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Umweltbehandlung Beate Schirmer - Gottmadingen

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UMWELTBEITRAG ZUM BEBAUUNGSPLAN „IM TAL“, GEMEINDE GOTTMADINGEN<br />

FREIRAUMPLANUNG BEATE SCHIRMER, HILZINGEN16.07.2013<br />

Der Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen und mit Wassergefährdenden Stoffen in und<br />

im Zusammenhang mit zugelassenen Anlagen ist verboten.<br />

Die Errichtung von Nebenanlagen und Schöpfen sowie Auffüllungen, Abgrabungen und<br />

Ablagerung (Kompost) sind nicht erlaubt, ebenso die Errichtung von Zäunen.<br />

Die Pflege muss in extensiver Form erfolgen, unter Verzicht auf den Eintrag von Dünge- und<br />

Spritzmitteln. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Schutzgüter Boden, Tiere und<br />

Pflanzen sowie des Landschaftsbilds.<br />

3.3.3 Pflanzbindungen (§9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)<br />

Sieben, der im Plangebiet stehenden heimischen Hochstämme werden erhalten und in die<br />

Planung integriert. Entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan (PFB 1 – PFB 7) sind<br />

die Bäume mit Pflanzbindung zu erhalten, ihr Fortbestand ist langfristig zu sichern. Bei<br />

einem Verlust ist ein standortgemäßer heimischer Hochstamm als Ersatz zu pflanzen.<br />

Jegliche Bodenveränderungen, Ablagerungen usw., auch im Kronenbereich, die zu einer<br />

Beeinträchtigung des Baumes und seiner Funktionen führen sind untersagt.<br />

Geländeveränderungen und sonstige Versiegelungen innerhalb des Kronenbereichs sind<br />

nicht zulässig.<br />

PFB 1 Hainbuche<br />

PFB 2 Rotbuche<br />

PFB 3 Rotbuche<br />

PFB 4 Rotbuche<br />

PFB 5 Walnussbaum<br />

PFB 6 Walnussbaum<br />

PFB 7 Spitzahorn<br />

3.3.4 Pflanzgebote (§9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Zur Gliederung des Plangebietes sowie zur Verbesserung des Landschaftsbilds, des Siedlungsklimas<br />

und der ökologischen Situation, ist die Anpflanzung von Gehölzen vorzunehmen<br />

PFG 1 Baumzone<br />

Im Baugebiet ist je angefangene 400 m² Grundstücksfläche ein standortgerechter heimischer<br />

klein- bis mittelkroniger Hochstamm oder Obsthochstamm zu pflanzen, um zu einer<br />

Verbesserung des Ortsbilds beizutragen und für Tier- und Pflanzenarten Lebensbereiche zu<br />

schaffen.<br />

Die Bäume sind innerhalb des Baulands anzuordnen. Der Standort kann frei gewählt werden,<br />

sofern im Planteil keine Standortvorgaben getroffen sind. Angerechnet auf das flächenbezogene<br />

Pflanzgebot werden alle Pflanzbindungen. Eine geeignete Auswahl kann der<br />

Pflanzenliste im Anhang entnommen werden.<br />

PFG 2 Straßenbaum 2. Ordnung<br />

Im Plangebiet sind auf Flurstück Nr. 2373/1 fünf und vier standortgerechte heimische<br />

Hochstämme II. Ordnung zu pflanzen.<br />

Der Standort der Bäume erfolgt gemäß Standortvorgabe im Planteil des Bebauungsplans.<br />

Der Standort muss die Sichtverhältnisse im Ein- und Ausfahrtsbereich berücksichtigen. Die<br />

Artenauswahl sollte den Gegebenheiten der Standortverhältnisse entsprechen. Das<br />

Pflanzgebot ist auf PFG 1 anrechenbar.<br />

Eine geeignete Auswahl ist der Pflanzenliste im Anhang zu entnehmen.<br />

Flachdachbegrünung/Empfehlung<br />

Alle Flachdächer und Dächer mit einer Neigung von 0 - 15 0 eignen sich für eine extensive<br />

oder intensive Begrünung. Die durch die Bepflanzung entstehende Rückhaltung des<br />

Niederschlagswassers verringert die Abflussspitzen bei Starkregenereignissen. Eine<br />

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