AMS Geschäftsbericht 2012 - Arbeitsmarktservice Österreich
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Finanzbericht<br />
den Bund in Höhe des Unterschiedsbetrages von<br />
€ 5.141.670,75 zur Verrechnung gegen den entsprechenden<br />
Ausgabenersatz des Bundes für das Geschäftsjahr<br />
2013 einzustellen (Ausweis unter dem<br />
Posten „Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände“).<br />
Der Aufwandsersatz gemäß § 49 Abs 1 <strong>AMS</strong>G (Posten<br />
1b der Gewinn- und Verlustrechnung) in Höhe<br />
von € 7.438.674,25 (2011: € 9.937.434,87) betrifft die<br />
im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> eingetretene Erhöhung der<br />
Verpflichtung des Bundes, dem ARBEITSMARKT-<br />
SERVICE ÖSTERREICH im Zeitpunkt des Fälligwerdens<br />
diejenigen Ausgaben für Abfertigungs- und<br />
Jubiläumsgeldzahlungen zu ersetzen, für die im<br />
Jahresabschluss zum 31. Dezember <strong>2012</strong> entsprechende<br />
Rückstellungen passiviert sind.<br />
Bezüglich der im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> erzielten Mehreinnahmen<br />
gemäß § 15 Abs 1 AMPFG (Posten 1c<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung) in Höhe von<br />
€ 33.909.700,19 (2011: € 3.977.000,00) wird auf<br />
die Erläuterung des Postens „Forderungen an den<br />
Bund gemäß § 15 Abs 1 AMPFG“ verwiesen.<br />
Aufgliederung und Erläuterung des Postens „Übrige sonstige betriebliche Erträge“ in Euro<br />
Zusammensetzung <strong>2012</strong> 2011<br />
Geldstrafen gemäß § 52 <strong>AMS</strong>G 6.914.679,23 6.430.510,86<br />
Nutzungsentgelt BMASK für EDV-Kooperationen und -Aufwand 5.157.365,50 979.782,25<br />
An die IBM <strong>Österreich</strong> GmbH weiterverrechnete Kosten 3.120.792,28 0,00<br />
Kostenersätze gemäß § 302 EO für erstattete Drittschuldneräußerungen 1.678.569,24 1.828.872,75<br />
Kostenbeiträge der Europäischen Union für „EURES-Projekte“ 270.068,83 322.045,73<br />
Andere übrige sonstige betriebliche Erträge 2.318.323,57 2.132.551,38<br />
Gesamt 19.459.798,65 11.693.762,97<br />
Die gemäß § 52 <strong>AMS</strong>G vereinnahmten Geldstrafen<br />
nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und<br />
dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sind nach der<br />
zitierten Gesetzesbestimmung der Arbeitsmarktrücklage<br />
gemäß § 50 Abs 1 <strong>AMS</strong>G zuzuführen.<br />
58 | <strong>AMS</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2012</strong>