Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten ev - BVVP
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<strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Vertragspsychotherapeuten</strong> e.V.<br />
bvvp bvvp bvvp e.V. – Dr. med. Birgit Cl<strong>ev</strong>er – Schwimmbadstr 22 – 79100 Freiburg<br />
An die Vorsitzende und die Mitglie<strong>der</strong><br />
des Ausschuss für Gesundheit<br />
im Deutschen Bundestag<br />
Platz <strong>der</strong> Republik 1<br />
10557 Berlin<br />
1. Vorsitzende:<br />
Dr. med. Birgit Cl<strong>ev</strong>er<br />
Schwimmbadstraße 22<br />
79100 Freiburg i. Br.<br />
Telefon: 0761-7910245<br />
Fax: 0761-7910243<br />
E-Mail: bvvp@bvvp.de<br />
Nachrichtlich:<br />
Herrn Staatssekretär<br />
Dr. Klaus Theo Schrö<strong>der</strong><br />
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)<br />
Status und Belange <strong>der</strong> Psychotherapeut(inn)en in Ausbildung (PiA)<br />
Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Freiburg, den 05.12.2008<br />
wie Sie in den vergangenen Wochen erfahren haben, wenden sich im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Reform des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes Vertreter und Vertreterinnen<br />
<strong>der</strong> noch in Ausbildung befindlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten(PiA)<br />
verstärkt an Kammern, Parteien, Berufsverbände, Medien und Gewerkschaften,<br />
um auf die unhaltbaren Zustände während ihrer sogenannten praktischen Tätigkeit<br />
in Krankenhäusern hinzuweisen.<br />
Mit Recht betonen unsere jungen Kolleginnen und Kollegen, dass ihr völlig rechtloser<br />
und ungeschützter Status viele von ihnen während dieser Ausbildungsphase in die bedrängendste<br />
Situation ihres Lebens führt.<br />
Sie sind als akademisch voll ausgebildete Diplom-PsychologInnen bzw. Diplom-<br />
PädagogInnen / Diplom-SozialpädagogInnen in <strong>der</strong> durch das Psychotherapeutengesetz<br />
von 1999 vorgeschriebenen mindestens eineinhalbjährigen praktischen Tätigkeit -<br />
mindestens einjährige Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik ("praktische Tätigkeit I",<br />
1.200 Stunden) zuzüglich mindestens sechsmonatige Tätigkeit in einer psychosomatischen<br />
Klinik bzw. einer an<strong>der</strong>en vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung<br />
<strong>der</strong> psychotherapeutischen Versorgung ("praktische Tätigkeit II", 600 Stunden) - in<br />
den allermeisten Ausbildungskrankenhäusern ohne jeglichen tariflichen und rechtlichen<br />
Schutz und ohne finanzielle Absicherung tätig.<br />
Geschäftsstelle: bvvp e.V., Schwimmbadstraße 22, 79100 Freiburg i. Br., Tel.: 0761-7910245, Fax: 0761-7910243<br />
E-Mail: bvvp@bvvp.de – Internet: www.bvvp.de – Konto: 16075507, BLZ 680 615 05, Volksbank Breisgau-Süd eG<br />
Vorstand: 1. Vors.: Dr. med. Birgit Cl<strong>ev</strong>er, Freiburg - 1. Stellv.: Dr. phil. Dipl.-Psych. Frank Roland Deister, Frankfurt<br />
2. Stellv.: Martin Klett, KJP, Freiburg – Dr. med. Reinhold Hildmann, Freiburg<br />
Dipl.-Psych. Tilo Silwedel, Frankfurt – Dr. med. Martin Kremser, Detmold – Dipl.-Psych. Yvo Kühn, Wunstorf
vvp bvvp bvvp e.V. Seite 2<br />
Die PiA ersetzen in großem Umfang in den Kliniken nicht besetzte Planstellen und leisten<br />
sehr oft völlig selbständig eine von den Kliniken unbestrittene kompetente Arbeit.<br />
Aufgrund ihrer bereits vorhandenen hohen fachlichen Qualifikation arbeiten sie nicht nur<br />
in <strong>der</strong> Psychodiagnostik, son<strong>der</strong>n führen auch Gruppen- und Einzeltherapien sowie<br />
Familiengespräche durch, erstellen Arztbriefe, Verlängerungsanträge und Entlassungsberichte,<br />
dokumentieren die Behandlungsverläufe und leiten Angehörigenseminare.<br />
Sie leisten einen wesentlichen und längst unverzichtbaren Beitrag zur stationären psychotherapeutischen<br />
Versorgung <strong>der</strong> deutschen B<strong>ev</strong>ölkerung. Viele Klinikchefs gestehen<br />
freimütig ein, dass sie ohne die zahlreich eingesetzten PiA ihr psychotherapeutisches<br />
Angebot schon längst nicht mehr sicherstellen könnten.<br />
Sehr viele PiA müssen ohne jegliche finanzielle Zuwendung – ohne einen Euro und ohne<br />
einen Cent - o<strong>der</strong> irgendeine Form von materieller Gegenleistung in den Kliniken<br />
arbeiten. Manche von ihnen erhalten lediglich ein beschämendes sogenanntes Praktikantenentgelt.<br />
Trotz ihrer äußerst verantwortungsvollen und komplexen Arbeit können<br />
die allermeisten PiA in diesen eineinhalb Jahren we<strong>der</strong> ihren Lebensunterhalt sicherstellen<br />
noch ihre Ausbildungskosten bezahlen. Sofern sie bereits selbst Kin<strong>der</strong> haben,<br />
werden auf diese Weise ganze Familien ins akademische Proletariat abgedrängt.<br />
Dies ist einmalig in <strong>der</strong> Berufslandschaft.<br />
Je<strong>der</strong> Auszubildende in einem gewerblichen Betrieb o<strong>der</strong> in einem Büro erhält vom ersten<br />
Monat an eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung. Bei den akademisch schon<br />
voll ausgebildeten PiA hingegen - über ein Viertel bereits „gestandene“ Familienmütter<br />
und -väter mit eigenen Kin<strong>der</strong>n -, die ihre postgraduale sehr kostspielige Weiterbildung<br />
(denn de facto handelt es sich um eine solche und nicht um eine (Erst-)Ausbildung!) nur<br />
durch die Hilfestellung ihrer Partner und Eltern durchführen können, gibt es bislang<br />
nicht einmal eine Spur finanzieller Absicherung und Entgelt für ihre gesellschaftlich brisante<br />
und hochnotwendige psychotherapeutische Arbeit.<br />
Die VertreterInnen <strong>der</strong> jungen PsychotherapeutInnen for<strong>der</strong>n mit vollem Recht, dass<br />
dieser unhaltbare Zustand endlich ein Ende findet.<br />
Der bvvp unterstützt wie schon in <strong>der</strong> Vergangenheit die an die Fraktionen des Bundestags<br />
gerichtete Bitte um Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> PiA. Wir unterstützen als<br />
diejenigen, die in Ausbildungsinstituten, Praxen und Kliniken die Arbeit unserer Kolleginnen<br />
und Kollegen aufs Beste beurteilen und einschätzen können, die Auffassung <strong>der</strong><br />
PiA, dass mit dem geplanten KHRG eine sehr konkrete und kurzfristig realisierbare Lösungsmöglichkeit<br />
für die <strong>der</strong> Politik nunmehr seit etlichen Jahren (!) bekannten<br />
schlimmsten finanziellen Probleme <strong>der</strong> PiA - in <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit in<br />
den Kliniken - gegeben ist.<br />
Wir schließen uns <strong>der</strong> Auffassung an, dass es den PiA keinesfalls länger zugemutet<br />
werden kann (z.B. mit Verweis auf das laufende Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung,<br />
dessen Ergebnisse die Politik jetzt erst einmal abwarten wolle), dass<br />
<strong>der</strong> Staat sich aus <strong>der</strong> Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurückzieht und diese privatisiert<br />
und an PiA sowie ihre Familien delegiert.
vvp bvvp bvvp e.V. Seite 3<br />
Wir bitten Sie dringend im Zuge <strong>der</strong> weiteren Beratungen zu einer Regelung zu kommen,<br />
die sowohl die materielle Existenz <strong>der</strong> PiA sichert als auch die Kliniken ausreichend<br />
mit psychotherapeutischem Personal ausstattet.<br />
Der bvvp unterstützt explizit die im Brief vom 20.11.08 von Dipl.-Psych. Jürgen Tripp,<br />
PiA-Sprecher NRW und Vertreter <strong>der</strong> PiA-AG von ver.di, im Namen etlicher berufspolitischer<br />
Vertretungen von PiA aus ganz Deutschland sowie im Brief vom 23.11.08 von<br />
Dipl.-Psych. Kristina Si<strong>ev</strong>er im Namen des PsychotherapieNachwuchsNetzNordrhein an<br />
die Bundestagsfraktionen gerichtete For<strong>der</strong>ung, dass "die Kosten <strong>der</strong> Beschäftigung<br />
von Psychologischen PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PPiA) sowie Kin<strong>der</strong>- und<br />
JugendlichenpsychotherapeutInnen in Ausbildung (KJPiA) während ihrer praktischen<br />
Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung<br />
mit § 2 <strong>der</strong> Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen<br />
(PsychTh-APrV) und <strong>der</strong> entsprechenden Regelung für Kin<strong>der</strong>- und JugendlichenpsychotherapeutInnen<br />
(§ 2 KJPsychTh-APrV) in den Ausbildungsbudgets <strong>der</strong> ausbildenden<br />
psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen <strong>der</strong> psychotherapeutischen<br />
o<strong>der</strong> psychosomatischen Versorgung und im Ausgleichsfonds zu berücksichtigen (sind),<br />
um eine zu vereinbarende tarifliche Vergütungsregelung <strong>der</strong> Praktischen Tätigkeit zu<br />
refinanzieren".<br />
Wir möchten Sie bitten, diese berechtigten Belange im Rahmen <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung<br />
des KHRG zu berücksichtigen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Birgit Cl<strong>ev</strong>er