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Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten ev - BVVP

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<strong>Bundesverband</strong> <strong>der</strong> <strong>Vertragspsychotherapeuten</strong> e.V.<br />

bvvp bvvp bvvp e.V. – Dr. med. Birgit Cl<strong>ev</strong>er – Schwimmbadstr 22 – 79100 Freiburg<br />

An die Vorsitzende und die Mitglie<strong>der</strong><br />

des Ausschuss für Gesundheit<br />

im Deutschen Bundestag<br />

Platz <strong>der</strong> Republik 1<br />

10557 Berlin<br />

1. Vorsitzende:<br />

Dr. med. Birgit Cl<strong>ev</strong>er<br />

Schwimmbadstraße 22<br />

79100 Freiburg i. Br.<br />

Telefon: 0761-7910245<br />

Fax: 0761-7910243<br />

E-Mail: bvvp@bvvp.de<br />

Nachrichtlich:<br />

Herrn Staatssekretär<br />

Dr. Klaus Theo Schrö<strong>der</strong><br />

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)<br />

Status und Belange <strong>der</strong> Psychotherapeut(inn)en in Ausbildung (PiA)<br />

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Freiburg, den 05.12.2008<br />

wie Sie in den vergangenen Wochen erfahren haben, wenden sich im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Reform des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes Vertreter und Vertreterinnen<br />

<strong>der</strong> noch in Ausbildung befindlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten(PiA)<br />

verstärkt an Kammern, Parteien, Berufsverbände, Medien und Gewerkschaften,<br />

um auf die unhaltbaren Zustände während ihrer sogenannten praktischen Tätigkeit<br />

in Krankenhäusern hinzuweisen.<br />

Mit Recht betonen unsere jungen Kolleginnen und Kollegen, dass ihr völlig rechtloser<br />

und ungeschützter Status viele von ihnen während dieser Ausbildungsphase in die bedrängendste<br />

Situation ihres Lebens führt.<br />

Sie sind als akademisch voll ausgebildete Diplom-PsychologInnen bzw. Diplom-<br />

PädagogInnen / Diplom-SozialpädagogInnen in <strong>der</strong> durch das Psychotherapeutengesetz<br />

von 1999 vorgeschriebenen mindestens eineinhalbjährigen praktischen Tätigkeit -<br />

mindestens einjährige Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik ("praktische Tätigkeit I",<br />

1.200 Stunden) zuzüglich mindestens sechsmonatige Tätigkeit in einer psychosomatischen<br />

Klinik bzw. einer an<strong>der</strong>en vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung<br />

<strong>der</strong> psychotherapeutischen Versorgung ("praktische Tätigkeit II", 600 Stunden) - in<br />

den allermeisten Ausbildungskrankenhäusern ohne jeglichen tariflichen und rechtlichen<br />

Schutz und ohne finanzielle Absicherung tätig.<br />

Geschäftsstelle: bvvp e.V., Schwimmbadstraße 22, 79100 Freiburg i. Br., Tel.: 0761-7910245, Fax: 0761-7910243<br />

E-Mail: bvvp@bvvp.de – Internet: www.bvvp.de – Konto: 16075507, BLZ 680 615 05, Volksbank Breisgau-Süd eG<br />

Vorstand: 1. Vors.: Dr. med. Birgit Cl<strong>ev</strong>er, Freiburg - 1. Stellv.: Dr. phil. Dipl.-Psych. Frank Roland Deister, Frankfurt<br />

2. Stellv.: Martin Klett, KJP, Freiburg – Dr. med. Reinhold Hildmann, Freiburg<br />

Dipl.-Psych. Tilo Silwedel, Frankfurt – Dr. med. Martin Kremser, Detmold – Dipl.-Psych. Yvo Kühn, Wunstorf


vvp bvvp bvvp e.V. Seite 2<br />

Die PiA ersetzen in großem Umfang in den Kliniken nicht besetzte Planstellen und leisten<br />

sehr oft völlig selbständig eine von den Kliniken unbestrittene kompetente Arbeit.<br />

Aufgrund ihrer bereits vorhandenen hohen fachlichen Qualifikation arbeiten sie nicht nur<br />

in <strong>der</strong> Psychodiagnostik, son<strong>der</strong>n führen auch Gruppen- und Einzeltherapien sowie<br />

Familiengespräche durch, erstellen Arztbriefe, Verlängerungsanträge und Entlassungsberichte,<br />

dokumentieren die Behandlungsverläufe und leiten Angehörigenseminare.<br />

Sie leisten einen wesentlichen und längst unverzichtbaren Beitrag zur stationären psychotherapeutischen<br />

Versorgung <strong>der</strong> deutschen B<strong>ev</strong>ölkerung. Viele Klinikchefs gestehen<br />

freimütig ein, dass sie ohne die zahlreich eingesetzten PiA ihr psychotherapeutisches<br />

Angebot schon längst nicht mehr sicherstellen könnten.<br />

Sehr viele PiA müssen ohne jegliche finanzielle Zuwendung – ohne einen Euro und ohne<br />

einen Cent - o<strong>der</strong> irgendeine Form von materieller Gegenleistung in den Kliniken<br />

arbeiten. Manche von ihnen erhalten lediglich ein beschämendes sogenanntes Praktikantenentgelt.<br />

Trotz ihrer äußerst verantwortungsvollen und komplexen Arbeit können<br />

die allermeisten PiA in diesen eineinhalb Jahren we<strong>der</strong> ihren Lebensunterhalt sicherstellen<br />

noch ihre Ausbildungskosten bezahlen. Sofern sie bereits selbst Kin<strong>der</strong> haben,<br />

werden auf diese Weise ganze Familien ins akademische Proletariat abgedrängt.<br />

Dies ist einmalig in <strong>der</strong> Berufslandschaft.<br />

Je<strong>der</strong> Auszubildende in einem gewerblichen Betrieb o<strong>der</strong> in einem Büro erhält vom ersten<br />

Monat an eine tariflich geregelte Ausbildungsvergütung. Bei den akademisch schon<br />

voll ausgebildeten PiA hingegen - über ein Viertel bereits „gestandene“ Familienmütter<br />

und -väter mit eigenen Kin<strong>der</strong>n -, die ihre postgraduale sehr kostspielige Weiterbildung<br />

(denn de facto handelt es sich um eine solche und nicht um eine (Erst-)Ausbildung!) nur<br />

durch die Hilfestellung ihrer Partner und Eltern durchführen können, gibt es bislang<br />

nicht einmal eine Spur finanzieller Absicherung und Entgelt für ihre gesellschaftlich brisante<br />

und hochnotwendige psychotherapeutische Arbeit.<br />

Die VertreterInnen <strong>der</strong> jungen PsychotherapeutInnen for<strong>der</strong>n mit vollem Recht, dass<br />

dieser unhaltbare Zustand endlich ein Ende findet.<br />

Der bvvp unterstützt wie schon in <strong>der</strong> Vergangenheit die an die Fraktionen des Bundestags<br />

gerichtete Bitte um Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> PiA. Wir unterstützen als<br />

diejenigen, die in Ausbildungsinstituten, Praxen und Kliniken die Arbeit unserer Kolleginnen<br />

und Kollegen aufs Beste beurteilen und einschätzen können, die Auffassung <strong>der</strong><br />

PiA, dass mit dem geplanten KHRG eine sehr konkrete und kurzfristig realisierbare Lösungsmöglichkeit<br />

für die <strong>der</strong> Politik nunmehr seit etlichen Jahren (!) bekannten<br />

schlimmsten finanziellen Probleme <strong>der</strong> PiA - in <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit in<br />

den Kliniken - gegeben ist.<br />

Wir schließen uns <strong>der</strong> Auffassung an, dass es den PiA keinesfalls länger zugemutet<br />

werden kann (z.B. mit Verweis auf das laufende Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung,<br />

dessen Ergebnisse die Politik jetzt erst einmal abwarten wolle), dass<br />

<strong>der</strong> Staat sich aus <strong>der</strong> Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurückzieht und diese privatisiert<br />

und an PiA sowie ihre Familien delegiert.


vvp bvvp bvvp e.V. Seite 3<br />

Wir bitten Sie dringend im Zuge <strong>der</strong> weiteren Beratungen zu einer Regelung zu kommen,<br />

die sowohl die materielle Existenz <strong>der</strong> PiA sichert als auch die Kliniken ausreichend<br />

mit psychotherapeutischem Personal ausstattet.<br />

Der bvvp unterstützt explizit die im Brief vom 20.11.08 von Dipl.-Psych. Jürgen Tripp,<br />

PiA-Sprecher NRW und Vertreter <strong>der</strong> PiA-AG von ver.di, im Namen etlicher berufspolitischer<br />

Vertretungen von PiA aus ganz Deutschland sowie im Brief vom 23.11.08 von<br />

Dipl.-Psych. Kristina Si<strong>ev</strong>er im Namen des PsychotherapieNachwuchsNetzNordrhein an<br />

die Bundestagsfraktionen gerichtete For<strong>der</strong>ung, dass "die Kosten <strong>der</strong> Beschäftigung<br />

von Psychologischen PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PPiA) sowie Kin<strong>der</strong>- und<br />

JugendlichenpsychotherapeutInnen in Ausbildung (KJPiA) während ihrer praktischen<br />

Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Verbindung<br />

mit § 2 <strong>der</strong> Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen<br />

(PsychTh-APrV) und <strong>der</strong> entsprechenden Regelung für Kin<strong>der</strong>- und JugendlichenpsychotherapeutInnen<br />

(§ 2 KJPsychTh-APrV) in den Ausbildungsbudgets <strong>der</strong> ausbildenden<br />

psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen <strong>der</strong> psychotherapeutischen<br />

o<strong>der</strong> psychosomatischen Versorgung und im Ausgleichsfonds zu berücksichtigen (sind),<br />

um eine zu vereinbarende tarifliche Vergütungsregelung <strong>der</strong> Praktischen Tätigkeit zu<br />

refinanzieren".<br />

Wir möchten Sie bitten, diese berechtigten Belange im Rahmen <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung<br />

des KHRG zu berücksichtigen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Birgit Cl<strong>ev</strong>er

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