auch im Kronenbereich, die zu einer<br />
Beeinträchtigung des Baumes und seiner Funktionen führen sind untersagt.<br />
Geländeveränderungen und sonstige Versiegelungen innerhalb des Kronenbereichs sind<br />
nicht zulässig.<br />
PFB 1 Hainbuche<br />
PFB 2 Rotbuche<br />
PFB 3 Rotbuche<br />
PFB 4 Rotbuche<br />
PFB 5 Walnussbaum<br />
PFB 6 Walnussbaum<br />
PFB 7 Spitzahorn<br />
3.3.4 Pflanzgebote (§9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Zur Gliederung des Plangebietes sowie zur Verbesserung des Landschaftsbilds, des Siedlungsklimas<br />
und der ökologischen Situation, ist die Anpflanzung von Gehölzen vorzunehmen<br />
PFG 1 Baumzone<br />
Im Baugebiet ist je angefangene 400 m² Grundstücksfläche ein standortgerechter heimischer<br />
klein- bis mittelkroniger Hochstamm oder Obsthochstamm zu pflanzen, um zu einer<br />
Verbesserung des Ortsbilds beizutragen und für Tier- und Pflanzenarten Lebensbereiche zu<br />
schaffen.<br />
Die Bäume sind innerhalb des Baulands anzuordnen. Der Standort kann frei gewählt werden,<br />
sofern im Planteil keine Standortvorgaben getroffen sind. Angerechnet auf das flächenbezogene<br />
Pflanzgebot werden alle Pflanzbindungen. Eine geeignete Auswahl kann der<br />
Pflanzenliste im Anhang entnommen werden.<br />
PFG 2 Straßenbaum 2. Ordnung<br />
Im Plangebiet sind auf Flurstück Nr. 2373/1 fünf und vier standortgerechte heimische<br />
Hochstämme II. Ordnung zu pflanzen.<br />
Der Standort der Bäume erfolgt gemäß Standortvorgabe im Planteil des Bebauungsplans.<br />
Der Standort muss die Sichtverhältnisse im Ein- und Ausfahrtsbereich berücksichtigen. Die<br />
Artenauswahl sollte den Gegebenheiten der Standortverhältnisse entsprechen. Das<br />
Pflanzgebot ist auf PFG 1 anrechenbar.<br />
Eine geeignete Auswahl ist der Pflanzenliste im Anhang zu entnehmen.<br />
Flachdachbegrünung/Empfehlung<br />
Alle Flachdächer und Dächer mit einer Neigung von 0 - 15 0 eignen sich für eine extensive<br />
oder intensive Begrünung. Die durch die Bepflanzung entstehende Rückhaltung des<br />
Niederschlagswassers verringert die Abflussspitzen bei Starkregenereignissen. Eine<br />
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