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Umweltbehandlung Beate Schirmer - Gottmadingen

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UMWELTBEITRAG ZUM BEBAUUNGSPLAN „IM TAL“, GEMEINDE GOTTMADINGEN<br />

FREIRAUMPLANUNG BEATE SCHIRMER, HILZINGEN16.07.2013<br />

4 Zusammenfassung<br />

Für den Bebauungsplan der Innenentwicklung wurde am 1.12.2009 die Aufstellung<br />

beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst einen Siedlungsabschnitt im Ortszentrum von<br />

<strong>Gottmadingen</strong>, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entwickelt wird. Ca. 2,2<br />

ha Fläche werden in zwei räumlich getrennten Gebieten einer Wohnbebauung und einer<br />

Sondergebietsnutzung mit einer gesamten Bruttobaulandfläche von 0,92 ha zugeführt. Zum<br />

einen soll auf den bereits mit Gebäuden bestandenen Flächen, die als Hausgärten, Garagen<br />

und Parkflächen genutzt werden, durch Nachverdichtung neue Wohnbaufläche geschaffen<br />

werden, zum anderen werden ehemalige Gewerbebrachen zu Wohnbauzwecken aktiviert.<br />

Unter Berücksichtigung städtebaulicher und ökologischer Gesichtspunkte finden auch die<br />

Belange der Gewässerentwicklung Berücksichtigung, zumal der Riederbach als Gewässer<br />

zweiter Ordnung das Plangebiet auf der Ostseite begrenzt und die Gemeinde aktuell an der<br />

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie arbeitet.<br />

Während des Bebauungsplanverfahrens wurde auf Höhe von Fl.St. Nr. 2315 das Absturzbauwerk<br />

und die seitlichen Betonmauern am Riederbach entfernt und das Gewässer durchgängig<br />

gestaltet. Eine natürliche Böschungsausbildung im oberen Bereich des Bachs sowie<br />

die Ausgestaltung eines Gewässerrandstreifens wurden realisiert.<br />

Die Biotopqualität beschränkt sich auf klassische Hausgärten, wobei sich zwei der<br />

Hauptbauflächen in einem unterschiedlichen Sukzessionsstadium befinden. Dies geht über<br />

Ruderalflora auf Flurstück Nr. 2373/1 über Wiesenbrache auf Flurstück Nr. 2315 und 2330<br />

bis hin zu verbrachender Gartenfläche mit Gehölzaufwuchs auf den Flurstücken Nr. 2314/1<br />

und 2330.<br />

Mit einer GRZ von 0,40 auf den zweigeschossig, und 0,5 auf den beiden dreigeschossig<br />

bebaubaren Flurstücken, soll dem aktuellen Bedarf gefolgt werden. Die Erschließung bleibt<br />

unverändert über die Straße Auf der Höhe und die Kirchstraße bestehen und wird lediglich<br />

über einen privaten Erschließungsweg als Stickstraße ergänzt.<br />

Durch eine Bebauung im Innenbereich wird den Zielen der Bodenschutzklausel, dem Erlass<br />

von Bodenschutzgesetzen und den Flächensparzielen aus den Landesentwicklungsprogrammen,<br />

entsprochen.<br />

Die Belange des Artenschutzes bleiben hiervon unberührt und sind zu untersuchen.<br />

Nach erfolgter Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter werden die Belange des<br />

Artenschutzes nicht tangiert. Unter den Vogelarten kommen nach In-Augenscheinnahme<br />

zehn, der besonders geschützten Arten, als Brutvögel (vgl. Zf. 2.1) im Bereich der<br />

Hausgärten in Betracht. Es handelt sich hierbei um einzelne Paare, nicht um lokale<br />

Bestände. Als FFH-Anhang IV Art ist der Biber im Riederbach beheimatet und hat auf<br />

Flurstück Nr. 2314/1 seine Fraßspuren hinterlassen. Jedoch sind weder Lebensraumtyp<br />

noch der Biber selbst grundsätzlich durch die Wirkungen aus dem Plangebiet beeinträchtigt.<br />

Zum Schutz und zur Sicherung auch einzelner Exemplare der Singvögel werden<br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung im Bebauungsplan festgesetzt (vgl. Ziff. 3),<br />

u.a.:<br />

Erhalt von 7 landschaftsprägenden heimischen Einzelbäumen durch Pflanzbindung<br />

Baumfällungen und Rodungen von Gehölzen und Hecken nicht zwischen März und<br />

September (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG)<br />

Abriss der Nebenanlagen nicht zwischen März und September mit vorheriger<br />

Begehung und Kontrolle auf Fledermausvorkommen<br />

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