20130705_Handlungsempfehlungen_JMD_MBE.pdf
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II. <strong>Handlungsempfehlungen</strong><br />
Good Practice<br />
Im Berliner Bezirk Neukölln trifft sich regelmäßig der „Arbeitskreis Integrationsförderung“. Dieser setzt<br />
sich zusammen aus der örtlichen Erwachsenenberatung, den beiden Jugendmigrationsdiensten, Trägern von<br />
Integrationskursen, der Beauftragten für Integration und Chancengleichheit des Jobcenters Neukölln, dem<br />
Integrationsbeauftragten des Bezirks und der zuständigen Regionalkoordinatorin des BAMF. Der Arbeitskreis<br />
tauscht sich über aktuelle politische Entwicklungen, wie z.B. zu Fragen der Anerkennung von im Ausland<br />
erworbenen Abschlüssen, zu neuen und aktuellen Entwicklungen bezüglich des Sprachförderangebots der<br />
ESF- BAMF-Kurse, zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zur Zuwanderung von Familien aus Rumänien und<br />
Bulgarien aus.<br />
Der AK Integrationsförderung bietet sowohl den gemeinsamen Raum, aktuelle Fragen zu erläutern, als auch<br />
gemeinsame Aktivitäten zu planen und durchzuführen. So fand auch in 2011 erneut eine Infomesse für Einwanderer<br />
im Rathaus Neukölln statt, an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters, des Jugendamtes,<br />
Integrationskursträger, Qualifizierungsträger und Migrationsberatungsstellen teilgenommen haben, um<br />
ihre Angebote Leistungsbezieherinnen und -beziehern des Jobcenters und Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />
von Integrationskursen vorzustellen und dadurch leichter zugänglich zu machen.<br />
Die Prozesse der Abstimmung der Dienste untereinander<br />
und die Kommunikation nach außen sollten von<br />
der Steuerungsgruppe bzw. der Leitungsperson initiiert<br />
und vorangetrieben werden. Oftmals treten bei diesen<br />
Prozessen Konflikte auf, deren Lösung eine wichtige<br />
Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit<br />
auch im Gesamtnetzwerk ist. Um Konflikte in der<br />
Netzwerkarbeit von vornherein zu begrenzen, ist eine<br />
klare Aufteilung von Zuständigkeiten für bestimmte<br />
Netzwerk- und Kooperationspartner hilfreich. In vielen<br />
Kommunen haben die Träger der Migrationsberatungsdienste<br />
bspw. die konkrete Zusammenarbeit mit den<br />
verschiedenen Integrationskursträgern untereinander<br />
aufgeteilt.<br />
Schriftliche Vereinbarungen<br />
Kooperationen sollten möglichst in schriftlichen<br />
Vereinbarungen fixiert werden. Damit die Kooperationspartner<br />
ihren je eigenen Handlungsauftrag erfüllen<br />
können, sollten in den Vereinbarungen Zuständigkeiten<br />
und Kompetenzüberschneidungen geklärt und die klare<br />
Abgrenzung der Aufgaben und Leistungen verbindlich<br />
festgehalten werden. Durch die Verschriftlichung wird<br />
Missverständnissen vorgebeugt, die Kooperation ist<br />
personenunabhängiger, langfristiger und verbindlicher.<br />
Kooperationsvereinbarungen sollten sinnvollerweise<br />
von allen Trägern gemeinsam abgeschlossen werden<br />
und auf Geschäftsführungsebene angesiedelt sein.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Eine mögliche Kooperationsvereinbarung mit einem Integrationskursträger könnte folgende<br />
Punkte klären:<br />
1. Wie erfahren die Beratungsdienste von neuen Kursen?<br />
2. Wie sind die Arbeitsbedingungen bei dem Integrationskursträger? Gibt es einen Beratungsraum für<br />
die Migrationsdienste, Telefon, Internetanschluss etc.? (Es ist sinnvoll, Mindeststandards festzulegen)<br />
3. Wie erfolgt die Kommunikation? Werden Termine mit Lehrkräften oder mit den Leitungspersonen<br />
vereinbart?<br />
4. Ist es möglich, dass Kursteilnehmende für eine Beratung den Kurs verlassen?<br />
5. Wie oft wird die Vereinbarung überprüft (z.B. einmal jährlich)?<br />
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