Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit - Bundesarbeitsgemeinschaft ...
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„Kompetent anerkennen!“<br />
Dokumentation der Fachtagung zur Anerkennung<br />
im Ausland erworbener Qualifikationen<br />
Heilig-Kreuz-Kirche, Berlin<br />
09. - 10. Juni 2010<br />
Gefördert von
Inhalt<br />
Vorwort<br />
Programm<br />
Begrüßung, Andreas Lorenz, BAG KJS<br />
„Welche volkswirtschaftlichen und integrationspolitischen Effekte können mit einer<br />
verbesserten Anerkennungspolitik erreicht werden?“, Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz<br />
(Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge)<br />
„Anerkennung in Europa: Welche Bedeutung hat die Lissabon-Bescheinigung als<br />
Bewertungsinstrument <strong>für</strong> nicht-reglementierte Abschlüsse?“, Barbara Buchal-Höver,<br />
(Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen)<br />
„Förderung der Anerkennung ausländischer und des Erwerbs deutscher Abschlüsse als<br />
Herausforderung <strong>für</strong> die Arbeitsmarktpolitik“, Professor Dr. Matthias Knuth (IAQ)<br />
Fachforum 1: Welche spezifischen Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und junge<br />
Erwachsene unterstützen eine Integration in Ausbildung und Beruf?<br />
� Heiner Terborg (BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.)<br />
� Viviane Lagodzki (CJD Jugendmigrationsdienst Hamburg)<br />
� Antche Ruge (Behörde <strong>für</strong> Wirtschaft und Arbeit Hamburg)<br />
Fachforum 2: Welche Qualifizierungsangebote sind <strong>für</strong> eine schnelle<br />
Arbeitsmarktintegration erforderlich?<br />
� Jutta Hofmann (Caritas Ludwigshafen)<br />
Eindrücke<br />
Erkenntnisse, Ergebnisse und Forderungen, Hermann Laubach (BAG KJS)<br />
Literaturhinweise<br />
Hintergrund zu den ReferentInnen<br />
Impressum / Kontakt:<br />
BAG Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.<br />
Katharina Fournier<br />
Referentin Migration/Integration<br />
Auguststr. 80<br />
10117 Berlin<br />
Tel: 030/28395-414<br />
Fax: 030/28395-418<br />
E-Mail: fournier@bagejsa.de<br />
www.bagejsa.de<br />
Heiner Terborg<br />
Koordinierungsstelle Bildungsberatung GF H<br />
Carl-Mosterts-Platz 1<br />
40477 Düsseldorf<br />
Tel: 0211 94485-28<br />
E-Mail: Heiner.terborg@jugendsozialarbeit.de<br />
www.bagkjs.de
Vorwort<br />
Ob Auslandssemester, Ausbildungsstationen im Ausland, ehrenamtliche oder berufspraktische<br />
Erfahrungen im Ausland – <strong>für</strong> Jugendliche und junge Menschen gehören grenzüberschreitende<br />
Lern- und Ausbildungserfahrungen heute oft schon zum Standard in Schule,<br />
Ausbildung und Hochschule. Sie erwerben dabei Schlüsselqualifikationen, die sie <strong>für</strong> ihr zukünftiges<br />
Berufsleben und <strong>für</strong> den Umgang mit einer zunehmend mobilen Arbeitswelt dringend<br />
benötigen. Junge Menschen, die nach Deutschland zuwandern, können ihre mitgebrachten<br />
Kompetenzen und Abschlüsse bisher jedoch nur nutzen, wenn ihnen der Gesetzgeber<br />
auch die Chance dazu eröffnet.<br />
Bisher ist dies <strong>für</strong> viele noch nicht Wirklichkeit: Rund 2,9 Mio Menschen mit Migrationshintergrund<br />
in Deutschland haben nach aktuellem Forschungsstand ihre beruflichen Abschlüsse<br />
im Ausland erworben. Doch können bisher nur Spätaussiedler ein Anerkennungsverfahren<br />
beantragen. EU-BürgerInnen stehen in gewissem Umfang Ausgleichsmaßnahmen zu, die<br />
erforderlichen Weiterbildungen sind <strong>für</strong> NeuzuwanderInnen insbesondere aus Drittstaaten<br />
jedoch kaum verfügbar. Die Folgen dieser auch gesellschaftlichen Nicht-Anerkennung sind<br />
bekannt: Besonders gravierend ist der berufliche Dequalifizierungseffekt, der sich in Beschäftigungsverhältnissen<br />
unterhalb des Qualifizierungsniveaus bis hin zu erhöhter Arbeitslosigkeit<br />
äußert. Denn keine Anerkennung zu erhalten, bedeutet auf dem stark formal orientierten<br />
deutschen Arbeitsmarkt oftmals das gleiche wie gar keinen Abschluss zu haben. Diese<br />
Erfahrung ist nicht nur Rückschlag in der schulischen, beruflichen und akademischen Bildungslaufbahn,<br />
sie vermittelt gerade jungen Menschen auch das Gefühl, dass ihre Kompetenzen<br />
und Qualifikation nicht wertgeschätzt werden und das ist <strong>für</strong> die meisten auch eine<br />
bittere persönliche Erfahrung.<br />
Eine verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüsse sollte aber nicht als<br />
Entgegenkommen gegenüber jungen Menschen die nach Deutschland zuwandern missverstanden<br />
werden. Vielmehr ist es als Anforderung an eine moderne Integrations- und Arbeitsmarktpolitik<br />
zu verstehen, Standards zu schaffen, die die Potentiale junger Menschen<br />
angemessen berücksichtigen. Denn der demografische Wandel erfordert eine kompetenzorientierten<br />
Umgang mit mitgebrachten Abschlüssen: Auch der aktuelle Berufsbildungsbericht<br />
wiederholt die schon bekannten demografischen Herausforderungen: Nach heutigem Stand<br />
müssen wir damit rechnen, dass die Bevölkerungszahl in Deutschland langfristig schrumpfen<br />
wird: bis Ende 2030 voraussichtlich auf 77 bis 79 Mio. Wir sind dringend gefordert, die schulische<br />
und berufliche Anerkennungspraxis zu modernisieren, um dem Trend zu höher qualifizierten<br />
Tätigkeiten und dem stetigen Wettbewerbsdruck zu begegnen.<br />
Die Initiative der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr, einen gesetzlichen Anspruch<br />
auf ein Anerkennungsverfahren zu verankern, begrüßen wir sehr, auch wenn er aus unserer<br />
Sicht <strong>für</strong> viele junge Menschen zu spät kommt. Besonders wichtig ist es uns als Organisationen<br />
der Jugendsozialarbeit bei dieser Diskussion die Qualifikationsstruktur der Menschen,<br />
die es betrifft, nicht aus dem Blick zu verlieren. Denn wenn es um Anerkennung geht, denken<br />
die meisten an die Hochqualifizierten, die dringend gebraucht werden, (aber kaum kommen).<br />
Wir möchten aber den Blick in den kommenden zwei Tagen auf alle jungen Menschen<br />
richten, die mit Fragen zur Anerkennung ihrer schulischen, Ausbildungs- und Studienabschlüsse<br />
nach Deutschland kommen.
Denn wir dürfen trotz des großen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften nicht vergessen, dass<br />
es bei zwei Dritteln der Betroffenen zurzeit nicht um Fragen der Anerkennung akademischer<br />
Ausbildungen, sondern um Fragen zur Anerkennung schulischer und beruflicher Ausbildungen<br />
geht.<br />
Natürlich ist eine verbesserte Anerkennung an sich noch kein Garant <strong>für</strong> eine verbesserte<br />
Integration auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie ist jedoch ein wichtiges Instrument<br />
zur Schaffung von mehr Chancengerechtigkeit beim Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt<br />
und <strong>für</strong> eine schnelle schulische und berufliche Integration. Und gerade angesichts der<br />
aktuellen Bildungssituation junger Menschen mit Migrationshintergrund – die Zahlen sind ja<br />
hinreichend bekannt – auch eine Frage der Nicht-Diskriminierung.<br />
Das Ziel einer modernen Integrationspolitik muss aus unserer Sicht sein, alle vorhandenen<br />
Instrumente zu nutzen, um Diskriminierungen einzudämmen und den schulischen und beruflichen<br />
Integrationserfolg junger Menschen zu unterstützen. Die verbesserte Anerkennung<br />
mitgebrachter Qualifikationen ist ein kleiner Meilenstein, den wir mit einer liberalen Zuwanderungspolitik<br />
und einer humanitären und wertschätzenden Integrationspolitik <strong>für</strong> junge Menschen<br />
einfordern wollen.<br />
Anerkennung bedeutet <strong>für</strong> uns, einen wertschätzenden Umgang mit mitgebrachten Qualifikationen<br />
zu entwickeln, ohne die hohen Kompetenzstandards in Deutschland zu unterhöhlen.<br />
Dabei muss jedoch klar sein, dass auch Kompetenzstandards mit der gesellschaftlichen<br />
Realität mitwachsen müssen: Es wird beispielsweise höchste Zeit, dass auch nicht-formal<br />
erworbene Kompetenzen junger Menschen in der beruflichen Bildung besser berücksichtigt<br />
werden - so wie es auch im Deutschen Qualifikationsrahmen vorgesehen ist und wie wir es<br />
im Rahmen des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit einfordern.<br />
Auch sollte es selbstverständlich sein, dass alle jungen Menschen, die nach Deutschland<br />
zuwandern, einen Anerkennungsanspruch haben sollten - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.<br />
Ein weiterer wichtiger Punkt zur Förderung beruflicher Mobilität und Vereinfachung<br />
der Verfahren ist, dass Qualifikationen nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich<br />
bewertet werden können und dass es noch vor der Einreise die Möglichkeit gibt,<br />
sich über die Chancen und Verfahren unabhängig zu informieren.<br />
Und genauso wie es klare Regeln <strong>für</strong> den Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, muss es auch klare<br />
Regeln und Transparenz geben, wo die Anerkennung beginnt: Mindestanforderungen an ein<br />
gerechtes Verfahren, sind aus unserer Sicht bundeseinheitliche Standards der Anerkennungspraxis,<br />
ein transparentes und leicht zugängliches Beratungsangebot durch die Migrationsfachdienste<br />
<strong>für</strong> Jugendliche und Erwachsene und die Förderung von Anschluss- und<br />
Nachqualifizierung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung.<br />
Wie diese Anforderungen formuliert und umgesetzt werden können und welche Realisierungschancen<br />
sie haben, steht im Mittelpunkt der Fachtagung. Die Antworten erfordern das<br />
Zusammenspiel vieler Beteiligter und eine enge Abstimmung zwischen bildungs-, arbeitsmarkt-<br />
und integrationspolitischen Akteuren. Deshalb ist uns auch in diesem Rahmen ein<br />
Austausch mit den beteiligten Partnern aus Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, der Wirtschaft<br />
und Betroffenen besonders wichtig.
Als BAG Evangelische und Katholische Jugendsozialarbeit werden wir uns im Rahmen des<br />
aktuellen Gesetzgebungsprozesses <strong>für</strong> Rahmenbedingungen stark machen, die den mobilen<br />
Lebenswelten und den beruflichen und persönlichen Kompetenzen moderner junger Menschen<br />
gerecht werden. Dabei möchten wir <strong>Ihre</strong> Erfahrungen aus Wissenschaft und Politik,<br />
aber auch aus mehreren Jahrzehnten Beratungsarbeit mit jungen Menschen mit Migrationshintergrund<br />
einbringen.
Programm<br />
Mittwoch, 09. Juni 2010<br />
13.00 h Begrüßung<br />
Andreas Lorenz, Geschäftsführer BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.<br />
13.15 h Eckpunkte <strong>für</strong> eine verbesserte Anerkennung beruflicher Qualifikationen junger<br />
Menschen<br />
Michael Maier-Borst, stellv. Referatsleiter der Rechtsabteilung, Arbeitsstab der<br />
Beauftragten der Bundesregierung <strong>für</strong> Migration, Flüchtlinge und Integration<br />
14.15 h Welche volkswirtschaftlichen und integrationspolitischen Effekte können mit einer<br />
verbesserten Anerkennungspolitik erreicht werden?<br />
Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz, Referatsleiter „Migrations– und<br />
Integrationsforschung: Schwerpunkt Ökonomie“, Bundesamt <strong>für</strong> Migration und<br />
Flüchtlinge<br />
16.00 h Anerkennung in Europa: Welche Bedeutung hat die Lissabon-Bescheinigung als<br />
Bewertungsinstrument <strong>für</strong> nicht-reglementierte Abschlüsse?<br />
Barbara Buchal-Höver, Leiterin der Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen<br />
(ZaB)<br />
17.00 h Förderung der Anerkennung ausländischer und des Erwerbs deutscher<br />
Abschlüsse als Herausforderung <strong>für</strong> die Arbeitsmarktpolitik<br />
Professor Dr. Matthias Knuth, Institut Arbeit und Qualifikation, Universität Duisburg-<br />
Essen<br />
18.00 h Abendessen und Ausklang im Garten der Heilig-Kreuz-Kirche<br />
Donnerstag, 10. Juni 2010<br />
09.00 h Anerkennung und Qualifizierung als Sprungbrett <strong>für</strong> die berufliche Integration<br />
Erfahrungen aus der Praxis<br />
10.00 h Parallele Fachforen<br />
Fachforum 1: Welche spezifischen Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und junge<br />
Erwachsene unterstützen eine Integration in Ausbildung und Beruf?<br />
� Viviane Lagodzki, CJD Jugendmigrationsdienst Hamburg<br />
� Antche Ruge, Behörde <strong>für</strong> Wirtschaft und Arbeit Hamburg<br />
� Heiner Terborg, BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.<br />
Fachforum 2: Welche Qualifizierungsangebote sind <strong>für</strong> eine schnelle<br />
Arbeitsmarktintegration erforderlich?<br />
� Jutta Hofmann, Caritas Ludwigshafen<br />
� Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz, Referatsleiter „Migrations– und<br />
Integrationsforschung: Schwerpunkt Ökonomie“, Bundesamt <strong>für</strong> Migration und<br />
Flüchtlinge<br />
12.30 h Mittagessen<br />
13.30 h Podiumsdiskussion: „Der Rechtsanspruch im föderalen Anerkennungsdschungel:<br />
Realisierungschancen und Hürden eines Anerkennungsgesetzes.“<br />
� Agnes Alpers, Mitglied des Deutschen Bundestags, Die Linke<br />
� Sibylle Laurischk, Mitglied des Deutschen Bundestags, FDP<br />
� Dipl.-Ing. Cemalettin Özer Geschäftsführender Gesellschafter Mozaik gGmbH,<br />
Bielefeld<br />
� Elena Pavlenko<br />
Moderation: Katharina Fournier, BAG Evangelische Jugendsozialarbeit e.V.<br />
14.45 h Schlusswort und Verabschiedung,<br />
Hermann Laubach, Bundestutor BAG KJS
Begrüßung<br />
Andreas Lorenz, Geschäftsführer der <strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong><br />
Katholische Jugendsozialarbeit e. V.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Ich begrüße Sie herzlich im Namen der <strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong> Katholische Jugendsozialarbeit<br />
(BAG KJS) und der <strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong> Evangelische Jugendsozialarbeit<br />
(BAG EJSA) zu unserer gemeinsamen Veranstaltung „Kompetent anerkennen“. Wir freuen<br />
uns, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind.<br />
Immer, wenn von Jugendsozialarbeit die Rede ist, geht es um Lebens- und Übergangssituationen<br />
junger Menschen von der Schule in den Beruf. Bildung und Ausbildung und damit<br />
auch die Anerkennung von Kenntnissen und Kompetenzen, Orientierung und Qualifizierung<br />
sind Hauptanliegen der (früheren) Jugendgemeinschaftswerke und heute Jugendmigrationsdienste.<br />
Die Beratung und Begleitung junger Zuwanderer hin zur Ausbildung und auf dem Weg in den<br />
Beruf ist ständige Herausforderung und unsere Arbeit in diesem Handlungsfeld. Wer, wenn<br />
nicht Jugendliche und junge Erwachsene, sind Zielgruppe <strong>für</strong> Aufnahme und/oder Fortsetzung<br />
bzw. Ergänzung einer Ausbildung oder Nachqualifizierung. Gerade zugewanderte Jugendliche<br />
und junge Erwachsene benötigen Anerkennung. Anerkennung als Mitglied unserer<br />
Gesellschaft, Anerkennung <strong>für</strong> ihre Bemühungen, <strong>für</strong> ihre Ziele und <strong>für</strong> das, was sie bereits<br />
in ihrem Herkunftsland geleistet haben.<br />
Letzteres wurde in der Vergangenheit oft verweigert. Aufenthaltsstatus und fehlende Abkommen<br />
zwischen Deutschland und Herkunftsländern (insbesondere sog. Drittstaaten) führten<br />
dazu, dass junge Menschen Wertschätzung und Anerkennung ihrer Vorbildung nicht erfuhren.<br />
Schulabschlüsse, Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse mussten wiederholt oder<br />
teilweise wiederholt werden. <strong>Vielen</strong> blieb ein geregeltes Anerkennungsverfahren versagt.<br />
Die Jugendmigrationsdienste richten sich an die Altersgruppe, <strong>für</strong> die Schule, Ausbildung<br />
und Studium und deren Anerkennung von hoher Relevanz sind. Für junge Zuwanderer sind<br />
sie Schlüssel zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration in Deutschland. Für viele<br />
ältere erwachsene Migrantinnen und Migranten sind Anerkennung und ergänzende Qualifizierung<br />
<strong>für</strong> ihre berufliche Integration und berufliches Weiterkommen – auch unter dem Aspekt<br />
eines „lebenslangen Lernens“ – ebenfalls von großer Bedeutung. Jugendliche und junge<br />
Erwachsene durchlaufen jedoch die Phase ihres Lebens, in der schulische und berufliche<br />
Ausbildung sowohl in Deutschland wie auch in anderen Ländern ihr Handeln, Planen und<br />
Wirken bestimmen. In dieser Altersphase werden die Grundlagen <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes<br />
Leben gelegt. Wir müssen diese Phase mit besonderem Nachdruck unterstützen und begleiten<br />
und müssen Erreichtes - egal ob im Ausland oder in Deutschland - anerkennen.<br />
Das geschieht im Gespräch mit jungen Menschen in der Beratung, das geschieht, wenn wir<br />
Wege im durchaus komplizierten Bildungssystem in Deutschland aufzeigen, wenn wir Vorbildungen<br />
„verwertbar“ machen, indem wir individuell die geeignete Wege zu Bildung und Qua-
lifizierung aufzeigen, wenn wir jungen Menschen Erwerbsmöglichkeiten in Entsprechung<br />
ihrer Qualifikation aufzeigen oder sie ermutigen, ihre Ausbildung fortzusetzen oder zu ergänzen,<br />
weil eine behördliche Anerkennung derselben nicht möglich ist oder mangels gesetzlicher<br />
Grundlage verweigert wird. Aus diesem Grund ist es Alltag der<br />
Jugendmigratiosndienste, sich mit Verwertbarkeit und Anerkennung ausländischer Vorbildung<br />
und Qualifikation zu beschäftigen.<br />
Weil es ihr Auftrag ist, die Kenntnisse und Qualifikationen junger Menschen aus anderen<br />
Ländern zu bewerten und <strong>für</strong> Ausbildung und den Übergang in die Berufstätigkeit zu nutzen<br />
und verwertbar zu machen und weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JMD über profunde<br />
Kenntnis und Erfahrung auf dem Gebiet der Anerkennungspraxis von Behörden und<br />
Kammern sowie über deren Grenzen verfügen, sind sie bereits heute erste Anlaufstelle <strong>für</strong><br />
die nach Anerkennung strebenden jungen Menschen.<br />
im Jahr 2009 wurden die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater der Otto Benecke Stiftung<br />
in das Netz und die Arbeit der Jugendmigrationsdienste (JMD) eingebunden. Damit<br />
wurden die Kompetenzen der JMD durch Experten und Expertinnen im Bereich der Bewertung<br />
und Anerkennung von im Ausland erworbenen Sekundarschulabschlüssen, Hochschulabschlüssen<br />
und Studienleistungen ergänzt. Es handelt sich hier um eine ganz wesentliche<br />
Bereicherung der JMD, deren besondere Fachkenntnis im Schwerpunkt bislang der Anerkennung<br />
und Verwertbarkeit von Vorbildungen zugewanderter Schülerinnen und Schülern<br />
sowie Facharbeiterinnen und Facharbeitern galt.<br />
Die auf akademische Laufbahnen ausgerichtete Beratung sowie die Förderung im Rahmen<br />
des Garantiefonds Hochschulbereich ermöglicht zahlreichen jungen Zuwanderern bis 30<br />
Jahre, ihre Potenziale in Deutschland zu entfalten und führt jährlich mehrere Tausend junger<br />
Menschen in die 20 Beratungsstellen.<br />
Das von der Bundesregierung vorgesehene Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren<br />
<strong>für</strong> qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer gewährleisten soll, kann<br />
gerade <strong>für</strong> Jugendliche und junge Erwachsene ein Glücksfall werden. Ein gelungenes und<br />
den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechendes Gesetz wird Wertschätzung und Anerkennung<br />
junger Menschen und ihrer Leistungen steigern und noch mehr Motivation freisetzen.<br />
Darauf hoffen wir und begrüßen deshalb die Initiative der Bundesregierung.<br />
Aber auch nach der Verabschiedung eines Gesetzes, das Rechtsansprüche verankert, wird<br />
es vermutlich eine Weile dauern, bis Länder und Kammern einigermaßen einheitliche Verfahren<br />
umsetzen. Wir können im föderalen System der Bildung und Anerkennung auch nicht<br />
ausschließen, dass es „Störfälle“ gibt, dass es zu unterschiedlichen Auslegungen, Praxisanwendungen<br />
und Geschwindigkeiten beim Vollzug kommt. Das Gesetz wird sich in Anlehnung<br />
an das Eckpunktepapier der Bundesregierung in erster Linie auf die Anerkennung von beruflichen<br />
Abschlüssen konzentrieren. Schulische Bildung und Teilqualifizierungen werden möglicherweise<br />
nicht berücksichtigt. Die Vielfalt im Bildungswesen und der Mangel<br />
migrantenspezifischer Ergänzungsqualifizierungen gerade im schulischen Bereich (z. B.<br />
Hochschulreife über Studienkolleg/Sonderlehrgang) werden bestehen bleiben. Die Zuständigkeiten<br />
von zurzeit rund 400 Anerkennungsstellen bundesweit werden voraussichtlich bestehen<br />
bleiben. Die Hochschulen und ihre Prüfungsämter werden in ihrem Segment der An-
erkennung und Anrechnung von Leistungen voraussichtlich weiter große Bedeutung haben.<br />
Ein „Lichtblick“ ist gewiss das seit Jahresanfang praktizierte Verfahren der Zentralstelle <strong>für</strong><br />
ausländisches Bildungswesen der Kulturministerkonferenz, das immerhin zulässt, dass bundeseinheitlich<br />
Bewertungen über ausländische Hochschulabschlüsse individuell ausgesprochen<br />
werden können. Den Rang einer behördlichen Anerkennung werden diese Bewertungen<br />
aber nicht erhalten.<br />
Zusammenfassend können wir sagen: Der Anfang ist gemacht und Deutschland ist auf einem<br />
guten Weg. Kompetente Beratungen zur Orientierung im Anerkennungssystem und zur<br />
ergänzenden Bildung, wie sie die JMD zurzeit <strong>für</strong> Jugendliche und junge Erwachsene leisten,<br />
werden aber eher an Bedeutung gewinnen.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten heute mit Ihnen über das Gesetzesvorhaben<br />
der Bundesregierung <strong>für</strong> einen Rechtsanspruch auf Anerkennung, über adäquate Bildungsberatung<br />
der JMD - die Anerkennung und Verwertbarkeit ausländischer Vorbildung sowie<br />
ergänzende Bildung und Qualifizierung im Blick hat -, über Praxisbeispiele, über mögliche<br />
Kompetenzzentren <strong>für</strong> Anerkennungsfragen,<br />
über die bundesweite Vernetzung kompetenter Stellen zum Thema Anerkennungsberatung<br />
und über deren Vorteil und Nutzen <strong>für</strong> Ratsuchende und <strong>für</strong> sonstige Beratungsstellen diskutieren.<br />
Dazu haben wir Betroffene, Menschen aus der Beratungspraxis, Experten aus den Jugendmigrationsdiensten,<br />
dem Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge, der Kultusministerkonferenz,<br />
Anerkennungsstellen und Politik eingeladen.<br />
Ich bedanke mich im Voraus bei den Referenten <strong>für</strong> ihre Beiträge und danke allen, die der<br />
Einladung zu Diskussion und Erfahrungsaustausch den Weg zu der von BAG KJS und BAG<br />
EJSA gemeinsam organisierten Tagung in der Berliner Kreuzkirche gefunden haben. Ich<br />
wünsche uns eine erkenntnisreiche und gute Veranstaltung.
VOLKSWIRTSCHAFTLICHE UND<br />
INTEGRATIONSPOLITISCHE EFFEKTE EINER<br />
VERBESSERTEN ANERKENNUNGSPOLITIK<br />
Vortrag von<br />
Dr. Hans Dietrich von Loeffelholz<br />
Chefvolkswirt und Leiter der<br />
wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Migrations- und Integrationsforschung im<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge, Nürnberg<br />
im Rahmen der Veranstaltung<br />
„Kompetent anerkennen!“<br />
der <strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong> Ev.<br />
Jugendsozialarbeit e.V. (bagejsa)<br />
Berlin, 9. Juni 2010<br />
Gliederung<br />
1. Einführung<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
2. Fachkräftemangel, demografische<br />
Entwicklung und Ausschöpfung von<br />
ungenutzten Potenzialen<br />
3. Zuwanderungen und sektoraler<br />
Strukturwandel in Deutschland<br />
4. Theoretischer und empirischer<br />
Rahmen <strong>für</strong> die Wirkungen der<br />
Anerkennung<br />
5. Integrationspolitische Implikationen<br />
6. Zusammenfassung und<br />
Schlussfolgerungen<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
1<br />
2
1. Einführung<br />
• Verweis auf den Vorredner zu Politik der<br />
Anerkennung<br />
• Aus wirtschaftlicher Sicht kommen<br />
Interkulturalität, Diversität und Disparität als<br />
Produktionsfaktoren zunehmend Bedeutung<br />
zu<br />
• Wirtschaft auf die Entstehung, Verteilung<br />
und Verwendung von Ressourcen<br />
ausgerichtet<br />
• Wirtschaft entwickelt sich durch<br />
„schöpferische Zerstörung“ des Alten<br />
durch Neues (Produkte und Verfahren)<br />
• Diverse Sichtweisen und Ansätze sehr<br />
willkommen<br />
Gliederung<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
1. Einführung<br />
2. Fachkräftemangel, demografische<br />
Entwicklung und Ausschöpfung von<br />
ungenutzten Potenzialen<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
3<br />
4
2. Fachkräftemangel, demografische<br />
Entwicklung und Ausschöpfung von<br />
ungenutzten Potenzialen<br />
• Fachkräftemangel in einigen Tech-Bereichen<br />
[MINT-Defizite] spürbar, Wirtschaft be<strong>für</strong>chtet<br />
zunehmende Wachstumshemmnisse<br />
• Schrumpfung des Erwerbspersonenpotenzials<br />
zwischen einem Fünftel und einem Drittel bis<br />
2050 (bei der Altersgruppe 35-50 Jahre um fast<br />
die Hälfte); Zuwanderung unsicher und nur<br />
ergänzend<br />
• Ausschöpfung Aussch pfung von vorhandenen und zu<br />
entwickelnden Potenzialen:<br />
Höhere here Erwerbsbeteiligung von<br />
- Frauen<br />
- Jüngeren ngeren<br />
- Älteren lteren<br />
- Ausländern Ausl ndern und andere Migranten<br />
• Aktionsprogramm der Bundesregierung vom 16. Juli<br />
2008 zur Zuwanderung und<br />
Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz 2009<br />
Gliederung<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
1. Einführung<br />
2. Fachkräftemangel, demografische<br />
Entwicklung und Ausschöpfung von<br />
ungenutzten Potenzialen<br />
3. Zuwanderungen und sektoraler<br />
Strukturwandel in Deutschland<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
5<br />
6
3. Zuwanderungen und sektoraler<br />
Strukturwandel der deutschen Wirtschaft<br />
Zuzüge 1991 bis 2008: 16,5 Mio. Personen<br />
• (Spät-) Aussiedler<br />
• Asylsuchende<br />
• Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehem.<br />
Jugoslawien<br />
• Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten<br />
(Saisonarbeiter u.a.)<br />
• Familiennachzug<br />
Fortzüge 1991 bis 2008: 12,5 Mio. Personen<br />
Wanderungsüberschuss 4 Mio. Personen<br />
Zahl der Ausländer am 31.12.2009 lt. AZR 6,7 Mio.;<br />
bundesweiter Ausländeranteil 8,2%<br />
Aber: Personen mit Migrationshintergrund ca. 16 Mio.;<br />
entspricht fast einem Fünftel der Bevölkerung, 10,5<br />
Mio. Personen mit eigener Migrationserfahrungen<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
Wanderungen nach Deutschland 1947 – 2007 im<br />
Auf- und Abschwung der Wirtschaftsentwicklung<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
7<br />
8
100%<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
Sektoraler Strukturwandel in<br />
Deutschland seit 1975<br />
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Bundesrepublik<br />
Deutschland nach Wirtschaftszweigen<br />
1975-2006; in % der gesamten ausländischen bzw. deutschen<br />
Beschäftigten<br />
Ausländer Deutsche<br />
1975 1980 1985 1990 1994 1998 1999 2000 2001 2006 1975 1980 1985 1990 1994 1998 1999 2000 2001 2006<br />
Eigene Berechnungen nach Angaben der amtlichen Beschäftigtenstatistik.<br />
Verarbeitend. Gewerbe Baugewerbe Handel<br />
Verkehr u. Nachricht.- Kreditinstitute Versicher.- Übrige Dienstleistungen<br />
Organisation. priv.Haushalt. Gebietskörp., Sozialversich.<br />
Gliederung<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
1. Einführung<br />
2. Fachkräftemangel, demografische<br />
Entwicklung und Ausschöpfung von<br />
ungenutzten Potenzialen<br />
3. Zuwanderungen und sektoraler<br />
Strukturwandel in Deutschland<br />
4. Theoretischer und empirischer Rahmen<br />
<strong>für</strong> die Wirkungen der Anerkennung<br />
ausländischer Bildungsabschlüsse<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
9<br />
10
4. Theoretischer und empirischer<br />
Rahmen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />
• Analogie zur Theorie der wirtschaftlichen Wirkungen<br />
bei Zuwanderungen:<br />
Lohn- und Beschäftigungswirkungen sowie<br />
Wachstums- und Fiskaleffekte<br />
• Richtung und Intensität abhängig von der<br />
Komplementarität vs. Substitutionalität der nun (teil-<br />
)anerkannten Ausbildungen in Bezug auf die in der<br />
Volkswirtschaft vorhandenen und nachgefragten<br />
Ausbildungen und Qualifikationen<br />
• Verteilungseffekte: Kapitalbesitzer gewinnen immer,<br />
Ansässige mit guten Qualifikationen profitieren,<br />
Verlierer können ggf. Ansässige mit ähnlichen<br />
Ausbildungen und Qualifikationen wegen des<br />
zusätzlichen Wettbewerbs der Migranten sein<br />
• Eine vereinfachte und beschleunigte Anerkennung darf<br />
nicht zulasten der Ansässigen bzw. der Standards<br />
gehen (SVR der Stiftungen)<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
noch: 4. Theoretischer und empirischer<br />
Rahmen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />
• Volkswirtschaftliches Ausmaß des „brain waste“<br />
in Deutschland durch Nichtanerkennung von<br />
Abschlüssen aus dem Ausland ist nicht bekannt<br />
• Mikrozensus-Daten mit Sonderauswertung 2007<br />
bieten Schätzgrundlagen:<br />
− Ausgangspunkt sind die 10,5 Mio. selbst nach<br />
Deutschland zugewanderte Personen mit<br />
Migrationshintergrund; darunter haben 2,87 Mio.<br />
einen Bildungsabschluss im Ausland erworben<br />
− Darunter sind 849.000 Personen in der verg.<br />
Dekade nach Deutschland gekommen und unter 55<br />
Jahre alt<br />
− Darunter sind 204.000 Nichterwerbspersonen ohne<br />
unmittelbares Interesse an einer Anerkennung<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
11<br />
12
noch: 4. Theoretischer und empirischer<br />
Rahmen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />
− Darunter 198.000 Personen, die in gut<br />
qualifizierten Berufen und Stellung arbeiten<br />
− Verbleiben 447.000 Personen; darunter sind<br />
114.000 Erwerbslose und 134.000 in un- und<br />
angelernten Beschäftigungen, d.h. zusammen<br />
248.000 Personen mit Arbeitsmarktpositionen,<br />
<strong>für</strong> die die Nichtanerkennung ihrer Abschlüssen<br />
eine wesentliche Rolle spielen könnte<br />
− Das könnte auch <strong>für</strong> ca. 46.000 Personen mit<br />
(Fach-)Hochschulabschluss in mittleren<br />
Positionen gelten<br />
− Geschätztes Potenzial von 300.000 Personen<br />
Abschläge: 70.000 Unionsbürger mit Anspruch<br />
auf Anerkennung in reglementierten Berufen<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
noch: 4. Theoretischer und empirischer<br />
Rahmen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />
− Zuschläge: Nichterwerbspersonen aus der<br />
sog. Stillen Reserve; Ältere in<br />
qualifikationsnahen Beschäftigungen und<br />
mit länger zurückliegenden Abschlüssen<br />
• Geringe volkswirtschaftliche Effekte von<br />
300.000 brain waste-Fällen bei 40 Mio.<br />
Beschäftigungen in Deutschland: weniger<br />
als ein Prozent<br />
• Kosten der Nicht-Integration von Migranten<br />
in Wirtschaft und Gesellschaft könnte um<br />
einen Prozentpunkt auf ein bis zwei Prozent<br />
des Sozialprodukts reduziert werden<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
13<br />
14
Gliederung<br />
1. Einführung<br />
2. Fachkräftemangel, demografische<br />
Entwicklung und Ausschöpfung von<br />
ungenutzten Potenzialen<br />
3. Zuwanderungen und sektoraler<br />
Strukturwandel in Deutschland<br />
4. Theoretischer und empirischer Rahmen <strong>für</strong><br />
die Wirkungen der Anerkennung<br />
5. Integrationspolitische Implikationen<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
5. Integrationspolitische<br />
Implikationen<br />
• Entwicklung einer Anerkennungskultur in<br />
Deutschland<br />
• Stärkung der Willkommenskultur <strong>für</strong> neue<br />
qualifizierte Migranten, die die deutsche<br />
Volkswirtschaft braucht<br />
• Migration und Integration „zwei Seiten einer<br />
Medaille“ (ehem. Bundesinnenminister Dr.<br />
Schäuble)<br />
• Diversität als wichtiger Standortfaktor im<br />
weltweiten Wettbewerb <strong>für</strong> eine weiterhin<br />
exportorientierte Volkswirtschaft wie der<br />
deutschen<br />
• Verringerung der Kosten der Nicht-Integration<br />
von jährlich 2-3 Prozent des Sozialprodukts<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
15<br />
16
Gliederung<br />
1. Einführung<br />
2. Fachkräftemangel, demografische Entwicklung<br />
und Ausschöpfung von ungenutzten<br />
Potenzialen<br />
3. Zuwanderungen und sektoraler Strukturwandel<br />
in Deutschland<br />
4. Theoretischer und empirischer Rahmen <strong>für</strong> die<br />
Wirkungen der Anerkennung<br />
5. Integrationspolitische Implikationen<br />
6. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
6. Zusammenfassung und<br />
Schlussfolgerungen<br />
• Anerkennung kann zu positiven und negativen<br />
wirtschaftlichen Effekten <strong>für</strong> die Migranten wie <strong>für</strong> die<br />
(vergleichbaren) Ansässigen – auch <strong>für</strong> frühere Zuwanderer<br />
– führen<br />
• Volkswirtschaftliche Bedeutung des brain waste durch<br />
Nichtanerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland<br />
begrenzt<br />
• Ausschöpfung aller brachliegenden Potenziale aufgrund der<br />
Demographie, der wettbewerbsgetriebenen Globalisierung<br />
und der weiteren Migration nach Deutschland erforderlich<br />
• Anerkennungskultur sollte Potenziale in einem<br />
ressourcenorientierten Integrationsansatz weiter<br />
ausschöpfen<br />
• Verminderung der Kosten der Nicht-Integration durch<br />
Anerkennung<br />
• Kohärenz der Migrations- und der Integrationspolitik mit der<br />
Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik auf allen Ebenen<br />
erforderlich<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
17<br />
18
• <strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong><br />
<strong>Aufmerksamkeit</strong><br />
• Mehr Infos unter www.bamf.de<br />
• E-Mail: dr.hans-dietrich.loeffelholz<br />
@bamf.bund.de<br />
Dr. von Loeffelholz<br />
19
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister<br />
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland<br />
Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen<br />
Postfach 2240, D-53012 Bonn<br />
Lennéstraße 6<br />
D-53113 Bonn<br />
Tel.: +49 (0)228 501 241<br />
Fax.: +49 (0)228 501 229<br />
b.buchal-hoever@kmk.org<br />
http://www.kmk.org/zab<br />
Bonn, 09.06.2010<br />
Anerkennung in Europa: Welche Bedeutung hat die Lissabon-<br />
Bescheinigung als Bewertungsinstrument <strong>für</strong> nicht reglementierte<br />
Abschlüsse?<br />
Und:<br />
Bemerkungen zur<br />
Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
das heutige Thema „Anerkennung“ soll aus Sicht der ZAB – in leichter Erweiterung<br />
des vorgegebenen Titels – aus zweifacher Blickrichtung betrachtet werden:<br />
1. mit Blick auf die hereinkommenden Qualifikationen: Wie werden<br />
ausländische Qualifikationen in Deutschland anerkannt und<br />
2. mit Blick auf die „Auswanderer“ bzw. Rückkehrer: Wie erkennt das Ausland<br />
deutsche Abschlüsse an?<br />
Die Frage der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland ist<br />
vielschichtig und umfangreich, wobei <strong>für</strong> den hier im Zentrum des Interesses<br />
stehenden Kreis der jungen Migranten nicht alle Aspekte der Anerkennung relevant<br />
sind. Bei meinen Ausführungen werde ich den Schwerpunkt daher auf die<br />
Abschlüsse im Hochschulbereich legen, und hier insbesondere – wie im Thema<br />
vorgegeben – auf die sog. Lissabon-Bescheinigungen <strong>für</strong> Privatpersonen.<br />
Sinnvoll erscheint aber auch die Frage der Anerkennung deutscher Abschlüsse im<br />
Ausland, wobei hierzu keine systematischen Erhebungen, sondern nur einzelne<br />
Erfahrungswerte oder Botschaftsberichte vorhanden sind. Die Ausführungen hierzu<br />
sollen daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.
I. Zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland<br />
1. Rechtsgrundlagen<br />
Rechtliche Grundlagen <strong>für</strong> die Anerkennung ausländischer<br />
Hochschulabschlüsse in Deutschland sind - wie auch bei deutschen<br />
Abschlüssen im Ausland - die einschlägigen internen Rechtsnormen und<br />
Verfahrensregelungen des Aufnahmestaates.<br />
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen<br />
● der akademischen Anerkennung und<br />
● der beruflichen Anerkennung.<br />
Die akademische Anerkennung bezieht sich auf den Hochschulzugang,<br />
die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Zulassung zu<br />
weiterführenden Studiengängen, die Zulassung zur Promotion und<br />
Habilitation sowie auf die Führung akademischer Grade.<br />
Die rechtlichen Grundlagen <strong>für</strong> diese Anerkennungen bilden u.a.<br />
• Hochschulgesetze der Länder<br />
• Studien- und Prüfungsordnungen<br />
• Promotionsordnungen<br />
• bilaterale Äquivalenzabkommen und<br />
• die Lissabon-Konvention.<br />
Hinweise auf die Einstufung von Hochschulabschlüssen, Regelungen des<br />
Hochschulzugangs, Fragen der Gradführung, die entsprechenden<br />
Gesetzestexte etc. finden sich in anabin.<br />
Eine berufliche Anerkennung ist dann erforderlich, wenn der gewählte<br />
Beruf im Aufnahmestaat zu den reglementierten Berufen zählt, d.h. der<br />
Berufszugang und die Berufsausübung an den Nachweis einer bestimmten<br />
2
Qualifikation gebunden sind. Dies betrifft in vielen Ländern medizinische<br />
Berufe, Rechtsberufe, den Beruf des Lehrers an staatlichen Schulen,<br />
soziale Berufe, Ingenieurqualifikationen etc.<br />
Die Anerkennung innerhalb Europas vollzieht sich auf der Grundlage der<br />
Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bzw. 2006/100/EG.<br />
Das Thema „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“ und<br />
Verbesserung der Anerkennung durch Schaffung neuer gesetzlicher<br />
Regelungen ist seit einiger Zeit auch auf höchster politischer Ebene<br />
wahrgenommen worden. Geändert hat sich bisher zwar noch nicht viel.<br />
Immerhin scheint es Aussicht zu geben, dass sich an der<br />
Anerkennungssituation grundsätzliche Verbesserungen abzeichnen: Im<br />
Rahmen der Qualifizierungsinitiative <strong>für</strong> Deutschland ist durch die Bund-<br />
Länder-AG „Verbesserung der Anerkennungsverfahren“ sowohl eine<br />
umfängliche<br />
● Bestandsaufnahme der bestehenden Probleme als auch eine<br />
● Übersicht zu Lösungsmöglichkeiten<br />
in einer Aufgabenübersicht erarbeitet worden, die nach dem Beschluss<br />
der Amtschefskonferenz der Kultusministerkonferenz vom 29. April 2010<br />
den zuständigen Fachministerkonferenzen der Kultusministerkonferenz<br />
zur Prüfung der Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zugeleitet<br />
wurde. Wie auch immer die Ergebnisse der Überprüfung seitens der<br />
Länder ausgehen werden: Bedeutsam ist, dass seit Dezember 2009 von<br />
Bundesseite bereits ein Eckpunktepapier zu einem Anerkennungsgesetz<br />
vorliegt, das weitreichende gesetzliche Verbesserungen der<br />
Anerkennungsverfahren vorsieht. Im übrigen haben sich auch die<br />
Oppositionsparteien dieses Themas angenommen und ziemlich ähnliche<br />
Anträge in den Bundestag eingebracht.<br />
Das neue Anerkennungsgesetz soll Anfang 2011 in Kraft treten. Nicht<br />
bekannt ist allerdings bisher, wie konkret und wie weitreichend die<br />
Neuregelungen aussehen. Es steht zu hoffen, dass einige der hier zu<br />
diskutierenden Fragen durch ein solches Anerkennungsgesetz einer<br />
3
langfristigen Lösung zugeführt werden können. Einstweilen aber stehen<br />
wir vor der Situation, dass <strong>für</strong> viele Berufe und <strong>für</strong> bestimmte<br />
Personengruppen die Möglichkeit einer formalen Anerkennung nach wie<br />
vor grundsätzlich nicht gegeben ist.<br />
2. Welches sind die wichtigsten Anerkennungsprobleme?<br />
Jeder, der im Prozess der Anerkennung tätig ist und jeder, der seine<br />
Qualifikation als Betroffener anerkennen lassen möchte, kennt die Hürden,<br />
die dabei zu überwinden sind, und kennt auch die Unzulänglichkeiten der<br />
Anerkennungspraxis. Genannt werden sollen nur einige:<br />
● Der Beruf ist nicht reglementiert – folglich kann eine Anerkennung nicht<br />
erfolgen.<br />
● Der Beruf ist zwar reglementiert, aber als sog Drittstaatenangehöriger<br />
hat man keinen Anspruch auf Anerkennung.<br />
● Der Beruf ist reglementiert, aber wegen wesentlicher Unterschiede kann<br />
eine Gleichstellung nicht erfolgen.<br />
● Eine Möglichkeit auf Anpassungsmaßnahmen oder Eignungsprüfung<br />
kann nicht oder nicht in zumutbarem Zeitrahmen angeboten werden.<br />
● Die zuständige Behörde ist nicht oder nur mit Schwierigkeiten zu<br />
ermitteln.<br />
● Es gibt keinen vergleichbaren Beruf <strong>für</strong> die ausländische Qualifikation.<br />
● Die Dauer <strong>für</strong> Bewertung und Anerkennung ist unzumutbar lang.<br />
● Die individuellen Kenntnisse und Berufserfahrungen bleiben<br />
unberücksichtigt.<br />
● Der Abschluss oder die Hochschule ist nicht in anabin verzeichnet.<br />
● Wegen eines fehlenden Wohnsitzes in Deutschland kann ein<br />
Anerkennungsverfahren nicht durchgeführt werden.<br />
Die Liste der Probleme ist lang und könnte beliebig verlängert werden.<br />
Immerhin ist Deutschland mit seinen Problemen nicht allein, so dass im<br />
internationalen Kontext unter maßgeblicher Beteiligung der<br />
ENICs/NARICs eine Konvention erarbeitet wurde, die einige Standards<br />
und Maßnahmen festlegt, zu denen die Unterzeichnerstaaten sich<br />
4
verpflichtet haben: Das „Übereinkommen über die Anerkennung von<br />
Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom<br />
11.04.1997“, die sog. Lissabon-Konvention von Europarat und UNESCO.<br />
Erst im Oktober 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland dieses<br />
Abkommen aus dem Jahre 1997 ratifiziert. Die Konvention eröffnet<br />
Personen mit ausländischen Hochschulabschlüssen einen Anspruch auf<br />
Bewertung ihrer Ausbildung, auf transparente und nachvollziehbare<br />
Anerkennungsentscheidungen innerhalb eines angemessenen<br />
Zeitraumes. Die Unterzeichnerstaaten sind darüber hinaus verpflichtet,<br />
(1) ein nationales Informationszentrum zu unterhalten, das über<br />
Zuständigkeiten informiert, und<br />
(2) eine Bewertung der erworbenen ausländischen Qualifikationen <strong>für</strong><br />
private Antragsteller vorzunehmen.<br />
Beide Aufgaben sind der ZAB von den Ländern übertragen worden, wobei<br />
die ZAB den Personenkreis derjenigen, die einen Antrag auf<br />
Zeugnisbewertung stellen können, von Beginn an auf alle Nationalitäten<br />
erweitert hat. Die Bewertung der ausländischen Qualifikation gemäß der<br />
Lissabon-Konvention wird im Folgenden zur Vermeidung von<br />
Missverständnissen mit „Zeugnisbewertung“, nicht mit Lissabon-<br />
Bescheinigung bezeichnet.<br />
3. Wozu dient die Zeugnisbewertung?<br />
Eine Zeugnisbewertung füllt im Prozess der Anerkennung eine wichtige<br />
Lücke: Sie ist die einzige Chance, eine formale Aussage zu der<br />
erworbenen Qualifikation zu erhalten <strong>für</strong> Personen, die keinen Anspruch<br />
auf Anerkennung haben, weil sie<br />
● weder Angehörige eines Staates der EU/EWR sind<br />
● noch zum Kreis der Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz<br />
gehören.<br />
● Darüber hinaus haben auch Inhaber einer Qualifikation, die nicht zu den<br />
reglementierten Berufen im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG zählt,<br />
5
keinen Anspruch bzw. keine Möglichkeit zur Durchführung eines<br />
Anerkennungsverfahrens.<br />
Die hohen Antragszahlen, die die ZAB seit Januar 2010 erreicht haben,<br />
sprechen <strong>für</strong> den Bedarf: Bis Anfang Juni haben etwa 1000 Antragsteller<br />
bei der ZAB einen Antrag auf Zeugnisbewertung gestellt.<br />
4. Was enthält eine solche Zeugnisbewertung?<br />
Die Zeugnisbewertung enthält zunächst einen rein deskriptiven Teil mit<br />
Angabe der ausländischen Hochschulqualifikation, des verliehenen<br />
Hochschulgrades, die absolvierte Studienrichtung, Name und Sitz der<br />
ausländischen Hochschule in Originalsprache mit Übersetzung.<br />
Anschließend folgen Angaben zu Art und Dauer der Ausbildung, ggf.<br />
ergänzt durch Hinweise auf vorhergegangene Studien.<br />
Der bewertende Teil enthält Zuordnungen zum deutschen<br />
Bildungssystem: Gradführung, Möglichkeiten der Zulassung zum<br />
Hochschulstudium, zu Master- oder, falls zutreffend, Promotionsstudium,<br />
jeweils verbunden mit Hinweisen auf die <strong>für</strong> die Entscheidung jeweils<br />
zuständige Stelle (Hochschulen oder andere Anerkennungsbehörden).<br />
Wesentlich <strong>für</strong> die Berufsausübung und Anhaltspunkt <strong>für</strong> die<br />
Verwendbarkeit der Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt ist der Hinweis auf<br />
die entsprechende deutsche Qualifikation, sofern es eine solche<br />
Entsprechung gibt. Ist dies nicht der Fall, wird ausgeführt, mit welchem<br />
deutschen Abschluss zumindest eine partielle Vergleichbarkeit gegeben<br />
ist.<br />
Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist gebührenpflichtig und soll<br />
innerhalb von ca. 6 Wochen erfolgen (vgl. Muster einer solchen<br />
Zeugnisbewertung als Anlage),<br />
Über das, was die Zeugnisbewertung leistet, was sie beinhaltet und wie<br />
hoch die Gebühren sind, können sich die Antragsteller vorab im Internet<br />
informieren. Die Antragstellung verläuft online, die Zeugnisse müssen<br />
nach erfolgreichem Antrag dann allerdings zur Prüfung postalisch<br />
übermittelt werden, die Bescheinigung wird auch auf dem Postweg<br />
zugestellt.<br />
6
5. Welches sind die Vorteile der Zeugnisbewertung?<br />
Für die Antragsteller ergeben sich folgende Vorteile:<br />
● Die Bewertung ist unabhängig vom Wohnsitz, vom Status des<br />
Antragstellers und der Art der Qualifikation (reglementiert/ nicht-<br />
reglementiert)<br />
● Die ZAB stellt auch <strong>für</strong> Angehörige von Nicht-Unterzeichnerstaaten der<br />
Lissabon-Konvention Bewertungen aus<br />
● Die Ausstellungsdauer ist vergleichsweise kurz (ca. 6 Wochen)<br />
● Die Kosten werden inzwischen auch von den ARGen übernommen<br />
● Die Bescheinigungen sind formal einheitlich gestaltet und sollen sich als<br />
„Markenprodukt“ auf dem Arbeitsmarkt etablieren<br />
● Für die ZAB – und damit <strong>für</strong> die Nutzer der Datenbank anabin – ergibt<br />
sich durch die zusätzlichen Anträge ein weiteres Potenzial zur<br />
Aktualisierung der Datenbank, da alle neuen Abschlüsse und<br />
Institutionen zeitnah eingetragen werden.<br />
Auch wenn ein Anerkennungsverfahren existiert, ergeben sich zuweilen<br />
durch die Zeugnisbewertung Vorteile im Vergleich zur formalen<br />
Anerkennung:<br />
Bei jedem Anerkennungsverfahren ist grundsätzlich sowohl dem<br />
berechtigten Anliegen der Qualitätssicherung des hohen Niveaus der<br />
deutschen Berufsabschlüsse, andererseits aber auch dem Aspekt eines<br />
„fairen Anerkennungsverfahrens“ im Sinne einer Würdigung der im<br />
Ausland erworbenen Kenntnisse und Befähigungen hinreichend<br />
Rechnung zu tragen. Vielfach ist jedoch zu beobachten, dass eine<br />
Anerkennung nur bei absoluter inhaltlicher Gleichwertigkeit in Betracht<br />
gezogen wird. Grundsätzliche Vergleichbarkeit und vergleichbare<br />
Kompetenzen, die <strong>für</strong> eine Integration nutzbar gemacht werden könnten,<br />
werden <strong>für</strong> die Gleichstellung als nicht ausreichend erachtet. Hier ist nach<br />
Auffassung der ZAB in vielen Fällen eine Neuorientierung dahingehend<br />
notwendig, dass nur „wesentliche Unterschiede“ im Sinne der Lissabon-<br />
7
Konvention zu einer Ablehnung führen dürfen. Wobei es<br />
selbstverständlich wichtig wäre, solche Unterschiede zu benennen und<br />
Gelegenheit zu geben, sie vor einer formalen Gleichstellung durch<br />
angemessene Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen.<br />
Die ZAB weist insofern bei reglementierten Berufen zwar darauf hin, dass<br />
eine Anerkennungsmöglichkeit besteht, sie lehnt aber die Ausstellung<br />
einer Zeugnisbewertung auch in diesen Fällen nicht ab.<br />
Natürlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass die angemessene<br />
Zuordnung eines ausländischen Abschlusses - sei es durch formale<br />
rechtsmittelfähige Anerkennung oder nur durch eine informelle Bewertung<br />
im Einzelfall - eine zwar notwendige, aber keineswegs die einzige<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt<br />
darstellt. Von besonderer Wichtigkeit sind daher – und darauf ist auch in<br />
der Bund-Länder-AG immer wieder hingewiesen worden – verbesserte<br />
Anpassungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, nicht nur <strong>für</strong> ältere<br />
Arbeitsuchende mit weit zurückliegenden Abschlüssen, sondern mit<br />
Sicherheit auch <strong>für</strong> junge Arbeitssuchende.<br />
6. Welche Nachteile hat die Zeugnisbewertung?<br />
● Die Zeugnisbewertung bezieht sich nur auf Hochschulqualifikationen<br />
● Die Bewertung ist sehr allgemein gehalten und stellt keine formale<br />
rechtsmittelfähige Anerkennung dar<br />
● Die Bewertung kann berufliche Erfahrungen und Kompetenzen nicht<br />
berücksichtigen, nur die jeweilige formale Qualifikation in Bezug zu der<br />
jeweiligen deutschen setzen<br />
● Die Bewertung enthält keine Information über Möglichkeiten und<br />
Notwendigkeiten beruflicher Anpassungsmaßnahmen<br />
● Die Bewertung kann die Entscheidung der ggf. jeweils zuständigen<br />
Anerkennungsbehörden nicht vorwegnehmen<br />
● Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.<br />
8
7. Was bedeutet die Zeugnisbewertung <strong>für</strong> den Bereich der nicht<br />
reglementierten Berufe?<br />
Bei der derzeitigen Anerkennungssituation muss man sich<br />
vergegenwärtigen, dass der größte Teil der Berufe in Deutschland nicht<br />
reglementiert ist, und das betrifft sowohl den Hochschulbereich als auch<br />
den berufsbildenden Bereich unterhalb der Hochschulebene. Zu den nicht<br />
reglementierten Hochschulabschlüssen gehören z.B. alle natur- und<br />
geisteswissenschaftliche Fachrichtungen wie Biologen, Philologen,<br />
Wirtschaftswissenschaftler etc. Im berufsbildenden Sektor sind z.B. alle<br />
dualen Ausbildungsberufe nicht reglementiert. Eine Einstufung durch die<br />
zuständigen Behörden/ Kammern erfolgt hier allenfalls - und eher in<br />
Ausnahmefällen - auf freiwilliger Basis.<br />
Natürlich besteht <strong>für</strong> Interessenten die Möglichkeit, sich ohne eine formale<br />
Anerkennung oder Bewertung auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben. In<br />
diesen Fällen gibt es <strong>für</strong> die Arbeitsgeber aber wenig Anhaltspunkte, wie<br />
der vorgelegte Abschluss eines ausländischen Bewerbers einzustufen<br />
sein könnte. Die Hinweise in anabin sind – selbst wenn der entsprechende<br />
Abschluss dort verzeichnet sein sollte – im konkreten Fall leider häufig<br />
wenig hilfreich: die Beweisführung, dass es sich bei der jeweiligen<br />
Qualifikation um den dort dargestellten Fall handelt, ist nicht immer<br />
einfach. Die Chancen auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt sind<br />
dementsprechend gering.<br />
Für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen ist das Dilemma einer<br />
fehlenden Anerkennungsbehörde ein prinzipielles Hindernis: Eine offizielle<br />
Bescheinigung über die Form des erworbenen Hochschulgrades ist nicht<br />
mehr vorgesehen, seitdem die individuelle Gradgenehmigung durch die<br />
Ministerien wegen des kritisierten bürokratischen Verfahrens abgeschafft<br />
wurde und durch die sog. „Allgemeingenehmigung“ („Grundsätze <strong>für</strong> die<br />
Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer<br />
gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche<br />
Bestimmungen“ - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000)<br />
ersetzt worden ist.<br />
9
Auch in beruflicher Hinsicht existiert außerhalb der reglementierten Berufe<br />
keine Behörde, die eine Art „Anerkennung“ vornehmen könnte, so dass<br />
auch hochqualifizierte Bewerber ohne formale Bestätigung über ihren<br />
Abschluss letztlich auf dem Arbeitsmarkt chancenlos bleiben – und zwar<br />
umso eher, je weniger die erworbene Qualifikation hier bekannt ist.<br />
Insofern stellt zumindest <strong>für</strong> den Bereich der Hochschulabschlüsse die<br />
Zeugnisbewertung auf der Grundlage der Lissabon-Konvention einen<br />
hilfreichen Ausweg dar. Zudem kann erwartet werden, dass sich durch<br />
eine offenere, allgemeinere Zuordnung der Qualifikation darüber hinaus<br />
größere Spielräume <strong>für</strong> die Arbeitgeber ergeben, die Mitarbeiter mit<br />
Fähigkeiten und Kenntnissen in bestimmten Bereichen, nicht aber eine<br />
genau definierte Berufsqualifikation benötigen: Wer Erzieher <strong>für</strong><br />
Kindergärten benötigt, kann auch einen entsprechenden Bachelor-<br />
Absolventen aus Tschechien einstellen, der ansonsten z.B. wegen der<br />
fehlenden Befähigung <strong>für</strong> Jugendlichen- und Heimerziehung keine<br />
unmittelbare Anerkennung erhalten würde. Ähnliches gilt <strong>für</strong><br />
wissenschaftliche Mitarbeiter in Forschung und Lehre oder <strong>für</strong> Berufe in<br />
Dienstleistungsbetrieben, in der öffentlichen Verwaltung o.ä.<br />
Bei formalen Anerkennungsverfahren ist die Dauer bis zum endgültigen<br />
Bescheid häufig sehr lang. Die Ausstellung der Zeugnisbewertung muss<br />
demgegenüber innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen sein.<br />
8. Welche Probleme bleiben ungelöst?<br />
Die Akzeptanz der Lissabon-Bescheinigung <strong>für</strong> Hochschulabschlüsse auf<br />
dem Arbeitsmarkt ist derzeit noch nicht erwiesen. Die ZAB geht aber<br />
davon aus, dass sich diese Bewertung in absehbarer Zeit als zusätzliches<br />
und hilfreiches Dokument bei einer Bewerbung durchsetzen wird.<br />
Für nicht reglementierte Berufe unterhalb der Hochschulebene – also in<br />
erster Linie <strong>für</strong> die dualen Ausbildungsberufe – ist demgegenüber<br />
niemand <strong>für</strong> die Ausstellung von vergleichbaren Bewertungen zuständig.<br />
Die ZAB wäre hierzu zwar prinzipiell in der Lage, hat jedoch weder den<br />
10
Auftrag noch die erforderliche personelle Ausstattung. Die Wirtschaftsseite<br />
ist grundsätzlich bereit, eine Ausweitung der Anerkennungen bzw.<br />
Bewertungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen – sie hat sogar mit<br />
dem Aufbau einer eigenen Anerkennungs-Datenbank <strong>für</strong> Einzelfälle<br />
begonnen. Aus unserer Sicht wäre eine Vernetzung dieser Datenbank mit<br />
anabin dringend erforderlich und letztlich auch aus Gründen der<br />
sprachlichen und bildungssystematischen Unterstützung absolut sinnvoll.<br />
Ob und wie eine Kooperation aussehen könnte, ist bisher aber noch offen,<br />
das Konzept dieser beim Wirtschaftsministerium angegliederten<br />
Datenbank ist noch nicht bekannt.<br />
Unbestritten ist aber, dass gerade im Bereich der Ausbildungsberufe<br />
besonderer Bedarf an Beratung und Einstufung besteht, häufig auch<br />
deshalb, weil die Bewerber sich in der deutschen Bildungs- und<br />
Arbeitsmarktstruktur noch weniger zurechtfinden als<br />
Hochschulabsolventen.<br />
II. Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse im Ausland<br />
1. Anerkennungsverfahren<br />
Die Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse im Ausland geschieht -<br />
wie auch bei uns - nicht „automatisch“. Jeder konkreten Anerkennung im<br />
Bereich der akademischen Anerkennung oder beruflichen Anerkennung<br />
geht ein individuelles Verfahren im Ausland voraus.<br />
Anerkennung vollzieht sich in aller Regel als Einzelfallentscheidung der<br />
zuständigen Hochschulen/ Behörden oder des jeweiligen Arbeitgebers.<br />
Geprüft wird, ob eine weitgehende Vergleichbarkeit der vorliegenden<br />
deutschen Qualifikation mit der des Aufnahmestaates bestätigt werden<br />
kann. Die Kriterien <strong>für</strong> eine Vergleichbarkeit, die in den einzelnen<br />
Aufnahmestaaten durchaus unterschiedlich gewichtet werden, sind z.B.:<br />
● die Zugangsvoraussetzungen<br />
● der Status der Hochschule<br />
● die Dauer und Intensität des Studiums<br />
11
● die Fächerbreite und die erworbenen Kompetenzen<br />
● die akademischen und die beruflichen Berechtigungen.<br />
Unterschiedlich sind auch die Verfahren selbst. In manchen Staaten ist die<br />
Anerkennung zentral geregelt, in anderen gibt es kaum formalisierte<br />
Anerkennungsverfahren (z.B. USA), oder aber der ausländische<br />
Abschluss wird sogar einem Nostrifikationsverfahren unterzogen (z. B.<br />
Österreich und Tschechien). Nostrifikation bedeutet hierbei, dass ein<br />
Dokument des Aufnahmestaates ausgestellt wird, in dem <strong>für</strong> die<br />
ausländische Qualifikation – mit oder ohne Zusatzleistungen – ein<br />
einheimisches Zeugnis vergeben wird.<br />
2. Informations- und Transparenzinstrumente<br />
Unabdingbar <strong>für</strong> eine sachgerechte Entscheidung ist in jedem Fall die<br />
umfassende Information über das deutsche Bildungssystem, die z.B.<br />
durch:<br />
● die Publikation der KMK „Educational System in the Federal Republic of<br />
Germany“<br />
● die Datenbanken EURYDICE/EURYBASE<br />
● die Informationen <strong>für</strong> die UNESCO-Datenbanken und Publikationen<br />
zur Verfügung gestellt wird.<br />
Für die sachgerechte Entscheidung im Einzelfall sind zusätzlich die<br />
folgenden Transparenzinstrumente hilfreich:<br />
● die Ausstellung des „Diploma Supplement“ durch die Hochschulen<br />
● der Vergabe der ECTS-Punkte durch die Hochschulen<br />
● die „Äquivalenzbescheinigungen“ der ZAB.<br />
Daher sollte jeder Interessent, der eine Anerkennung ihrer Qualifikation im<br />
Ausland anstrebt, auf diese Transparentinstrumente nicht nur hingewiesen<br />
werden, sondern angehalten, sich bei den jeweiligen Hochschulen, ggf.<br />
auch bei der ZAB rechtzeitig um die Ausstellung dieser Dokumente zu<br />
bemühen.<br />
12
Informationen zu allgemeinen Fragen der Anerkennung und zu<br />
Einzelfällen stehen im ENIC/NARIC-Netzwerk zur Verfügung. In diesem<br />
Netzwerk findet ein reger Meinungsaustausch zu vielen Problemen der<br />
gegenseitigen Bewertung statt. Sofern Fragen zu einem deutschen<br />
Abschluss aus dem ENIC/NARIC-Netz auftreten, kann die ZAB zur<br />
Erleichterung der Anerkennung im Einzelfall beitragen.<br />
Ebenso können die sogenannten Äquivalenzbescheinigungen der ZAB bei<br />
der Einstufung deutscher Qualifikationen im außereuropäischen Ausland,<br />
häufig aber auch innerhalb Europas, im Einzelfall wichtige Hilfestellung bei<br />
der Anerkennung leisten.<br />
Diese Äquivalenzbescheinigungen beschreiben die Struktur des<br />
absolvierten deutschen Studiums <strong>für</strong> diesen Einzelfall und stellen einen<br />
Bezug bzw. eine Einstufung zum Hochschulsystem des aufnehmenden<br />
Staates her. In einzelnen Staaten wird diese Bescheinigung der ZAB <strong>für</strong><br />
einzelne Berufsgruppen als verpflichtender Nachweis <strong>für</strong> die Bewertung im<br />
aufnehmenden Staat herangezogen (z.B. in Griechenland oder in Irland<br />
<strong>für</strong> die Anerkennung von Qualifikationen deutscher Sozialarbeiter/<br />
Sozialpädagogen).<br />
Statistiken über die akademische Anerkennung liegen der ZAB nicht vor.<br />
Hinsichtlich der Anerkennung reglementierter Berufe gibt es allerdings<br />
eine „Datenbank <strong>für</strong> Reglementierte Berufe“ der Europäischen Union, die<br />
Statistiken über die Anerkennung bereitstellt. In dieser Datenbank besteht<br />
die Möglichkeit, verschiedene Abfragen durchzuführen, die die<br />
Anerkennungsentscheide nach Beruf, nach Herkunftsstaat, nach<br />
Aufnahmestaat, nach Entscheidungsart, nach Gesamtzahlen oder nach<br />
Rangfolge sortieren kann.<br />
3. Probleme bei der Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland<br />
Jedes Anerkennungsverfahren steht in einem Spannungsverhältnis<br />
widerstreitender Anforderungen: einerseits dem Grundsatz der „fairen<br />
13
Anerkennung“ und der Integration in das Ausbildungs- und<br />
Wirtschaftssystem des Aufnahmestaates, andererseits aber auch der<br />
Notwendigkeit der Qualitätssicherung. Die Entscheidung zwischen diesen<br />
Polen weist in den Bemühungen um „good practice“ auf der Ebene der<br />
Nationalen Anerkennungs- und Informationszentren, dem ENIC/NARIC-<br />
Netzwerk, in den letzten Jahren zunehmend in die Richtung einer<br />
großzügigen, „fairen“ Entscheidungspraxis – zuweilen mit der Gefahr, den<br />
Aspekt der Qualitätssicherung aus dem Auge zu verlieren, wie aus den<br />
zum Teil sehr weit reichenden Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum<br />
Nationalen Aktionsplan Anerkennung deutlich wird.<br />
a) Akademische Anerkennung<br />
Die akademische Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse im<br />
Ausland liegt zumeist in der Verfahrenszuständigkeit der Hochschulen.<br />
Bei diesen müssen also die Anträge auf Zulassung und die da<strong>für</strong><br />
erforderlichen Anerkennungen gestellt werden. Erhebliche<br />
Unterschiede und Probleme können allerdings durch die jeweilige<br />
Rechtsstellung der Hochschulen in Abhängigkeit von staatlichen Stellen<br />
entstehen.<br />
Trotz der Bemühungen um eine Angleichung der Ausbildungs- und<br />
Studienstrukturen im Rahmen des Bologna-Prozesses lassen sich aus<br />
„Bologna“ keinerlei rechtlichen Ansprüche auf Anerkennung im<br />
Aufnahmestaat ableiten. So kommt es auch hier wieder auf die Prüfung<br />
des konkreten Einzelfalles an.<br />
b) Berufliche Anerkennung<br />
Die berufliche Anerkennung wird in den meisten Ländern durch<br />
zuständige Behörden und Berufsverbände vollzogen. Hier liegen die<br />
größten Hürden, da die meisten Länder bestrebt sind, ihren<br />
Arbeitsmarkt zu schützen bzw. ihre eigenen Berufsstandards<br />
durchzusetzen. Innerhalb der EU konnten diese Hürden durch die<br />
entsprechenden Richtlinien teilweise überwunden werden. In Ländern<br />
außerhalb der EU stoßen aber alle ausländischen Abschlüsse, darunter<br />
14
auch die deutschen, auf erhebliche berufliche Anerkennungsprobleme.<br />
Zumeist bedeutet dies, dass zusätzliche Qualifikationen, weitere<br />
Studiengänge und Prüfungen im Aufnahmestaat absolviert bzw. auch<br />
Prüfungen bei Berufsverbänden abgelegt werden müssen. Teilweise<br />
werden aber auch Anerkennungen gänzlich versagt.<br />
3.1 Akademische Anerkennung in einzelnen Staaten<br />
Zum Abschluss meines Vortrages werde ich auf einzelne Probleme bei der<br />
Anerkennung deutscher Abschlüsse in Großbritannien, in den USA und<br />
Kanada eingehen.<br />
Großbritannien<br />
Probleme bei der Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland dürften<br />
im Zuge der Umstellung auf die Bologna-Struktur insofern zurückgehen,<br />
als die „alten“ Abschlüsse wie Diplom/Magister und insbesondere Diplom<br />
(FH) im anglo-amerikanischen System bisher nicht in zufriedenstellender<br />
Weise anerkannt wurden. Die deutschen Abschlüsse Diplom/ Magister/<br />
Staatsexamen wurden bislang überwiegend lediglich dem britischen<br />
„Honours Bachelor“ nach i.d.R. 3 Studienjahren gleichgestellt mit dem<br />
Argument, es handele sich in beiden Systemen jeweils um den ersten<br />
Hochschulabschluss. Die in Großbritannien kürzere Studiendauer werde<br />
nach britischem Verständnis durch einen intensiveren Lehrbetrieb mit<br />
besserer Betreuung der Studenten, kleineren Gruppen/Klassen und<br />
effizienterem Arbeiten ausgeglichen.<br />
Auch heute verfolgt Großbritannien staatlicherseits noch eine restriktive<br />
Anerkennungspraxis. Da sich viele Staaten an Großbritannien orientieren<br />
(wie Commonwealth-Länder, arabische Staaten etc.), hat dies auch<br />
gravierende Auswirkungen auf die internationale Anerkennung deutscher<br />
Abschlüsse. Mit der Einführung gleicher Strukturen in Europa (3-4<br />
Studienjahre bis zum Bachelor + 1-2 Studienjahre bis zum Master) dürfte<br />
eine direkte Vergleichbarkeit und Gleichstellung allerdings in der Tat<br />
erleichtert werden.<br />
Generell ist darauf hinzuweisen, dass es weder im „Bologna-Raum“ noch<br />
15
gar darüber hinaus konkrete Möglichkeiten der Einflussnahme auf die<br />
tatsächliche Anerkennungspraxis in den einzelnen Staaten gibt, mit<br />
Ausnahme der wenigen Staaten, mit denen bilaterale<br />
Äquivalenzabkommen bestehen. Die Kooperation zwischen den<br />
nationalen Äquivalenz- und Informationszentren, dem ENIC/ NARIC-<br />
Netzwerk, bietet zwar eine geeignete Plattform zum gegenseitigen<br />
Informationsaustausch und zur Diskussion über Anerkennungsprobleme,<br />
am Beispiel Großbritanniens mit seiner 3+1-Strukur wird aber auch hier<br />
das Beharren auf nationalen Besonderheiten recht gut deutlich.<br />
USA<br />
Der Rechtsstatus von Hochschulen in den USA ist durch das<br />
Vorherrschen des Grundsatzes der Privatautonomie gekennzeichnet.<br />
Dies bedeutet, dass die Hochschulen Anerkennungsentscheidungen im<br />
Wesentlichen nach der Interessenlage ihrer Träger vollziehen. Ein<br />
sozialstaatlich begründeter Rechtsanspruch eines in- oder ausländischen<br />
Bewerbers auf Anerkennung besteht nicht. Allerdings bestehen<br />
ökonomische, marktwirtschaftliche Steuerungsimpulse über die hohen<br />
Studiengebühren, die eine bestimmte Anerkennung ausländischer<br />
Abschlüsse als opportun erscheinen lassen.<br />
Kanada<br />
Ein hoher Autonomiestatus besteht auch <strong>für</strong> die kanadischen<br />
Hochschulen, die allerdings durch eine staatliche „royal charter“ doch <strong>für</strong><br />
die einheimischen Studierenden einer staatlichen Kontrolle und Steuerung<br />
unterworfen sind. Dagegen bleibt auch in Kanada die Anerkennung<br />
ausländischer Abschlüsse weitgehend ökonomischen Interessen<br />
verpflichtet, was sich schon an der unterschiedlichen Höhe der<br />
Studiengebühren erkennen lässt.<br />
Als Fazit ist festzustellen, dass mit Staaten der anglo-amerikanischen<br />
Ländergruppe in der Vergangenheit keine Äquivalenzabkommen, sondern<br />
lediglich individuelle Kooperationsabkommen mit einzelnen Einrichtungen<br />
geschlossen werden konnten.<br />
16
Schlussbemerkung<br />
Vor fast genau einem Jahr fand in Berlin eine ziemlich große Konferenz des<br />
Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit und Soziales zu demselben Thema statt, auf dem u.a.<br />
auch das Eckpunktepapier der Bundesregierung und die<br />
Qualifizierungsinitiative vorgestellt wurde. Seinerzeit war eine<br />
Aufbruchstimmung spürbar, eine Hoffnung, dass sich an der Anerkennungs-<br />
und Integrationssituation <strong>für</strong> Personen mit ausländischen Zeugnissen<br />
Grundlegendes verbessern könnte. Seinerzeit schien es auch noch möglich,<br />
dass der Bund – aber eben auch die Länder – zusätzliche Mittel <strong>für</strong><br />
Anerkennung, Beratung und Qualifizierung bereitstellen könnten. Und ohne<br />
zusätzliche Mittel wird und kann keine Verbesserung der Integration gelingen.<br />
Was die zukünftigen Verbesserungen betrifft, bin ich nach den Entwicklungen<br />
der letzten Monate sehr viel skeptischer geworden, insbesondere im hinblick<br />
auf die Haushaltslage in den Ländern.<br />
Erstaunlich aus meiner Sicht ist immerhin, dass die ZAB es (nach zugegeben<br />
langer Vorbereitungszeit) geschafft hat, die Lissabon-Bescheinigungen auf<br />
den Weg zu bringen und mit den Einnahmen inzwischen sogar 2 3/4<br />
zusätzliche Stellen zu finanzieren. Ebenso erfreulich ist, dass es noch im<br />
letzten Jahr gelungen ist, Mittel des Auswärtigen Amtes zu erhalten, mit denen<br />
die Datenbank anabin bis Ende des Jahre umstrukturiert und sehr viel leichter<br />
bedienbar gemacht werden soll.<br />
Dies sind 2 sicher sehr kleine, aber doch symptomatische Veränderungen auf<br />
dem Weg zu einer kundenfreundlicheren Haltung, die es Personen mit einer<br />
ausländischen Qualifikation etwas leichter im Umgang mit Behörden und<br />
Arbeitgebern machen sollen.<br />
<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Aufmerksamkeit</strong>!<br />
Barbara Buchal-Höver, 09. Juni 2010<br />
17
Matthias Knuth<br />
Förderung der Anerkennung<br />
ausländischer und des Erwerbs<br />
deutscher Abschlüsse als<br />
Herausforderung <strong>für</strong> die<br />
Arbeitsmarktpolitik<br />
Kompetent anerkennen!<br />
Bundesweite Fachtagung zur Anerkennung im Ausland<br />
erworbener Bildungsabschlüsse<br />
BAG Evangelische Jugendsozialarbeit<br />
Berlin, 9./10. Juni 2010<br />
Fragestellungen der Studie "Wirkungen des SGB II auf<br />
Personen mit Migrationshintergrund" (BMAS)<br />
1. Anteil von Migrant/innen an eHb, relatives Gewicht<br />
einzelner Herkunftsgruppen<br />
2. Soziale Lage von eHb mit MH<br />
3. Unterschiedliche Betroffenheit durch die<br />
Leistungsreform?<br />
4. Dienstleistungen der Grundsicherungsstellen <strong>für</strong> eHb mit<br />
MH problemgerecht?<br />
5. Potenziale und Hemmnisse von eHb mit MH im Hinblick<br />
auf Erwerbsintegration<br />
6. Aktivierung und Maßnahmeförderung: Vergleich von<br />
Input und Outcome<br />
7. Geschlechtsspezifische Betroffenheiten<br />
8. Handlungsempfehlungen
Datengrundlagen<br />
• Literaturanalyse<br />
• Fallstudien von 25 BG's mit MH<br />
• Geschäftsdaten der BA<br />
• IAB-Querschnittsbefragung "Lebenssituation und soziale<br />
Sicherung" Teil I<br />
• IAB-Haushaltspanel PASS (Wellen I und II)<br />
• Kundenbefragung aus der §6c-Forschung, erweitert um<br />
migrantenspezifische Fragen und Ergänzungsstichprobe<br />
(rd. 25.000 Befragte, 2 Wellen)<br />
• Trägerbefragung aus der §6c-Forschung<br />
• Fallstudien in 16 Grundsicherungsstellen (14 ARGEn, 2<br />
zkT)<br />
Definition "Migrationshintergrund" und Häufigkeit unter eHb<br />
(1) Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit;<br />
(2) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht in Deutschland geboren wurden<br />
und die mindestens ein Elternteil haben, das ebenfalls nicht in Deutschland geboren<br />
wurde;<br />
(3) in Deutschland geborene Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens ein<br />
Elternteil haben, das nicht in Deutschland geboren wurde und bei denen eine andere<br />
Sprache als Deutsch erste (oder „überwiegende“) Familiensprache ist<br />
Natio- Eltern im Geburtsland Summe<br />
nalität Ausland Inland Ausland<br />
geboren? Erste Haushaltssprache<br />
Deutschb nicht Deutsch Deutschb nicht Deutsch<br />
nein 64,9% (0,3%) 1,2% (0,5%) 66,8%<br />
deutsch<br />
nur Mutter /<br />
nur Vatera Mutter und<br />
Vater<br />
3,9%<br />
1,2%<br />
[0,1%]<br />
(0,5%)<br />
[0,5%)]<br />
4,2%<br />
[0,1%]<br />
4,1%<br />
14,7%<br />
nicht<br />
deutsch<br />
Summe<br />
nein [0,1%] [0,0%] (0,8%) 1,2% 2,2%<br />
nur Mutter /<br />
nur Vatera Mutter und<br />
Vater<br />
[0,3%]<br />
1,5%<br />
[0,2%]<br />
0,9%<br />
[0,2%]<br />
6,0%<br />
[0,1%]<br />
7,2%<br />
16,3%<br />
28%<br />
71,9%<br />
73,8%<br />
1,9% 12,8%<br />
26,2%<br />
13,3%<br />
100,0%
eHb mit Migrationshintergrund nach<br />
Herkunftsgruppen<br />
Quelle: Kundenbefragung Welle II (hochgerechnet)<br />
Quelle: PASS II<br />
6
Vorliegen und Anerkennung eines beruflichen oder akademischen<br />
Abschlusses von ALG II-Bezieher/innen mit Migrationshintergrund<br />
(nur Personen ab 25 Jahre)<br />
Größenordnung der Nichtanerkennung im Rechtskreis des<br />
SGB II<br />
erwerbsfähige Hilfebedürftige 5 Mio.<br />
davon: Migrationshintergrund 28% 1,4 Mio.<br />
davon: 25 und älter 67% 940.000<br />
davon nicht anerkannter Abschluss 29% 270.000<br />
7<br />
8
Kurzbiografien Betroffener (1)<br />
I-8b: Mann 59 Jahre, seit 9 Jahren in Deutschland,<br />
Kontingentflüchtling. BG: Ehefrau (I-8a). Hochschulausbildung in<br />
Russland, nicht anerkannt, leitender Fabrikdirektor in<br />
Russland, in Deutschland nicht erwerbstätig. Deutschkenntnisse<br />
eher schlecht, manchmal Sprachprobleme. Arbeitslos seit 1998, Alg II-<br />
Bezug seit Januar 2005. Hohe Erwerbsorientierung, eigene<br />
Stellensuche. Einschränkung: keine schwere körperliche Arbeit, keine<br />
unqualifizierte Tätigkeit, Alter.<br />
I-4: Frau, 45 Jahre, seit 12 Jahren in Deutschland,<br />
Kontingentflüchtling, geschieden. BG: 18-jährige Tochter.<br />
Zweifache Hochschulausbildung in Russland, eine anerkannt,<br />
Weiterbildungen in Deutschland (ESF). Gute Deutschkenntnisse. In<br />
Russland selbständige Programmiererin, in Deutschland<br />
Softwareentwicklerin. Arbeitslos seit 2002, Alg II-Bezug seit Januar<br />
2005, derzeit Ein-Euro-Job. Sehr hohe Erwerbsorientierung,<br />
Eigenbemühungen um Stelle und Qualifizierung. Gesundheitliche<br />
Einschränkungen, keine unqualifizierte Tätigkeit.<br />
Kurzbiografien Betroffener (2)<br />
I-3: Frau 36, Jahre, seit 11 Jahren in Deutschland,<br />
Heiratsmigrantin, geschieden. BG: 15-jährige Tochter.<br />
Ausbildung Maschinistin in Russland, nicht anerkannt.<br />
Umschulung in Deutschland, weitere Ausbildung,<br />
Aushilfstätigkeiten, Versicherungskauffrau. Gute<br />
Deutschkenntnisse. Arbeitslos seit 2001, Alg II-Bezug seit Januar<br />
2005. Hohe Erwerbsorientierung, starkes eigenes Bemühen<br />
(Ausbildungen, Aushilfstätigkeiten, Selbständigkeit, Stellensuche).<br />
Keine Einschränkungen, Suche nach Festanstellung, derzeit<br />
Einstiegsgeld <strong>für</strong> Selbständigkeit.<br />
I-17: Frau, 37 Jahre, seit 4 Jahren in Deutschland, Aussiedlerin,<br />
geschieden. BG: 16-jährige Tochter. Ausbildung in Russland,<br />
nicht anerkannt. Krankenschwester in Russland, in<br />
Deutschland Aushilfstätigkeit, seit 2006 Ausbildung<br />
(eigeninitiativ), derzeit Anerkennungsjahr, ergänzende<br />
Leistungen. Arbeitslos seit 2004 (ergänzende Leistungen), seit<br />
Januar 2005 Alg II-Bezug (ergänzend).<br />
9<br />
10
Kurzbiografien Betroffener (3)<br />
I-12: Mann, 50 Jahre, seit 5 Jahren in Deutschland, deutschstämmiger<br />
Aussiedler. BG: Ehefrau. Ausbildung und Hochschulausbildung in<br />
Russland, nicht anerkannt. In Russland Bauingenieur, in<br />
Deutschland Bauarbeiter (Leihfirma). Gute Deutschkenntnisse.<br />
Arbeitslos seit 2004, Alg II-Bezug seit Januar 2005. Hohe<br />
Erwerbsorientierung, intensive Stellensuche. Einschränkung durch Alter,<br />
lange Arbeitslosigkeit, „ungerecht“ bezahlte Tätigkeit nicht<br />
akzeptabel.<br />
I-2: Frau, 47 Jahre, seit 6 Jahren in Deutschland, Aussiedlerin. BG:<br />
Ehemann. Hochschulstudium in Russland, anerkannt, dort als<br />
Lehrerin tätig, in Deutschland nicht erwerbstätig. Arbeitslos seit<br />
2001, Alg II-Bezug seit Januar 2005. Deutschkenntnisse gut. Hohe<br />
Erwerbsorientierung (ehrenamtliche Tätigkeit, Stellensuche).<br />
Gesundheitlich eingeschränkt (Depression), nur eingeschränkt<br />
arbeitsfähig. Keine unqualifizierte Tätigkeit, zu alt <strong>für</strong> Schuldienst.<br />
Kurzbiografien Betroffener (4)<br />
I-24: Mann, 43 Jahre, Grieche, seit 19 Jahren in Deutschland durch Heirat.<br />
BG: Ehefrau, 4 Kinder (20, 11, 3, 1). Ehefrau immer Hausfrau.<br />
Rollenverteilung klassisch, kein Rollentausch vorstellbar. Mittelmäßige<br />
Sprachkenntnisse. Ausbildung in Griechenland, nicht anerkannt. In<br />
Deutschland angelernter Arbeiter. Arbeitslos seit 2000, Alg II-Bezug<br />
seit Januar 2005, derzeit Aushilfsjob (eigeninitiativ), ergänzende<br />
Leistungen. Schulden, eigeninitiativ Schuldnerberatung. Hohe<br />
Erwerbsorientierung, Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus<br />
gesundheitlichen Gründen (attestiert), Suche nach fester Teilzeittätigkeit.<br />
I-23: Mann, 40 Jahre aus Kamerun, vor 15 Jahren als Student nach<br />
Deutschland gekommen. BG: Ehefrau, 1 Kind (2 Jahre), Ehefrau derzeit<br />
Integrationskurs (seit 3 Jahren in Deutschland), Kinderbetreuung halbtags<br />
durch Tagesmutter. Rollenverteilung klassisch, Tausch kein Problem.<br />
Schulden. Hochschulausbildung 2004 abgebrochen, Aushilfsjobs. Gute<br />
Deutschkenntnisse. Arbeitslos seit 2004 (mit kurzen Unterbrechungen<br />
durch Aushilfsjobs), Alg II-Bezug seit Januar 2005. Hohe<br />
Erwerbsorientierung und intensive Stellensuche, aber Erwartung<br />
qualifizierter Tätigkeit trotz Studienabbruch. Ablehnung<br />
unqualifizierte Tätigkeit und Leiharbeit.<br />
12<br />
11
Kurzbiografien Betroffener (5)<br />
I-10: Mann, 34 Jahre, Iraner, seit 27 Jahren in Deutschland, ledig, keine<br />
Kinder. Hochschulabschluss, Aushilfsjobs, 2 gescheiterte Versuche<br />
zur Selbständigkeit. Gute Deutschkenntnisse. Arbeitslos und SGB II-<br />
Bezug seit Anfang 2006, geringfügige Beschäftigung (eigeninitiativ) und<br />
Einstiegsgeld <strong>für</strong> Selbständigkeit (eigeninitiativ). Derzeit spezielle<br />
Existenzgründungsbetreuung durch Stadtteilprojekt unabhängig von<br />
ARGE (eigeninitiativ). Hohe Erwerbsorientierung, fixiert auf<br />
Selbständigkeit.<br />
I-15: Frau, 48, Iranerin, in Deutschland seit 6 Jahren, Flüchtling, seit<br />
2004 anerkannt. Ehemann nicht anerkannt (Leistungen nach AsylblG),<br />
lebt offiziell in Wohnheim in anderer Stadt, aber mit Wissen der ARGE in<br />
Haushalt. Ausbildung im Iran, nicht anerkannt, im Iran kurz bis<br />
zur Heirat als Buchhalterin tätig, in Deutschland nicht<br />
erwerbstätig. Arbeitslos seit 2004, Alg II-Bezug seit Januar 2005.<br />
Keine Deutschkenntnisse, 2003 Deutschkurs (eigeninitiativ und –<br />
finanziert). Keine Erwerbsorientierung, da subjektiv nicht arbeitsfähig<br />
wegen Depressionen.<br />
Schlussfolgerungen aus Biografien<br />
• Nichtanerkennung als zusätzliche Blockade (Widerspruch<br />
zwischen Anspruch und Möglichkeit)<br />
• Nichtanerkennung als Verletzung: Frustration, Depression<br />
• Aber: Anerkennung allein garantiert nicht die<br />
Arbeitsmarktintegration.<br />
• Es fehlt teilweise an realistischer Orientierung auf dem<br />
deutschen Arbeitsmarkt.<br />
13<br />
14
Übergang in Beschäftigung von ALG II-Bezieher/innen mit<br />
Migrationshintergrund (nur Personen ab 25 Jahre)<br />
in<br />
P<br />
r<br />
o<br />
z<br />
e<br />
n<br />
t<br />
50,0<br />
45,0<br />
40,0<br />
35,0<br />
30,0<br />
25,0<br />
20,0<br />
15,0<br />
10,0<br />
5,0<br />
0,0<br />
Durchschnitt Integration:<br />
22,6 Prozent<br />
20,0 21,2 31,9 31,6<br />
Ohne Berufsabschluss ausländischer<br />
Abschluss ohne<br />
Anerkennung<br />
Quelle: Kundenbefragung der § 6c-Evaluation<br />
ausländischer<br />
Abschluss mit<br />
Anerkennung<br />
in Deutschland<br />
erworbener<br />
Berufsabschluss<br />
Wie sind die Jobcenter integrationspolitisch<br />
aufgestellt?<br />
• statistisch nur Staatsangehörigkeit bekannt<br />
• bis 2008 nicht steuerungsrelevant; Migrant/innen<br />
keine Zielgruppe<br />
• Grundorientierung: Gleichbehandlung und Nicht-<br />
Diskriminierung<br />
• "Migrationsbeauftragte" nur mit koordinierender und<br />
informationsbündelnder Funktion<br />
• Anteil Fachkräfte mit eigenem MH ca. 3%<br />
• "Diversity" kein personalpolitisches Ziel<br />
• Weiterbildungen in "interkultureller Kompetenz"<br />
zunehmend gefragt
Aussagen von Fachkräften in Jobcentern zur Anerkennung<br />
von Abschlüssen (1)<br />
„Soweit mir bekannt ist, muss diese Anerkennung der<br />
Gleichwertigkeit, das muss über die Regierung laufen… Und<br />
sicherlich kann die IHK da noch Auskünfte geben.“ (11-5-<br />
TL_MI)<br />
„Das ist unglaublich kompliziert. …. Diese Fragestellung<br />
taucht relativ selten auf und dann ist es auch tatsächlich mit<br />
einem sehr hohen Aufwand verbunden. … Ich persönlich<br />
habe das nicht auf dem Schirm. Ich habe mir auch gar<br />
nicht die Mühe gemacht, mir das alles zu merken, weil es<br />
von Land zu Land unterschiedlich ist.“ (14-6-PAP_Ü25)<br />
Aussagen von Fachkräften in Jobcentern zur Anerkennung<br />
von Abschlüssen (2)<br />
„Also das ist ein Dschungel mit den Berufsabschlüssen. Weil<br />
zum Teil das Kultusministerium da hinter steht, zum Teil steht<br />
das Landesverwaltungsamt dahinter.“ (16-7-TL_MI)<br />
„Ob das bei jedem Fallmanager … wirklich so stark im Fokus<br />
steht, dass er dann sagt: Stopp, du hast mal im Metallbereich<br />
gearbeitet und ich sehe an deinem Arbeitsbuch, das könnte ja<br />
unter Umständen auch ein Abschluss sein. Den könntest du dir<br />
bei der IHK anerkennen lassen. Das weiß ich nicht. Das<br />
kommt sicherlich auch sehr oft auf die Eigenmotivation<br />
des Beraters an, ob er dieses Know-how vorhält oder<br />
nicht.“ (10-5-GF-MB)<br />
17<br />
18
Delegation des Problems an die Betroffenen<br />
„Letztendlich muss ich da ehrlich sagen, ist der Kunde da ein<br />
bisschen allein gelassen. … Wir führen es so nicht durch,<br />
wir regen es an.“ (08-4-PAP_Ü25)<br />
„Oftmals steige ich gar nicht so genau ein. Wenn sie mir<br />
sagen, ich habe da und da die Ausbildung gemacht, dann<br />
gebe ich denen Adressen, wo sie ihre Unterlagen hin senden<br />
und anerkennen lassen können. Die kriegen dann einen<br />
Ansprechpartner genannt … und diese Eigeninitiative lasse ich<br />
ihnen. Ich hake es nach, ob es gemacht ist… Damit quäle<br />
ich mich nicht ab. Das ist <strong>für</strong> mich dann vielleicht<br />
Zeitvergeudung.“ (13-3-PAP_Ü25)<br />
Delegation des Problems an Dritte<br />
„Und die verweise ich dann an den Jugendmigrationsdienst oder an die<br />
RAA, damit die eben unterstützt werden diese Abschlüsse anerkannt zu<br />
bekommen.“ (13-6-FM_U25)<br />
„Wir haben bei uns Stellen, an die sich die Personen wenden können, um zu<br />
erfragen, ob ihre Berufsabschlüsse anerkannt werden können. Das ist ja ein<br />
Haupttätigkeitsfeld des Integrationsfachdienstes, also insbesondere des<br />
Vereins [XYZ], die sich speziell um diese Probleme kümmern.“ (03-1-GF-CL)<br />
„Es wird dann in aller Regel schon erledigt während der Sprachkurse. Dass<br />
eben versucht wird, Zeugnisse oder auch Berufabschlüsse dann irgendwo<br />
anzuerkennen. Das wird gemacht, da brauchen wir an sich gar nicht darauf<br />
hinwirken.“ (07-2-PAP_U25)<br />
„Wir verlassen uns da wirklich auf unsere Sprachkursbildungsträger, die<br />
das erkennen…. die machen das von sich aus, … dass im Kurs gefragt wird<br />
und dass sie denen behilflich sind bei der Anerkennung. Da verlassen wir uns<br />
natürlich auch drauf… Die meisten gehen in den Integrationskurs und<br />
bekommen da ihre Informationen bzw. Hilfe beim Anerkennen.“ (07-1-<br />
PAP_Ü25) 20<br />
19
Nachahmenswerte Lösungen<br />
„Das ist selbst <strong>für</strong> uns [und nicht nur <strong>für</strong> die Kund/innen] schon ganz schön<br />
schwierig. Sie werden heute Nachmittag mit Fr. S. sprechen. Diese<br />
Informationen liegen speziell dort vor. Und jeder Vermittler weiß,<br />
wenn ich vor dieser Problematik stehe rufe ich Fr. S. an und die sagt mir,<br />
wo ich dann wen hinschicken kann. Weil das wirklich total kompliziert ist.<br />
Aber deshalb ist so was immer an einer Stelle.“ (14-4-BL_MI-TL_MI+MB)<br />
„Wir haben nämlich mit dem [Maßnahmeträger] eine<br />
Integrationsagentur. Das haben wir letztes Jahr ausprobiert. Das ist<br />
eine Vermittlungsmaßnahme speziell <strong>für</strong> die Zielgruppe der Migranten. Das<br />
ist etwas, das hat ganz gut funktioniert. … der [Maßnahmeträger hat] an<br />
der Stelle viel Erfahrung mit Anerkennung von irgendwelchen Schul- und<br />
Bildungsabschlüssen im Ausland, kann das also sehr gut einschätzen, wer<br />
da vor denen sitzt und was die Kenntnisse sind. Diese Maßnahme läuft<br />
unter ‚SWL‘. Die Zukunft dieser Maßnahmen ist daher umstritten.“<br />
(01-5-Sonder)<br />
21<br />
Grenzen der Orientierung auf Anerkennung<br />
„Meistens ist es aber so, dass die Abschlüsse so von unserem deutschen<br />
Arbeitsmarkt entfernt sind, dass sie eben nicht anerkannt werden. Wie<br />
gesagt, bei dem Musiklehrer ist es – meine ich – auch nicht anerkannt<br />
worden. Die meisten werden nicht anerkannt, weil die Inhalte der<br />
verschiedenen Studienrichtungen dann doch abweichend von den<br />
deutschen Studiengängen sind. Der Normalfall ist also, dass sie nicht<br />
anerkannt werden.“ (16-6-PAP_Ü25)<br />
„Wir stellen aber zunehmend fest, dass diese Anerkennung nicht erfolgen<br />
kann, weil die Abschlüsse nicht vergleichbar sind oder wie auch<br />
immer.“ (03-7-TL_MI+MB)<br />
„Wir haben qualifizierte Leute und trotzdem weiß ich, dass die in ihrem<br />
Beruf hier nichts werden. Das ist bitter, aber das ist so. Das hat was mit<br />
der Anerkennung der Abschlüsse zu tun und dass der Prozess der<br />
Anerkennung viel zu lange gedauert hat. Und es hat etwas damit zu tun,<br />
dass ich einfach bestimmte Berufsfelder nicht 1:1 übertragen kann.“<br />
(15-1-TL_MI+MB)<br />
22
Misstrauen gegenüber ausländischen Abschlüssen<br />
„Wir können glauben, was man uns sagt – natürlich sind<br />
insbesondere … aus Osteuropa … die sind alle Ingenieur. … Und<br />
im weiteren Betreuungsprozess …, wenn eine Integration am<br />
Arbeitsmarkt nicht gelingt, beginnen wir zunehmend … zu<br />
hinterfragen in welcher Qualität ist denn das da, was er uns gesagt<br />
hat.“ (03-6-BL_MI)<br />
„… Ingenieur <strong>für</strong> Zeitarbeit – ... das war die Berufsbezeichnung.<br />
… Dann stellte sich heraus, diese Dame hat im Eingang einer Fabrik<br />
am Küchentisch gesessen und hat aufgeschrieben wann die Leute<br />
kommen und wann sie gehen.“ (05-5-FM_Ü25+Sonder)<br />
„Aber es gibt ja immer Leute, die sich unheimlich gut verkaufen<br />
können, und wenn Sie nachher mal unter der Oberfläche kratzen,<br />
dann ergreift Sie da das Grauen.“ (14-3-BL_MI-TL_MI+MB)<br />
Grenzen der BA-Software<br />
• berufsfachliche Strukturierung des deutschen<br />
Arbeitsmarktes<br />
⇒ Strukturierung von VerBIS nach Berufsabschlüssen<br />
⇒ keine systematische Erfassung von Kompetenzen ohne deutschen<br />
Abschluss<br />
⇒ keine Verweisstruktur zur Transferierbarkeit von Berufserfahrungen<br />
zwischen Tätigkeitsfeldern<br />
• aktuell Änderungen – noch keine Erkenntnisse über<br />
Nutzbarkeit und tatsächliche Nutzung<br />
23<br />
24
Handlungsempfehlungen an die Arbeitsmarktpolitik<br />
• Vorschlag zur Ergänzung der Zielgruppenbestimmungen des SGB II:<br />
„Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass …<br />
6. Nachteile aufgrund der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft<br />
oder mangelnder Beherrschung der deutschen Sprache überwunden<br />
werden und die Integration dieser Personen unter Beachtung ihrer<br />
Qualifikationspotenziale gefördert wird.“ (§ 1 Abs. 1 Satz 4 SGB II)<br />
• Konsequenzen aus dem Grundsatz des Förderns:<br />
„Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit.“ (§ 14 Satz 1<br />
SGB II)<br />
⇒Einrichtung eines Fallmanagements <strong>für</strong> berufliche Anerkennung bei<br />
Jobcentern mit relevanten Fallzahlen<br />
• Förderung des Nachholens von Abschlüssen im Rahmen der FbW<br />
•Vorbereitung auf die Externen-Prüfung<br />
•Abschluss in einem im Ausland gelernten Beruf als Umschulung<br />
•ausnahmsweise Leistungsbezug während eines Auffrischungsstudiums mit dem<br />
Ziel des Abschlusses in einem bereits studierten Fach, wenn keine andere<br />
Finanzierungsmöglichkeit<br />
25
Fachforum 1:<br />
Welche spezifischen Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und junge Erwachsene<br />
unterstützen eine Integration in Ausbildung und Beruf?<br />
1. Aufgaben und Struktur der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule<br />
(GF H)<br />
Heiner Terborg, BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.<br />
Ziel der Bildungsberatung und Förderung GF H ist es, jungen Migrantinnen und Migranten<br />
die gesellschaftliche Integration insbesondere die Fortsetzung ihrer Ausbildung bzw. die Aufnahme<br />
einer hochqualifizierten Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.<br />
Die Bildungsberatung GF H (seit mehr als 40 Jahren bis 2009 bei der Otto Benecke Stiftung<br />
e.V., seit 2009 bei den Jugendmigrationsdiensten) ist spezialisiert auf Fragen zur beruflichen<br />
oder ausbildungsbezogenen Verwertbarkeit von im Ausland erworbenen hochschulrelevanten<br />
Vorbildungen. Die Bildungsberatung plant mit Ratsuchenden deren weitere Qualifizierung<br />
oder den Einstieg in (der vorhandenen Qualifikation entsprechende) Erwerbstätigkeit.<br />
Die Bildungsberaterinnen GF H sind Expertinnen und Experten in Fragen zur Anerkennung<br />
(bzw. zur Ergänzung) von<br />
- Sekundarschulabschlüssen (mittlerer Bildungsabschluss/Hochschulreife)<br />
- Akademischen Vorbildungen (Ableitung von Fachrichtungen, Anrechnung von Studienleistungen,<br />
Semestern und Studienabschnitten)<br />
- Akademischen Berufsabschlüssen und deren Verwertbarkeit <strong>für</strong> den Arbeitsmarkt<br />
Die Bildungsberatung unterstützt Ratsuchende bei der Vorbereitung von und beim Einstieg in<br />
Schule, Studium und Qualifizierung und begleitet sie während ihrer Ausbildung. Die Beratung<br />
informiert über die Kosten der Ausbildung und zeigt, welche Möglichkeiten der Förderung<br />
und Finanzierung in Anspruch genommen werden können.<br />
Die Beratungsstellen der GF H Bildungsberatung sind miteinander vernetzt, werden bundesweit<br />
koordiniert und arbeiten nach einheitlichen Vorgaben und Standards (z.B. Beratung,<br />
Profiling und Dokumentation). Auf gemeinsamen Fortbildungen und Arbeitstagungen werden<br />
sie regelmäßig über Entwicklungen im Bereich ausländischer Bildungssysteme, über die<br />
Verwertbarkeit entsprechender Vorbildungen in Deutschland und über Bildungs- und Qualifizierungsangebote<br />
der Länder und des Bundes <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler (Erwerb Hochschulreife),<br />
Studienbewerberinnen und Akademiker in Kenntnis gesetzt.<br />
Bildungsberatung GF H sucht <strong>für</strong> jeden Ratsuchenden bundesweit die am besten auf den<br />
Einzelfall zugeschnittene Ausbildungs- oder Qualifizierungsmöglichkeit. Dabei berücksichtigt<br />
sie die jeweils individuellen Rahmenbedingungen und erläutert die länderspezifisch unterschiedlichen<br />
Bedingungen <strong>für</strong> Zugang zu Bildung und Finanzierung von Maßnahmen.
Die Bildungsberatung GF H ist bundesweit mit 20 Beratungsstellen vertreten. In Zusammenarbeit<br />
mit anderen JMD und mit Hochschulen wird an rund 80 Standorten Bildungsberatung<br />
angeboten.<br />
Im Jahr 2009 wurden bundesweit rund 10.000 Einzelberatungen durchgeführt. Das Angebot<br />
erreichte rund 5000 Ratsuchende aus 98 Staaten.<br />
In den vergangenen Jahren nahmen mehr junge Frauen als junge Männer das Beratungsangebot<br />
in Anspruch. In 2009 waren rund 60% der Ratsuchenden weiblich.<br />
7000<br />
6000<br />
5000<br />
4000<br />
3000<br />
2000<br />
1000<br />
0<br />
Übersicht über Struktur und mobilen Einsatz der<br />
GF-H Bildungsberatung<br />
Neubrandenburg<br />
Schwerin<br />
Leer<br />
Oldenburg<br />
Hamburg<br />
Waren<br />
(Müritz)<br />
Bremen<br />
Cloppenburg<br />
Nienburg<br />
(Weser)<br />
Uelzen<br />
Perleberg<br />
Meppen<br />
Vechta<br />
Damme<br />
Celle<br />
Hannover<br />
Braunschweig<br />
Berlin<br />
Potsdam<br />
Magdeburg<br />
Bielefeld<br />
Münster<br />
Paderborn<br />
Cottbus<br />
Dortmund<br />
Soest<br />
Unna-Massen<br />
Halle<br />
Bitterfeld<br />
Arnsberg<br />
Nordhausen<br />
Iserlohn<br />
Essen<br />
Korbach<br />
Eschwege<br />
Düsseldorf<br />
Homberg Efze Kassel<br />
Geilenkirchen<br />
Marburg Homberg Erfurt<br />
Torgau<br />
Leipzig<br />
Bautzen<br />
Dresden<br />
Freiberg<br />
Aache<br />
Köln<br />
Lauterbach<br />
Bad Hersfeld<br />
Fulda<br />
Jena Gera<br />
Chemnitz<br />
n<br />
Hasselroth<br />
Trier<br />
Legende<br />
Kaiserslautern<br />
Alzey<br />
Mannheim<br />
Ludwigshafen<br />
Freiburg<br />
6267<br />
Frankfurt<br />
Heidelberg<br />
Karlsruhe<br />
Tübingen<br />
Bildungsberatungsstelle<br />
Stuttgart<br />
Rottweil<br />
Meersburg<br />
Würzburg<br />
Schweinfurt<br />
Nürnberg<br />
Augsburg<br />
Greifswald<br />
Rostock<br />
München<br />
4137<br />
junge Frauen junge Männer<br />
Kiel<br />
Reutlingen<br />
Neu Ulm<br />
Kempten<br />
Mobile Beratung<br />
Regensburg<br />
Koordinierungsstelle<br />
<strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong> Katholische Jugendsozialarbeit e.V., Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf<br />
Tel. 0211-94485-29, Fax: 0211-486509 E-Mail: anja.pohlmann@jugendsozialarbeit.de<br />
Reihe1
Auch in den Bildungsmaßnahmen des GF H sind Frauen stärker vertreten als Männer. Am<br />
Beispiel des Sonderlehrgangsabschlusses 2009 zeigt sich auch die hohe Quote der erfolgreichen<br />
jungen Frauen (hier Erwerb der Hochschulreife):<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
65%<br />
Abitur junge<br />
Frauen<br />
35%<br />
Abitur junge<br />
Männer<br />
Reihe1<br />
Mehr als 50% der Einzelberatungen haben „Anerkennung und Verwertbarkeit der Vorbildung“<br />
zum Thema.
Gut 50% der Beratenen, die nach dem Garantiefond Hochschule förderbar sind, werden in<br />
Fragen der Anerkennung und Verwertbarkeit schulischer Vorbildung beraten.<br />
Knapp 40% werden zur Anerkennung ihrer akademischen Abschlüsse beraten. Gut die Hälfte<br />
der Akademiker wird ihren Abschluss nicht ohne erneutes Studium verwerten können. Bei<br />
ihnen stellt sich zusätzlich die Frage nach Anrechnung von Studienleistungen und Anerkennung<br />
der Hochschulreife. Bei rund 10% geht es ausschließlich um Anerkennung der Hochschulreife<br />
und ggf. um Anrechnung von Studienleistungen.<br />
47%<br />
5%<br />
15%<br />
Im Jahr 2009 besuchten Menschen aus 98 Staaten die Bildungsberatung. Knapp zwei Drittel<br />
aller Ratsuchenden kommen aus Russland, aus Kasachstan und aus der Ukraine. Länder,<br />
aus denen alle Ratsuchenden gemeinsam mindestens 10mal im Laufe eines Jahres zur Beratung<br />
kommen, stehen in den folgenden Diagrammen:<br />
25<br />
23<br />
26<br />
20<br />
12%<br />
10 10 11<br />
11<br />
21%<br />
10 – 30 Beratungen im Jahr<br />
28<br />
20<br />
18<br />
17<br />
15<br />
12<br />
12<br />
13<br />
13<br />
GA<br />
GAH<br />
GH<br />
GSL<br />
GST<br />
SER<br />
LET<br />
CHI<br />
ISR<br />
NIG<br />
KOL<br />
PAK<br />
KAM<br />
TUN<br />
TUK<br />
TAD<br />
ERI<br />
ÄGT<br />
LIT<br />
RUM<br />
BUL<br />
ARM
328<br />
64<br />
5180<br />
301<br />
231<br />
30 – 100 Beratungen im Jahr<br />
74<br />
57<br />
33<br />
50<br />
40<br />
40<br />
100 – 1000 Beratungen im Jahr<br />
113<br />
228<br />
156<br />
169<br />
208<br />
Mehr als 1000 Beratungen im Jahr<br />
1387<br />
1461<br />
Polen POL<br />
Iran IRN<br />
MYN<br />
AFG<br />
SYR<br />
ÄTH<br />
GEO<br />
TRK<br />
ASR<br />
Moldavien MOL<br />
Kirgistan KIR<br />
Belorussland BEL<br />
Usbekistan USB<br />
Irak IRK<br />
sonstige SON<br />
Die Bildungsberatung GF H war bisher das einzige bundesweit tätige Beratungsangebot in<br />
Anerkennungsfragen <strong>für</strong> Studienbewerber, Studierende und Akademiker. Neben Zuwanderinnen<br />
und Zuwanderern nehmen Arbeitsverwaltung, Behörden und Länderministerien ihren<br />
Rat in Bildungs- und Anerkennungsfragen in Anspruch.<br />
UKR<br />
KAS<br />
RUS
Viviane Lagodzki, CJD Jugendmigrationsdienst Hamburg<br />
Fachforum 1: Welche spezifischen Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche<br />
und junge Erwachsene unterstützen eine Integration in Ausbildung und<br />
Beruf?<br />
Aufgabe der GFH-Beratung beim JMD CJD Eutin:<br />
Beratung von jungen zugewanderten Studieninteressierten,<br />
Studenten und Akademikern,<br />
Anerkennung der mitgebrachten Vorbildung,<br />
Entwicklung von Wegen, wie eine akademische Laufbahn aufgenommen oder<br />
fortgesetzt werden kann,<br />
dabei arbeiten wir eng mit den jeweiligen JMDs zusammen.<br />
1<br />
Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle<br />
Bremen<br />
Schleswig-Holstein<br />
Hamburg<br />
nördliches<br />
Niedersachsen<br />
westliches<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Anerkennung bzw. Bewertung hat in unserer täglichen Arbeit einen besonderen<br />
Stellenwert,<br />
da wir uns in Hamburg am Schnittpunkt zwischen fünf Bundesländern und damit<br />
am Schnittpunkt zwischen fünf verschiedenen Anerkennungs- und<br />
Bewertungspraktiken befinden.<br />
Verdeutlichung anhand dreier Beispiele<br />
2
Beispiel 1: Sekundarschulabschluss nach 10 Jahren<br />
Vladimir K. und Elena P.<br />
Hochschulreife in Russland<br />
Fallbeispiel 1: Vladimir K. und Elena P. kommen aus Russland und haben dort<br />
die allgemeinbildende Schule nach 10 Jahren mit der Hochschulberechtigung<br />
abgeschlossen.<br />
In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg<br />
bekommen sie einen schriftlichen Bescheid darüber, dass ihre Schulausbildung<br />
mit einem deutschen RS-Abschluss gleichwertig ist. In Niedersachsen hingegen<br />
bekommen sie einen Hinweis darauf, dass die aufnehmende Schule oder der<br />
„aufnehmende“ Betrieb selbst entscheiden muss, ob ihr Schulabschluss<br />
vergleichbar mit einem RS-Abschluss ist oder nicht.<br />
3<br />
Anerkennung als Realschulabschluss<br />
Nachteilig <strong>für</strong> einen Zuwanderer. Hier ist <strong>für</strong> beide Seiten kompetente Beratung<br />
gefragt, die Erfahrungen in der Einordnung des mitgebrachten Zeugnisses in das<br />
deutsche Bildungssystem, Möglichkeit des Vergleichs mit der Bewertung in<br />
anderen Bundesländern und darüber hinaus weiß, wo es geeignete<br />
Ergänzungsmaßnahmen <strong>für</strong> Zugewanderte gibt.<br />
Wenn das Bildungsziel von Vladimir K. und Elena P. das Studium ist, kann dies<br />
der Sonderlehrgang in Hamburg oder Göttingen sein, ein Abiturlehrgang, der<br />
ursprünglich nur <strong>für</strong> die Spätaussiedler gedacht war, sich aber immer mehr auch<br />
anderen Personengruppen öffnet.<br />
4
Sonderlehrgang<br />
Hamburg<br />
Göttingen<br />
5<br />
Beispiel 2: Sekundarschulabschluss nach 12 Jahren<br />
Ammar L.<br />
Abitur im Irak<br />
2. Fallbeispiel: Ammar L.: 12 Klassen, Abitur im Irak<br />
6
Anerkennung als Realschulabschluss plus<br />
Berechtigung zum Besuch des Studienkollegs<br />
Anerkennung des Realschul-Abschlusses und zusätzlich die Möglichkeit, das<br />
Studienkolleg zu besuchen. Hintergrund Studienkolleg: Ergänzung der<br />
ausländischen Hochschulreife, die mit Ablegung der Feststellungsprüfung endet<br />
und berechtigt, ein bestimmtes Fächerspektrum zu studieren.<br />
7<br />
Studienkolleg<br />
Hamburg<br />
Hannover<br />
Kiel<br />
Wismar<br />
Greifswald<br />
In der Beratung erfährt er, wo sich die Studienkollegs befinden, welche <strong>für</strong> ihn<br />
infrage kommen und wie man sich dort bewirbt.<br />
8
Beispiel 3: Reglementierter Beruf/Lehramt<br />
Anna R.<br />
Lehrerin <strong>für</strong> Sport<br />
Ukraine<br />
Fallbeispiel 3: Anna, Lehrerin <strong>für</strong> Sport aus der Ukraine<br />
9<br />
bisher: Teilanerkennung des 1. Staatsexamens<br />
Bis vor drei Jahren wurden in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein,<br />
Bremen und Mecklenburg-Vorpommern die Fächer Sport und Pädagogik als Teil<br />
der 1. Staatsprüfung, d. h. als erstes Staatsexamen anerkannt und das<br />
obligatorische zweite Fach musste nachstudiert werden. In Niedersachsen<br />
wurden immer nur Teilanerkennungen auch <strong>für</strong> diese Fächer ausgesprochen.<br />
Hier mussten Zugewanderte mit Lehramtsqualifikation entweder große Teile<br />
dieser Unterrichtsfächer noch einmal studieren oder als Externe in der 1.<br />
Staatsprüfung gehen, ein drittes Fach sowieso noch einmal ganz studieren.<br />
10
jetzt: Einzellfallprüfung/<br />
Anerkennung von Studienleistungen<br />
blau: Lehramtsstudium bachelor/master of education<br />
grün: Lehramtsstudium Staatsprüfung<br />
Jetzige Anerkennung<br />
Seit drei Jahren (ungefähr) gibt es in den Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-<br />
Holstein und Niedersachsen kein Lehramtsstudium nach altem Muster mehr,<br />
sondern den Bachelor oder Master of education. In diesen Ländern werden zwar<br />
noch teilweise von den Lehrerprüfungsämtern Anerkennungen des ersten<br />
Staatsexamens ausgesprochen, die Universitäten beachten das aber nicht: Sie<br />
führen Einzelfallprüfungen der Studienleistungen von Zugewanderten durch, es<br />
gibt keine pauschalen Anerkennungen, z. B. des bachelor of education. Nur in<br />
Mecklenburg-Vorpommern existiert nach das „alte“ Studiensystem des<br />
Lehramtsstudiums mit dem Abschluss 1. Staatsexamen.<br />
Das heißt, hier ist die ausgesprochene Anerkennung nach passgenau aufs<br />
Studium anwendbar.<br />
Für Sportlehrerin Anna bedeutet dies, dass sie sehr genau abwägen muss, wo<br />
sie ihr Studium aufnimmt. Bei dieser Entscheidung braucht sie meines Erachtens<br />
professionelle Hilfe, die ihr aufzeigt, welche Studienbedingungen sie wo<br />
erwarten.<br />
Ein weiterer wichtiger Faktor bei ihrer Entscheidung, in welchem Bundesland sie<br />
ihre Lehramtsqualifikation vervollständigt, ist die Verschiedenheit der<br />
Studienpläne<br />
11<br />
HB: 8 Semester (bachelor/master)<br />
1,5 Jahre Vorbereitungsdienst<br />
2 Fächer inkl. Methodik und Didaktik<br />
NI: 8 Semester (bachelor/master)<br />
1,5 Jahre Vorbereitungsdienst<br />
2 Fächer inkl. Methodik und Didaktik<br />
Studienpläne Lehramt in den<br />
nördlichen Bundesländern<br />
SH: 8 Semester (bachelor/master)<br />
2 Jahre Vorbereitungsdienst<br />
2 Fächer + Vermittlungswiss.<br />
MV: 9 Semester 1. Staatsexamen<br />
2 Jahre Vorbereitungsdienst<br />
2 Fächer + Erz.wiss. + Grundschulpäd.<br />
HH: 10 Semester (bachelor/master)<br />
1,5 Jahre Vorbereitungsdienst<br />
2 Fächer + Erz.wiss. + Grundschulpäd.<br />
Sie unterscheiden zum Teil gravierend in<br />
Fächeranzahl,<br />
Kombinationsmöglichkeiten,<br />
und Dauer des Vorbereitungsdienstes.<br />
Immer bezogen auf ein Lehramt <strong>für</strong> die Klassen 1 - 10.<br />
Wenn Anna, unsere Sportlehrerin in einer Bildungsberatung eine solche<br />
Übersicht bekommt, hat sie die Möglichkeit zu wählen, ob sie nach Mecklenburg-<br />
Vorpommern geht, wo sie nur ein Unterrichtsfach sowie Grundschulpädagogik<br />
nachstudieren müsste oder nach Bremen oder Niedersachsen zieht und dort in<br />
deutlich kürzerer Zeit als in Schleswig-Holstein oder Hamburg ihre<br />
Lehramtsqualifikation erlangt, denn hier muss man zum einen nur zwei<br />
Unterrichtsfächer und deren Methodik und Didaktik studieren, der<br />
Vorbereitungsdienst dauert nur 1,5 Jahre und nicht 2 wie in Schleswig-Holstein<br />
und Hamburg.<br />
Eine kompetente Beratung hilft also an dieser Stelle, die Studiendauer enorm zu<br />
verkürzen und den schnellsten Weg in eine Berufstätigkeit zu finden. Wichtig ist<br />
eine regional verankerte und stark vernetzte Anerkennungsberatung <strong>für</strong> eine<br />
schnelle Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.<br />
12
<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Aufmerksamkeit</strong>!<br />
Viviane Lagodzki<br />
Hochschulberaterin<br />
CJD Hamburg-Eutin<br />
JMD-Hochschulberatung<br />
Glockengießerwall 17<br />
20095 Hamburg<br />
fon: 040-24 51 17<br />
fax: 040-280 20 88<br />
viviane.lagodzki@cjd-hamburg-eutin<br />
13
Anerkennung <strong>für</strong> Menschen mit ausländischem<br />
Abschluss – die Hamburger Planungen<br />
Antche Ruge<br />
Fachtagung „Kompetent anerkennen“ 9./10. Juni 2010 Forum 1„<br />
Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und junge Erwachsene zur<br />
beruflichen Integration“<br />
Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer<br />
Abschlüsse – das Konzept des Hamburger Senats<br />
Initiative aus der Hamburgischen Bürgerschaft in 2009:<br />
Auftrag an den Senat, Verbesserungsmöglichkeiten zu<br />
prüfen<br />
�Bürgerschaftsdrucksache 19/5948 vom 20.4.2010:<br />
„Konzept zur beruflichen Integration von<br />
Menschen mit Migrationshintergrund“<br />
1. Zentrale Anlaufstelle zur Anerkennung ausländischer<br />
Abschlüsse beim Hamburg Welcome Center<br />
2. Auflegung eines Stipendienprogramms in Hamburg zur<br />
Finanzierung von Nachqualifizierungsmaßnahmen<br />
2
Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund<br />
in Hamburg.<br />
Quelle: Mikrozensus 2007, Statistisches Amt <strong>für</strong> Hamburg und Schleswig-Holstein.<br />
1.) Zentrale Anlaufstelle Anerkennung beim<br />
Hamburg Welcome Center (HWC)<br />
Bisherige Aufgaben des HWC<br />
• Hilfestellung <strong>für</strong> Neu-Hamburger in den ersten<br />
Tagen und Wochen nach Ankunft<br />
• Tipps zu Wohnungssuche, Ausbildung, Studium, etc.<br />
• Für Fach- und Führungskräfte: Anmeldung,<br />
Aufenthaltsgenehmigungen<br />
• Lage: repräsentative Räumlichkeiten neben dem<br />
Rathaus<br />
3<br />
4
1.) Zentrale Anlaufstelle Anerkennung beim<br />
Hamburg Welcome Center (HWC)<br />
Zukünftige Aufgaben<br />
HWC berät und begleitet bei der Anerkennung von<br />
im Ausland erworbenen Abschlüssen:<br />
� Das HWC informiert umfassend und schafft<br />
Transparenz über Anerkennungsverfahren,<br />
notwendige Antragsunterlagen und zuständige<br />
Anerkennungsstellen<br />
� Lotsenfunktion: vermittelt an Anerkennungsstelle<br />
und hilft bei auftretenden Problemen<br />
Vorarbeiten <strong>für</strong> zentrale Anlaufstelle Anerkennung<br />
(ZAA): Diakonie Hamburg<br />
� Erstellung von Leitfäden zu Zuständigkeiten und Verfahren<br />
� Aufbau und Koordinierung einer Netzwerkgruppe mit<br />
relevanten Akteuren (u.a. den Anerkennungsstellen, der<br />
Arbeitsverwaltung, Bildungsträgern)<br />
� <strong>für</strong> mind. 2 Jahre: Diakonie = ZAA (Hamburger ESF-Mittel)<br />
� Start der zentralen Anlaufstelle bei der Diakonie spätestens im<br />
Oktober 2010<br />
� Übergabe der Aufgaben an das Hamburg Welcome Center zu<br />
Anfang 2013 geplant<br />
5<br />
6
2.) Stipendienprogramm <strong>für</strong> Nachqualifizierungen<br />
� Stipendien <strong>für</strong> Anpassungsqualifzierungen/<br />
Fortbildungen:<br />
• zur Anerkennung von Abschlüssen<br />
• zur Vorbereitung auf Abschlussprüfung<br />
� Finanzierung aus Hamburger Arbeitsmarktmitteln<br />
� Voraussetzung <strong>für</strong> Förderung:<br />
• Bereich der reglementierten Berufe, z.B. Ärztin,<br />
Physiotherapeut<br />
• Berufsqualifizierender Abschluss darf nicht mehr als 10<br />
Jahre her sein (bzw. 3-Jahre Berufspraxis nach Abschluss)<br />
Stipendienprogramm: Ausgestaltung<br />
� Höhe des Stipendiums (50% Darlehen) analog zum<br />
elternunabhängigen BAföG <strong>für</strong> max. 18 Monate (z.B.<br />
max. 648 € <strong>für</strong> Alleinstehenden)<br />
� + ggf. Zuschuss zur Finanzierung von Kurs- und<br />
Prüfungsgebühren: i.d.R. max. 2.500 €<br />
� Start Herbst 2010<br />
7<br />
8
Stipendienprogramm: Durchführung<br />
� Die zentrale Anlaufstelle übernimmt die Beratung<br />
zum Stipendienprogramm und bearbeitet die Anträge<br />
� „Poolt“ ggf. die Antragsteller <strong>für</strong><br />
Nachqualifizierungsmaßnahmen<br />
� Ziel: Anreiz auch <strong>für</strong> Bildungsträger, passende<br />
Angebote zu schaffen<br />
� Pilotprojekt<br />
<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Aufmerksamkeit</strong>.<br />
9<br />
10
Fachforum 2<br />
Welche Qualifizierungsangebote sind <strong>für</strong> eine schnelle Arbeitsmarktintegration<br />
erforderlich?<br />
Jutta Hofmann (Skript zur Präsentation)<br />
Ehe ich auf die Bildungsberatung und die Qualifizierungsmöglichkeiten im Garantiefonds<br />
Hochschule eingehe, möchte ich auf ein Wort im Titel dieses Fachforums reagieren,<br />
und zwar auf das Wörtchen „schnell“.<br />
Die Formulierung „schnelle“ Arbeitsmarktintegration möchte ich durch den Begriff<br />
„ nachhaltige“ Arbeitsmarktintegration ersetzen. Ein Kriterium <strong>für</strong> eine gelungene<br />
Arbeitsmarktintegration sollte weniger an der Zeitschiene als an einem möglichst<br />
dauerhaften Einstieg in ein den Fähigkeiten und der Vorbildung angemessenem Beschäftigungsniveau<br />
festgemacht werden. Ich werde daher hier den Begriff nachhaltige<br />
Arbeitsmarktintegration benutzen.<br />
Eingangs möchte ich kurz die politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
ansprechen. Qualifizierung von Migranten muss politisch gewollt sein und durch entsprechende<br />
Gesetze und Ausführungsbestimmungen ermöglicht und unterstützt<br />
werden. Im gegenwärtigen ALG II – in dem sich viele der Rat suchenden Migranten<br />
befinden- ist die schnelle Arbeitsvermittlung unabhängig von Ausbildung, vorausgehender<br />
beruflicher Erfahrung und potentiellen Fähigkeiten gewollt. Damit steht Qualifizierung<br />
nicht im Zentrum und wird im Rahmen von ALG II nicht aktiv, gezielt und auf<br />
den individuellen Fall bezogen betrieben.<br />
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine Migrantin, die eine Ausbildung als Erzieherin<br />
aus der Ukraine mitbringt, erhält von der Anerkennungsbehörde die Auflage<br />
eines 6monatigen Praktikums mit anschließender Kenntnisprüfung erhalten. Bei positivem<br />
Abschneiden wird sie eine Anerkennung als Staatlich geprüfte Erzieherin erhalten.<br />
Da sie sich in der ALG II Förderung befindet und den Integrationskurs<br />
Deutsch besucht, bespricht sie das mit ihrer zuständigen Ansprechpartnerin. Von ihr<br />
erhält sie jedoch die Auflage, sich pro Woche auf 5 x-beliebige unqualifizierte Stellen<br />
zu bewerben, da in ALG II die schnelle Arbeitsmarktvermittlung -unabhängig von der<br />
mitgebrachten Qualifikation- vorrangig sei und ein 6monatiges Praktikum nicht finanziert<br />
werden könne.<br />
Neben erschwerenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zeigen die Erfahrungen<br />
aus der Bildungsarbeit mit Migranten, dass unzureichende Deutsch- und Englischkenntnisse,<br />
fehlende fachsprachliche Kenntnisse und den Anforderungen des deutschen<br />
Arbeitsmarktes nicht angepasste Fachkenntnisse die größten Hindernisse <strong>für</strong><br />
eine berufliche Integration sind. Fehlendes Wissen über den hiesigen Arbeitsmarkt<br />
und über die konkreten Arbeitsanforderungen, unzureichende Kenntnisse des Bewerbungsverfahrens,<br />
der Eigenpräsentation und des arbeitsbezogenen Kommunikationsverhaltens<br />
sowie fehlende Netzwerke und soziale Kontakte erschweren die berufliche<br />
Integration zusätzlich.
Der Garantiefonds Hochschule bietet hier seit über 40 Jahren <strong>für</strong> junge Migranten<br />
bis 30 Jahren, die die Hochschulreife erwerben, studieren oder in den akademischen<br />
Arbeitsmarkt einsteigen wollen, ein breit gefächertes und aufeinander abgestimmtes<br />
Angebot an Beratung, Qualifizierung und Förderung.<br />
Das Beratungsangebot verfolgt ein ganzheitliches und an den Ressourcen der Zuwanderer<br />
orientiertes Integrationskonzept. Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen<br />
werden auf ihre Verwertbarkeit hin betrachtet. Mit dem Zuwanderer werden<br />
Ziele geklärt und ein Bildungsplan ausgearbeitet. Das Beratungsangebot besteht<br />
vor, während und nach den Qualifizierungsangeboten. So können auch bei auftretenden<br />
Problemen Hilfestellungen bei der Verfolgung des Bildungswegs gegeben<br />
oder gegebenenfalls Korrekturen und Änderungen eingeleitet und begleitet werden.<br />
Die Förderung nach dem Garantiefonds ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.<br />
Dazu gehört neben der schon erwähnten Altersgrenze von 30 Jahren bei Antragstellung<br />
auch, dass der Antrag innerhalb der ersten beiden Jahre nach Zuwanderung<br />
–spätestens aber 1Jahr nach Erhalt des Statusnachweises - gestellt wird.<br />
Ebenso ist die Förderung an einen bestimmten Status gebunden. (Spätaussiedler<br />
und deren Familienangehörige, u.U. nachgereiste Ehegatten, sog. Kontingentflüchtlinge,<br />
Asyl- und Bleibeberechtigte).<br />
Das Stipendium nach dem Garantiefonds umfasst Kurskosten, soweit sie anfallen,<br />
Lebenshaltungskosten, eine sog. Eingliederungspauschale, eine Lernmittelpauschale,<br />
Unterbringungs- und Fahrtkosten am Maßnahmeort. Durch das GF-Stipendium ist<br />
in der Regel eine weitgehende Unabhängigkeit von ALG II gewährleistet, in der Regel<br />
werden lediglich Unterkunftskosten am Heimatort von den ARGEN weiter getragen.<br />
Die Qualifizierungen orientieren sich an der mitgebrachten Vorbildung der Migranten.<br />
Der allen gemeinsame Qualifizierungs-Grundbaustein ist der 6monatige<br />
Deutsch-Intensivkurs. Er führt vom B1-Niveau in 6 Monaten auf C1-Niveau des GER<br />
inklusive TestDaf und DSH-Vorbereitung. Die Unterrichtsinhalte beziehen studienbezogene<br />
und auf den akademischen Arbeitsmarkt bezogene Inhalte mit ein und greifen<br />
fachsprachliche und wissenschaftssprachliche Elemente auf. Die Unterrichtsmethodik<br />
orientiert sich an Lerntechniken, die auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereiten.<br />
Damit wird in sprachlicher Hinsicht der Einstieg in die weiteren Qualifizierungen,<br />
sei es zum Abiturerwerb, zur Studienaufnahme bzw. zum Einstieg in den akademischen<br />
Arbeitsmarkt ermöglicht.<br />
Die Sprachkurse sind überregional an 5 Standorten verankert. Durch ein einheitliches<br />
Curriculum sowie einheitliche Prüfungsvorgaben durch eine trägerübergreifende Prüfungskommission<br />
sind gleich bleibende Qualitätsstandards gewährleistet. Der<br />
Sprachkurs endet mit einer C1-Abschluss-Prüfung.
Erfolgsauswertungen der Sprachkurse haben eine über die letzten Jahre eine konstante<br />
Erfolgsquote von 80 % ergeben.<br />
Nach dem Deutsch-Intensivkurs gibt es je nach mitgebrachter Vorbildung unterschiedliche<br />
weitere Wege.<br />
Da heute die Arbeitsmarktintegration im Vordergrund steht, sollen die Angebote <strong>für</strong><br />
Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung und <strong>für</strong> Studienfortsetzer nur kurz<br />
erwähnt werden. Letztendlich sind aber auch Kurse zum Abiturerwerb und Studienaufnahme<br />
Qualifizierungen, die sich langfristig positiv auf eine spätere Arbeitsmarktintegration<br />
auswirken. Deshalb sollen sie hier auch erwähnt werden.<br />
Für Personen, deren Zeugnisse hier lediglich als Mittlere Reife anerkannt werden<br />
können, bestehen Teilnahmemöglichkeiten an den so genannten 2jährigen Sonderlehrgängen.<br />
Das sind von den Kultusministerien der Länder ursprünglich <strong>für</strong> Spätaussiedler<br />
eingerichtet Abiturkurse, die seit 2002 auch jüdische Zuwanderer und<br />
Deutsche aus Vertriebenengebieten besuchen können. In jüngster Zeit haben darüber<br />
hinaus einige Bundesländer die Sonderlehrgänge <strong>für</strong> weitere Personengruppen<br />
bzw. ganz <strong>für</strong> Migranten geöffnet.<br />
Durch Schüler-BaföG ist die Teilnahme finanziell abgesichert. GF-H Stipendiaten<br />
können zusätzlich noch einen Zuschuss nach den GF-H Richtlinien erhalten.<br />
Für Personen, die ihr im Herkunftsland begonnenes Studium fortsetzen wollen,<br />
besteht seit ca. 3 Jahren die Möglichkeit der Teilnahme an einem 6monatigen Englischkurs,<br />
der auf die gestiegenen Englisch-Anforderungen im Studium vorbereitet.<br />
Im Seminarprogramm können einwöchige studienvorbereitende Seminare besucht<br />
werden, die sich thematisch mit Wissenschaftlichem Arbeiten und Präsentieren, Studienorganisation<br />
und Studienaufbau und Vorbereitungen auf die immer häufiger verlangten<br />
Studierfähigkeit beschäftigen. Durch das Hochschulprogramm werden Kontakte<br />
mit ehemaligen Stipendiaten, die im Studium sind, geknüpft.<br />
Für Personen mit ausländischem Hochschuldiplom ergeben sich je nach Bewertung<br />
und Verwertbarkeit ihrer mitgebrachten Qualifikationen unterschiedliche Möglichkeiten.<br />
Die verschiedenen Wege werden in der Beratung während des Sprachkurses<br />
ausführlich besprochen und vorbereitet.<br />
Einige Migranten mit ausländischem Hochschuldiplom gehen den Weg über ein ergänzendes<br />
Studium. Dazu gehören Migranten mit Hochschuldiplomen, die zu sog.<br />
reglementierten Berufen gehören und bei denen es ein geregeltes Anerkennungsverfahren<br />
gibt. Hier kann eine Anerkennungsbehörde ein ergänzendes Studium, teilweise<br />
auch ein Neu-Studium <strong>für</strong> eine Anerkennung <strong>für</strong> erforderlich halten. Dies betrifft<br />
z. Bsp in der Regel Lehramtsdiplome, Hygieneärzte, juristische Diplome.<br />
Andere jungen Migranten streben nach einem Bakkalaureus-Abschluss aus dem<br />
Herkunftsland ein Master-Studium an, um sich mit einem deutschen Hochschulab-
schluss auf dem Arbeitsmarkt besser behaupten zu können. Die Beratung während<br />
des SK erarbeitet mit den Teilnehmern mögliche Studienergänzungen, hilft bei den<br />
unterschiedlichen Studienbewerbungsverfahren und berät zu Fragen der Studienfinanzierung.<br />
Den Migranten mit Hochschuldiplom, die in ein Studium gehen, stehen die weiter<br />
oben schon erwähnten Möglichkeiten offen. Sie können an dem 6monatigen Englisch-Englischkurs<br />
teilnehmen, das Seminarprogramm besuchen und am Hochschulprogramm<br />
teilnehmen. Vor allem der Englischkurs beseitigt hier ein großes Hindernis<br />
auf dem Weg ins Studium, da Migranten oft nur über geringe Englischkenntnisse verfügen.<br />
In Fällen, in denen der ausländische Hochschulabschluss ohne ein Studium verwertbar<br />
ist, sind durch den vorausgegangenen Deutsch-Intensivkurs die sprachlichen<br />
Grundlagen <strong>für</strong> den Einstieg in den akademischen Arbeitsmarkt gelegt. In vielen Fällen<br />
erfolgt dann die berufliche Integration über Praktika.<br />
Als erstes sei hier die Gruppe der Ärzte erwähnt. Es handelt sich hier um einen reglementierten<br />
Hochschulberuf, <strong>für</strong> den es rechtliche Grundlagen <strong>für</strong> Anerkennungsverfahren<br />
und Auflagen gibt. Ärzte müssen sich in der Regel einer Kenntnisprüfung unterziehen<br />
und erhalten <strong>für</strong> die Vorbereitung eine vorübergehende Berufserlaubnis.<br />
Der Garantiefonds finanziert hier ein 8monatiges ärztliches Anpassungspraktikum<br />
im klinischen Bereich. Nach dem Praktikum können sich die Stipendiaten in einem<br />
3monatigen theoretischen Vorbereitungskurs gezielt auf die Kenntnisprüfung<br />
vorbereiten.<br />
Die Kombination von sprachlicher Förderung auf C1-Niveau und berufsspezifischer<br />
Qualifizierung führt in der Regel bei der Berufsgruppe der Ärzte zu der gewünschten<br />
berufliche Integration als Arzt.<br />
Viele der mitgebrachten Hochschuldiplome gehören zu den sog. freien Berufen, <strong>für</strong><br />
die es kein Anerkennungsverfahren gibt. Dies betrifft Berufe wie Ingenieure, Informatiker,<br />
Ökonomen, Geisteswissenschaftler, etc. Hier bietet der Garantiefonds durch<br />
6monatige akademische Praktika einen Einstieg und ersten Kontakt mit der Arbeitsrealität<br />
in Deutschland.<br />
Während des vorausgehenden Deutsch-Intensivkurses werden die jungen Migranten<br />
durch den GF-H Berater bei der Recherche nach potenziellen Arbeitgebern und bei<br />
den konkreten Bewerbungsverfahren unterstützt. Durch die Finanzierung des Praktikums<br />
über das GF-H Stipendium hat der Arbeitgeber einen Anreiz, den Bewerber in<br />
seinem Unternehmen einzusetzen. Als äußerst wichtig hat sich die Praktikumsdauer<br />
von 6 Monaten erwiesen. In der Regel benötigen unsere Stipendiaten einige Anlaufzeit,<br />
um in dem Betrieb „warm“ zu werden und ihre Fähigkeiten zeigen zu können.<br />
Neben dem Verständnis der betriebsinternen Abläufe spielen hier auch oft die ungeschriebenen<br />
Regeln der arbeitsbezogenen Kommunikation eine große Rolle.<br />
Am Ende des Praktikums erhält jeder Praktikant ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die<br />
bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viele der Praktikanten im Anschluss von dem
Praktikumsgeber übernommen werden. Die Praktikanten, die nicht übernommen<br />
werden können, haben mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis und den neu gewonnen<br />
beruflichen Erfahrungen wesentlich bessere Chancen bei ihrer Stellensuche.<br />
Ein Beratungsbeispiel aus der Praxis:<br />
Herr A., jüdischer Zuwanderer aus Russland, Elektro-Ingenieur, besuchte unseren<br />
6monatigen Sprachkurs und fand unter meiner Mithilfe einen Platz <strong>für</strong> ein<br />
6monatiges akademisches Praktikum. Es handelte sich dabei um eine kleine Firma<br />
mit 4 Angestellten, die sich auf Haushaltstechnik spezialisiert hatte. Anfangs machte<br />
der Geschäftsführer dem Stipendiaten keine großen Hoffnungen auf eine Übernahme<br />
in ein festes Arbeitsverhältnis, aber gegen Ende des Praktikums teilte mir der<br />
Geschäftsführer mit, dass er Herrn A. übernehmen werde, sollte er noch bessere<br />
Englischkenntnisse haben. Über ein Garantiefonds-Stipendium konnte im Anschluss<br />
an das 6monatige Praktikum dann noch ein 2monatiger Englisch-Sprachkurs aus<br />
dem Akademikerprogramm der Otto Benecke Stiftung e. V. finanziert werden.<br />
Herr A. ist heute noch als Ingenieur bei dieser Firma beschäftigt, beruflich und sozial<br />
voll integriert.<br />
Dies als ein Beispiel <strong>für</strong> eine nachhaltige und der mitgebrachten Vorbildung adäquate<br />
Integration, die aber auch ihre Zeit dauert, nämlich insgesamt 20 Monate: 6 Monate<br />
B1, 6 Monate GF-H-SK mit C1- Abschluss, 6 Monate Praktikum, 2 Monate Englischkurs.<br />
Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten wird sich die Dauer dieser Integration<br />
sicher rechnen.<br />
Unsere Auswertungen der Praktikumsverläufe haben gezeigt, dass ca. 50 % in ein<br />
ihrer akademischen Vorbildung angemessenes Arbeitsverhältnis übernommen wurden.<br />
Ca. 25 % haben durch das Praktikum Gewissheit darüber bekommen, in welchen<br />
Bereichen sie sich weiter qualifizieren müssen und u. a. ein Master-Studium<br />
begonnen.<br />
Die guten Erfahrungen mit den akademischen Praktika haben dazu geführt, dass der<br />
Garantiefonds und das Land Hessen in den zurückliegenden Jahren zweimal ein<br />
1jähriges Projekt zur beruflichen Integration von Akademikern mit Migrationshintergrund<br />
durchgeführt wurde. Teilnehmer waren je zur Hälfte Stipendiaten des Garantiefonds<br />
sowie nicht förderbare Akademiker im Altersbereich von 25 bis Mitte 50. Die<br />
Maßnahme wurde zur Hälfte aus Landesmitteln und aus dem GF-H finanziert. Sie<br />
bestand aus einem 6monatigen Deutschkurs mit fachsprachlichen Elementen, integriertem<br />
Bewerbungstraining und arbeitsbezogenes Kommunikationstraining, der<br />
zum C1-Niveau führte, und einem 6monatigen Praktikum. Die Teilnehmer wurden<br />
durch die Garantiefonds-Bildungsberaterin intensiv begleitet. Hier hat die Auswertung<br />
der Praktikumsverläufe sogar eine Quote von 60 % ergeben, die eine ihrer akademischen<br />
Ausbildung entsprechende stelle gefunden haben, 32 % sind in eine Master-<br />
Studium gegangen.
Für Akademiker, die den direkten Weg in den Arbeitsmarkt suchen, gibt es im Seminarprogramm<br />
Bewerbungstrainingsseminare, Existenzgründungsseminaren und CAD<br />
–Kurse.<br />
Neben den Praktika kann der Garantiefonds auch in Einzelfällen die studienergänzenden<br />
Qualifizierungen, die im Rahmen von AQUA von der Otto Benecke Stiftung e.<br />
V. angeboten werden, finanzieren. Üblicherweise kann die Maßnahme und der Lebensunterhalt<br />
nur über Bildungsgutscheine und ALG II finanziert werden, ist also von<br />
der Zustimmung der ARGEN zuständig. Es handelt sich dabei berufsspezifische<br />
Qualifizierungsangebote <strong>für</strong> Ingeniere, Ökonomen, Geisteswissenschaftler und Personen<br />
mit Diplomen aus dem medizinischen und sozialen Bereich. Die Kurse werden<br />
in Kooperation mit Fachochschulen durchgeführt, dauern in der Regel 11 bis 13 Monate<br />
und enthalten 4-5 Monate Praktika.<br />
Zusammenfassend möchte ich folgende Punkte als wesentlich <strong>für</strong> die Qualifizierungen<br />
im Garantiefonds-Hochschule nennen:<br />
Vor während und nach der Qualifizierung ist ein umfassendes Beratungsangebot<br />
gewährleistet. in dem auf der einen Seite formale Qualifikationen wie Schulzeugnisse,<br />
berufliche Ausbildungen, Studienabschlüsse, berufliche Erfahrungen und<br />
Kompetenzen erhoben werden sowie auf der anderen Seite gemeinsam mit dem<br />
Migranten eine individuelle Abstimmung auf neue beruflichen Perspektiven ausgearbeitet<br />
werden.<br />
Es gibt eine Vielfalt an Qualifizierungsangeboten, so dass eine Abstimmung auf<br />
die individuelle Ausgangssituation des Migranten möglich ist. Ebenso muss Raum <strong>für</strong><br />
flexible und individuelle Qualifizierungslösungen geben.<br />
Es ist eine finanzielle Absicherung während der Qualifizierung gewährleistet.<br />
Es ist ein zeitlich angemessener Rahmen <strong>für</strong> die Qualifizierung gewährleistet.<br />
Die Qualifizierung führt zu einem Abschluss oder bereitet einen Abschluss vor,<br />
der sich positiv auf die weitere Bildungskarriere auswirkt. Hierbei kann es sich<br />
handeln um<br />
� ein Sprachzeugnis auf C1-Niveau, Test DaF oder DSH-Zeugnis, Englisch B1,<br />
� dem Abitur- oder Fachhochhochschulreifezeugnis,<br />
� einem Studienabschluss ein Studienabschluss,<br />
� eine Anerkennungsprüfung (Medizin),<br />
� ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Jutta Hofmann, JMD GF-H, Caritas Ludwigshafen<br />
JMD - Bildungsberatung<br />
Garantiefonds Hochschule<br />
Beratung und Förderung von zugewanderten<br />
Studienbewerbern und Akademikern<br />
Integrationsangebote des Garantiefonds Hochschule<br />
Bildungsberatung bei den Jugendmigrationsdiensten<br />
Beratung Förderung Qualifizierung<br />
Anmerkung: Die Beratung zum Garantiefonds Hochschule wurde bundesweit aus<br />
der Otto Benecke Stiftung e.V. herausgelöst und den Jugendmigrationsdiensten<br />
unterschiedlicher Träger zugeordnet.
Beratung<br />
Die Berater/innen des Garantiefonds Hochschule bieten<br />
persönliche Beratung an:<br />
� zur Anerkennung und Bewertung schulischer Vorbildung und<br />
beruflicher Qualifikationen<br />
� zur Verwertbarkeit von Bildungsabschlüssen aus dem<br />
Herkunftsland<br />
� <strong>für</strong> den individuellen Ausbildungsweg bzw. Weg in den<br />
akademischen Beruf<br />
� zu Bildungsangeboten und Fördermöglichkeiten<br />
� zu Fördermöglichkeiten nach dem Garantiefonds Hochschule<br />
Die Beratung erfolgt vor, in und nach den Qualifizierungen.<br />
Förderung<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Förderung nach den RL-GF-H:<br />
• Antragstellung bis 30 Jahre/innerhalb von zwei Jahren<br />
nach der Einreise<br />
• Spätaussiedler und deren Angehörige und Abkömmlinge<br />
• Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23<br />
AufenthG (z. B. jüdische Zuwanderer, irakische<br />
Flüchtlinge)<br />
• Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 AufenthG<br />
• Personen mit Abschiebeschutz nach §25 Abs.2 AufenthG<br />
Stipendium: u. a. notwendige Kurskosten, Lebensunterhalt,<br />
Lernmittel, Unterkunfts- und Fahrtkosten am Maßnahmeort,…
Qualifizierung<br />
- <strong>für</strong> Zuwanderer, die im Herkunftsland einen mittleren Bildungsabschluss<br />
erworben haben und in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen,<br />
- <strong>für</strong> Zuwanderer mit anerkannter Hochschulzugangsberechtigung, die ein<br />
begonnenes Studium fortsetzen wollen,<br />
- <strong>für</strong> Zuwanderer mit Hochschuldiplom aus dem Herkunftsland:<br />
6monatiger Deutsch-Intensivsprachkurs mit<br />
dem Abschlussniveau C1 GER einschließlich<br />
Prüfungsvorbereitung auf TestDaF.<br />
Weitere Qualifizierung<br />
- <strong>für</strong> Zuwanderer mit ausländischem Hochschuldiplom, die in<br />
ein Studium gehen:<br />
• Englisch-Intensivkurse<br />
• Studienvorbereitende Seminare<br />
• Hochschulprogramm<br />
- <strong>für</strong> Zuwanderer mit Hochschulabschluss, die ohne weiteres Studium in<br />
den Arbeitsmarkt einsteigen wollen:<br />
• Akademische Praktika<br />
• Englischkurs<br />
• Vorbereitung zu ärztlichen Kenntnisprüfungen<br />
• Berufsvorbereitende Seminare<br />
• Ergänzende Qualifizierung im Rahmen von AQUA
Qualifizierung des Garantiefonds<br />
Hochschule<br />
• ist vor, während und nach den Maßnahmen in ein umfassendes<br />
Beratungsgeschehen eingebunden.<br />
• ist an den Ressourcen der Zuwanderer orientiert<br />
• beinhaltet aufeinander abgestimmte Maßnahmen.<br />
• weist einen angemessenen zeitlichen Umfang auf.<br />
• ist finanziell abgesichert.<br />
• endet mit verwertbaren Abschlüssen.
Erkenntnisse, Ergebnisse und Forderungen<br />
Hermann Laubach, Bundestutor, BAG Katholische Jugendsozialarbeit<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen/-innen,<br />
ausgehend vom Titel der Fachtagung ergeben sich <strong>für</strong> mich folgende zusammengefassten<br />
Erkenntnisse, Ergebnisse und Forderungen:<br />
Kompetent anerkennen<br />
Die Anerkennung der Bildungsabschlüsse ist wichtig mit Blick auf die Verwertbarkeit auf dem<br />
Arbeitsmarkt und bezogen auf die Wertschätzung mitgebrachter Bildungsabschlüsse. Der<br />
marktwirtschaftliche Effekt sollte allerdings auch nicht überschätzt werden. Fast alle, deren<br />
Bildungsabschlüsse anerkannt werden, brauchen Anpassungsqualifizierungen. Das vorgesehene<br />
Bundesgesetz (<strong>für</strong> reglementierte und nicht reglementierte Berufe) allein nützt nichts.<br />
Angesichts der föderalen Zuständigkeiten der Bundesländer (mit ca. 400 Anerkennungsstellen)<br />
ist entscheidend die Transparenz und einheitliche Umsetzung in den Bundesländern<br />
unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben.<br />
Kompetenzen anerkennen<br />
Meist erfolgt keine Anerkennung von Teilqualifikationen verbunden mit entsprechender Anpassungsqualifizierung.<br />
Häufig werden stattdessen erneute Abschlussprüfungen erforderlich.<br />
Es gilt aber, mitgebrachte Kompetenzen anzuerkennen und darauf aufzubauen.<br />
Kompetent beraten<br />
Kompetente Beratung hat die Qualifizierung und Integration aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund<br />
unabhängig vom mitgebrachten Bildungsgang und Aufenthaltsstatus zum<br />
Ziel. Orientiert am deutschen Arbeitsmarkt ist die Anerkennungsberatung Teil der Bildungsberatung<br />
unter Beteiligung der JMD.<br />
Notwendig ist – auch in Abgrenzung zu den geplanten Erstanlaufstellen – die Definition von<br />
Aufgaben der Bildungs- und Anerkennungsberatung unter Einbezug der bereits erbrachten<br />
Leistungen von JMD und Bildungsberatung Hochschule GF-H.<br />
Kompetent qualifizieren<br />
Kompetent qualifizieren zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt bedeutet auch vorhandene<br />
Fördermöglichkeiten wie den Garantiefonds Hochschule von der Zielgruppe her zu<br />
erweitern und vergleichbare Maßnahmen <strong>für</strong> den Schul- und Berufsbildungsbereich anbieten<br />
zu können. Das Konzept des BiBB zu weiterbildungsbegleitenden Hilfen könnte da neben<br />
Angeboten der Arbeitsagenturen und des BAMF eine weitere Unterstützung sein.<br />
BMFSFJ, BMI, BMAS und BMBF müssen sich über die Finanzierung des Systems der Anerkennung<br />
und Qualifizierung verständigen. Wir arbeiten jetzt (unter den gegebenen Bedingungen),<br />
warten auf Verbesserungen und sind gern bereit, Vorschläge dazu zu machen.<br />
Herzlichen <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> engagierte Mitarbeit und allen eine gute Heimreise.
Eindrücke<br />
Michael Maier-Borst, Arbeitsstab der<br />
Integrationsbeauftragten der Bundesregierung<br />
Barbara Buchal-Höver,<br />
Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen<br />
Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz,<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge<br />
Prof. Dr. Matthias Knuth,<br />
Universität Duisburg-Essen
Podiumsdiskussion (v.l.): Elena Pavlenko, Agnes<br />
Alpers (MdB), Katharina Fournier (BAGEJSA), Sybille<br />
Laurischk (MdB), Dipl.-Ing. Cemalettin Özer<br />
(Mozaik gGmbH)<br />
Forum 1<br />
Erfahrungen aus der Praxis (v.l.): Martina Kinzel<br />
(JMD DW Berlin-Neukölln), Katharina Fournier<br />
(BAGEJSA), Heiner Terborg (BAG KJS), Elena<br />
Pavlenko, Dr. Heinz Müglich<br />
(JMD AWO Hessen-Süd)<br />
Fachforum 2 (v.l.):<br />
Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz (BAMF), Hermann<br />
Laubach (BAG KJS), Jutta Hofmann (Caritas<br />
Ludwigshafen)
Literaturhinweise<br />
Kabinettsbeschluss vom 09.12.2009:<br />
http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/Artikel/IB/Anlagen/2009-12-09-eckpunktebildung,property=publicationFile.pdf/2009-12-09-eckpunkte-bildung<br />
Öffentliche Anhörung im Bundestag am 05. Juli 2010:<br />
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a18/anhoerungen/auslaendische_abschluesse/ind<br />
ex.html<br />
Eckpunktepapier BMAS:<br />
http://www.bmas.de/portal/37750/property=pdf/2009__09__14__kompetenzen__anerkennen__wahrneh<br />
men__foerdern.pdf<br />
Eckpunktepapier Integrationsbeauftragte (mit BMI/BAMF, BMBF, BMWi):<br />
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Anlagen/2009-06-18-eckpunktepapierabschluesse,property=publicationFile.pdf<br />
Koalitionsvertrag (S. 79): http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf<br />
Parlamentarische Vorgänge:<br />
Plenardebatte am 3. Dezember 2009: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17009.pdf#P.653<br />
Anträge der Fraktionen zur Bundestagsaussprache:<br />
SPD: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700108.pdf<br />
Bündnis90/Die Grünen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700123.pdf<br />
Die Linke: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700117.pdf<br />
EU: Richtlinie zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF<br />
Änderungen siehe unter:<br />
http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/vocational_training/qualifications_reco<br />
gnition/c11065_de.htm<br />
Tür an Tür, Integrationsprojekte gGmbH: „Brain Waste: Zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse<br />
in Deutschland“ (Equal Projekt): http://www.vielfalt-alschance.de/data/downloads/webseiten/Studie_Brainwaste.pdf<br />
Kampagne „Recognition now“: http://tuer-an-tuer.de/tuer-an-tuer-integrationsprojekte/aktuelles-vonmigranet-1/recognition-now-social-spots-erhalten-fbw-pradikat-wertvoll/
Hintergrundinformationen zu den mitwirkenden<br />
Referentinnen und Referenten<br />
Agnes Alpers, Jahrgang 1961, Mitglied des Deutschen Bundestags seit 2009 <strong>für</strong> die Fraktion<br />
Die Linke, Mitglied im Bundestagsausschuss <strong>für</strong> Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung,<br />
Hintergrund: Diplom-Pädagogin, 1980-1986 Studium an der FU Berlin, Arbeitsschwerpunkte<br />
waren Mädchen- und Frauenarbeit, Arbeit mit Kindern und Familien, Arbeit<br />
mit Migrantinnen, Integration von Behinderten, Jugend- und Altenarbeit, Krippen- und<br />
KiTa- Arbeit, zuletzt Leiterin der KiTa Rütlistraße in Berlin-Neukölln mit den Arbeitsschwerpunkten<br />
Konzeptionsentwicklung von Krippe bis Hort und zweisprachige Erziehung, seit Oktober<br />
2007 <strong>für</strong> die Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft Bildungsdeputierte; seit<br />
2008 im Kreisvorstand Bremen-Nordwest der Linken, Mitarbeit in der LAG Bildung, in der<br />
LAG Betrieb und Gewerkschaft, bei den Beirätetreffen und im Arbeitskreis I der Fraktion (Soziales,<br />
Bildung und Gesundheit)<br />
Barbara Buchal-Höver, geb. 1949, Studium der Germanistik und Slawistik in Göttingen und<br />
Prag mit der Fächerkombination West-/Südslawistik und Russistik, Tätigkeiten im Bereich<br />
Deutsch als Fremdsprache in Göttingen, von 1977 – 1979 DAAD-Lektorin an der Universität<br />
Sarajevo/Jugoslawien, seit 1980 Referentin/Referatsleiterin in der Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches<br />
Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZaB), seit 2007 Leitung der Zentralstelle<br />
<strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen.<br />
Katharina Fournier, Dipl.-Politikwissenschaftlerin, seit 2005 Referentin <strong>für</strong> integrationspolitische<br />
Grundsatzfragen bei der BAG Evangelische Jugendsozialarbeit e.V., seit 2007 Koordinatorin<br />
des integrationspol. Netzwerks im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit.<br />
Jutta Hofmann, Diplom-Psychologin, von 1988-2009 Bildungsberaterin bei der Otto Benecke<br />
Stiftung e. V. im Programm „Garantiefonds Hochschule“, seit 2009 Fortsetzung der Bildungsberatung<br />
beim Jugendmigrationsdienst des Caritas-Zentrums Ludwigshafen, aktuell ist<br />
sie dort zuständig <strong>für</strong> die Beratungstätigkeit im nordbadischen und südlichen rheinlandpfälzischen<br />
Bereich sowie <strong>für</strong> die Beratung der Teilnehmer im Sonderlehrgang Mannheim,<br />
einem 2jährigen Abiturkurs <strong>für</strong> Migranten<br />
Prof. Dr. Matthias Knuth, Leiter der Forschungsabteilung „Entwicklungstrends des Erwerbssystems“<br />
am Institut <strong>für</strong> Arbeit und Qualifizierung der Universität Duisburg-Essen, Projektleiter<br />
im Rahmen des Forschungskonsortium „Wirkungen des SGB II auf Personen mit<br />
Migrationshintergrund“ im Auftrag des Bundesministeriums <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />
Annika Koch, Referentin <strong>für</strong> Öffentlichkeitsarbeit im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit,<br />
Publizistik- und Kommunikationswissenschaftlerin, Skandinavistin M.A.<br />
Viviane Lagodzki, Jahrgang 1970, Studium der Slawistik, Anglistik und Pädagogik in Oldenburg,<br />
1993-1994 Aufenthalt in der Ukraine, 1994 bis 2000 verschiedene Tätigkeiten in<br />
der Beratungs- u. Bildungsarbeit, von 2000 bis 2009 Beraterin bei der OBS e.V. Hamburg,<br />
seit 09/2009 Hochschulberaterin beim JMD Garantiefonds-Hochschule des CJD Hamburg-<br />
Eutin.
Hermann Laubach, Jahrgang 1952, verh. 2 Kinder, Sozialpädagoge, seit August 1978 bei<br />
der BAG KJS als Referent tätig, aktuell <strong>für</strong> den Schwerpunkt „Migration und Integration“ verantwortlich<br />
und Bundestutor <strong>für</strong> die katholischen Jugendmigrationsdienste<br />
Sibylle Laurischk, geb. 1954, Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2002 <strong>für</strong> die FDP-<br />
Fraktion, seit 2009 Vorsitzende des Bundestagsausschusses <strong>für</strong> Familie, Senioren, Frauen<br />
und Jugend; Hintergrund: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg,<br />
seit 1985 selbständige Rechtsanwältin; 1990 Eintritt in die FDP, seit 1998 stellvertretende<br />
Bezirksvorsitzende der FDP Südbaden, seit Februar 2003 Vorsitzende des FDP-<br />
Kreisverbandes Ortenaukreis, seit 2003 stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Frauen<br />
Baden-Württemberg. Seit 1994 Stadträtin in Offenburg und seit 1999 Fraktionsvorsitzende,<br />
von 2004 bis 2009 Kreisrätin im Ortenaukreis, von 2006 bis 2008 Vorsitzende des Bundesverbandes<br />
der Liberalen Frauen<br />
Dr. Hans Dietrich von Loeffelholz, Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge, Chefvolkswirt<br />
und Referatsleiter „Migrations- und Integrationsforschung: Schwerpunkt Ökonomie“, Studium<br />
der Wirtschaftswissenschaften, Promotion an der Universität Erlangen-Nürnberg, ab 1979 im<br />
Rheinisch-Westfälischen Institut <strong>für</strong> Wirtschaftsforschung (RWI), seit Mitte der 1990er Jahre<br />
Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2005 Leiter des Referats<br />
„Grundsatzfragen und ökonomische Aspekte der Migration“ im Bundesamt <strong>für</strong> Migration und<br />
Flüchtlinge, Nürnberg, Aktuelle Forschungsschwerpunkte sind arbeitsmarktspezifische sowie<br />
konjunkturelle und fiskalische Implikationen der Zuwanderung und der Integration, insbesondere<br />
auch zur Zuwanderung innerhalb der EU und von hoch Qualifizierten, zu denen auch<br />
Unternehmensgründer aus dem Ausland gehören.<br />
Michael Maier-Borst, stellv. Referatsleiter der Rechtsabteilung, Arbeitsstab der Beauftragten<br />
der Bundesregierung <strong>für</strong> Migration, Flüchtlinge und Integration.<br />
Dr. Heinz Müglich, Diplom-Pädagoge, seit 1988 im Bereich der Integration von jungen Studienbewerbern/innen<br />
und Hochschulabsolventen/innen tätig, zu diesem Aufgabengebiet gehört<br />
auch die Beratung zur Anerkennung ausländischer schulischer und akademischer Abschlüsse,<br />
seit 2009 als Bildungsberater in der Bildungsberatungsstelle GF-H im JMD der<br />
AWO Hessen-Süd tätig.<br />
Dipl.-Ing. Cemalettin Özer, seit März 2003 Geschäftsführender Gesellschafter der MOZAIK<br />
gemeinnützige Gesellschaft <strong>für</strong> interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote mbH in Bielefeld,<br />
er ist mit fünf Jahren aus der Türkei nach Werther in NRW zu seinen „Gastarbeitenden“<br />
Eltern eingereist, er hat nach dem qualifizierten Hauptschulabschluss eine Ausbildung<br />
als Elektroinstallateur abgeschlossen, nach dem Fachabitur hat er sein Ingenieurstudium in<br />
der Regelstudienzeit mit der Note eins beendet, 1998 hat er mit mehreren Partnern ein Institut<br />
zur beruflichen Beratung und Qualifizierung von Migrant/-innen gegründet und viele innovative<br />
interkulturelle Ideen und Projekte erfolgreich umgesetzt, die bundesweit anerkannt<br />
und ausgezeichnet worden sind.<br />
Elena Pavlenko, geb. 1979 in Russland, im Jahr 2003 als Spätaussiedlerin nach Deutschland<br />
gekommen, sie hat an der Moskauer Akademie <strong>für</strong> Ökonomie und Recht im Jahr 2001
ein Diplom als Betriebswirtin erhalten und danach 2 Jahre bis zur Aussiedlung gearbeitet,<br />
dieses Diplom wurde vom Niedersächsischen Ministerium <strong>für</strong> Wissenschaft und Kultur nicht<br />
anerkannt. Frau Pavlenko wurde falsch geleitet und wurde als Verkäuferin beschäftigt und<br />
konnte erst nach einer ausführlichen Bildungsberatung ihren Weg zum Hochschulabschluss<br />
in Deutschland wieder aufnehmen, aktuell studiert sie im sechsten Semester Jura an der<br />
Universität in Göttingen und soll – wegen außergewöhnlich guter Leistungen - bereits im<br />
siebten Semester das erste Staatsexamen machen.<br />
Andrea Pingel, Referentin Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, Diplom-Politilogin,<br />
Theologin M.A.<br />
Antche Ruge, Jahrgang 1979, Studium der Verwaltungswissenschaften an den Universitäten<br />
Potsdam und Canterbury; 2007-2008 Wirtschaftsreferendarin bei der Freien und Hansestadt<br />
Hamburg, seit 2009 Referentin <strong>für</strong> Fachkräftesicherung in der Behörde <strong>für</strong> Wirtschaft<br />
und Arbeit (Abteilung Wirtschafts- und Strukturpolitik) in Hamburg.<br />
Heiner Terborg, Jahrgang 1958, Studium der Germanistik und Publizistik in Berlin, 1986 –<br />
1989 wissenschaftlicher Mitarbeiter (Deutsch als Zweitsprache/Soziolinguistik) an der Freien<br />
Universität Berlin. 1989 – 2006 Bildungsberater der Otto Benecke Stiftung e.V. in Hamburg,<br />
später Leitstellenleiter Nord der Otto Benecke Stiftung (OBS), 2006 – 2009 Referatsleiter<br />
Garantiefonds Hochschule der OBS. Seit September 2009 Referent <strong>für</strong> Integrations- und<br />
Bildungsberatung sowie Koordinierung des Garantiefonds Hochschule bei der BAG Katholische<br />
Jugendsozialarbeit in Düsseldorf.