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20130705_Handlungsempfehlungen_JMD_MBE.pdf

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II. <strong>Handlungsempfehlungen</strong><br />

Good Practice<br />

Im Berliner Bezirk Neukölln trifft sich regelmäßig der „Arbeitskreis Integrationsförderung“. Dieser setzt<br />

sich zusammen aus der örtlichen Erwachsenenberatung, den beiden Jugendmigrationsdiensten, Trägern von<br />

Integrationskursen, der Beauftragten für Integration und Chancengleichheit des Jobcenters Neukölln, dem<br />

Integrationsbeauftragten des Bezirks und der zuständigen Regionalkoordinatorin des BAMF. Der Arbeitskreis<br />

tauscht sich über aktuelle politische Entwicklungen, wie z.B. zu Fragen der Anerkennung von im Ausland<br />

erworbenen Abschlüssen, zu neuen und aktuellen Entwicklungen bezüglich des Sprachförderangebots der<br />

ESF- BAMF-Kurse, zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zur Zuwanderung von Familien aus Rumänien und<br />

Bulgarien aus.<br />

Der AK Integrationsförderung bietet sowohl den gemeinsamen Raum, aktuelle Fragen zu erläutern, als auch<br />

gemeinsame Aktivitäten zu planen und durchzuführen. So fand auch in 2011 erneut eine Infomesse für Einwanderer<br />

im Rathaus Neukölln statt, an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters, des Jugendamtes,<br />

Integrationskursträger, Qualifizierungsträger und Migrationsberatungsstellen teilgenommen haben, um<br />

ihre Angebote Leistungsbezieherinnen und -beziehern des Jobcenters und Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />

von Integrationskursen vorzustellen und dadurch leichter zugänglich zu machen.<br />

Die Prozesse der Abstimmung der Dienste untereinander<br />

und die Kommunikation nach außen sollten von<br />

der Steuerungsgruppe bzw. der Leitungsperson initiiert<br />

und vorangetrieben werden. Oftmals treten bei diesen<br />

Prozessen Konflikte auf, deren Lösung eine wichtige<br />

Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit<br />

auch im Gesamtnetzwerk ist. Um Konflikte in der<br />

Netzwerkarbeit von vornherein zu begrenzen, ist eine<br />

klare Aufteilung von Zuständigkeiten für bestimmte<br />

Netzwerk- und Kooperationspartner hilfreich. In vielen<br />

Kommunen haben die Träger der Migrationsberatungsdienste<br />

bspw. die konkrete Zusammenarbeit mit den<br />

verschiedenen Integrationskursträgern untereinander<br />

aufgeteilt.<br />

Schriftliche Vereinbarungen<br />

Kooperationen sollten möglichst in schriftlichen<br />

Vereinbarungen fixiert werden. Damit die Kooperationspartner<br />

ihren je eigenen Handlungsauftrag erfüllen<br />

können, sollten in den Vereinbarungen Zuständigkeiten<br />

und Kompetenzüberschneidungen geklärt und die klare<br />

Abgrenzung der Aufgaben und Leistungen verbindlich<br />

festgehalten werden. Durch die Verschriftlichung wird<br />

Missverständnissen vorgebeugt, die Kooperation ist<br />

personenunabhängiger, langfristiger und verbindlicher.<br />

Kooperationsvereinbarungen sollten sinnvollerweise<br />

von allen Trägern gemeinsam abgeschlossen werden<br />

und auf Geschäftsführungsebene angesiedelt sein.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Eine mögliche Kooperationsvereinbarung mit einem Integrationskursträger könnte folgende<br />

Punkte klären:<br />

1. Wie erfahren die Beratungsdienste von neuen Kursen?<br />

2. Wie sind die Arbeitsbedingungen bei dem Integrationskursträger? Gibt es einen Beratungsraum für<br />

die Migrationsdienste, Telefon, Internetanschluss etc.? (Es ist sinnvoll, Mindeststandards festzulegen)<br />

3. Wie erfolgt die Kommunikation? Werden Termine mit Lehrkräften oder mit den Leitungspersonen<br />

vereinbart?<br />

4. Ist es möglich, dass Kursteilnehmende für eine Beratung den Kurs verlassen?<br />

5. Wie oft wird die Vereinbarung überprüft (z.B. einmal jährlich)?<br />

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