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„Kompetent anerkennen!“<br />

Dokumentation der Fachtagung zur Anerkennung<br />

im Ausland erworbener Qualifikationen<br />

Heilig-Kreuz-Kirche, Berlin<br />

09. - 10. Juni 2010<br />

Gefördert von


Inhalt<br />

Vorwort<br />

Programm<br />

Begrüßung, Andreas Lorenz, BAG KJS<br />

„Welche volkswirtschaftlichen und integrationspolitischen Effekte können mit einer<br />

verbesserten Anerkennungspolitik erreicht werden?“, Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz<br />

(Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge)<br />

„Anerkennung in Europa: Welche Bedeutung hat die Lissabon-Bescheinigung als<br />

Bewertungsinstrument <strong>für</strong> nicht-reglementierte Abschlüsse?“, Barbara Buchal-Höver,<br />

(Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen)<br />

„Förderung der Anerkennung ausländischer und des Erwerbs deutscher Abschlüsse als<br />

Herausforderung <strong>für</strong> die Arbeitsmarktpolitik“, Professor Dr. Matthias Knuth (IAQ)<br />

Fachforum 1: Welche spezifischen Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und junge<br />

Erwachsene unterstützen eine Integration in Ausbildung und Beruf?<br />

� Heiner Terborg (BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.)<br />

� Viviane Lagodzki (CJD Jugendmigrationsdienst Hamburg)<br />

� Antche Ruge (Behörde <strong>für</strong> Wirtschaft und Arbeit Hamburg)<br />

Fachforum 2: Welche Qualifizierungsangebote sind <strong>für</strong> eine schnelle<br />

Arbeitsmarktintegration erforderlich?<br />

� Jutta Hofmann (Caritas Ludwigshafen)<br />

Eindrücke<br />

Erkenntnisse, Ergebnisse und Forderungen, Hermann Laubach (BAG KJS)<br />

Literaturhinweise<br />

Hintergrund zu den ReferentInnen<br />

Impressum / Kontakt:<br />

BAG Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.<br />

Katharina Fournier<br />

Referentin Migration/Integration<br />

Auguststr. 80<br />

10117 Berlin<br />

Tel: 030/28395-414<br />

Fax: 030/28395-418<br />

E-Mail: fournier@bagejsa.de<br />

www.bagejsa.de<br />

Heiner Terborg<br />

Koordinierungsstelle Bildungsberatung GF H<br />

Carl-Mosterts-Platz 1<br />

40477 Düsseldorf<br />

Tel: 0211 94485-28<br />

E-Mail: Heiner.terborg@jugendsozialarbeit.de<br />

www.bagkjs.de


Vorwort<br />

Ob Auslandssemester, Ausbildungsstationen im Ausland, ehrenamtliche oder berufspraktische<br />

Erfahrungen im Ausland – <strong>für</strong> Jugendliche und junge Menschen gehören grenzüberschreitende<br />

Lern- und Ausbildungserfahrungen heute oft schon zum Standard in Schule,<br />

Ausbildung und Hochschule. Sie erwerben dabei Schlüsselqualifikationen, die sie <strong>für</strong> ihr zukünftiges<br />

Berufsleben und <strong>für</strong> den Umgang mit einer zunehmend mobilen Arbeitswelt dringend<br />

benötigen. Junge Menschen, die nach Deutschland zuwandern, können ihre mitgebrachten<br />

Kompetenzen und Abschlüsse bisher jedoch nur nutzen, wenn ihnen der Gesetzgeber<br />

auch die Chance dazu eröffnet.<br />

Bisher ist dies <strong>für</strong> viele noch nicht Wirklichkeit: Rund 2,9 Mio Menschen mit Migrationshintergrund<br />

in Deutschland haben nach aktuellem Forschungsstand ihre beruflichen Abschlüsse<br />

im Ausland erworben. Doch können bisher nur Spätaussiedler ein Anerkennungsverfahren<br />

beantragen. EU-BürgerInnen stehen in gewissem Umfang Ausgleichsmaßnahmen zu, die<br />

erforderlichen Weiterbildungen sind <strong>für</strong> NeuzuwanderInnen insbesondere aus Drittstaaten<br />

jedoch kaum verfügbar. Die Folgen dieser auch gesellschaftlichen Nicht-Anerkennung sind<br />

bekannt: Besonders gravierend ist der berufliche Dequalifizierungseffekt, der sich in Beschäftigungsverhältnissen<br />

unterhalb des Qualifizierungsniveaus bis hin zu erhöhter Arbeitslosigkeit<br />

äußert. Denn keine Anerkennung zu erhalten, bedeutet auf dem stark formal orientierten<br />

deutschen Arbeitsmarkt oftmals das gleiche wie gar keinen Abschluss zu haben. Diese<br />

Erfahrung ist nicht nur Rückschlag in der schulischen, beruflichen und akademischen Bildungslaufbahn,<br />

sie vermittelt gerade jungen Menschen auch das Gefühl, dass ihre Kompetenzen<br />

und Qualifikation nicht wertgeschätzt werden und das ist <strong>für</strong> die meisten auch eine<br />

bittere persönliche Erfahrung.<br />

Eine verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüsse sollte aber nicht als<br />

Entgegenkommen gegenüber jungen Menschen die nach Deutschland zuwandern missverstanden<br />

werden. Vielmehr ist es als Anforderung an eine moderne Integrations- und Arbeitsmarktpolitik<br />

zu verstehen, Standards zu schaffen, die die Potentiale junger Menschen<br />

angemessen berücksichtigen. Denn der demografische Wandel erfordert eine kompetenzorientierten<br />

Umgang mit mitgebrachten Abschlüssen: Auch der aktuelle Berufsbildungsbericht<br />

wiederholt die schon bekannten demografischen Herausforderungen: Nach heutigem Stand<br />

müssen wir damit rechnen, dass die Bevölkerungszahl in Deutschland langfristig schrumpfen<br />

wird: bis Ende 2030 voraussichtlich auf 77 bis 79 Mio. Wir sind dringend gefordert, die schulische<br />

und berufliche Anerkennungspraxis zu modernisieren, um dem Trend zu höher qualifizierten<br />

Tätigkeiten und dem stetigen Wettbewerbsdruck zu begegnen.<br />

Die Initiative der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr, einen gesetzlichen Anspruch<br />

auf ein Anerkennungsverfahren zu verankern, begrüßen wir sehr, auch wenn er aus unserer<br />

Sicht <strong>für</strong> viele junge Menschen zu spät kommt. Besonders wichtig ist es uns als Organisationen<br />

der Jugendsozialarbeit bei dieser Diskussion die Qualifikationsstruktur der Menschen,<br />

die es betrifft, nicht aus dem Blick zu verlieren. Denn wenn es um Anerkennung geht, denken<br />

die meisten an die Hochqualifizierten, die dringend gebraucht werden, (aber kaum kommen).<br />

Wir möchten aber den Blick in den kommenden zwei Tagen auf alle jungen Menschen<br />

richten, die mit Fragen zur Anerkennung ihrer schulischen, Ausbildungs- und Studienabschlüsse<br />

nach Deutschland kommen.


Denn wir dürfen trotz des großen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften nicht vergessen, dass<br />

es bei zwei Dritteln der Betroffenen zurzeit nicht um Fragen der Anerkennung akademischer<br />

Ausbildungen, sondern um Fragen zur Anerkennung schulischer und beruflicher Ausbildungen<br />

geht.<br />

Natürlich ist eine verbesserte Anerkennung an sich noch kein Garant <strong>für</strong> eine verbesserte<br />

Integration auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie ist jedoch ein wichtiges Instrument<br />

zur Schaffung von mehr Chancengerechtigkeit beim Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt<br />

und <strong>für</strong> eine schnelle schulische und berufliche Integration. Und gerade angesichts der<br />

aktuellen Bildungssituation junger Menschen mit Migrationshintergrund – die Zahlen sind ja<br />

hinreichend bekannt – auch eine Frage der Nicht-Diskriminierung.<br />

Das Ziel einer modernen Integrationspolitik muss aus unserer Sicht sein, alle vorhandenen<br />

Instrumente zu nutzen, um Diskriminierungen einzudämmen und den schulischen und beruflichen<br />

Integrationserfolg junger Menschen zu unterstützen. Die verbesserte Anerkennung<br />

mitgebrachter Qualifikationen ist ein kleiner Meilenstein, den wir mit einer liberalen Zuwanderungspolitik<br />

und einer humanitären und wertschätzenden Integrationspolitik <strong>für</strong> junge Menschen<br />

einfordern wollen.<br />

Anerkennung bedeutet <strong>für</strong> uns, einen wertschätzenden Umgang mit mitgebrachten Qualifikationen<br />

zu entwickeln, ohne die hohen Kompetenzstandards in Deutschland zu unterhöhlen.<br />

Dabei muss jedoch klar sein, dass auch Kompetenzstandards mit der gesellschaftlichen<br />

Realität mitwachsen müssen: Es wird beispielsweise höchste Zeit, dass auch nicht-formal<br />

erworbene Kompetenzen junger Menschen in der beruflichen Bildung besser berücksichtigt<br />

werden - so wie es auch im Deutschen Qualifikationsrahmen vorgesehen ist und wie wir es<br />

im Rahmen des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit einfordern.<br />

Auch sollte es selbstverständlich sein, dass alle jungen Menschen, die nach Deutschland<br />

zuwandern, einen Anerkennungsanspruch haben sollten - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt zur Förderung beruflicher Mobilität und Vereinfachung<br />

der Verfahren ist, dass Qualifikationen nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich<br />

bewertet werden können und dass es noch vor der Einreise die Möglichkeit gibt,<br />

sich über die Chancen und Verfahren unabhängig zu informieren.<br />

Und genauso wie es klare Regeln <strong>für</strong> den Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, muss es auch klare<br />

Regeln und Transparenz geben, wo die Anerkennung beginnt: Mindestanforderungen an ein<br />

gerechtes Verfahren, sind aus unserer Sicht bundeseinheitliche Standards der Anerkennungspraxis,<br />

ein transparentes und leicht zugängliches Beratungsangebot durch die Migrationsfachdienste<br />

<strong>für</strong> Jugendliche und Erwachsene und die Förderung von Anschluss- und<br />

Nachqualifizierung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung.<br />

Wie diese Anforderungen formuliert und umgesetzt werden können und welche Realisierungschancen<br />

sie haben, steht im Mittelpunkt der Fachtagung. Die Antworten erfordern das<br />

Zusammenspiel vieler Beteiligter und eine enge Abstimmung zwischen bildungs-, arbeitsmarkt-<br />

und integrationspolitischen Akteuren. Deshalb ist uns auch in diesem Rahmen ein<br />

Austausch mit den beteiligten Partnern aus Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, der Wirtschaft<br />

und Betroffenen besonders wichtig.


Als BAG Evangelische und Katholische Jugendsozialarbeit werden wir uns im Rahmen des<br />

aktuellen Gesetzgebungsprozesses <strong>für</strong> Rahmenbedingungen stark machen, die den mobilen<br />

Lebenswelten und den beruflichen und persönlichen Kompetenzen moderner junger Menschen<br />

gerecht werden. Dabei möchten wir <strong>Ihre</strong> Erfahrungen aus Wissenschaft und Politik,<br />

aber auch aus mehreren Jahrzehnten Beratungsarbeit mit jungen Menschen mit Migrationshintergrund<br />

einbringen.


Programm<br />

Mittwoch, 09. Juni 2010<br />

13.00 h Begrüßung<br />

Andreas Lorenz, Geschäftsführer BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.<br />

13.15 h Eckpunkte <strong>für</strong> eine verbesserte Anerkennung beruflicher Qualifikationen junger<br />

Menschen<br />

Michael Maier-Borst, stellv. Referatsleiter der Rechtsabteilung, Arbeitsstab der<br />

Beauftragten der Bundesregierung <strong>für</strong> Migration, Flüchtlinge und Integration<br />

14.15 h Welche volkswirtschaftlichen und integrationspolitischen Effekte können mit einer<br />

verbesserten Anerkennungspolitik erreicht werden?<br />

Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz, Referatsleiter „Migrations– und<br />

Integrationsforschung: Schwerpunkt Ökonomie“, Bundesamt <strong>für</strong> Migration und<br />

Flüchtlinge<br />

16.00 h Anerkennung in Europa: Welche Bedeutung hat die Lissabon-Bescheinigung als<br />

Bewertungsinstrument <strong>für</strong> nicht-reglementierte Abschlüsse?<br />

Barbara Buchal-Höver, Leiterin der Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen<br />

(ZaB)<br />

17.00 h Förderung der Anerkennung ausländischer und des Erwerbs deutscher<br />

Abschlüsse als Herausforderung <strong>für</strong> die Arbeitsmarktpolitik<br />

Professor Dr. Matthias Knuth, Institut Arbeit und Qualifikation, Universität Duisburg-<br />

Essen<br />

18.00 h Abendessen und Ausklang im Garten der Heilig-Kreuz-Kirche<br />

Donnerstag, 10. Juni 2010<br />

09.00 h Anerkennung und Qualifizierung als Sprungbrett <strong>für</strong> die berufliche Integration<br />

Erfahrungen aus der Praxis<br />

10.00 h Parallele Fachforen<br />

Fachforum 1: Welche spezifischen Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und junge<br />

Erwachsene unterstützen eine Integration in Ausbildung und Beruf?<br />

� Viviane Lagodzki, CJD Jugendmigrationsdienst Hamburg<br />

� Antche Ruge, Behörde <strong>für</strong> Wirtschaft und Arbeit Hamburg<br />

� Heiner Terborg, BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.<br />

Fachforum 2: Welche Qualifizierungsangebote sind <strong>für</strong> eine schnelle<br />

Arbeitsmarktintegration erforderlich?<br />

� Jutta Hofmann, Caritas Ludwigshafen<br />

� Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz, Referatsleiter „Migrations– und<br />

Integrationsforschung: Schwerpunkt Ökonomie“, Bundesamt <strong>für</strong> Migration und<br />

Flüchtlinge<br />

12.30 h Mittagessen<br />

13.30 h Podiumsdiskussion: „Der Rechtsanspruch im föderalen Anerkennungsdschungel:<br />

Realisierungschancen und Hürden eines Anerkennungsgesetzes.“<br />

� Agnes Alpers, Mitglied des Deutschen Bundestags, Die Linke<br />

� Sibylle Laurischk, Mitglied des Deutschen Bundestags, FDP<br />

� Dipl.-Ing. Cemalettin Özer Geschäftsführender Gesellschafter Mozaik gGmbH,<br />

Bielefeld<br />

� Elena Pavlenko<br />

Moderation: Katharina Fournier, BAG Evangelische Jugendsozialarbeit e.V.<br />

14.45 h Schlusswort und Verabschiedung,<br />

Hermann Laubach, Bundestutor BAG KJS


Begrüßung<br />

Andreas Lorenz, Geschäftsführer der <strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong><br />

Katholische Jugendsozialarbeit e. V.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Ich begrüße Sie herzlich im Namen der <strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong> Katholische Jugendsozialarbeit<br />

(BAG KJS) und der <strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong> Evangelische Jugendsozialarbeit<br />

(BAG EJSA) zu unserer gemeinsamen Veranstaltung „Kompetent anerkennen“. Wir freuen<br />

uns, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind.<br />

Immer, wenn von Jugendsozialarbeit die Rede ist, geht es um Lebens- und Übergangssituationen<br />

junger Menschen von der Schule in den Beruf. Bildung und Ausbildung und damit<br />

auch die Anerkennung von Kenntnissen und Kompetenzen, Orientierung und Qualifizierung<br />

sind Hauptanliegen der (früheren) Jugendgemeinschaftswerke und heute Jugendmigrationsdienste.<br />

Die Beratung und Begleitung junger Zuwanderer hin zur Ausbildung und auf dem Weg in den<br />

Beruf ist ständige Herausforderung und unsere Arbeit in diesem Handlungsfeld. Wer, wenn<br />

nicht Jugendliche und junge Erwachsene, sind Zielgruppe <strong>für</strong> Aufnahme und/oder Fortsetzung<br />

bzw. Ergänzung einer Ausbildung oder Nachqualifizierung. Gerade zugewanderte Jugendliche<br />

und junge Erwachsene benötigen Anerkennung. Anerkennung als Mitglied unserer<br />

Gesellschaft, Anerkennung <strong>für</strong> ihre Bemühungen, <strong>für</strong> ihre Ziele und <strong>für</strong> das, was sie bereits<br />

in ihrem Herkunftsland geleistet haben.<br />

Letzteres wurde in der Vergangenheit oft verweigert. Aufenthaltsstatus und fehlende Abkommen<br />

zwischen Deutschland und Herkunftsländern (insbesondere sog. Drittstaaten) führten<br />

dazu, dass junge Menschen Wertschätzung und Anerkennung ihrer Vorbildung nicht erfuhren.<br />

Schulabschlüsse, Ausbildungs- und Hochschulabschlüsse mussten wiederholt oder<br />

teilweise wiederholt werden. <strong>Vielen</strong> blieb ein geregeltes Anerkennungsverfahren versagt.<br />

Die Jugendmigrationsdienste richten sich an die Altersgruppe, <strong>für</strong> die Schule, Ausbildung<br />

und Studium und deren Anerkennung von hoher Relevanz sind. Für junge Zuwanderer sind<br />

sie Schlüssel zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration in Deutschland. Für viele<br />

ältere erwachsene Migrantinnen und Migranten sind Anerkennung und ergänzende Qualifizierung<br />

<strong>für</strong> ihre berufliche Integration und berufliches Weiterkommen – auch unter dem Aspekt<br />

eines „lebenslangen Lernens“ – ebenfalls von großer Bedeutung. Jugendliche und junge<br />

Erwachsene durchlaufen jedoch die Phase ihres Lebens, in der schulische und berufliche<br />

Ausbildung sowohl in Deutschland wie auch in anderen Ländern ihr Handeln, Planen und<br />

Wirken bestimmen. In dieser Altersphase werden die Grundlagen <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes<br />

Leben gelegt. Wir müssen diese Phase mit besonderem Nachdruck unterstützen und begleiten<br />

und müssen Erreichtes - egal ob im Ausland oder in Deutschland - anerkennen.<br />

Das geschieht im Gespräch mit jungen Menschen in der Beratung, das geschieht, wenn wir<br />

Wege im durchaus komplizierten Bildungssystem in Deutschland aufzeigen, wenn wir Vorbildungen<br />

„verwertbar“ machen, indem wir individuell die geeignete Wege zu Bildung und Qua-


lifizierung aufzeigen, wenn wir jungen Menschen Erwerbsmöglichkeiten in Entsprechung<br />

ihrer Qualifikation aufzeigen oder sie ermutigen, ihre Ausbildung fortzusetzen oder zu ergänzen,<br />

weil eine behördliche Anerkennung derselben nicht möglich ist oder mangels gesetzlicher<br />

Grundlage verweigert wird. Aus diesem Grund ist es Alltag der<br />

Jugendmigratiosndienste, sich mit Verwertbarkeit und Anerkennung ausländischer Vorbildung<br />

und Qualifikation zu beschäftigen.<br />

Weil es ihr Auftrag ist, die Kenntnisse und Qualifikationen junger Menschen aus anderen<br />

Ländern zu bewerten und <strong>für</strong> Ausbildung und den Übergang in die Berufstätigkeit zu nutzen<br />

und verwertbar zu machen und weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JMD über profunde<br />

Kenntnis und Erfahrung auf dem Gebiet der Anerkennungspraxis von Behörden und<br />

Kammern sowie über deren Grenzen verfügen, sind sie bereits heute erste Anlaufstelle <strong>für</strong><br />

die nach Anerkennung strebenden jungen Menschen.<br />

im Jahr 2009 wurden die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater der Otto Benecke Stiftung<br />

in das Netz und die Arbeit der Jugendmigrationsdienste (JMD) eingebunden. Damit<br />

wurden die Kompetenzen der JMD durch Experten und Expertinnen im Bereich der Bewertung<br />

und Anerkennung von im Ausland erworbenen Sekundarschulabschlüssen, Hochschulabschlüssen<br />

und Studienleistungen ergänzt. Es handelt sich hier um eine ganz wesentliche<br />

Bereicherung der JMD, deren besondere Fachkenntnis im Schwerpunkt bislang der Anerkennung<br />

und Verwertbarkeit von Vorbildungen zugewanderter Schülerinnen und Schülern<br />

sowie Facharbeiterinnen und Facharbeitern galt.<br />

Die auf akademische Laufbahnen ausgerichtete Beratung sowie die Förderung im Rahmen<br />

des Garantiefonds Hochschulbereich ermöglicht zahlreichen jungen Zuwanderern bis 30<br />

Jahre, ihre Potenziale in Deutschland zu entfalten und führt jährlich mehrere Tausend junger<br />

Menschen in die 20 Beratungsstellen.<br />

Das von der Bundesregierung vorgesehene Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren<br />

<strong>für</strong> qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer gewährleisten soll, kann<br />

gerade <strong>für</strong> Jugendliche und junge Erwachsene ein Glücksfall werden. Ein gelungenes und<br />

den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechendes Gesetz wird Wertschätzung und Anerkennung<br />

junger Menschen und ihrer Leistungen steigern und noch mehr Motivation freisetzen.<br />

Darauf hoffen wir und begrüßen deshalb die Initiative der Bundesregierung.<br />

Aber auch nach der Verabschiedung eines Gesetzes, das Rechtsansprüche verankert, wird<br />

es vermutlich eine Weile dauern, bis Länder und Kammern einigermaßen einheitliche Verfahren<br />

umsetzen. Wir können im föderalen System der Bildung und Anerkennung auch nicht<br />

ausschließen, dass es „Störfälle“ gibt, dass es zu unterschiedlichen Auslegungen, Praxisanwendungen<br />

und Geschwindigkeiten beim Vollzug kommt. Das Gesetz wird sich in Anlehnung<br />

an das Eckpunktepapier der Bundesregierung in erster Linie auf die Anerkennung von beruflichen<br />

Abschlüssen konzentrieren. Schulische Bildung und Teilqualifizierungen werden möglicherweise<br />

nicht berücksichtigt. Die Vielfalt im Bildungswesen und der Mangel<br />

migrantenspezifischer Ergänzungsqualifizierungen gerade im schulischen Bereich (z. B.<br />

Hochschulreife über Studienkolleg/Sonderlehrgang) werden bestehen bleiben. Die Zuständigkeiten<br />

von zurzeit rund 400 Anerkennungsstellen bundesweit werden voraussichtlich bestehen<br />

bleiben. Die Hochschulen und ihre Prüfungsämter werden in ihrem Segment der An-


erkennung und Anrechnung von Leistungen voraussichtlich weiter große Bedeutung haben.<br />

Ein „Lichtblick“ ist gewiss das seit Jahresanfang praktizierte Verfahren der Zentralstelle <strong>für</strong><br />

ausländisches Bildungswesen der Kulturministerkonferenz, das immerhin zulässt, dass bundeseinheitlich<br />

Bewertungen über ausländische Hochschulabschlüsse individuell ausgesprochen<br />

werden können. Den Rang einer behördlichen Anerkennung werden diese Bewertungen<br />

aber nicht erhalten.<br />

Zusammenfassend können wir sagen: Der Anfang ist gemacht und Deutschland ist auf einem<br />

guten Weg. Kompetente Beratungen zur Orientierung im Anerkennungssystem und zur<br />

ergänzenden Bildung, wie sie die JMD zurzeit <strong>für</strong> Jugendliche und junge Erwachsene leisten,<br />

werden aber eher an Bedeutung gewinnen.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten heute mit Ihnen über das Gesetzesvorhaben<br />

der Bundesregierung <strong>für</strong> einen Rechtsanspruch auf Anerkennung, über adäquate Bildungsberatung<br />

der JMD - die Anerkennung und Verwertbarkeit ausländischer Vorbildung sowie<br />

ergänzende Bildung und Qualifizierung im Blick hat -, über Praxisbeispiele, über mögliche<br />

Kompetenzzentren <strong>für</strong> Anerkennungsfragen,<br />

über die bundesweite Vernetzung kompetenter Stellen zum Thema Anerkennungsberatung<br />

und über deren Vorteil und Nutzen <strong>für</strong> Ratsuchende und <strong>für</strong> sonstige Beratungsstellen diskutieren.<br />

Dazu haben wir Betroffene, Menschen aus der Beratungspraxis, Experten aus den Jugendmigrationsdiensten,<br />

dem Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge, der Kultusministerkonferenz,<br />

Anerkennungsstellen und Politik eingeladen.<br />

Ich bedanke mich im Voraus bei den Referenten <strong>für</strong> ihre Beiträge und danke allen, die der<br />

Einladung zu Diskussion und Erfahrungsaustausch den Weg zu der von BAG KJS und BAG<br />

EJSA gemeinsam organisierten Tagung in der Berliner Kreuzkirche gefunden haben. Ich<br />

wünsche uns eine erkenntnisreiche und gute Veranstaltung.


VOLKSWIRTSCHAFTLICHE UND<br />

INTEGRATIONSPOLITISCHE EFFEKTE EINER<br />

VERBESSERTEN ANERKENNUNGSPOLITIK<br />

Vortrag von<br />

Dr. Hans Dietrich von Loeffelholz<br />

Chefvolkswirt und Leiter der<br />

wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Migrations- und Integrationsforschung im<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge, Nürnberg<br />

im Rahmen der Veranstaltung<br />

„Kompetent anerkennen!“<br />

der <strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong> Ev.<br />

Jugendsozialarbeit e.V. (bagejsa)<br />

Berlin, 9. Juni 2010<br />

Gliederung<br />

1. Einführung<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

2. Fachkräftemangel, demografische<br />

Entwicklung und Ausschöpfung von<br />

ungenutzten Potenzialen<br />

3. Zuwanderungen und sektoraler<br />

Strukturwandel in Deutschland<br />

4. Theoretischer und empirischer<br />

Rahmen <strong>für</strong> die Wirkungen der<br />

Anerkennung<br />

5. Integrationspolitische Implikationen<br />

6. Zusammenfassung und<br />

Schlussfolgerungen<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

1<br />

2


1. Einführung<br />

• Verweis auf den Vorredner zu Politik der<br />

Anerkennung<br />

• Aus wirtschaftlicher Sicht kommen<br />

Interkulturalität, Diversität und Disparität als<br />

Produktionsfaktoren zunehmend Bedeutung<br />

zu<br />

• Wirtschaft auf die Entstehung, Verteilung<br />

und Verwendung von Ressourcen<br />

ausgerichtet<br />

• Wirtschaft entwickelt sich durch<br />

„schöpferische Zerstörung“ des Alten<br />

durch Neues (Produkte und Verfahren)<br />

• Diverse Sichtweisen und Ansätze sehr<br />

willkommen<br />

Gliederung<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

1. Einführung<br />

2. Fachkräftemangel, demografische<br />

Entwicklung und Ausschöpfung von<br />

ungenutzten Potenzialen<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

3<br />

4


2. Fachkräftemangel, demografische<br />

Entwicklung und Ausschöpfung von<br />

ungenutzten Potenzialen<br />

• Fachkräftemangel in einigen Tech-Bereichen<br />

[MINT-Defizite] spürbar, Wirtschaft be<strong>für</strong>chtet<br />

zunehmende Wachstumshemmnisse<br />

• Schrumpfung des Erwerbspersonenpotenzials<br />

zwischen einem Fünftel und einem Drittel bis<br />

2050 (bei der Altersgruppe 35-50 Jahre um fast<br />

die Hälfte); Zuwanderung unsicher und nur<br />

ergänzend<br />

• Ausschöpfung Aussch pfung von vorhandenen und zu<br />

entwickelnden Potenzialen:<br />

Höhere here Erwerbsbeteiligung von<br />

- Frauen<br />

- Jüngeren ngeren<br />

- Älteren lteren<br />

- Ausländern Ausl ndern und andere Migranten<br />

• Aktionsprogramm der Bundesregierung vom 16. Juli<br />

2008 zur Zuwanderung und<br />

Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz 2009<br />

Gliederung<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

1. Einführung<br />

2. Fachkräftemangel, demografische<br />

Entwicklung und Ausschöpfung von<br />

ungenutzten Potenzialen<br />

3. Zuwanderungen und sektoraler<br />

Strukturwandel in Deutschland<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

5<br />

6


3. Zuwanderungen und sektoraler<br />

Strukturwandel der deutschen Wirtschaft<br />

Zuzüge 1991 bis 2008: 16,5 Mio. Personen<br />

• (Spät-) Aussiedler<br />

• Asylsuchende<br />

• Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehem.<br />

Jugoslawien<br />

• Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten<br />

(Saisonarbeiter u.a.)<br />

• Familiennachzug<br />

Fortzüge 1991 bis 2008: 12,5 Mio. Personen<br />

Wanderungsüberschuss 4 Mio. Personen<br />

Zahl der Ausländer am 31.12.2009 lt. AZR 6,7 Mio.;<br />

bundesweiter Ausländeranteil 8,2%<br />

Aber: Personen mit Migrationshintergrund ca. 16 Mio.;<br />

entspricht fast einem Fünftel der Bevölkerung, 10,5<br />

Mio. Personen mit eigener Migrationserfahrungen<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

Wanderungen nach Deutschland 1947 – 2007 im<br />

Auf- und Abschwung der Wirtschaftsentwicklung<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

7<br />

8


100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Sektoraler Strukturwandel in<br />

Deutschland seit 1975<br />

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Bundesrepublik<br />

Deutschland nach Wirtschaftszweigen<br />

1975-2006; in % der gesamten ausländischen bzw. deutschen<br />

Beschäftigten<br />

Ausländer Deutsche<br />

1975 1980 1985 1990 1994 1998 1999 2000 2001 2006 1975 1980 1985 1990 1994 1998 1999 2000 2001 2006<br />

Eigene Berechnungen nach Angaben der amtlichen Beschäftigtenstatistik.<br />

Verarbeitend. Gewerbe Baugewerbe Handel<br />

Verkehr u. Nachricht.- Kreditinstitute Versicher.- Übrige Dienstleistungen<br />

Organisation. priv.Haushalt. Gebietskörp., Sozialversich.<br />

Gliederung<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

1. Einführung<br />

2. Fachkräftemangel, demografische<br />

Entwicklung und Ausschöpfung von<br />

ungenutzten Potenzialen<br />

3. Zuwanderungen und sektoraler<br />

Strukturwandel in Deutschland<br />

4. Theoretischer und empirischer Rahmen<br />

<strong>für</strong> die Wirkungen der Anerkennung<br />

ausländischer Bildungsabschlüsse<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

9<br />

10


4. Theoretischer und empirischer<br />

Rahmen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />

• Analogie zur Theorie der wirtschaftlichen Wirkungen<br />

bei Zuwanderungen:<br />

Lohn- und Beschäftigungswirkungen sowie<br />

Wachstums- und Fiskaleffekte<br />

• Richtung und Intensität abhängig von der<br />

Komplementarität vs. Substitutionalität der nun (teil-<br />

)anerkannten Ausbildungen in Bezug auf die in der<br />

Volkswirtschaft vorhandenen und nachgefragten<br />

Ausbildungen und Qualifikationen<br />

• Verteilungseffekte: Kapitalbesitzer gewinnen immer,<br />

Ansässige mit guten Qualifikationen profitieren,<br />

Verlierer können ggf. Ansässige mit ähnlichen<br />

Ausbildungen und Qualifikationen wegen des<br />

zusätzlichen Wettbewerbs der Migranten sein<br />

• Eine vereinfachte und beschleunigte Anerkennung darf<br />

nicht zulasten der Ansässigen bzw. der Standards<br />

gehen (SVR der Stiftungen)<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

noch: 4. Theoretischer und empirischer<br />

Rahmen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />

• Volkswirtschaftliches Ausmaß des „brain waste“<br />

in Deutschland durch Nichtanerkennung von<br />

Abschlüssen aus dem Ausland ist nicht bekannt<br />

• Mikrozensus-Daten mit Sonderauswertung 2007<br />

bieten Schätzgrundlagen:<br />

− Ausgangspunkt sind die 10,5 Mio. selbst nach<br />

Deutschland zugewanderte Personen mit<br />

Migrationshintergrund; darunter haben 2,87 Mio.<br />

einen Bildungsabschluss im Ausland erworben<br />

− Darunter sind 849.000 Personen in der verg.<br />

Dekade nach Deutschland gekommen und unter 55<br />

Jahre alt<br />

− Darunter sind 204.000 Nichterwerbspersonen ohne<br />

unmittelbares Interesse an einer Anerkennung<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

11<br />

12


noch: 4. Theoretischer und empirischer<br />

Rahmen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />

− Darunter 198.000 Personen, die in gut<br />

qualifizierten Berufen und Stellung arbeiten<br />

− Verbleiben 447.000 Personen; darunter sind<br />

114.000 Erwerbslose und 134.000 in un- und<br />

angelernten Beschäftigungen, d.h. zusammen<br />

248.000 Personen mit Arbeitsmarktpositionen,<br />

<strong>für</strong> die die Nichtanerkennung ihrer Abschlüssen<br />

eine wesentliche Rolle spielen könnte<br />

− Das könnte auch <strong>für</strong> ca. 46.000 Personen mit<br />

(Fach-)Hochschulabschluss in mittleren<br />

Positionen gelten<br />

− Geschätztes Potenzial von 300.000 Personen<br />

Abschläge: 70.000 Unionsbürger mit Anspruch<br />

auf Anerkennung in reglementierten Berufen<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

noch: 4. Theoretischer und empirischer<br />

Rahmen <strong>für</strong> die Anerkennung<br />

− Zuschläge: Nichterwerbspersonen aus der<br />

sog. Stillen Reserve; Ältere in<br />

qualifikationsnahen Beschäftigungen und<br />

mit länger zurückliegenden Abschlüssen<br />

• Geringe volkswirtschaftliche Effekte von<br />

300.000 brain waste-Fällen bei 40 Mio.<br />

Beschäftigungen in Deutschland: weniger<br />

als ein Prozent<br />

• Kosten der Nicht-Integration von Migranten<br />

in Wirtschaft und Gesellschaft könnte um<br />

einen Prozentpunkt auf ein bis zwei Prozent<br />

des Sozialprodukts reduziert werden<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

13<br />

14


Gliederung<br />

1. Einführung<br />

2. Fachkräftemangel, demografische<br />

Entwicklung und Ausschöpfung von<br />

ungenutzten Potenzialen<br />

3. Zuwanderungen und sektoraler<br />

Strukturwandel in Deutschland<br />

4. Theoretischer und empirischer Rahmen <strong>für</strong><br />

die Wirkungen der Anerkennung<br />

5. Integrationspolitische Implikationen<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

5. Integrationspolitische<br />

Implikationen<br />

• Entwicklung einer Anerkennungskultur in<br />

Deutschland<br />

• Stärkung der Willkommenskultur <strong>für</strong> neue<br />

qualifizierte Migranten, die die deutsche<br />

Volkswirtschaft braucht<br />

• Migration und Integration „zwei Seiten einer<br />

Medaille“ (ehem. Bundesinnenminister Dr.<br />

Schäuble)<br />

• Diversität als wichtiger Standortfaktor im<br />

weltweiten Wettbewerb <strong>für</strong> eine weiterhin<br />

exportorientierte Volkswirtschaft wie der<br />

deutschen<br />

• Verringerung der Kosten der Nicht-Integration<br />

von jährlich 2-3 Prozent des Sozialprodukts<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

15<br />

16


Gliederung<br />

1. Einführung<br />

2. Fachkräftemangel, demografische Entwicklung<br />

und Ausschöpfung von ungenutzten<br />

Potenzialen<br />

3. Zuwanderungen und sektoraler Strukturwandel<br />

in Deutschland<br />

4. Theoretischer und empirischer Rahmen <strong>für</strong> die<br />

Wirkungen der Anerkennung<br />

5. Integrationspolitische Implikationen<br />

6. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

6. Zusammenfassung und<br />

Schlussfolgerungen<br />

• Anerkennung kann zu positiven und negativen<br />

wirtschaftlichen Effekten <strong>für</strong> die Migranten wie <strong>für</strong> die<br />

(vergleichbaren) Ansässigen – auch <strong>für</strong> frühere Zuwanderer<br />

– führen<br />

• Volkswirtschaftliche Bedeutung des brain waste durch<br />

Nichtanerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland<br />

begrenzt<br />

• Ausschöpfung aller brachliegenden Potenziale aufgrund der<br />

Demographie, der wettbewerbsgetriebenen Globalisierung<br />

und der weiteren Migration nach Deutschland erforderlich<br />

• Anerkennungskultur sollte Potenziale in einem<br />

ressourcenorientierten Integrationsansatz weiter<br />

ausschöpfen<br />

• Verminderung der Kosten der Nicht-Integration durch<br />

Anerkennung<br />

• Kohärenz der Migrations- und der Integrationspolitik mit der<br />

Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik auf allen Ebenen<br />

erforderlich<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

17<br />

18


• <strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong><br />

<strong>Aufmerksamkeit</strong><br />

• Mehr Infos unter www.bamf.de<br />

• E-Mail: dr.hans-dietrich.loeffelholz<br />

@bamf.bund.de<br />

Dr. von Loeffelholz<br />

19


Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister<br />

der Länder in der Bundesrepublik Deutschland<br />

Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen<br />

Postfach 2240, D-53012 Bonn<br />

Lennéstraße 6<br />

D-53113 Bonn<br />

Tel.: +49 (0)228 501 241<br />

Fax.: +49 (0)228 501 229<br />

b.buchal-hoever@kmk.org<br />

http://www.kmk.org/zab<br />

Bonn, 09.06.2010<br />

Anerkennung in Europa: Welche Bedeutung hat die Lissabon-<br />

Bescheinigung als Bewertungsinstrument <strong>für</strong> nicht reglementierte<br />

Abschlüsse?<br />

Und:<br />

Bemerkungen zur<br />

Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

das heutige Thema „Anerkennung“ soll aus Sicht der ZAB – in leichter Erweiterung<br />

des vorgegebenen Titels – aus zweifacher Blickrichtung betrachtet werden:<br />

1. mit Blick auf die hereinkommenden Qualifikationen: Wie werden<br />

ausländische Qualifikationen in Deutschland anerkannt und<br />

2. mit Blick auf die „Auswanderer“ bzw. Rückkehrer: Wie erkennt das Ausland<br />

deutsche Abschlüsse an?<br />

Die Frage der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland ist<br />

vielschichtig und umfangreich, wobei <strong>für</strong> den hier im Zentrum des Interesses<br />

stehenden Kreis der jungen Migranten nicht alle Aspekte der Anerkennung relevant<br />

sind. Bei meinen Ausführungen werde ich den Schwerpunkt daher auf die<br />

Abschlüsse im Hochschulbereich legen, und hier insbesondere – wie im Thema<br />

vorgegeben – auf die sog. Lissabon-Bescheinigungen <strong>für</strong> Privatpersonen.<br />

Sinnvoll erscheint aber auch die Frage der Anerkennung deutscher Abschlüsse im<br />

Ausland, wobei hierzu keine systematischen Erhebungen, sondern nur einzelne<br />

Erfahrungswerte oder Botschaftsberichte vorhanden sind. Die Ausführungen hierzu<br />

sollen daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.


I. Zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland<br />

1. Rechtsgrundlagen<br />

Rechtliche Grundlagen <strong>für</strong> die Anerkennung ausländischer<br />

Hochschulabschlüsse in Deutschland sind - wie auch bei deutschen<br />

Abschlüssen im Ausland - die einschlägigen internen Rechtsnormen und<br />

Verfahrensregelungen des Aufnahmestaates.<br />

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen<br />

● der akademischen Anerkennung und<br />

● der beruflichen Anerkennung.<br />

Die akademische Anerkennung bezieht sich auf den Hochschulzugang,<br />

die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Zulassung zu<br />

weiterführenden Studiengängen, die Zulassung zur Promotion und<br />

Habilitation sowie auf die Führung akademischer Grade.<br />

Die rechtlichen Grundlagen <strong>für</strong> diese Anerkennungen bilden u.a.<br />

• Hochschulgesetze der Länder<br />

• Studien- und Prüfungsordnungen<br />

• Promotionsordnungen<br />

• bilaterale Äquivalenzabkommen und<br />

• die Lissabon-Konvention.<br />

Hinweise auf die Einstufung von Hochschulabschlüssen, Regelungen des<br />

Hochschulzugangs, Fragen der Gradführung, die entsprechenden<br />

Gesetzestexte etc. finden sich in anabin.<br />

Eine berufliche Anerkennung ist dann erforderlich, wenn der gewählte<br />

Beruf im Aufnahmestaat zu den reglementierten Berufen zählt, d.h. der<br />

Berufszugang und die Berufsausübung an den Nachweis einer bestimmten<br />

2


Qualifikation gebunden sind. Dies betrifft in vielen Ländern medizinische<br />

Berufe, Rechtsberufe, den Beruf des Lehrers an staatlichen Schulen,<br />

soziale Berufe, Ingenieurqualifikationen etc.<br />

Die Anerkennung innerhalb Europas vollzieht sich auf der Grundlage der<br />

Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG bzw. 2006/100/EG.<br />

Das Thema „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“ und<br />

Verbesserung der Anerkennung durch Schaffung neuer gesetzlicher<br />

Regelungen ist seit einiger Zeit auch auf höchster politischer Ebene<br />

wahrgenommen worden. Geändert hat sich bisher zwar noch nicht viel.<br />

Immerhin scheint es Aussicht zu geben, dass sich an der<br />

Anerkennungssituation grundsätzliche Verbesserungen abzeichnen: Im<br />

Rahmen der Qualifizierungsinitiative <strong>für</strong> Deutschland ist durch die Bund-<br />

Länder-AG „Verbesserung der Anerkennungsverfahren“ sowohl eine<br />

umfängliche<br />

● Bestandsaufnahme der bestehenden Probleme als auch eine<br />

● Übersicht zu Lösungsmöglichkeiten<br />

in einer Aufgabenübersicht erarbeitet worden, die nach dem Beschluss<br />

der Amtschefskonferenz der Kultusministerkonferenz vom 29. April 2010<br />

den zuständigen Fachministerkonferenzen der Kultusministerkonferenz<br />

zur Prüfung der Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zugeleitet<br />

wurde. Wie auch immer die Ergebnisse der Überprüfung seitens der<br />

Länder ausgehen werden: Bedeutsam ist, dass seit Dezember 2009 von<br />

Bundesseite bereits ein Eckpunktepapier zu einem Anerkennungsgesetz<br />

vorliegt, das weitreichende gesetzliche Verbesserungen der<br />

Anerkennungsverfahren vorsieht. Im übrigen haben sich auch die<br />

Oppositionsparteien dieses Themas angenommen und ziemlich ähnliche<br />

Anträge in den Bundestag eingebracht.<br />

Das neue Anerkennungsgesetz soll Anfang 2011 in Kraft treten. Nicht<br />

bekannt ist allerdings bisher, wie konkret und wie weitreichend die<br />

Neuregelungen aussehen. Es steht zu hoffen, dass einige der hier zu<br />

diskutierenden Fragen durch ein solches Anerkennungsgesetz einer<br />

3


langfristigen Lösung zugeführt werden können. Einstweilen aber stehen<br />

wir vor der Situation, dass <strong>für</strong> viele Berufe und <strong>für</strong> bestimmte<br />

Personengruppen die Möglichkeit einer formalen Anerkennung nach wie<br />

vor grundsätzlich nicht gegeben ist.<br />

2. Welches sind die wichtigsten Anerkennungsprobleme?<br />

Jeder, der im Prozess der Anerkennung tätig ist und jeder, der seine<br />

Qualifikation als Betroffener anerkennen lassen möchte, kennt die Hürden,<br />

die dabei zu überwinden sind, und kennt auch die Unzulänglichkeiten der<br />

Anerkennungspraxis. Genannt werden sollen nur einige:<br />

● Der Beruf ist nicht reglementiert – folglich kann eine Anerkennung nicht<br />

erfolgen.<br />

● Der Beruf ist zwar reglementiert, aber als sog Drittstaatenangehöriger<br />

hat man keinen Anspruch auf Anerkennung.<br />

● Der Beruf ist reglementiert, aber wegen wesentlicher Unterschiede kann<br />

eine Gleichstellung nicht erfolgen.<br />

● Eine Möglichkeit auf Anpassungsmaßnahmen oder Eignungsprüfung<br />

kann nicht oder nicht in zumutbarem Zeitrahmen angeboten werden.<br />

● Die zuständige Behörde ist nicht oder nur mit Schwierigkeiten zu<br />

ermitteln.<br />

● Es gibt keinen vergleichbaren Beruf <strong>für</strong> die ausländische Qualifikation.<br />

● Die Dauer <strong>für</strong> Bewertung und Anerkennung ist unzumutbar lang.<br />

● Die individuellen Kenntnisse und Berufserfahrungen bleiben<br />

unberücksichtigt.<br />

● Der Abschluss oder die Hochschule ist nicht in anabin verzeichnet.<br />

● Wegen eines fehlenden Wohnsitzes in Deutschland kann ein<br />

Anerkennungsverfahren nicht durchgeführt werden.<br />

Die Liste der Probleme ist lang und könnte beliebig verlängert werden.<br />

Immerhin ist Deutschland mit seinen Problemen nicht allein, so dass im<br />

internationalen Kontext unter maßgeblicher Beteiligung der<br />

ENICs/NARICs eine Konvention erarbeitet wurde, die einige Standards<br />

und Maßnahmen festlegt, zu denen die Unterzeichnerstaaten sich<br />

4


verpflichtet haben: Das „Übereinkommen über die Anerkennung von<br />

Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom<br />

11.04.1997“, die sog. Lissabon-Konvention von Europarat und UNESCO.<br />

Erst im Oktober 2007 hat die Bundesrepublik Deutschland dieses<br />

Abkommen aus dem Jahre 1997 ratifiziert. Die Konvention eröffnet<br />

Personen mit ausländischen Hochschulabschlüssen einen Anspruch auf<br />

Bewertung ihrer Ausbildung, auf transparente und nachvollziehbare<br />

Anerkennungsentscheidungen innerhalb eines angemessenen<br />

Zeitraumes. Die Unterzeichnerstaaten sind darüber hinaus verpflichtet,<br />

(1) ein nationales Informationszentrum zu unterhalten, das über<br />

Zuständigkeiten informiert, und<br />

(2) eine Bewertung der erworbenen ausländischen Qualifikationen <strong>für</strong><br />

private Antragsteller vorzunehmen.<br />

Beide Aufgaben sind der ZAB von den Ländern übertragen worden, wobei<br />

die ZAB den Personenkreis derjenigen, die einen Antrag auf<br />

Zeugnisbewertung stellen können, von Beginn an auf alle Nationalitäten<br />

erweitert hat. Die Bewertung der ausländischen Qualifikation gemäß der<br />

Lissabon-Konvention wird im Folgenden zur Vermeidung von<br />

Missverständnissen mit „Zeugnisbewertung“, nicht mit Lissabon-<br />

Bescheinigung bezeichnet.<br />

3. Wozu dient die Zeugnisbewertung?<br />

Eine Zeugnisbewertung füllt im Prozess der Anerkennung eine wichtige<br />

Lücke: Sie ist die einzige Chance, eine formale Aussage zu der<br />

erworbenen Qualifikation zu erhalten <strong>für</strong> Personen, die keinen Anspruch<br />

auf Anerkennung haben, weil sie<br />

● weder Angehörige eines Staates der EU/EWR sind<br />

● noch zum Kreis der Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz<br />

gehören.<br />

● Darüber hinaus haben auch Inhaber einer Qualifikation, die nicht zu den<br />

reglementierten Berufen im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG zählt,<br />

5


keinen Anspruch bzw. keine Möglichkeit zur Durchführung eines<br />

Anerkennungsverfahrens.<br />

Die hohen Antragszahlen, die die ZAB seit Januar 2010 erreicht haben,<br />

sprechen <strong>für</strong> den Bedarf: Bis Anfang Juni haben etwa 1000 Antragsteller<br />

bei der ZAB einen Antrag auf Zeugnisbewertung gestellt.<br />

4. Was enthält eine solche Zeugnisbewertung?<br />

Die Zeugnisbewertung enthält zunächst einen rein deskriptiven Teil mit<br />

Angabe der ausländischen Hochschulqualifikation, des verliehenen<br />

Hochschulgrades, die absolvierte Studienrichtung, Name und Sitz der<br />

ausländischen Hochschule in Originalsprache mit Übersetzung.<br />

Anschließend folgen Angaben zu Art und Dauer der Ausbildung, ggf.<br />

ergänzt durch Hinweise auf vorhergegangene Studien.<br />

Der bewertende Teil enthält Zuordnungen zum deutschen<br />

Bildungssystem: Gradführung, Möglichkeiten der Zulassung zum<br />

Hochschulstudium, zu Master- oder, falls zutreffend, Promotionsstudium,<br />

jeweils verbunden mit Hinweisen auf die <strong>für</strong> die Entscheidung jeweils<br />

zuständige Stelle (Hochschulen oder andere Anerkennungsbehörden).<br />

Wesentlich <strong>für</strong> die Berufsausübung und Anhaltspunkt <strong>für</strong> die<br />

Verwendbarkeit der Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt ist der Hinweis auf<br />

die entsprechende deutsche Qualifikation, sofern es eine solche<br />

Entsprechung gibt. Ist dies nicht der Fall, wird ausgeführt, mit welchem<br />

deutschen Abschluss zumindest eine partielle Vergleichbarkeit gegeben<br />

ist.<br />

Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist gebührenpflichtig und soll<br />

innerhalb von ca. 6 Wochen erfolgen (vgl. Muster einer solchen<br />

Zeugnisbewertung als Anlage),<br />

Über das, was die Zeugnisbewertung leistet, was sie beinhaltet und wie<br />

hoch die Gebühren sind, können sich die Antragsteller vorab im Internet<br />

informieren. Die Antragstellung verläuft online, die Zeugnisse müssen<br />

nach erfolgreichem Antrag dann allerdings zur Prüfung postalisch<br />

übermittelt werden, die Bescheinigung wird auch auf dem Postweg<br />

zugestellt.<br />

6


5. Welches sind die Vorteile der Zeugnisbewertung?<br />

Für die Antragsteller ergeben sich folgende Vorteile:<br />

● Die Bewertung ist unabhängig vom Wohnsitz, vom Status des<br />

Antragstellers und der Art der Qualifikation (reglementiert/ nicht-<br />

reglementiert)<br />

● Die ZAB stellt auch <strong>für</strong> Angehörige von Nicht-Unterzeichnerstaaten der<br />

Lissabon-Konvention Bewertungen aus<br />

● Die Ausstellungsdauer ist vergleichsweise kurz (ca. 6 Wochen)<br />

● Die Kosten werden inzwischen auch von den ARGen übernommen<br />

● Die Bescheinigungen sind formal einheitlich gestaltet und sollen sich als<br />

„Markenprodukt“ auf dem Arbeitsmarkt etablieren<br />

● Für die ZAB – und damit <strong>für</strong> die Nutzer der Datenbank anabin – ergibt<br />

sich durch die zusätzlichen Anträge ein weiteres Potenzial zur<br />

Aktualisierung der Datenbank, da alle neuen Abschlüsse und<br />

Institutionen zeitnah eingetragen werden.<br />

Auch wenn ein Anerkennungsverfahren existiert, ergeben sich zuweilen<br />

durch die Zeugnisbewertung Vorteile im Vergleich zur formalen<br />

Anerkennung:<br />

Bei jedem Anerkennungsverfahren ist grundsätzlich sowohl dem<br />

berechtigten Anliegen der Qualitätssicherung des hohen Niveaus der<br />

deutschen Berufsabschlüsse, andererseits aber auch dem Aspekt eines<br />

„fairen Anerkennungsverfahrens“ im Sinne einer Würdigung der im<br />

Ausland erworbenen Kenntnisse und Befähigungen hinreichend<br />

Rechnung zu tragen. Vielfach ist jedoch zu beobachten, dass eine<br />

Anerkennung nur bei absoluter inhaltlicher Gleichwertigkeit in Betracht<br />

gezogen wird. Grundsätzliche Vergleichbarkeit und vergleichbare<br />

Kompetenzen, die <strong>für</strong> eine Integration nutzbar gemacht werden könnten,<br />

werden <strong>für</strong> die Gleichstellung als nicht ausreichend erachtet. Hier ist nach<br />

Auffassung der ZAB in vielen Fällen eine Neuorientierung dahingehend<br />

notwendig, dass nur „wesentliche Unterschiede“ im Sinne der Lissabon-<br />

7


Konvention zu einer Ablehnung führen dürfen. Wobei es<br />

selbstverständlich wichtig wäre, solche Unterschiede zu benennen und<br />

Gelegenheit zu geben, sie vor einer formalen Gleichstellung durch<br />

angemessene Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen.<br />

Die ZAB weist insofern bei reglementierten Berufen zwar darauf hin, dass<br />

eine Anerkennungsmöglichkeit besteht, sie lehnt aber die Ausstellung<br />

einer Zeugnisbewertung auch in diesen Fällen nicht ab.<br />

Natürlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass die angemessene<br />

Zuordnung eines ausländischen Abschlusses - sei es durch formale<br />

rechtsmittelfähige Anerkennung oder nur durch eine informelle Bewertung<br />

im Einzelfall - eine zwar notwendige, aber keineswegs die einzige<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt<br />

darstellt. Von besonderer Wichtigkeit sind daher – und darauf ist auch in<br />

der Bund-Länder-AG immer wieder hingewiesen worden – verbesserte<br />

Anpassungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, nicht nur <strong>für</strong> ältere<br />

Arbeitsuchende mit weit zurückliegenden Abschlüssen, sondern mit<br />

Sicherheit auch <strong>für</strong> junge Arbeitssuchende.<br />

6. Welche Nachteile hat die Zeugnisbewertung?<br />

● Die Zeugnisbewertung bezieht sich nur auf Hochschulqualifikationen<br />

● Die Bewertung ist sehr allgemein gehalten und stellt keine formale<br />

rechtsmittelfähige Anerkennung dar<br />

● Die Bewertung kann berufliche Erfahrungen und Kompetenzen nicht<br />

berücksichtigen, nur die jeweilige formale Qualifikation in Bezug zu der<br />

jeweiligen deutschen setzen<br />

● Die Bewertung enthält keine Information über Möglichkeiten und<br />

Notwendigkeiten beruflicher Anpassungsmaßnahmen<br />

● Die Bewertung kann die Entscheidung der ggf. jeweils zuständigen<br />

Anerkennungsbehörden nicht vorwegnehmen<br />

● Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.<br />

8


7. Was bedeutet die Zeugnisbewertung <strong>für</strong> den Bereich der nicht<br />

reglementierten Berufe?<br />

Bei der derzeitigen Anerkennungssituation muss man sich<br />

vergegenwärtigen, dass der größte Teil der Berufe in Deutschland nicht<br />

reglementiert ist, und das betrifft sowohl den Hochschulbereich als auch<br />

den berufsbildenden Bereich unterhalb der Hochschulebene. Zu den nicht<br />

reglementierten Hochschulabschlüssen gehören z.B. alle natur- und<br />

geisteswissenschaftliche Fachrichtungen wie Biologen, Philologen,<br />

Wirtschaftswissenschaftler etc. Im berufsbildenden Sektor sind z.B. alle<br />

dualen Ausbildungsberufe nicht reglementiert. Eine Einstufung durch die<br />

zuständigen Behörden/ Kammern erfolgt hier allenfalls - und eher in<br />

Ausnahmefällen - auf freiwilliger Basis.<br />

Natürlich besteht <strong>für</strong> Interessenten die Möglichkeit, sich ohne eine formale<br />

Anerkennung oder Bewertung auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben. In<br />

diesen Fällen gibt es <strong>für</strong> die Arbeitsgeber aber wenig Anhaltspunkte, wie<br />

der vorgelegte Abschluss eines ausländischen Bewerbers einzustufen<br />

sein könnte. Die Hinweise in anabin sind – selbst wenn der entsprechende<br />

Abschluss dort verzeichnet sein sollte – im konkreten Fall leider häufig<br />

wenig hilfreich: die Beweisführung, dass es sich bei der jeweiligen<br />

Qualifikation um den dort dargestellten Fall handelt, ist nicht immer<br />

einfach. Die Chancen auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt sind<br />

dementsprechend gering.<br />

Für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen ist das Dilemma einer<br />

fehlenden Anerkennungsbehörde ein prinzipielles Hindernis: Eine offizielle<br />

Bescheinigung über die Form des erworbenen Hochschulgrades ist nicht<br />

mehr vorgesehen, seitdem die individuelle Gradgenehmigung durch die<br />

Ministerien wegen des kritisierten bürokratischen Verfahrens abgeschafft<br />

wurde und durch die sog. „Allgemeingenehmigung“ („Grundsätze <strong>für</strong> die<br />

Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer<br />

gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche<br />

Bestimmungen“ - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000)<br />

ersetzt worden ist.<br />

9


Auch in beruflicher Hinsicht existiert außerhalb der reglementierten Berufe<br />

keine Behörde, die eine Art „Anerkennung“ vornehmen könnte, so dass<br />

auch hochqualifizierte Bewerber ohne formale Bestätigung über ihren<br />

Abschluss letztlich auf dem Arbeitsmarkt chancenlos bleiben – und zwar<br />

umso eher, je weniger die erworbene Qualifikation hier bekannt ist.<br />

Insofern stellt zumindest <strong>für</strong> den Bereich der Hochschulabschlüsse die<br />

Zeugnisbewertung auf der Grundlage der Lissabon-Konvention einen<br />

hilfreichen Ausweg dar. Zudem kann erwartet werden, dass sich durch<br />

eine offenere, allgemeinere Zuordnung der Qualifikation darüber hinaus<br />

größere Spielräume <strong>für</strong> die Arbeitgeber ergeben, die Mitarbeiter mit<br />

Fähigkeiten und Kenntnissen in bestimmten Bereichen, nicht aber eine<br />

genau definierte Berufsqualifikation benötigen: Wer Erzieher <strong>für</strong><br />

Kindergärten benötigt, kann auch einen entsprechenden Bachelor-<br />

Absolventen aus Tschechien einstellen, der ansonsten z.B. wegen der<br />

fehlenden Befähigung <strong>für</strong> Jugendlichen- und Heimerziehung keine<br />

unmittelbare Anerkennung erhalten würde. Ähnliches gilt <strong>für</strong><br />

wissenschaftliche Mitarbeiter in Forschung und Lehre oder <strong>für</strong> Berufe in<br />

Dienstleistungsbetrieben, in der öffentlichen Verwaltung o.ä.<br />

Bei formalen Anerkennungsverfahren ist die Dauer bis zum endgültigen<br />

Bescheid häufig sehr lang. Die Ausstellung der Zeugnisbewertung muss<br />

demgegenüber innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen sein.<br />

8. Welche Probleme bleiben ungelöst?<br />

Die Akzeptanz der Lissabon-Bescheinigung <strong>für</strong> Hochschulabschlüsse auf<br />

dem Arbeitsmarkt ist derzeit noch nicht erwiesen. Die ZAB geht aber<br />

davon aus, dass sich diese Bewertung in absehbarer Zeit als zusätzliches<br />

und hilfreiches Dokument bei einer Bewerbung durchsetzen wird.<br />

Für nicht reglementierte Berufe unterhalb der Hochschulebene – also in<br />

erster Linie <strong>für</strong> die dualen Ausbildungsberufe – ist demgegenüber<br />

niemand <strong>für</strong> die Ausstellung von vergleichbaren Bewertungen zuständig.<br />

Die ZAB wäre hierzu zwar prinzipiell in der Lage, hat jedoch weder den<br />

10


Auftrag noch die erforderliche personelle Ausstattung. Die Wirtschaftsseite<br />

ist grundsätzlich bereit, eine Ausweitung der Anerkennungen bzw.<br />

Bewertungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen – sie hat sogar mit<br />

dem Aufbau einer eigenen Anerkennungs-Datenbank <strong>für</strong> Einzelfälle<br />

begonnen. Aus unserer Sicht wäre eine Vernetzung dieser Datenbank mit<br />

anabin dringend erforderlich und letztlich auch aus Gründen der<br />

sprachlichen und bildungssystematischen Unterstützung absolut sinnvoll.<br />

Ob und wie eine Kooperation aussehen könnte, ist bisher aber noch offen,<br />

das Konzept dieser beim Wirtschaftsministerium angegliederten<br />

Datenbank ist noch nicht bekannt.<br />

Unbestritten ist aber, dass gerade im Bereich der Ausbildungsberufe<br />

besonderer Bedarf an Beratung und Einstufung besteht, häufig auch<br />

deshalb, weil die Bewerber sich in der deutschen Bildungs- und<br />

Arbeitsmarktstruktur noch weniger zurechtfinden als<br />

Hochschulabsolventen.<br />

II. Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse im Ausland<br />

1. Anerkennungsverfahren<br />

Die Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse im Ausland geschieht -<br />

wie auch bei uns - nicht „automatisch“. Jeder konkreten Anerkennung im<br />

Bereich der akademischen Anerkennung oder beruflichen Anerkennung<br />

geht ein individuelles Verfahren im Ausland voraus.<br />

Anerkennung vollzieht sich in aller Regel als Einzelfallentscheidung der<br />

zuständigen Hochschulen/ Behörden oder des jeweiligen Arbeitgebers.<br />

Geprüft wird, ob eine weitgehende Vergleichbarkeit der vorliegenden<br />

deutschen Qualifikation mit der des Aufnahmestaates bestätigt werden<br />

kann. Die Kriterien <strong>für</strong> eine Vergleichbarkeit, die in den einzelnen<br />

Aufnahmestaaten durchaus unterschiedlich gewichtet werden, sind z.B.:<br />

● die Zugangsvoraussetzungen<br />

● der Status der Hochschule<br />

● die Dauer und Intensität des Studiums<br />

11


● die Fächerbreite und die erworbenen Kompetenzen<br />

● die akademischen und die beruflichen Berechtigungen.<br />

Unterschiedlich sind auch die Verfahren selbst. In manchen Staaten ist die<br />

Anerkennung zentral geregelt, in anderen gibt es kaum formalisierte<br />

Anerkennungsverfahren (z.B. USA), oder aber der ausländische<br />

Abschluss wird sogar einem Nostrifikationsverfahren unterzogen (z. B.<br />

Österreich und Tschechien). Nostrifikation bedeutet hierbei, dass ein<br />

Dokument des Aufnahmestaates ausgestellt wird, in dem <strong>für</strong> die<br />

ausländische Qualifikation – mit oder ohne Zusatzleistungen – ein<br />

einheimisches Zeugnis vergeben wird.<br />

2. Informations- und Transparenzinstrumente<br />

Unabdingbar <strong>für</strong> eine sachgerechte Entscheidung ist in jedem Fall die<br />

umfassende Information über das deutsche Bildungssystem, die z.B.<br />

durch:<br />

● die Publikation der KMK „Educational System in the Federal Republic of<br />

Germany“<br />

● die Datenbanken EURYDICE/EURYBASE<br />

● die Informationen <strong>für</strong> die UNESCO-Datenbanken und Publikationen<br />

zur Verfügung gestellt wird.<br />

Für die sachgerechte Entscheidung im Einzelfall sind zusätzlich die<br />

folgenden Transparenzinstrumente hilfreich:<br />

● die Ausstellung des „Diploma Supplement“ durch die Hochschulen<br />

● der Vergabe der ECTS-Punkte durch die Hochschulen<br />

● die „Äquivalenzbescheinigungen“ der ZAB.<br />

Daher sollte jeder Interessent, der eine Anerkennung ihrer Qualifikation im<br />

Ausland anstrebt, auf diese Transparentinstrumente nicht nur hingewiesen<br />

werden, sondern angehalten, sich bei den jeweiligen Hochschulen, ggf.<br />

auch bei der ZAB rechtzeitig um die Ausstellung dieser Dokumente zu<br />

bemühen.<br />

12


Informationen zu allgemeinen Fragen der Anerkennung und zu<br />

Einzelfällen stehen im ENIC/NARIC-Netzwerk zur Verfügung. In diesem<br />

Netzwerk findet ein reger Meinungsaustausch zu vielen Problemen der<br />

gegenseitigen Bewertung statt. Sofern Fragen zu einem deutschen<br />

Abschluss aus dem ENIC/NARIC-Netz auftreten, kann die ZAB zur<br />

Erleichterung der Anerkennung im Einzelfall beitragen.<br />

Ebenso können die sogenannten Äquivalenzbescheinigungen der ZAB bei<br />

der Einstufung deutscher Qualifikationen im außereuropäischen Ausland,<br />

häufig aber auch innerhalb Europas, im Einzelfall wichtige Hilfestellung bei<br />

der Anerkennung leisten.<br />

Diese Äquivalenzbescheinigungen beschreiben die Struktur des<br />

absolvierten deutschen Studiums <strong>für</strong> diesen Einzelfall und stellen einen<br />

Bezug bzw. eine Einstufung zum Hochschulsystem des aufnehmenden<br />

Staates her. In einzelnen Staaten wird diese Bescheinigung der ZAB <strong>für</strong><br />

einzelne Berufsgruppen als verpflichtender Nachweis <strong>für</strong> die Bewertung im<br />

aufnehmenden Staat herangezogen (z.B. in Griechenland oder in Irland<br />

<strong>für</strong> die Anerkennung von Qualifikationen deutscher Sozialarbeiter/<br />

Sozialpädagogen).<br />

Statistiken über die akademische Anerkennung liegen der ZAB nicht vor.<br />

Hinsichtlich der Anerkennung reglementierter Berufe gibt es allerdings<br />

eine „Datenbank <strong>für</strong> Reglementierte Berufe“ der Europäischen Union, die<br />

Statistiken über die Anerkennung bereitstellt. In dieser Datenbank besteht<br />

die Möglichkeit, verschiedene Abfragen durchzuführen, die die<br />

Anerkennungsentscheide nach Beruf, nach Herkunftsstaat, nach<br />

Aufnahmestaat, nach Entscheidungsart, nach Gesamtzahlen oder nach<br />

Rangfolge sortieren kann.<br />

3. Probleme bei der Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland<br />

Jedes Anerkennungsverfahren steht in einem Spannungsverhältnis<br />

widerstreitender Anforderungen: einerseits dem Grundsatz der „fairen<br />

13


Anerkennung“ und der Integration in das Ausbildungs- und<br />

Wirtschaftssystem des Aufnahmestaates, andererseits aber auch der<br />

Notwendigkeit der Qualitätssicherung. Die Entscheidung zwischen diesen<br />

Polen weist in den Bemühungen um „good practice“ auf der Ebene der<br />

Nationalen Anerkennungs- und Informationszentren, dem ENIC/NARIC-<br />

Netzwerk, in den letzten Jahren zunehmend in die Richtung einer<br />

großzügigen, „fairen“ Entscheidungspraxis – zuweilen mit der Gefahr, den<br />

Aspekt der Qualitätssicherung aus dem Auge zu verlieren, wie aus den<br />

zum Teil sehr weit reichenden Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum<br />

Nationalen Aktionsplan Anerkennung deutlich wird.<br />

a) Akademische Anerkennung<br />

Die akademische Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse im<br />

Ausland liegt zumeist in der Verfahrenszuständigkeit der Hochschulen.<br />

Bei diesen müssen also die Anträge auf Zulassung und die da<strong>für</strong><br />

erforderlichen Anerkennungen gestellt werden. Erhebliche<br />

Unterschiede und Probleme können allerdings durch die jeweilige<br />

Rechtsstellung der Hochschulen in Abhängigkeit von staatlichen Stellen<br />

entstehen.<br />

Trotz der Bemühungen um eine Angleichung der Ausbildungs- und<br />

Studienstrukturen im Rahmen des Bologna-Prozesses lassen sich aus<br />

„Bologna“ keinerlei rechtlichen Ansprüche auf Anerkennung im<br />

Aufnahmestaat ableiten. So kommt es auch hier wieder auf die Prüfung<br />

des konkreten Einzelfalles an.<br />

b) Berufliche Anerkennung<br />

Die berufliche Anerkennung wird in den meisten Ländern durch<br />

zuständige Behörden und Berufsverbände vollzogen. Hier liegen die<br />

größten Hürden, da die meisten Länder bestrebt sind, ihren<br />

Arbeitsmarkt zu schützen bzw. ihre eigenen Berufsstandards<br />

durchzusetzen. Innerhalb der EU konnten diese Hürden durch die<br />

entsprechenden Richtlinien teilweise überwunden werden. In Ländern<br />

außerhalb der EU stoßen aber alle ausländischen Abschlüsse, darunter<br />

14


auch die deutschen, auf erhebliche berufliche Anerkennungsprobleme.<br />

Zumeist bedeutet dies, dass zusätzliche Qualifikationen, weitere<br />

Studiengänge und Prüfungen im Aufnahmestaat absolviert bzw. auch<br />

Prüfungen bei Berufsverbänden abgelegt werden müssen. Teilweise<br />

werden aber auch Anerkennungen gänzlich versagt.<br />

3.1 Akademische Anerkennung in einzelnen Staaten<br />

Zum Abschluss meines Vortrages werde ich auf einzelne Probleme bei der<br />

Anerkennung deutscher Abschlüsse in Großbritannien, in den USA und<br />

Kanada eingehen.<br />

Großbritannien<br />

Probleme bei der Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland dürften<br />

im Zuge der Umstellung auf die Bologna-Struktur insofern zurückgehen,<br />

als die „alten“ Abschlüsse wie Diplom/Magister und insbesondere Diplom<br />

(FH) im anglo-amerikanischen System bisher nicht in zufriedenstellender<br />

Weise anerkannt wurden. Die deutschen Abschlüsse Diplom/ Magister/<br />

Staatsexamen wurden bislang überwiegend lediglich dem britischen<br />

„Honours Bachelor“ nach i.d.R. 3 Studienjahren gleichgestellt mit dem<br />

Argument, es handele sich in beiden Systemen jeweils um den ersten<br />

Hochschulabschluss. Die in Großbritannien kürzere Studiendauer werde<br />

nach britischem Verständnis durch einen intensiveren Lehrbetrieb mit<br />

besserer Betreuung der Studenten, kleineren Gruppen/Klassen und<br />

effizienterem Arbeiten ausgeglichen.<br />

Auch heute verfolgt Großbritannien staatlicherseits noch eine restriktive<br />

Anerkennungspraxis. Da sich viele Staaten an Großbritannien orientieren<br />

(wie Commonwealth-Länder, arabische Staaten etc.), hat dies auch<br />

gravierende Auswirkungen auf die internationale Anerkennung deutscher<br />

Abschlüsse. Mit der Einführung gleicher Strukturen in Europa (3-4<br />

Studienjahre bis zum Bachelor + 1-2 Studienjahre bis zum Master) dürfte<br />

eine direkte Vergleichbarkeit und Gleichstellung allerdings in der Tat<br />

erleichtert werden.<br />

Generell ist darauf hinzuweisen, dass es weder im „Bologna-Raum“ noch<br />

15


gar darüber hinaus konkrete Möglichkeiten der Einflussnahme auf die<br />

tatsächliche Anerkennungspraxis in den einzelnen Staaten gibt, mit<br />

Ausnahme der wenigen Staaten, mit denen bilaterale<br />

Äquivalenzabkommen bestehen. Die Kooperation zwischen den<br />

nationalen Äquivalenz- und Informationszentren, dem ENIC/ NARIC-<br />

Netzwerk, bietet zwar eine geeignete Plattform zum gegenseitigen<br />

Informationsaustausch und zur Diskussion über Anerkennungsprobleme,<br />

am Beispiel Großbritanniens mit seiner 3+1-Strukur wird aber auch hier<br />

das Beharren auf nationalen Besonderheiten recht gut deutlich.<br />

USA<br />

Der Rechtsstatus von Hochschulen in den USA ist durch das<br />

Vorherrschen des Grundsatzes der Privatautonomie gekennzeichnet.<br />

Dies bedeutet, dass die Hochschulen Anerkennungsentscheidungen im<br />

Wesentlichen nach der Interessenlage ihrer Träger vollziehen. Ein<br />

sozialstaatlich begründeter Rechtsanspruch eines in- oder ausländischen<br />

Bewerbers auf Anerkennung besteht nicht. Allerdings bestehen<br />

ökonomische, marktwirtschaftliche Steuerungsimpulse über die hohen<br />

Studiengebühren, die eine bestimmte Anerkennung ausländischer<br />

Abschlüsse als opportun erscheinen lassen.<br />

Kanada<br />

Ein hoher Autonomiestatus besteht auch <strong>für</strong> die kanadischen<br />

Hochschulen, die allerdings durch eine staatliche „royal charter“ doch <strong>für</strong><br />

die einheimischen Studierenden einer staatlichen Kontrolle und Steuerung<br />

unterworfen sind. Dagegen bleibt auch in Kanada die Anerkennung<br />

ausländischer Abschlüsse weitgehend ökonomischen Interessen<br />

verpflichtet, was sich schon an der unterschiedlichen Höhe der<br />

Studiengebühren erkennen lässt.<br />

Als Fazit ist festzustellen, dass mit Staaten der anglo-amerikanischen<br />

Ländergruppe in der Vergangenheit keine Äquivalenzabkommen, sondern<br />

lediglich individuelle Kooperationsabkommen mit einzelnen Einrichtungen<br />

geschlossen werden konnten.<br />

16


Schlussbemerkung<br />

Vor fast genau einem Jahr fand in Berlin eine ziemlich große Konferenz des<br />

Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit und Soziales zu demselben Thema statt, auf dem u.a.<br />

auch das Eckpunktepapier der Bundesregierung und die<br />

Qualifizierungsinitiative vorgestellt wurde. Seinerzeit war eine<br />

Aufbruchstimmung spürbar, eine Hoffnung, dass sich an der Anerkennungs-<br />

und Integrationssituation <strong>für</strong> Personen mit ausländischen Zeugnissen<br />

Grundlegendes verbessern könnte. Seinerzeit schien es auch noch möglich,<br />

dass der Bund – aber eben auch die Länder – zusätzliche Mittel <strong>für</strong><br />

Anerkennung, Beratung und Qualifizierung bereitstellen könnten. Und ohne<br />

zusätzliche Mittel wird und kann keine Verbesserung der Integration gelingen.<br />

Was die zukünftigen Verbesserungen betrifft, bin ich nach den Entwicklungen<br />

der letzten Monate sehr viel skeptischer geworden, insbesondere im hinblick<br />

auf die Haushaltslage in den Ländern.<br />

Erstaunlich aus meiner Sicht ist immerhin, dass die ZAB es (nach zugegeben<br />

langer Vorbereitungszeit) geschafft hat, die Lissabon-Bescheinigungen auf<br />

den Weg zu bringen und mit den Einnahmen inzwischen sogar 2 3/4<br />

zusätzliche Stellen zu finanzieren. Ebenso erfreulich ist, dass es noch im<br />

letzten Jahr gelungen ist, Mittel des Auswärtigen Amtes zu erhalten, mit denen<br />

die Datenbank anabin bis Ende des Jahre umstrukturiert und sehr viel leichter<br />

bedienbar gemacht werden soll.<br />

Dies sind 2 sicher sehr kleine, aber doch symptomatische Veränderungen auf<br />

dem Weg zu einer kundenfreundlicheren Haltung, die es Personen mit einer<br />

ausländischen Qualifikation etwas leichter im Umgang mit Behörden und<br />

Arbeitgebern machen sollen.<br />

<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Aufmerksamkeit</strong>!<br />

Barbara Buchal-Höver, 09. Juni 2010<br />

17


Matthias Knuth<br />

Förderung der Anerkennung<br />

ausländischer und des Erwerbs<br />

deutscher Abschlüsse als<br />

Herausforderung <strong>für</strong> die<br />

Arbeitsmarktpolitik<br />

Kompetent anerkennen!<br />

Bundesweite Fachtagung zur Anerkennung im Ausland<br />

erworbener Bildungsabschlüsse<br />

BAG Evangelische Jugendsozialarbeit<br />

Berlin, 9./10. Juni 2010<br />

Fragestellungen der Studie "Wirkungen des SGB II auf<br />

Personen mit Migrationshintergrund" (BMAS)<br />

1. Anteil von Migrant/innen an eHb, relatives Gewicht<br />

einzelner Herkunftsgruppen<br />

2. Soziale Lage von eHb mit MH<br />

3. Unterschiedliche Betroffenheit durch die<br />

Leistungsreform?<br />

4. Dienstleistungen der Grundsicherungsstellen <strong>für</strong> eHb mit<br />

MH problemgerecht?<br />

5. Potenziale und Hemmnisse von eHb mit MH im Hinblick<br />

auf Erwerbsintegration<br />

6. Aktivierung und Maßnahmeförderung: Vergleich von<br />

Input und Outcome<br />

7. Geschlechtsspezifische Betroffenheiten<br />

8. Handlungsempfehlungen


Datengrundlagen<br />

• Literaturanalyse<br />

• Fallstudien von 25 BG's mit MH<br />

• Geschäftsdaten der BA<br />

• IAB-Querschnittsbefragung "Lebenssituation und soziale<br />

Sicherung" Teil I<br />

• IAB-Haushaltspanel PASS (Wellen I und II)<br />

• Kundenbefragung aus der §6c-Forschung, erweitert um<br />

migrantenspezifische Fragen und Ergänzungsstichprobe<br />

(rd. 25.000 Befragte, 2 Wellen)<br />

• Trägerbefragung aus der §6c-Forschung<br />

• Fallstudien in 16 Grundsicherungsstellen (14 ARGEn, 2<br />

zkT)<br />

Definition "Migrationshintergrund" und Häufigkeit unter eHb<br />

(1) Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit;<br />

(2) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die nicht in Deutschland geboren wurden<br />

und die mindestens ein Elternteil haben, das ebenfalls nicht in Deutschland geboren<br />

wurde;<br />

(3) in Deutschland geborene Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens ein<br />

Elternteil haben, das nicht in Deutschland geboren wurde und bei denen eine andere<br />

Sprache als Deutsch erste (oder „überwiegende“) Familiensprache ist<br />

Natio- Eltern im Geburtsland Summe<br />

nalität Ausland Inland Ausland<br />

geboren? Erste Haushaltssprache<br />

Deutschb nicht Deutsch Deutschb nicht Deutsch<br />

nein 64,9% (0,3%) 1,2% (0,5%) 66,8%<br />

deutsch<br />

nur Mutter /<br />

nur Vatera Mutter und<br />

Vater<br />

3,9%<br />

1,2%<br />

[0,1%]<br />

(0,5%)<br />

[0,5%)]<br />

4,2%<br />

[0,1%]<br />

4,1%<br />

14,7%<br />

nicht<br />

deutsch<br />

Summe<br />

nein [0,1%] [0,0%] (0,8%) 1,2% 2,2%<br />

nur Mutter /<br />

nur Vatera Mutter und<br />

Vater<br />

[0,3%]<br />

1,5%<br />

[0,2%]<br />

0,9%<br />

[0,2%]<br />

6,0%<br />

[0,1%]<br />

7,2%<br />

16,3%<br />

28%<br />

71,9%<br />

73,8%<br />

1,9% 12,8%<br />

26,2%<br />

13,3%<br />

100,0%


eHb mit Migrationshintergrund nach<br />

Herkunftsgruppen<br />

Quelle: Kundenbefragung Welle II (hochgerechnet)<br />

Quelle: PASS II<br />

6


Vorliegen und Anerkennung eines beruflichen oder akademischen<br />

Abschlusses von ALG II-Bezieher/innen mit Migrationshintergrund<br />

(nur Personen ab 25 Jahre)<br />

Größenordnung der Nichtanerkennung im Rechtskreis des<br />

SGB II<br />

erwerbsfähige Hilfebedürftige 5 Mio.<br />

davon: Migrationshintergrund 28% 1,4 Mio.<br />

davon: 25 und älter 67% 940.000<br />

davon nicht anerkannter Abschluss 29% 270.000<br />

7<br />

8


Kurzbiografien Betroffener (1)<br />

I-8b: Mann 59 Jahre, seit 9 Jahren in Deutschland,<br />

Kontingentflüchtling. BG: Ehefrau (I-8a). Hochschulausbildung in<br />

Russland, nicht anerkannt, leitender Fabrikdirektor in<br />

Russland, in Deutschland nicht erwerbstätig. Deutschkenntnisse<br />

eher schlecht, manchmal Sprachprobleme. Arbeitslos seit 1998, Alg II-<br />

Bezug seit Januar 2005. Hohe Erwerbsorientierung, eigene<br />

Stellensuche. Einschränkung: keine schwere körperliche Arbeit, keine<br />

unqualifizierte Tätigkeit, Alter.<br />

I-4: Frau, 45 Jahre, seit 12 Jahren in Deutschland,<br />

Kontingentflüchtling, geschieden. BG: 18-jährige Tochter.<br />

Zweifache Hochschulausbildung in Russland, eine anerkannt,<br />

Weiterbildungen in Deutschland (ESF). Gute Deutschkenntnisse. In<br />

Russland selbständige Programmiererin, in Deutschland<br />

Softwareentwicklerin. Arbeitslos seit 2002, Alg II-Bezug seit Januar<br />

2005, derzeit Ein-Euro-Job. Sehr hohe Erwerbsorientierung,<br />

Eigenbemühungen um Stelle und Qualifizierung. Gesundheitliche<br />

Einschränkungen, keine unqualifizierte Tätigkeit.<br />

Kurzbiografien Betroffener (2)<br />

I-3: Frau 36, Jahre, seit 11 Jahren in Deutschland,<br />

Heiratsmigrantin, geschieden. BG: 15-jährige Tochter.<br />

Ausbildung Maschinistin in Russland, nicht anerkannt.<br />

Umschulung in Deutschland, weitere Ausbildung,<br />

Aushilfstätigkeiten, Versicherungskauffrau. Gute<br />

Deutschkenntnisse. Arbeitslos seit 2001, Alg II-Bezug seit Januar<br />

2005. Hohe Erwerbsorientierung, starkes eigenes Bemühen<br />

(Ausbildungen, Aushilfstätigkeiten, Selbständigkeit, Stellensuche).<br />

Keine Einschränkungen, Suche nach Festanstellung, derzeit<br />

Einstiegsgeld <strong>für</strong> Selbständigkeit.<br />

I-17: Frau, 37 Jahre, seit 4 Jahren in Deutschland, Aussiedlerin,<br />

geschieden. BG: 16-jährige Tochter. Ausbildung in Russland,<br />

nicht anerkannt. Krankenschwester in Russland, in<br />

Deutschland Aushilfstätigkeit, seit 2006 Ausbildung<br />

(eigeninitiativ), derzeit Anerkennungsjahr, ergänzende<br />

Leistungen. Arbeitslos seit 2004 (ergänzende Leistungen), seit<br />

Januar 2005 Alg II-Bezug (ergänzend).<br />

9<br />

10


Kurzbiografien Betroffener (3)<br />

I-12: Mann, 50 Jahre, seit 5 Jahren in Deutschland, deutschstämmiger<br />

Aussiedler. BG: Ehefrau. Ausbildung und Hochschulausbildung in<br />

Russland, nicht anerkannt. In Russland Bauingenieur, in<br />

Deutschland Bauarbeiter (Leihfirma). Gute Deutschkenntnisse.<br />

Arbeitslos seit 2004, Alg II-Bezug seit Januar 2005. Hohe<br />

Erwerbsorientierung, intensive Stellensuche. Einschränkung durch Alter,<br />

lange Arbeitslosigkeit, „ungerecht“ bezahlte Tätigkeit nicht<br />

akzeptabel.<br />

I-2: Frau, 47 Jahre, seit 6 Jahren in Deutschland, Aussiedlerin. BG:<br />

Ehemann. Hochschulstudium in Russland, anerkannt, dort als<br />

Lehrerin tätig, in Deutschland nicht erwerbstätig. Arbeitslos seit<br />

2001, Alg II-Bezug seit Januar 2005. Deutschkenntnisse gut. Hohe<br />

Erwerbsorientierung (ehrenamtliche Tätigkeit, Stellensuche).<br />

Gesundheitlich eingeschränkt (Depression), nur eingeschränkt<br />

arbeitsfähig. Keine unqualifizierte Tätigkeit, zu alt <strong>für</strong> Schuldienst.<br />

Kurzbiografien Betroffener (4)<br />

I-24: Mann, 43 Jahre, Grieche, seit 19 Jahren in Deutschland durch Heirat.<br />

BG: Ehefrau, 4 Kinder (20, 11, 3, 1). Ehefrau immer Hausfrau.<br />

Rollenverteilung klassisch, kein Rollentausch vorstellbar. Mittelmäßige<br />

Sprachkenntnisse. Ausbildung in Griechenland, nicht anerkannt. In<br />

Deutschland angelernter Arbeiter. Arbeitslos seit 2000, Alg II-Bezug<br />

seit Januar 2005, derzeit Aushilfsjob (eigeninitiativ), ergänzende<br />

Leistungen. Schulden, eigeninitiativ Schuldnerberatung. Hohe<br />

Erwerbsorientierung, Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aus<br />

gesundheitlichen Gründen (attestiert), Suche nach fester Teilzeittätigkeit.<br />

I-23: Mann, 40 Jahre aus Kamerun, vor 15 Jahren als Student nach<br />

Deutschland gekommen. BG: Ehefrau, 1 Kind (2 Jahre), Ehefrau derzeit<br />

Integrationskurs (seit 3 Jahren in Deutschland), Kinderbetreuung halbtags<br />

durch Tagesmutter. Rollenverteilung klassisch, Tausch kein Problem.<br />

Schulden. Hochschulausbildung 2004 abgebrochen, Aushilfsjobs. Gute<br />

Deutschkenntnisse. Arbeitslos seit 2004 (mit kurzen Unterbrechungen<br />

durch Aushilfsjobs), Alg II-Bezug seit Januar 2005. Hohe<br />

Erwerbsorientierung und intensive Stellensuche, aber Erwartung<br />

qualifizierter Tätigkeit trotz Studienabbruch. Ablehnung<br />

unqualifizierte Tätigkeit und Leiharbeit.<br />

12<br />

11


Kurzbiografien Betroffener (5)<br />

I-10: Mann, 34 Jahre, Iraner, seit 27 Jahren in Deutschland, ledig, keine<br />

Kinder. Hochschulabschluss, Aushilfsjobs, 2 gescheiterte Versuche<br />

zur Selbständigkeit. Gute Deutschkenntnisse. Arbeitslos und SGB II-<br />

Bezug seit Anfang 2006, geringfügige Beschäftigung (eigeninitiativ) und<br />

Einstiegsgeld <strong>für</strong> Selbständigkeit (eigeninitiativ). Derzeit spezielle<br />

Existenzgründungsbetreuung durch Stadtteilprojekt unabhängig von<br />

ARGE (eigeninitiativ). Hohe Erwerbsorientierung, fixiert auf<br />

Selbständigkeit.<br />

I-15: Frau, 48, Iranerin, in Deutschland seit 6 Jahren, Flüchtling, seit<br />

2004 anerkannt. Ehemann nicht anerkannt (Leistungen nach AsylblG),<br />

lebt offiziell in Wohnheim in anderer Stadt, aber mit Wissen der ARGE in<br />

Haushalt. Ausbildung im Iran, nicht anerkannt, im Iran kurz bis<br />

zur Heirat als Buchhalterin tätig, in Deutschland nicht<br />

erwerbstätig. Arbeitslos seit 2004, Alg II-Bezug seit Januar 2005.<br />

Keine Deutschkenntnisse, 2003 Deutschkurs (eigeninitiativ und –<br />

finanziert). Keine Erwerbsorientierung, da subjektiv nicht arbeitsfähig<br />

wegen Depressionen.<br />

Schlussfolgerungen aus Biografien<br />

• Nichtanerkennung als zusätzliche Blockade (Widerspruch<br />

zwischen Anspruch und Möglichkeit)<br />

• Nichtanerkennung als Verletzung: Frustration, Depression<br />

• Aber: Anerkennung allein garantiert nicht die<br />

Arbeitsmarktintegration.<br />

• Es fehlt teilweise an realistischer Orientierung auf dem<br />

deutschen Arbeitsmarkt.<br />

13<br />

14


Übergang in Beschäftigung von ALG II-Bezieher/innen mit<br />

Migrationshintergrund (nur Personen ab 25 Jahre)<br />

in<br />

P<br />

r<br />

o<br />

z<br />

e<br />

n<br />

t<br />

50,0<br />

45,0<br />

40,0<br />

35,0<br />

30,0<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

0,0<br />

Durchschnitt Integration:<br />

22,6 Prozent<br />

20,0 21,2 31,9 31,6<br />

Ohne Berufsabschluss ausländischer<br />

Abschluss ohne<br />

Anerkennung<br />

Quelle: Kundenbefragung der § 6c-Evaluation<br />

ausländischer<br />

Abschluss mit<br />

Anerkennung<br />

in Deutschland<br />

erworbener<br />

Berufsabschluss<br />

Wie sind die Jobcenter integrationspolitisch<br />

aufgestellt?<br />

• statistisch nur Staatsangehörigkeit bekannt<br />

• bis 2008 nicht steuerungsrelevant; Migrant/innen<br />

keine Zielgruppe<br />

• Grundorientierung: Gleichbehandlung und Nicht-<br />

Diskriminierung<br />

• "Migrationsbeauftragte" nur mit koordinierender und<br />

informationsbündelnder Funktion<br />

• Anteil Fachkräfte mit eigenem MH ca. 3%<br />

• "Diversity" kein personalpolitisches Ziel<br />

• Weiterbildungen in "interkultureller Kompetenz"<br />

zunehmend gefragt


Aussagen von Fachkräften in Jobcentern zur Anerkennung<br />

von Abschlüssen (1)<br />

„Soweit mir bekannt ist, muss diese Anerkennung der<br />

Gleichwertigkeit, das muss über die Regierung laufen… Und<br />

sicherlich kann die IHK da noch Auskünfte geben.“ (11-5-<br />

TL_MI)<br />

„Das ist unglaublich kompliziert. …. Diese Fragestellung<br />

taucht relativ selten auf und dann ist es auch tatsächlich mit<br />

einem sehr hohen Aufwand verbunden. … Ich persönlich<br />

habe das nicht auf dem Schirm. Ich habe mir auch gar<br />

nicht die Mühe gemacht, mir das alles zu merken, weil es<br />

von Land zu Land unterschiedlich ist.“ (14-6-PAP_Ü25)<br />

Aussagen von Fachkräften in Jobcentern zur Anerkennung<br />

von Abschlüssen (2)<br />

„Also das ist ein Dschungel mit den Berufsabschlüssen. Weil<br />

zum Teil das Kultusministerium da hinter steht, zum Teil steht<br />

das Landesverwaltungsamt dahinter.“ (16-7-TL_MI)<br />

„Ob das bei jedem Fallmanager … wirklich so stark im Fokus<br />

steht, dass er dann sagt: Stopp, du hast mal im Metallbereich<br />

gearbeitet und ich sehe an deinem Arbeitsbuch, das könnte ja<br />

unter Umständen auch ein Abschluss sein. Den könntest du dir<br />

bei der IHK anerkennen lassen. Das weiß ich nicht. Das<br />

kommt sicherlich auch sehr oft auf die Eigenmotivation<br />

des Beraters an, ob er dieses Know-how vorhält oder<br />

nicht.“ (10-5-GF-MB)<br />

17<br />

18


Delegation des Problems an die Betroffenen<br />

„Letztendlich muss ich da ehrlich sagen, ist der Kunde da ein<br />

bisschen allein gelassen. … Wir führen es so nicht durch,<br />

wir regen es an.“ (08-4-PAP_Ü25)<br />

„Oftmals steige ich gar nicht so genau ein. Wenn sie mir<br />

sagen, ich habe da und da die Ausbildung gemacht, dann<br />

gebe ich denen Adressen, wo sie ihre Unterlagen hin senden<br />

und anerkennen lassen können. Die kriegen dann einen<br />

Ansprechpartner genannt … und diese Eigeninitiative lasse ich<br />

ihnen. Ich hake es nach, ob es gemacht ist… Damit quäle<br />

ich mich nicht ab. Das ist <strong>für</strong> mich dann vielleicht<br />

Zeitvergeudung.“ (13-3-PAP_Ü25)<br />

Delegation des Problems an Dritte<br />

„Und die verweise ich dann an den Jugendmigrationsdienst oder an die<br />

RAA, damit die eben unterstützt werden diese Abschlüsse anerkannt zu<br />

bekommen.“ (13-6-FM_U25)<br />

„Wir haben bei uns Stellen, an die sich die Personen wenden können, um zu<br />

erfragen, ob ihre Berufsabschlüsse anerkannt werden können. Das ist ja ein<br />

Haupttätigkeitsfeld des Integrationsfachdienstes, also insbesondere des<br />

Vereins [XYZ], die sich speziell um diese Probleme kümmern.“ (03-1-GF-CL)<br />

„Es wird dann in aller Regel schon erledigt während der Sprachkurse. Dass<br />

eben versucht wird, Zeugnisse oder auch Berufabschlüsse dann irgendwo<br />

anzuerkennen. Das wird gemacht, da brauchen wir an sich gar nicht darauf<br />

hinwirken.“ (07-2-PAP_U25)<br />

„Wir verlassen uns da wirklich auf unsere Sprachkursbildungsträger, die<br />

das erkennen…. die machen das von sich aus, … dass im Kurs gefragt wird<br />

und dass sie denen behilflich sind bei der Anerkennung. Da verlassen wir uns<br />

natürlich auch drauf… Die meisten gehen in den Integrationskurs und<br />

bekommen da ihre Informationen bzw. Hilfe beim Anerkennen.“ (07-1-<br />

PAP_Ü25) 20<br />

19


Nachahmenswerte Lösungen<br />

„Das ist selbst <strong>für</strong> uns [und nicht nur <strong>für</strong> die Kund/innen] schon ganz schön<br />

schwierig. Sie werden heute Nachmittag mit Fr. S. sprechen. Diese<br />

Informationen liegen speziell dort vor. Und jeder Vermittler weiß,<br />

wenn ich vor dieser Problematik stehe rufe ich Fr. S. an und die sagt mir,<br />

wo ich dann wen hinschicken kann. Weil das wirklich total kompliziert ist.<br />

Aber deshalb ist so was immer an einer Stelle.“ (14-4-BL_MI-TL_MI+MB)<br />

„Wir haben nämlich mit dem [Maßnahmeträger] eine<br />

Integrationsagentur. Das haben wir letztes Jahr ausprobiert. Das ist<br />

eine Vermittlungsmaßnahme speziell <strong>für</strong> die Zielgruppe der Migranten. Das<br />

ist etwas, das hat ganz gut funktioniert. … der [Maßnahmeträger hat] an<br />

der Stelle viel Erfahrung mit Anerkennung von irgendwelchen Schul- und<br />

Bildungsabschlüssen im Ausland, kann das also sehr gut einschätzen, wer<br />

da vor denen sitzt und was die Kenntnisse sind. Diese Maßnahme läuft<br />

unter ‚SWL‘. Die Zukunft dieser Maßnahmen ist daher umstritten.“<br />

(01-5-Sonder)<br />

21<br />

Grenzen der Orientierung auf Anerkennung<br />

„Meistens ist es aber so, dass die Abschlüsse so von unserem deutschen<br />

Arbeitsmarkt entfernt sind, dass sie eben nicht anerkannt werden. Wie<br />

gesagt, bei dem Musiklehrer ist es – meine ich – auch nicht anerkannt<br />

worden. Die meisten werden nicht anerkannt, weil die Inhalte der<br />

verschiedenen Studienrichtungen dann doch abweichend von den<br />

deutschen Studiengängen sind. Der Normalfall ist also, dass sie nicht<br />

anerkannt werden.“ (16-6-PAP_Ü25)<br />

„Wir stellen aber zunehmend fest, dass diese Anerkennung nicht erfolgen<br />

kann, weil die Abschlüsse nicht vergleichbar sind oder wie auch<br />

immer.“ (03-7-TL_MI+MB)<br />

„Wir haben qualifizierte Leute und trotzdem weiß ich, dass die in ihrem<br />

Beruf hier nichts werden. Das ist bitter, aber das ist so. Das hat was mit<br />

der Anerkennung der Abschlüsse zu tun und dass der Prozess der<br />

Anerkennung viel zu lange gedauert hat. Und es hat etwas damit zu tun,<br />

dass ich einfach bestimmte Berufsfelder nicht 1:1 übertragen kann.“<br />

(15-1-TL_MI+MB)<br />

22


Misstrauen gegenüber ausländischen Abschlüssen<br />

„Wir können glauben, was man uns sagt – natürlich sind<br />

insbesondere … aus Osteuropa … die sind alle Ingenieur. … Und<br />

im weiteren Betreuungsprozess …, wenn eine Integration am<br />

Arbeitsmarkt nicht gelingt, beginnen wir zunehmend … zu<br />

hinterfragen in welcher Qualität ist denn das da, was er uns gesagt<br />

hat.“ (03-6-BL_MI)<br />

„… Ingenieur <strong>für</strong> Zeitarbeit – ... das war die Berufsbezeichnung.<br />

… Dann stellte sich heraus, diese Dame hat im Eingang einer Fabrik<br />

am Küchentisch gesessen und hat aufgeschrieben wann die Leute<br />

kommen und wann sie gehen.“ (05-5-FM_Ü25+Sonder)<br />

„Aber es gibt ja immer Leute, die sich unheimlich gut verkaufen<br />

können, und wenn Sie nachher mal unter der Oberfläche kratzen,<br />

dann ergreift Sie da das Grauen.“ (14-3-BL_MI-TL_MI+MB)<br />

Grenzen der BA-Software<br />

• berufsfachliche Strukturierung des deutschen<br />

Arbeitsmarktes<br />

⇒ Strukturierung von VerBIS nach Berufsabschlüssen<br />

⇒ keine systematische Erfassung von Kompetenzen ohne deutschen<br />

Abschluss<br />

⇒ keine Verweisstruktur zur Transferierbarkeit von Berufserfahrungen<br />

zwischen Tätigkeitsfeldern<br />

• aktuell Änderungen – noch keine Erkenntnisse über<br />

Nutzbarkeit und tatsächliche Nutzung<br />

23<br />

24


Handlungsempfehlungen an die Arbeitsmarktpolitik<br />

• Vorschlag zur Ergänzung der Zielgruppenbestimmungen des SGB II:<br />

„Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass …<br />

6. Nachteile aufgrund der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft<br />

oder mangelnder Beherrschung der deutschen Sprache überwunden<br />

werden und die Integration dieser Personen unter Beachtung ihrer<br />

Qualifikationspotenziale gefördert wird.“ (§ 1 Abs. 1 Satz 4 SGB II)<br />

• Konsequenzen aus dem Grundsatz des Förderns:<br />

„Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit.“ (§ 14 Satz 1<br />

SGB II)<br />

⇒Einrichtung eines Fallmanagements <strong>für</strong> berufliche Anerkennung bei<br />

Jobcentern mit relevanten Fallzahlen<br />

• Förderung des Nachholens von Abschlüssen im Rahmen der FbW<br />

•Vorbereitung auf die Externen-Prüfung<br />

•Abschluss in einem im Ausland gelernten Beruf als Umschulung<br />

•ausnahmsweise Leistungsbezug während eines Auffrischungsstudiums mit dem<br />

Ziel des Abschlusses in einem bereits studierten Fach, wenn keine andere<br />

Finanzierungsmöglichkeit<br />

25


Fachforum 1:<br />

Welche spezifischen Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und junge Erwachsene<br />

unterstützen eine Integration in Ausbildung und Beruf?<br />

1. Aufgaben und Struktur der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule<br />

(GF H)<br />

Heiner Terborg, BAG Katholische Jugendsozialarbeit e.V.<br />

Ziel der Bildungsberatung und Förderung GF H ist es, jungen Migrantinnen und Migranten<br />

die gesellschaftliche Integration insbesondere die Fortsetzung ihrer Ausbildung bzw. die Aufnahme<br />

einer hochqualifizierten Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.<br />

Die Bildungsberatung GF H (seit mehr als 40 Jahren bis 2009 bei der Otto Benecke Stiftung<br />

e.V., seit 2009 bei den Jugendmigrationsdiensten) ist spezialisiert auf Fragen zur beruflichen<br />

oder ausbildungsbezogenen Verwertbarkeit von im Ausland erworbenen hochschulrelevanten<br />

Vorbildungen. Die Bildungsberatung plant mit Ratsuchenden deren weitere Qualifizierung<br />

oder den Einstieg in (der vorhandenen Qualifikation entsprechende) Erwerbstätigkeit.<br />

Die Bildungsberaterinnen GF H sind Expertinnen und Experten in Fragen zur Anerkennung<br />

(bzw. zur Ergänzung) von<br />

- Sekundarschulabschlüssen (mittlerer Bildungsabschluss/Hochschulreife)<br />

- Akademischen Vorbildungen (Ableitung von Fachrichtungen, Anrechnung von Studienleistungen,<br />

Semestern und Studienabschnitten)<br />

- Akademischen Berufsabschlüssen und deren Verwertbarkeit <strong>für</strong> den Arbeitsmarkt<br />

Die Bildungsberatung unterstützt Ratsuchende bei der Vorbereitung von und beim Einstieg in<br />

Schule, Studium und Qualifizierung und begleitet sie während ihrer Ausbildung. Die Beratung<br />

informiert über die Kosten der Ausbildung und zeigt, welche Möglichkeiten der Förderung<br />

und Finanzierung in Anspruch genommen werden können.<br />

Die Beratungsstellen der GF H Bildungsberatung sind miteinander vernetzt, werden bundesweit<br />

koordiniert und arbeiten nach einheitlichen Vorgaben und Standards (z.B. Beratung,<br />

Profiling und Dokumentation). Auf gemeinsamen Fortbildungen und Arbeitstagungen werden<br />

sie regelmäßig über Entwicklungen im Bereich ausländischer Bildungssysteme, über die<br />

Verwertbarkeit entsprechender Vorbildungen in Deutschland und über Bildungs- und Qualifizierungsangebote<br />

der Länder und des Bundes <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler (Erwerb Hochschulreife),<br />

Studienbewerberinnen und Akademiker in Kenntnis gesetzt.<br />

Bildungsberatung GF H sucht <strong>für</strong> jeden Ratsuchenden bundesweit die am besten auf den<br />

Einzelfall zugeschnittene Ausbildungs- oder Qualifizierungsmöglichkeit. Dabei berücksichtigt<br />

sie die jeweils individuellen Rahmenbedingungen und erläutert die länderspezifisch unterschiedlichen<br />

Bedingungen <strong>für</strong> Zugang zu Bildung und Finanzierung von Maßnahmen.


Die Bildungsberatung GF H ist bundesweit mit 20 Beratungsstellen vertreten. In Zusammenarbeit<br />

mit anderen JMD und mit Hochschulen wird an rund 80 Standorten Bildungsberatung<br />

angeboten.<br />

Im Jahr 2009 wurden bundesweit rund 10.000 Einzelberatungen durchgeführt. Das Angebot<br />

erreichte rund 5000 Ratsuchende aus 98 Staaten.<br />

In den vergangenen Jahren nahmen mehr junge Frauen als junge Männer das Beratungsangebot<br />

in Anspruch. In 2009 waren rund 60% der Ratsuchenden weiblich.<br />

7000<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

Übersicht über Struktur und mobilen Einsatz der<br />

GF-H Bildungsberatung<br />

Neubrandenburg<br />

Schwerin<br />

Leer<br />

Oldenburg<br />

Hamburg<br />

Waren<br />

(Müritz)<br />

Bremen<br />

Cloppenburg<br />

Nienburg<br />

(Weser)<br />

Uelzen<br />

Perleberg<br />

Meppen<br />

Vechta<br />

Damme<br />

Celle<br />

Hannover<br />

Braunschweig<br />

Berlin<br />

Potsdam<br />

Magdeburg<br />

Bielefeld<br />

Münster<br />

Paderborn<br />

Cottbus<br />

Dortmund<br />

Soest<br />

Unna-Massen<br />

Halle<br />

Bitterfeld<br />

Arnsberg<br />

Nordhausen<br />

Iserlohn<br />

Essen<br />

Korbach<br />

Eschwege<br />

Düsseldorf<br />

Homberg Efze Kassel<br />

Geilenkirchen<br />

Marburg Homberg Erfurt<br />

Torgau<br />

Leipzig<br />

Bautzen<br />

Dresden<br />

Freiberg<br />

Aache<br />

Köln<br />

Lauterbach<br />

Bad Hersfeld<br />

Fulda<br />

Jena Gera<br />

Chemnitz<br />

n<br />

Hasselroth<br />

Trier<br />

Legende<br />

Kaiserslautern<br />

Alzey<br />

Mannheim<br />

Ludwigshafen<br />

Freiburg<br />

6267<br />

Frankfurt<br />

Heidelberg<br />

Karlsruhe<br />

Tübingen<br />

Bildungsberatungsstelle<br />

Stuttgart<br />

Rottweil<br />

Meersburg<br />

Würzburg<br />

Schweinfurt<br />

Nürnberg<br />

Augsburg<br />

Greifswald<br />

Rostock<br />

München<br />

4137<br />

junge Frauen junge Männer<br />

Kiel<br />

Reutlingen<br />

Neu Ulm<br />

Kempten<br />

Mobile Beratung<br />

Regensburg<br />

Koordinierungsstelle<br />

<strong>Bundesarbeitsgemeinschaft</strong> Katholische Jugendsozialarbeit e.V., Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf<br />

Tel. 0211-94485-29, Fax: 0211-486509 E-Mail: anja.pohlmann@jugendsozialarbeit.de<br />

Reihe1


Auch in den Bildungsmaßnahmen des GF H sind Frauen stärker vertreten als Männer. Am<br />

Beispiel des Sonderlehrgangsabschlusses 2009 zeigt sich auch die hohe Quote der erfolgreichen<br />

jungen Frauen (hier Erwerb der Hochschulreife):<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

65%<br />

Abitur junge<br />

Frauen<br />

35%<br />

Abitur junge<br />

Männer<br />

Reihe1<br />

Mehr als 50% der Einzelberatungen haben „Anerkennung und Verwertbarkeit der Vorbildung“<br />

zum Thema.


Gut 50% der Beratenen, die nach dem Garantiefond Hochschule förderbar sind, werden in<br />

Fragen der Anerkennung und Verwertbarkeit schulischer Vorbildung beraten.<br />

Knapp 40% werden zur Anerkennung ihrer akademischen Abschlüsse beraten. Gut die Hälfte<br />

der Akademiker wird ihren Abschluss nicht ohne erneutes Studium verwerten können. Bei<br />

ihnen stellt sich zusätzlich die Frage nach Anrechnung von Studienleistungen und Anerkennung<br />

der Hochschulreife. Bei rund 10% geht es ausschließlich um Anerkennung der Hochschulreife<br />

und ggf. um Anrechnung von Studienleistungen.<br />

47%<br />

5%<br />

15%<br />

Im Jahr 2009 besuchten Menschen aus 98 Staaten die Bildungsberatung. Knapp zwei Drittel<br />

aller Ratsuchenden kommen aus Russland, aus Kasachstan und aus der Ukraine. Länder,<br />

aus denen alle Ratsuchenden gemeinsam mindestens 10mal im Laufe eines Jahres zur Beratung<br />

kommen, stehen in den folgenden Diagrammen:<br />

25<br />

23<br />

26<br />

20<br />

12%<br />

10 10 11<br />

11<br />

21%<br />

10 – 30 Beratungen im Jahr<br />

28<br />

20<br />

18<br />

17<br />

15<br />

12<br />

12<br />

13<br />

13<br />

GA<br />

GAH<br />

GH<br />

GSL<br />

GST<br />

SER<br />

LET<br />

CHI<br />

ISR<br />

NIG<br />

KOL<br />

PAK<br />

KAM<br />

TUN<br />

TUK<br />

TAD<br />

ERI<br />

ÄGT<br />

LIT<br />

RUM<br />

BUL<br />

ARM


328<br />

64<br />

5180<br />

301<br />

231<br />

30 – 100 Beratungen im Jahr<br />

74<br />

57<br />

33<br />

50<br />

40<br />

40<br />

100 – 1000 Beratungen im Jahr<br />

113<br />

228<br />

156<br />

169<br />

208<br />

Mehr als 1000 Beratungen im Jahr<br />

1387<br />

1461<br />

Polen POL<br />

Iran IRN<br />

MYN<br />

AFG<br />

SYR<br />

ÄTH<br />

GEO<br />

TRK<br />

ASR<br />

Moldavien MOL<br />

Kirgistan KIR<br />

Belorussland BEL<br />

Usbekistan USB<br />

Irak IRK<br />

sonstige SON<br />

Die Bildungsberatung GF H war bisher das einzige bundesweit tätige Beratungsangebot in<br />

Anerkennungsfragen <strong>für</strong> Studienbewerber, Studierende und Akademiker. Neben Zuwanderinnen<br />

und Zuwanderern nehmen Arbeitsverwaltung, Behörden und Länderministerien ihren<br />

Rat in Bildungs- und Anerkennungsfragen in Anspruch.<br />

UKR<br />

KAS<br />

RUS


Viviane Lagodzki, CJD Jugendmigrationsdienst Hamburg<br />

Fachforum 1: Welche spezifischen Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche<br />

und junge Erwachsene unterstützen eine Integration in Ausbildung und<br />

Beruf?<br />

Aufgabe der GFH-Beratung beim JMD CJD Eutin:<br />

Beratung von jungen zugewanderten Studieninteressierten,<br />

Studenten und Akademikern,<br />

Anerkennung der mitgebrachten Vorbildung,<br />

Entwicklung von Wegen, wie eine akademische Laufbahn aufgenommen oder<br />

fortgesetzt werden kann,<br />

dabei arbeiten wir eng mit den jeweiligen JMDs zusammen.<br />

1<br />

Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle<br />

Bremen<br />

Schleswig-Holstein<br />

Hamburg<br />

nördliches<br />

Niedersachsen<br />

westliches<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Anerkennung bzw. Bewertung hat in unserer täglichen Arbeit einen besonderen<br />

Stellenwert,<br />

da wir uns in Hamburg am Schnittpunkt zwischen fünf Bundesländern und damit<br />

am Schnittpunkt zwischen fünf verschiedenen Anerkennungs- und<br />

Bewertungspraktiken befinden.<br />

Verdeutlichung anhand dreier Beispiele<br />

2


Beispiel 1: Sekundarschulabschluss nach 10 Jahren<br />

Vladimir K. und Elena P.<br />

Hochschulreife in Russland<br />

Fallbeispiel 1: Vladimir K. und Elena P. kommen aus Russland und haben dort<br />

die allgemeinbildende Schule nach 10 Jahren mit der Hochschulberechtigung<br />

abgeschlossen.<br />

In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg<br />

bekommen sie einen schriftlichen Bescheid darüber, dass ihre Schulausbildung<br />

mit einem deutschen RS-Abschluss gleichwertig ist. In Niedersachsen hingegen<br />

bekommen sie einen Hinweis darauf, dass die aufnehmende Schule oder der<br />

„aufnehmende“ Betrieb selbst entscheiden muss, ob ihr Schulabschluss<br />

vergleichbar mit einem RS-Abschluss ist oder nicht.<br />

3<br />

Anerkennung als Realschulabschluss<br />

Nachteilig <strong>für</strong> einen Zuwanderer. Hier ist <strong>für</strong> beide Seiten kompetente Beratung<br />

gefragt, die Erfahrungen in der Einordnung des mitgebrachten Zeugnisses in das<br />

deutsche Bildungssystem, Möglichkeit des Vergleichs mit der Bewertung in<br />

anderen Bundesländern und darüber hinaus weiß, wo es geeignete<br />

Ergänzungsmaßnahmen <strong>für</strong> Zugewanderte gibt.<br />

Wenn das Bildungsziel von Vladimir K. und Elena P. das Studium ist, kann dies<br />

der Sonderlehrgang in Hamburg oder Göttingen sein, ein Abiturlehrgang, der<br />

ursprünglich nur <strong>für</strong> die Spätaussiedler gedacht war, sich aber immer mehr auch<br />

anderen Personengruppen öffnet.<br />

4


Sonderlehrgang<br />

Hamburg<br />

Göttingen<br />

5<br />

Beispiel 2: Sekundarschulabschluss nach 12 Jahren<br />

Ammar L.<br />

Abitur im Irak<br />

2. Fallbeispiel: Ammar L.: 12 Klassen, Abitur im Irak<br />

6


Anerkennung als Realschulabschluss plus<br />

Berechtigung zum Besuch des Studienkollegs<br />

Anerkennung des Realschul-Abschlusses und zusätzlich die Möglichkeit, das<br />

Studienkolleg zu besuchen. Hintergrund Studienkolleg: Ergänzung der<br />

ausländischen Hochschulreife, die mit Ablegung der Feststellungsprüfung endet<br />

und berechtigt, ein bestimmtes Fächerspektrum zu studieren.<br />

7<br />

Studienkolleg<br />

Hamburg<br />

Hannover<br />

Kiel<br />

Wismar<br />

Greifswald<br />

In der Beratung erfährt er, wo sich die Studienkollegs befinden, welche <strong>für</strong> ihn<br />

infrage kommen und wie man sich dort bewirbt.<br />

8


Beispiel 3: Reglementierter Beruf/Lehramt<br />

Anna R.<br />

Lehrerin <strong>für</strong> Sport<br />

Ukraine<br />

Fallbeispiel 3: Anna, Lehrerin <strong>für</strong> Sport aus der Ukraine<br />

9<br />

bisher: Teilanerkennung des 1. Staatsexamens<br />

Bis vor drei Jahren wurden in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein,<br />

Bremen und Mecklenburg-Vorpommern die Fächer Sport und Pädagogik als Teil<br />

der 1. Staatsprüfung, d. h. als erstes Staatsexamen anerkannt und das<br />

obligatorische zweite Fach musste nachstudiert werden. In Niedersachsen<br />

wurden immer nur Teilanerkennungen auch <strong>für</strong> diese Fächer ausgesprochen.<br />

Hier mussten Zugewanderte mit Lehramtsqualifikation entweder große Teile<br />

dieser Unterrichtsfächer noch einmal studieren oder als Externe in der 1.<br />

Staatsprüfung gehen, ein drittes Fach sowieso noch einmal ganz studieren.<br />

10


jetzt: Einzellfallprüfung/<br />

Anerkennung von Studienleistungen<br />

blau: Lehramtsstudium bachelor/master of education<br />

grün: Lehramtsstudium Staatsprüfung<br />

Jetzige Anerkennung<br />

Seit drei Jahren (ungefähr) gibt es in den Ländern Hamburg, Bremen, Schleswig-<br />

Holstein und Niedersachsen kein Lehramtsstudium nach altem Muster mehr,<br />

sondern den Bachelor oder Master of education. In diesen Ländern werden zwar<br />

noch teilweise von den Lehrerprüfungsämtern Anerkennungen des ersten<br />

Staatsexamens ausgesprochen, die Universitäten beachten das aber nicht: Sie<br />

führen Einzelfallprüfungen der Studienleistungen von Zugewanderten durch, es<br />

gibt keine pauschalen Anerkennungen, z. B. des bachelor of education. Nur in<br />

Mecklenburg-Vorpommern existiert nach das „alte“ Studiensystem des<br />

Lehramtsstudiums mit dem Abschluss 1. Staatsexamen.<br />

Das heißt, hier ist die ausgesprochene Anerkennung nach passgenau aufs<br />

Studium anwendbar.<br />

Für Sportlehrerin Anna bedeutet dies, dass sie sehr genau abwägen muss, wo<br />

sie ihr Studium aufnimmt. Bei dieser Entscheidung braucht sie meines Erachtens<br />

professionelle Hilfe, die ihr aufzeigt, welche Studienbedingungen sie wo<br />

erwarten.<br />

Ein weiterer wichtiger Faktor bei ihrer Entscheidung, in welchem Bundesland sie<br />

ihre Lehramtsqualifikation vervollständigt, ist die Verschiedenheit der<br />

Studienpläne<br />

11<br />

HB: 8 Semester (bachelor/master)<br />

1,5 Jahre Vorbereitungsdienst<br />

2 Fächer inkl. Methodik und Didaktik<br />

NI: 8 Semester (bachelor/master)<br />

1,5 Jahre Vorbereitungsdienst<br />

2 Fächer inkl. Methodik und Didaktik<br />

Studienpläne Lehramt in den<br />

nördlichen Bundesländern<br />

SH: 8 Semester (bachelor/master)<br />

2 Jahre Vorbereitungsdienst<br />

2 Fächer + Vermittlungswiss.<br />

MV: 9 Semester 1. Staatsexamen<br />

2 Jahre Vorbereitungsdienst<br />

2 Fächer + Erz.wiss. + Grundschulpäd.<br />

HH: 10 Semester (bachelor/master)<br />

1,5 Jahre Vorbereitungsdienst<br />

2 Fächer + Erz.wiss. + Grundschulpäd.<br />

Sie unterscheiden zum Teil gravierend in<br />

Fächeranzahl,<br />

Kombinationsmöglichkeiten,<br />

und Dauer des Vorbereitungsdienstes.<br />

Immer bezogen auf ein Lehramt <strong>für</strong> die Klassen 1 - 10.<br />

Wenn Anna, unsere Sportlehrerin in einer Bildungsberatung eine solche<br />

Übersicht bekommt, hat sie die Möglichkeit zu wählen, ob sie nach Mecklenburg-<br />

Vorpommern geht, wo sie nur ein Unterrichtsfach sowie Grundschulpädagogik<br />

nachstudieren müsste oder nach Bremen oder Niedersachsen zieht und dort in<br />

deutlich kürzerer Zeit als in Schleswig-Holstein oder Hamburg ihre<br />

Lehramtsqualifikation erlangt, denn hier muss man zum einen nur zwei<br />

Unterrichtsfächer und deren Methodik und Didaktik studieren, der<br />

Vorbereitungsdienst dauert nur 1,5 Jahre und nicht 2 wie in Schleswig-Holstein<br />

und Hamburg.<br />

Eine kompetente Beratung hilft also an dieser Stelle, die Studiendauer enorm zu<br />

verkürzen und den schnellsten Weg in eine Berufstätigkeit zu finden. Wichtig ist<br />

eine regional verankerte und stark vernetzte Anerkennungsberatung <strong>für</strong> eine<br />

schnelle Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.<br />

12


<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Aufmerksamkeit</strong>!<br />

Viviane Lagodzki<br />

Hochschulberaterin<br />

CJD Hamburg-Eutin<br />

JMD-Hochschulberatung<br />

Glockengießerwall 17<br />

20095 Hamburg<br />

fon: 040-24 51 17<br />

fax: 040-280 20 88<br />

viviane.lagodzki@cjd-hamburg-eutin<br />

13


Anerkennung <strong>für</strong> Menschen mit ausländischem<br />

Abschluss – die Hamburger Planungen<br />

Antche Ruge<br />

Fachtagung „Kompetent anerkennen“ 9./10. Juni 2010 Forum 1„<br />

Beratungsangebote <strong>für</strong> Jugendliche und junge Erwachsene zur<br />

beruflichen Integration“<br />

Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer<br />

Abschlüsse – das Konzept des Hamburger Senats<br />

Initiative aus der Hamburgischen Bürgerschaft in 2009:<br />

Auftrag an den Senat, Verbesserungsmöglichkeiten zu<br />

prüfen<br />

�Bürgerschaftsdrucksache 19/5948 vom 20.4.2010:<br />

„Konzept zur beruflichen Integration von<br />

Menschen mit Migrationshintergrund“<br />

1. Zentrale Anlaufstelle zur Anerkennung ausländischer<br />

Abschlüsse beim Hamburg Welcome Center<br />

2. Auflegung eines Stipendienprogramms in Hamburg zur<br />

Finanzierung von Nachqualifizierungsmaßnahmen<br />

2


Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund<br />

in Hamburg.<br />

Quelle: Mikrozensus 2007, Statistisches Amt <strong>für</strong> Hamburg und Schleswig-Holstein.<br />

1.) Zentrale Anlaufstelle Anerkennung beim<br />

Hamburg Welcome Center (HWC)<br />

Bisherige Aufgaben des HWC<br />

• Hilfestellung <strong>für</strong> Neu-Hamburger in den ersten<br />

Tagen und Wochen nach Ankunft<br />

• Tipps zu Wohnungssuche, Ausbildung, Studium, etc.<br />

• Für Fach- und Führungskräfte: Anmeldung,<br />

Aufenthaltsgenehmigungen<br />

• Lage: repräsentative Räumlichkeiten neben dem<br />

Rathaus<br />

3<br />

4


1.) Zentrale Anlaufstelle Anerkennung beim<br />

Hamburg Welcome Center (HWC)<br />

Zukünftige Aufgaben<br />

HWC berät und begleitet bei der Anerkennung von<br />

im Ausland erworbenen Abschlüssen:<br />

� Das HWC informiert umfassend und schafft<br />

Transparenz über Anerkennungsverfahren,<br />

notwendige Antragsunterlagen und zuständige<br />

Anerkennungsstellen<br />

� Lotsenfunktion: vermittelt an Anerkennungsstelle<br />

und hilft bei auftretenden Problemen<br />

Vorarbeiten <strong>für</strong> zentrale Anlaufstelle Anerkennung<br />

(ZAA): Diakonie Hamburg<br />

� Erstellung von Leitfäden zu Zuständigkeiten und Verfahren<br />

� Aufbau und Koordinierung einer Netzwerkgruppe mit<br />

relevanten Akteuren (u.a. den Anerkennungsstellen, der<br />

Arbeitsverwaltung, Bildungsträgern)<br />

� <strong>für</strong> mind. 2 Jahre: Diakonie = ZAA (Hamburger ESF-Mittel)<br />

� Start der zentralen Anlaufstelle bei der Diakonie spätestens im<br />

Oktober 2010<br />

� Übergabe der Aufgaben an das Hamburg Welcome Center zu<br />

Anfang 2013 geplant<br />

5<br />

6


2.) Stipendienprogramm <strong>für</strong> Nachqualifizierungen<br />

� Stipendien <strong>für</strong> Anpassungsqualifzierungen/<br />

Fortbildungen:<br />

• zur Anerkennung von Abschlüssen<br />

• zur Vorbereitung auf Abschlussprüfung<br />

� Finanzierung aus Hamburger Arbeitsmarktmitteln<br />

� Voraussetzung <strong>für</strong> Förderung:<br />

• Bereich der reglementierten Berufe, z.B. Ärztin,<br />

Physiotherapeut<br />

• Berufsqualifizierender Abschluss darf nicht mehr als 10<br />

Jahre her sein (bzw. 3-Jahre Berufspraxis nach Abschluss)<br />

Stipendienprogramm: Ausgestaltung<br />

� Höhe des Stipendiums (50% Darlehen) analog zum<br />

elternunabhängigen BAföG <strong>für</strong> max. 18 Monate (z.B.<br />

max. 648 € <strong>für</strong> Alleinstehenden)<br />

� + ggf. Zuschuss zur Finanzierung von Kurs- und<br />

Prüfungsgebühren: i.d.R. max. 2.500 €<br />

� Start Herbst 2010<br />

7<br />

8


Stipendienprogramm: Durchführung<br />

� Die zentrale Anlaufstelle übernimmt die Beratung<br />

zum Stipendienprogramm und bearbeitet die Anträge<br />

� „Poolt“ ggf. die Antragsteller <strong>für</strong><br />

Nachqualifizierungsmaßnahmen<br />

� Ziel: Anreiz auch <strong>für</strong> Bildungsträger, passende<br />

Angebote zu schaffen<br />

� Pilotprojekt<br />

<strong>Vielen</strong> <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> <strong>Aufmerksamkeit</strong>.<br />

9<br />

10


Fachforum 2<br />

Welche Qualifizierungsangebote sind <strong>für</strong> eine schnelle Arbeitsmarktintegration<br />

erforderlich?<br />

Jutta Hofmann (Skript zur Präsentation)<br />

Ehe ich auf die Bildungsberatung und die Qualifizierungsmöglichkeiten im Garantiefonds<br />

Hochschule eingehe, möchte ich auf ein Wort im Titel dieses Fachforums reagieren,<br />

und zwar auf das Wörtchen „schnell“.<br />

Die Formulierung „schnelle“ Arbeitsmarktintegration möchte ich durch den Begriff<br />

„ nachhaltige“ Arbeitsmarktintegration ersetzen. Ein Kriterium <strong>für</strong> eine gelungene<br />

Arbeitsmarktintegration sollte weniger an der Zeitschiene als an einem möglichst<br />

dauerhaften Einstieg in ein den Fähigkeiten und der Vorbildung angemessenem Beschäftigungsniveau<br />

festgemacht werden. Ich werde daher hier den Begriff nachhaltige<br />

Arbeitsmarktintegration benutzen.<br />

Eingangs möchte ich kurz die politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

ansprechen. Qualifizierung von Migranten muss politisch gewollt sein und durch entsprechende<br />

Gesetze und Ausführungsbestimmungen ermöglicht und unterstützt<br />

werden. Im gegenwärtigen ALG II – in dem sich viele der Rat suchenden Migranten<br />

befinden- ist die schnelle Arbeitsvermittlung unabhängig von Ausbildung, vorausgehender<br />

beruflicher Erfahrung und potentiellen Fähigkeiten gewollt. Damit steht Qualifizierung<br />

nicht im Zentrum und wird im Rahmen von ALG II nicht aktiv, gezielt und auf<br />

den individuellen Fall bezogen betrieben.<br />

Ein Beispiel aus der Beratungspraxis: Eine Migrantin, die eine Ausbildung als Erzieherin<br />

aus der Ukraine mitbringt, erhält von der Anerkennungsbehörde die Auflage<br />

eines 6monatigen Praktikums mit anschließender Kenntnisprüfung erhalten. Bei positivem<br />

Abschneiden wird sie eine Anerkennung als Staatlich geprüfte Erzieherin erhalten.<br />

Da sie sich in der ALG II Förderung befindet und den Integrationskurs<br />

Deutsch besucht, bespricht sie das mit ihrer zuständigen Ansprechpartnerin. Von ihr<br />

erhält sie jedoch die Auflage, sich pro Woche auf 5 x-beliebige unqualifizierte Stellen<br />

zu bewerben, da in ALG II die schnelle Arbeitsmarktvermittlung -unabhängig von der<br />

mitgebrachten Qualifikation- vorrangig sei und ein 6monatiges Praktikum nicht finanziert<br />

werden könne.<br />

Neben erschwerenden gesetzlichen Rahmenbedingungen zeigen die Erfahrungen<br />

aus der Bildungsarbeit mit Migranten, dass unzureichende Deutsch- und Englischkenntnisse,<br />

fehlende fachsprachliche Kenntnisse und den Anforderungen des deutschen<br />

Arbeitsmarktes nicht angepasste Fachkenntnisse die größten Hindernisse <strong>für</strong><br />

eine berufliche Integration sind. Fehlendes Wissen über den hiesigen Arbeitsmarkt<br />

und über die konkreten Arbeitsanforderungen, unzureichende Kenntnisse des Bewerbungsverfahrens,<br />

der Eigenpräsentation und des arbeitsbezogenen Kommunikationsverhaltens<br />

sowie fehlende Netzwerke und soziale Kontakte erschweren die berufliche<br />

Integration zusätzlich.


Der Garantiefonds Hochschule bietet hier seit über 40 Jahren <strong>für</strong> junge Migranten<br />

bis 30 Jahren, die die Hochschulreife erwerben, studieren oder in den akademischen<br />

Arbeitsmarkt einsteigen wollen, ein breit gefächertes und aufeinander abgestimmtes<br />

Angebot an Beratung, Qualifizierung und Förderung.<br />

Das Beratungsangebot verfolgt ein ganzheitliches und an den Ressourcen der Zuwanderer<br />

orientiertes Integrationskonzept. Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen<br />

werden auf ihre Verwertbarkeit hin betrachtet. Mit dem Zuwanderer werden<br />

Ziele geklärt und ein Bildungsplan ausgearbeitet. Das Beratungsangebot besteht<br />

vor, während und nach den Qualifizierungsangeboten. So können auch bei auftretenden<br />

Problemen Hilfestellungen bei der Verfolgung des Bildungswegs gegeben<br />

oder gegebenenfalls Korrekturen und Änderungen eingeleitet und begleitet werden.<br />

Die Förderung nach dem Garantiefonds ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.<br />

Dazu gehört neben der schon erwähnten Altersgrenze von 30 Jahren bei Antragstellung<br />

auch, dass der Antrag innerhalb der ersten beiden Jahre nach Zuwanderung<br />

–spätestens aber 1Jahr nach Erhalt des Statusnachweises - gestellt wird.<br />

Ebenso ist die Förderung an einen bestimmten Status gebunden. (Spätaussiedler<br />

und deren Familienangehörige, u.U. nachgereiste Ehegatten, sog. Kontingentflüchtlinge,<br />

Asyl- und Bleibeberechtigte).<br />

Das Stipendium nach dem Garantiefonds umfasst Kurskosten, soweit sie anfallen,<br />

Lebenshaltungskosten, eine sog. Eingliederungspauschale, eine Lernmittelpauschale,<br />

Unterbringungs- und Fahrtkosten am Maßnahmeort. Durch das GF-Stipendium ist<br />

in der Regel eine weitgehende Unabhängigkeit von ALG II gewährleistet, in der Regel<br />

werden lediglich Unterkunftskosten am Heimatort von den ARGEN weiter getragen.<br />

Die Qualifizierungen orientieren sich an der mitgebrachten Vorbildung der Migranten.<br />

Der allen gemeinsame Qualifizierungs-Grundbaustein ist der 6monatige<br />

Deutsch-Intensivkurs. Er führt vom B1-Niveau in 6 Monaten auf C1-Niveau des GER<br />

inklusive TestDaf und DSH-Vorbereitung. Die Unterrichtsinhalte beziehen studienbezogene<br />

und auf den akademischen Arbeitsmarkt bezogene Inhalte mit ein und greifen<br />

fachsprachliche und wissenschaftssprachliche Elemente auf. Die Unterrichtsmethodik<br />

orientiert sich an Lerntechniken, die auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereiten.<br />

Damit wird in sprachlicher Hinsicht der Einstieg in die weiteren Qualifizierungen,<br />

sei es zum Abiturerwerb, zur Studienaufnahme bzw. zum Einstieg in den akademischen<br />

Arbeitsmarkt ermöglicht.<br />

Die Sprachkurse sind überregional an 5 Standorten verankert. Durch ein einheitliches<br />

Curriculum sowie einheitliche Prüfungsvorgaben durch eine trägerübergreifende Prüfungskommission<br />

sind gleich bleibende Qualitätsstandards gewährleistet. Der<br />

Sprachkurs endet mit einer C1-Abschluss-Prüfung.


Erfolgsauswertungen der Sprachkurse haben eine über die letzten Jahre eine konstante<br />

Erfolgsquote von 80 % ergeben.<br />

Nach dem Deutsch-Intensivkurs gibt es je nach mitgebrachter Vorbildung unterschiedliche<br />

weitere Wege.<br />

Da heute die Arbeitsmarktintegration im Vordergrund steht, sollen die Angebote <strong>für</strong><br />

Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung und <strong>für</strong> Studienfortsetzer nur kurz<br />

erwähnt werden. Letztendlich sind aber auch Kurse zum Abiturerwerb und Studienaufnahme<br />

Qualifizierungen, die sich langfristig positiv auf eine spätere Arbeitsmarktintegration<br />

auswirken. Deshalb sollen sie hier auch erwähnt werden.<br />

Für Personen, deren Zeugnisse hier lediglich als Mittlere Reife anerkannt werden<br />

können, bestehen Teilnahmemöglichkeiten an den so genannten 2jährigen Sonderlehrgängen.<br />

Das sind von den Kultusministerien der Länder ursprünglich <strong>für</strong> Spätaussiedler<br />

eingerichtet Abiturkurse, die seit 2002 auch jüdische Zuwanderer und<br />

Deutsche aus Vertriebenengebieten besuchen können. In jüngster Zeit haben darüber<br />

hinaus einige Bundesländer die Sonderlehrgänge <strong>für</strong> weitere Personengruppen<br />

bzw. ganz <strong>für</strong> Migranten geöffnet.<br />

Durch Schüler-BaföG ist die Teilnahme finanziell abgesichert. GF-H Stipendiaten<br />

können zusätzlich noch einen Zuschuss nach den GF-H Richtlinien erhalten.<br />

Für Personen, die ihr im Herkunftsland begonnenes Studium fortsetzen wollen,<br />

besteht seit ca. 3 Jahren die Möglichkeit der Teilnahme an einem 6monatigen Englischkurs,<br />

der auf die gestiegenen Englisch-Anforderungen im Studium vorbereitet.<br />

Im Seminarprogramm können einwöchige studienvorbereitende Seminare besucht<br />

werden, die sich thematisch mit Wissenschaftlichem Arbeiten und Präsentieren, Studienorganisation<br />

und Studienaufbau und Vorbereitungen auf die immer häufiger verlangten<br />

Studierfähigkeit beschäftigen. Durch das Hochschulprogramm werden Kontakte<br />

mit ehemaligen Stipendiaten, die im Studium sind, geknüpft.<br />

Für Personen mit ausländischem Hochschuldiplom ergeben sich je nach Bewertung<br />

und Verwertbarkeit ihrer mitgebrachten Qualifikationen unterschiedliche Möglichkeiten.<br />

Die verschiedenen Wege werden in der Beratung während des Sprachkurses<br />

ausführlich besprochen und vorbereitet.<br />

Einige Migranten mit ausländischem Hochschuldiplom gehen den Weg über ein ergänzendes<br />

Studium. Dazu gehören Migranten mit Hochschuldiplomen, die zu sog.<br />

reglementierten Berufen gehören und bei denen es ein geregeltes Anerkennungsverfahren<br />

gibt. Hier kann eine Anerkennungsbehörde ein ergänzendes Studium, teilweise<br />

auch ein Neu-Studium <strong>für</strong> eine Anerkennung <strong>für</strong> erforderlich halten. Dies betrifft<br />

z. Bsp in der Regel Lehramtsdiplome, Hygieneärzte, juristische Diplome.<br />

Andere jungen Migranten streben nach einem Bakkalaureus-Abschluss aus dem<br />

Herkunftsland ein Master-Studium an, um sich mit einem deutschen Hochschulab-


schluss auf dem Arbeitsmarkt besser behaupten zu können. Die Beratung während<br />

des SK erarbeitet mit den Teilnehmern mögliche Studienergänzungen, hilft bei den<br />

unterschiedlichen Studienbewerbungsverfahren und berät zu Fragen der Studienfinanzierung.<br />

Den Migranten mit Hochschuldiplom, die in ein Studium gehen, stehen die weiter<br />

oben schon erwähnten Möglichkeiten offen. Sie können an dem 6monatigen Englisch-Englischkurs<br />

teilnehmen, das Seminarprogramm besuchen und am Hochschulprogramm<br />

teilnehmen. Vor allem der Englischkurs beseitigt hier ein großes Hindernis<br />

auf dem Weg ins Studium, da Migranten oft nur über geringe Englischkenntnisse verfügen.<br />

In Fällen, in denen der ausländische Hochschulabschluss ohne ein Studium verwertbar<br />

ist, sind durch den vorausgegangenen Deutsch-Intensivkurs die sprachlichen<br />

Grundlagen <strong>für</strong> den Einstieg in den akademischen Arbeitsmarkt gelegt. In vielen Fällen<br />

erfolgt dann die berufliche Integration über Praktika.<br />

Als erstes sei hier die Gruppe der Ärzte erwähnt. Es handelt sich hier um einen reglementierten<br />

Hochschulberuf, <strong>für</strong> den es rechtliche Grundlagen <strong>für</strong> Anerkennungsverfahren<br />

und Auflagen gibt. Ärzte müssen sich in der Regel einer Kenntnisprüfung unterziehen<br />

und erhalten <strong>für</strong> die Vorbereitung eine vorübergehende Berufserlaubnis.<br />

Der Garantiefonds finanziert hier ein 8monatiges ärztliches Anpassungspraktikum<br />

im klinischen Bereich. Nach dem Praktikum können sich die Stipendiaten in einem<br />

3monatigen theoretischen Vorbereitungskurs gezielt auf die Kenntnisprüfung<br />

vorbereiten.<br />

Die Kombination von sprachlicher Förderung auf C1-Niveau und berufsspezifischer<br />

Qualifizierung führt in der Regel bei der Berufsgruppe der Ärzte zu der gewünschten<br />

berufliche Integration als Arzt.<br />

Viele der mitgebrachten Hochschuldiplome gehören zu den sog. freien Berufen, <strong>für</strong><br />

die es kein Anerkennungsverfahren gibt. Dies betrifft Berufe wie Ingenieure, Informatiker,<br />

Ökonomen, Geisteswissenschaftler, etc. Hier bietet der Garantiefonds durch<br />

6monatige akademische Praktika einen Einstieg und ersten Kontakt mit der Arbeitsrealität<br />

in Deutschland.<br />

Während des vorausgehenden Deutsch-Intensivkurses werden die jungen Migranten<br />

durch den GF-H Berater bei der Recherche nach potenziellen Arbeitgebern und bei<br />

den konkreten Bewerbungsverfahren unterstützt. Durch die Finanzierung des Praktikums<br />

über das GF-H Stipendium hat der Arbeitgeber einen Anreiz, den Bewerber in<br />

seinem Unternehmen einzusetzen. Als äußerst wichtig hat sich die Praktikumsdauer<br />

von 6 Monaten erwiesen. In der Regel benötigen unsere Stipendiaten einige Anlaufzeit,<br />

um in dem Betrieb „warm“ zu werden und ihre Fähigkeiten zeigen zu können.<br />

Neben dem Verständnis der betriebsinternen Abläufe spielen hier auch oft die ungeschriebenen<br />

Regeln der arbeitsbezogenen Kommunikation eine große Rolle.<br />

Am Ende des Praktikums erhält jeder Praktikant ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die<br />

bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viele der Praktikanten im Anschluss von dem


Praktikumsgeber übernommen werden. Die Praktikanten, die nicht übernommen<br />

werden können, haben mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis und den neu gewonnen<br />

beruflichen Erfahrungen wesentlich bessere Chancen bei ihrer Stellensuche.<br />

Ein Beratungsbeispiel aus der Praxis:<br />

Herr A., jüdischer Zuwanderer aus Russland, Elektro-Ingenieur, besuchte unseren<br />

6monatigen Sprachkurs und fand unter meiner Mithilfe einen Platz <strong>für</strong> ein<br />

6monatiges akademisches Praktikum. Es handelte sich dabei um eine kleine Firma<br />

mit 4 Angestellten, die sich auf Haushaltstechnik spezialisiert hatte. Anfangs machte<br />

der Geschäftsführer dem Stipendiaten keine großen Hoffnungen auf eine Übernahme<br />

in ein festes Arbeitsverhältnis, aber gegen Ende des Praktikums teilte mir der<br />

Geschäftsführer mit, dass er Herrn A. übernehmen werde, sollte er noch bessere<br />

Englischkenntnisse haben. Über ein Garantiefonds-Stipendium konnte im Anschluss<br />

an das 6monatige Praktikum dann noch ein 2monatiger Englisch-Sprachkurs aus<br />

dem Akademikerprogramm der Otto Benecke Stiftung e. V. finanziert werden.<br />

Herr A. ist heute noch als Ingenieur bei dieser Firma beschäftigt, beruflich und sozial<br />

voll integriert.<br />

Dies als ein Beispiel <strong>für</strong> eine nachhaltige und der mitgebrachten Vorbildung adäquate<br />

Integration, die aber auch ihre Zeit dauert, nämlich insgesamt 20 Monate: 6 Monate<br />

B1, 6 Monate GF-H-SK mit C1- Abschluss, 6 Monate Praktikum, 2 Monate Englischkurs.<br />

Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten wird sich die Dauer dieser Integration<br />

sicher rechnen.<br />

Unsere Auswertungen der Praktikumsverläufe haben gezeigt, dass ca. 50 % in ein<br />

ihrer akademischen Vorbildung angemessenes Arbeitsverhältnis übernommen wurden.<br />

Ca. 25 % haben durch das Praktikum Gewissheit darüber bekommen, in welchen<br />

Bereichen sie sich weiter qualifizieren müssen und u. a. ein Master-Studium<br />

begonnen.<br />

Die guten Erfahrungen mit den akademischen Praktika haben dazu geführt, dass der<br />

Garantiefonds und das Land Hessen in den zurückliegenden Jahren zweimal ein<br />

1jähriges Projekt zur beruflichen Integration von Akademikern mit Migrationshintergrund<br />

durchgeführt wurde. Teilnehmer waren je zur Hälfte Stipendiaten des Garantiefonds<br />

sowie nicht förderbare Akademiker im Altersbereich von 25 bis Mitte 50. Die<br />

Maßnahme wurde zur Hälfte aus Landesmitteln und aus dem GF-H finanziert. Sie<br />

bestand aus einem 6monatigen Deutschkurs mit fachsprachlichen Elementen, integriertem<br />

Bewerbungstraining und arbeitsbezogenes Kommunikationstraining, der<br />

zum C1-Niveau führte, und einem 6monatigen Praktikum. Die Teilnehmer wurden<br />

durch die Garantiefonds-Bildungsberaterin intensiv begleitet. Hier hat die Auswertung<br />

der Praktikumsverläufe sogar eine Quote von 60 % ergeben, die eine ihrer akademischen<br />

Ausbildung entsprechende stelle gefunden haben, 32 % sind in eine Master-<br />

Studium gegangen.


Für Akademiker, die den direkten Weg in den Arbeitsmarkt suchen, gibt es im Seminarprogramm<br />

Bewerbungstrainingsseminare, Existenzgründungsseminaren und CAD<br />

–Kurse.<br />

Neben den Praktika kann der Garantiefonds auch in Einzelfällen die studienergänzenden<br />

Qualifizierungen, die im Rahmen von AQUA von der Otto Benecke Stiftung e.<br />

V. angeboten werden, finanzieren. Üblicherweise kann die Maßnahme und der Lebensunterhalt<br />

nur über Bildungsgutscheine und ALG II finanziert werden, ist also von<br />

der Zustimmung der ARGEN zuständig. Es handelt sich dabei berufsspezifische<br />

Qualifizierungsangebote <strong>für</strong> Ingeniere, Ökonomen, Geisteswissenschaftler und Personen<br />

mit Diplomen aus dem medizinischen und sozialen Bereich. Die Kurse werden<br />

in Kooperation mit Fachochschulen durchgeführt, dauern in der Regel 11 bis 13 Monate<br />

und enthalten 4-5 Monate Praktika.<br />

Zusammenfassend möchte ich folgende Punkte als wesentlich <strong>für</strong> die Qualifizierungen<br />

im Garantiefonds-Hochschule nennen:<br />

Vor während und nach der Qualifizierung ist ein umfassendes Beratungsangebot<br />

gewährleistet. in dem auf der einen Seite formale Qualifikationen wie Schulzeugnisse,<br />

berufliche Ausbildungen, Studienabschlüsse, berufliche Erfahrungen und<br />

Kompetenzen erhoben werden sowie auf der anderen Seite gemeinsam mit dem<br />

Migranten eine individuelle Abstimmung auf neue beruflichen Perspektiven ausgearbeitet<br />

werden.<br />

Es gibt eine Vielfalt an Qualifizierungsangeboten, so dass eine Abstimmung auf<br />

die individuelle Ausgangssituation des Migranten möglich ist. Ebenso muss Raum <strong>für</strong><br />

flexible und individuelle Qualifizierungslösungen geben.<br />

Es ist eine finanzielle Absicherung während der Qualifizierung gewährleistet.<br />

Es ist ein zeitlich angemessener Rahmen <strong>für</strong> die Qualifizierung gewährleistet.<br />

Die Qualifizierung führt zu einem Abschluss oder bereitet einen Abschluss vor,<br />

der sich positiv auf die weitere Bildungskarriere auswirkt. Hierbei kann es sich<br />

handeln um<br />

� ein Sprachzeugnis auf C1-Niveau, Test DaF oder DSH-Zeugnis, Englisch B1,<br />

� dem Abitur- oder Fachhochhochschulreifezeugnis,<br />

� einem Studienabschluss ein Studienabschluss,<br />

� eine Anerkennungsprüfung (Medizin),<br />

� ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.


Jutta Hofmann, JMD GF-H, Caritas Ludwigshafen<br />

JMD - Bildungsberatung<br />

Garantiefonds Hochschule<br />

Beratung und Förderung von zugewanderten<br />

Studienbewerbern und Akademikern<br />

Integrationsangebote des Garantiefonds Hochschule<br />

Bildungsberatung bei den Jugendmigrationsdiensten<br />

Beratung Förderung Qualifizierung<br />

Anmerkung: Die Beratung zum Garantiefonds Hochschule wurde bundesweit aus<br />

der Otto Benecke Stiftung e.V. herausgelöst und den Jugendmigrationsdiensten<br />

unterschiedlicher Träger zugeordnet.


Beratung<br />

Die Berater/innen des Garantiefonds Hochschule bieten<br />

persönliche Beratung an:<br />

� zur Anerkennung und Bewertung schulischer Vorbildung und<br />

beruflicher Qualifikationen<br />

� zur Verwertbarkeit von Bildungsabschlüssen aus dem<br />

Herkunftsland<br />

� <strong>für</strong> den individuellen Ausbildungsweg bzw. Weg in den<br />

akademischen Beruf<br />

� zu Bildungsangeboten und Fördermöglichkeiten<br />

� zu Fördermöglichkeiten nach dem Garantiefonds Hochschule<br />

Die Beratung erfolgt vor, in und nach den Qualifizierungen.<br />

Förderung<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Förderung nach den RL-GF-H:<br />

• Antragstellung bis 30 Jahre/innerhalb von zwei Jahren<br />

nach der Einreise<br />

• Spätaussiedler und deren Angehörige und Abkömmlinge<br />

• Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23<br />

AufenthG (z. B. jüdische Zuwanderer, irakische<br />

Flüchtlinge)<br />

• Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 AufenthG<br />

• Personen mit Abschiebeschutz nach §25 Abs.2 AufenthG<br />

Stipendium: u. a. notwendige Kurskosten, Lebensunterhalt,<br />

Lernmittel, Unterkunfts- und Fahrtkosten am Maßnahmeort,…


Qualifizierung<br />

- <strong>für</strong> Zuwanderer, die im Herkunftsland einen mittleren Bildungsabschluss<br />

erworben haben und in Deutschland die Hochschulreife erwerben wollen,<br />

- <strong>für</strong> Zuwanderer mit anerkannter Hochschulzugangsberechtigung, die ein<br />

begonnenes Studium fortsetzen wollen,<br />

- <strong>für</strong> Zuwanderer mit Hochschuldiplom aus dem Herkunftsland:<br />

6monatiger Deutsch-Intensivsprachkurs mit<br />

dem Abschlussniveau C1 GER einschließlich<br />

Prüfungsvorbereitung auf TestDaF.<br />

Weitere Qualifizierung<br />

- <strong>für</strong> Zuwanderer mit ausländischem Hochschuldiplom, die in<br />

ein Studium gehen:<br />

• Englisch-Intensivkurse<br />

• Studienvorbereitende Seminare<br />

• Hochschulprogramm<br />

- <strong>für</strong> Zuwanderer mit Hochschulabschluss, die ohne weiteres Studium in<br />

den Arbeitsmarkt einsteigen wollen:<br />

• Akademische Praktika<br />

• Englischkurs<br />

• Vorbereitung zu ärztlichen Kenntnisprüfungen<br />

• Berufsvorbereitende Seminare<br />

• Ergänzende Qualifizierung im Rahmen von AQUA


Qualifizierung des Garantiefonds<br />

Hochschule<br />

• ist vor, während und nach den Maßnahmen in ein umfassendes<br />

Beratungsgeschehen eingebunden.<br />

• ist an den Ressourcen der Zuwanderer orientiert<br />

• beinhaltet aufeinander abgestimmte Maßnahmen.<br />

• weist einen angemessenen zeitlichen Umfang auf.<br />

• ist finanziell abgesichert.<br />

• endet mit verwertbaren Abschlüssen.


Erkenntnisse, Ergebnisse und Forderungen<br />

Hermann Laubach, Bundestutor, BAG Katholische Jugendsozialarbeit<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen/-innen,<br />

ausgehend vom Titel der Fachtagung ergeben sich <strong>für</strong> mich folgende zusammengefassten<br />

Erkenntnisse, Ergebnisse und Forderungen:<br />

Kompetent anerkennen<br />

Die Anerkennung der Bildungsabschlüsse ist wichtig mit Blick auf die Verwertbarkeit auf dem<br />

Arbeitsmarkt und bezogen auf die Wertschätzung mitgebrachter Bildungsabschlüsse. Der<br />

marktwirtschaftliche Effekt sollte allerdings auch nicht überschätzt werden. Fast alle, deren<br />

Bildungsabschlüsse anerkannt werden, brauchen Anpassungsqualifizierungen. Das vorgesehene<br />

Bundesgesetz (<strong>für</strong> reglementierte und nicht reglementierte Berufe) allein nützt nichts.<br />

Angesichts der föderalen Zuständigkeiten der Bundesländer (mit ca. 400 Anerkennungsstellen)<br />

ist entscheidend die Transparenz und einheitliche Umsetzung in den Bundesländern<br />

unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben.<br />

Kompetenzen anerkennen<br />

Meist erfolgt keine Anerkennung von Teilqualifikationen verbunden mit entsprechender Anpassungsqualifizierung.<br />

Häufig werden stattdessen erneute Abschlussprüfungen erforderlich.<br />

Es gilt aber, mitgebrachte Kompetenzen anzuerkennen und darauf aufzubauen.<br />

Kompetent beraten<br />

Kompetente Beratung hat die Qualifizierung und Integration aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund<br />

unabhängig vom mitgebrachten Bildungsgang und Aufenthaltsstatus zum<br />

Ziel. Orientiert am deutschen Arbeitsmarkt ist die Anerkennungsberatung Teil der Bildungsberatung<br />

unter Beteiligung der JMD.<br />

Notwendig ist – auch in Abgrenzung zu den geplanten Erstanlaufstellen – die Definition von<br />

Aufgaben der Bildungs- und Anerkennungsberatung unter Einbezug der bereits erbrachten<br />

Leistungen von JMD und Bildungsberatung Hochschule GF-H.<br />

Kompetent qualifizieren<br />

Kompetent qualifizieren zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt bedeutet auch vorhandene<br />

Fördermöglichkeiten wie den Garantiefonds Hochschule von der Zielgruppe her zu<br />

erweitern und vergleichbare Maßnahmen <strong>für</strong> den Schul- und Berufsbildungsbereich anbieten<br />

zu können. Das Konzept des BiBB zu weiterbildungsbegleitenden Hilfen könnte da neben<br />

Angeboten der Arbeitsagenturen und des BAMF eine weitere Unterstützung sein.<br />

BMFSFJ, BMI, BMAS und BMBF müssen sich über die Finanzierung des Systems der Anerkennung<br />

und Qualifizierung verständigen. Wir arbeiten jetzt (unter den gegebenen Bedingungen),<br />

warten auf Verbesserungen und sind gern bereit, Vorschläge dazu zu machen.<br />

Herzlichen <strong>Dank</strong> <strong>für</strong> <strong>Ihre</strong> engagierte Mitarbeit und allen eine gute Heimreise.


Eindrücke<br />

Michael Maier-Borst, Arbeitsstab der<br />

Integrationsbeauftragten der Bundesregierung<br />

Barbara Buchal-Höver,<br />

Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen<br />

Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz,<br />

Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge<br />

Prof. Dr. Matthias Knuth,<br />

Universität Duisburg-Essen


Podiumsdiskussion (v.l.): Elena Pavlenko, Agnes<br />

Alpers (MdB), Katharina Fournier (BAGEJSA), Sybille<br />

Laurischk (MdB), Dipl.-Ing. Cemalettin Özer<br />

(Mozaik gGmbH)<br />

Forum 1<br />

Erfahrungen aus der Praxis (v.l.): Martina Kinzel<br />

(JMD DW Berlin-Neukölln), Katharina Fournier<br />

(BAGEJSA), Heiner Terborg (BAG KJS), Elena<br />

Pavlenko, Dr. Heinz Müglich<br />

(JMD AWO Hessen-Süd)<br />

Fachforum 2 (v.l.):<br />

Dr. Hans-Dietrich von Löffelholz (BAMF), Hermann<br />

Laubach (BAG KJS), Jutta Hofmann (Caritas<br />

Ludwigshafen)


Literaturhinweise<br />

Kabinettsbeschluss vom 09.12.2009:<br />

http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/Artikel/IB/Anlagen/2009-12-09-eckpunktebildung,property=publicationFile.pdf/2009-12-09-eckpunkte-bildung<br />

Öffentliche Anhörung im Bundestag am 05. Juli 2010:<br />

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a18/anhoerungen/auslaendische_abschluesse/ind<br />

ex.html<br />

Eckpunktepapier BMAS:<br />

http://www.bmas.de/portal/37750/property=pdf/2009__09__14__kompetenzen__anerkennen__wahrneh<br />

men__foerdern.pdf<br />

Eckpunktepapier Integrationsbeauftragte (mit BMI/BAMF, BMBF, BMWi):<br />

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Anlagen/2009-06-18-eckpunktepapierabschluesse,property=publicationFile.pdf<br />

Koalitionsvertrag (S. 79): http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf<br />

Parlamentarische Vorgänge:<br />

Plenardebatte am 3. Dezember 2009: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17009.pdf#P.653<br />

Anträge der Fraktionen zur Bundestagsaussprache:<br />

SPD: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700108.pdf<br />

Bündnis90/Die Grünen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700123.pdf<br />

Die Linke: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/001/1700117.pdf<br />

EU: Richtlinie zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF<br />

Änderungen siehe unter:<br />

http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/vocational_training/qualifications_reco<br />

gnition/c11065_de.htm<br />

Tür an Tür, Integrationsprojekte gGmbH: „Brain Waste: Zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse<br />

in Deutschland“ (Equal Projekt): http://www.vielfalt-alschance.de/data/downloads/webseiten/Studie_Brainwaste.pdf<br />

Kampagne „Recognition now“: http://tuer-an-tuer.de/tuer-an-tuer-integrationsprojekte/aktuelles-vonmigranet-1/recognition-now-social-spots-erhalten-fbw-pradikat-wertvoll/


Hintergrundinformationen zu den mitwirkenden<br />

Referentinnen und Referenten<br />

Agnes Alpers, Jahrgang 1961, Mitglied des Deutschen Bundestags seit 2009 <strong>für</strong> die Fraktion<br />

Die Linke, Mitglied im Bundestagsausschuss <strong>für</strong> Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung,<br />

Hintergrund: Diplom-Pädagogin, 1980-1986 Studium an der FU Berlin, Arbeitsschwerpunkte<br />

waren Mädchen- und Frauenarbeit, Arbeit mit Kindern und Familien, Arbeit<br />

mit Migrantinnen, Integration von Behinderten, Jugend- und Altenarbeit, Krippen- und<br />

KiTa- Arbeit, zuletzt Leiterin der KiTa Rütlistraße in Berlin-Neukölln mit den Arbeitsschwerpunkten<br />

Konzeptionsentwicklung von Krippe bis Hort und zweisprachige Erziehung, seit Oktober<br />

2007 <strong>für</strong> die Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft Bildungsdeputierte; seit<br />

2008 im Kreisvorstand Bremen-Nordwest der Linken, Mitarbeit in der LAG Bildung, in der<br />

LAG Betrieb und Gewerkschaft, bei den Beirätetreffen und im Arbeitskreis I der Fraktion (Soziales,<br />

Bildung und Gesundheit)<br />

Barbara Buchal-Höver, geb. 1949, Studium der Germanistik und Slawistik in Göttingen und<br />

Prag mit der Fächerkombination West-/Südslawistik und Russistik, Tätigkeiten im Bereich<br />

Deutsch als Fremdsprache in Göttingen, von 1977 – 1979 DAAD-Lektorin an der Universität<br />

Sarajevo/Jugoslawien, seit 1980 Referentin/Referatsleiterin in der Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches<br />

Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZaB), seit 2007 Leitung der Zentralstelle<br />

<strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen.<br />

Katharina Fournier, Dipl.-Politikwissenschaftlerin, seit 2005 Referentin <strong>für</strong> integrationspolitische<br />

Grundsatzfragen bei der BAG Evangelische Jugendsozialarbeit e.V., seit 2007 Koordinatorin<br />

des integrationspol. Netzwerks im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit.<br />

Jutta Hofmann, Diplom-Psychologin, von 1988-2009 Bildungsberaterin bei der Otto Benecke<br />

Stiftung e. V. im Programm „Garantiefonds Hochschule“, seit 2009 Fortsetzung der Bildungsberatung<br />

beim Jugendmigrationsdienst des Caritas-Zentrums Ludwigshafen, aktuell ist<br />

sie dort zuständig <strong>für</strong> die Beratungstätigkeit im nordbadischen und südlichen rheinlandpfälzischen<br />

Bereich sowie <strong>für</strong> die Beratung der Teilnehmer im Sonderlehrgang Mannheim,<br />

einem 2jährigen Abiturkurs <strong>für</strong> Migranten<br />

Prof. Dr. Matthias Knuth, Leiter der Forschungsabteilung „Entwicklungstrends des Erwerbssystems“<br />

am Institut <strong>für</strong> Arbeit und Qualifizierung der Universität Duisburg-Essen, Projektleiter<br />

im Rahmen des Forschungskonsortium „Wirkungen des SGB II auf Personen mit<br />

Migrationshintergrund“ im Auftrag des Bundesministeriums <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />

Annika Koch, Referentin <strong>für</strong> Öffentlichkeitsarbeit im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit,<br />

Publizistik- und Kommunikationswissenschaftlerin, Skandinavistin M.A.<br />

Viviane Lagodzki, Jahrgang 1970, Studium der Slawistik, Anglistik und Pädagogik in Oldenburg,<br />

1993-1994 Aufenthalt in der Ukraine, 1994 bis 2000 verschiedene Tätigkeiten in<br />

der Beratungs- u. Bildungsarbeit, von 2000 bis 2009 Beraterin bei der OBS e.V. Hamburg,<br />

seit 09/2009 Hochschulberaterin beim JMD Garantiefonds-Hochschule des CJD Hamburg-<br />

Eutin.


Hermann Laubach, Jahrgang 1952, verh. 2 Kinder, Sozialpädagoge, seit August 1978 bei<br />

der BAG KJS als Referent tätig, aktuell <strong>für</strong> den Schwerpunkt „Migration und Integration“ verantwortlich<br />

und Bundestutor <strong>für</strong> die katholischen Jugendmigrationsdienste<br />

Sibylle Laurischk, geb. 1954, Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2002 <strong>für</strong> die FDP-<br />

Fraktion, seit 2009 Vorsitzende des Bundestagsausschusses <strong>für</strong> Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend; Hintergrund: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg,<br />

seit 1985 selbständige Rechtsanwältin; 1990 Eintritt in die FDP, seit 1998 stellvertretende<br />

Bezirksvorsitzende der FDP Südbaden, seit Februar 2003 Vorsitzende des FDP-<br />

Kreisverbandes Ortenaukreis, seit 2003 stellvertretende Vorsitzende der Liberalen Frauen<br />

Baden-Württemberg. Seit 1994 Stadträtin in Offenburg und seit 1999 Fraktionsvorsitzende,<br />

von 2004 bis 2009 Kreisrätin im Ortenaukreis, von 2006 bis 2008 Vorsitzende des Bundesverbandes<br />

der Liberalen Frauen<br />

Dr. Hans Dietrich von Loeffelholz, Bundesamt <strong>für</strong> Migration und Flüchtlinge, Chefvolkswirt<br />

und Referatsleiter „Migrations- und Integrationsforschung: Schwerpunkt Ökonomie“, Studium<br />

der Wirtschaftswissenschaften, Promotion an der Universität Erlangen-Nürnberg, ab 1979 im<br />

Rheinisch-Westfälischen Institut <strong>für</strong> Wirtschaftsforschung (RWI), seit Mitte der 1990er Jahre<br />

Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2005 Leiter des Referats<br />

„Grundsatzfragen und ökonomische Aspekte der Migration“ im Bundesamt <strong>für</strong> Migration und<br />

Flüchtlinge, Nürnberg, Aktuelle Forschungsschwerpunkte sind arbeitsmarktspezifische sowie<br />

konjunkturelle und fiskalische Implikationen der Zuwanderung und der Integration, insbesondere<br />

auch zur Zuwanderung innerhalb der EU und von hoch Qualifizierten, zu denen auch<br />

Unternehmensgründer aus dem Ausland gehören.<br />

Michael Maier-Borst, stellv. Referatsleiter der Rechtsabteilung, Arbeitsstab der Beauftragten<br />

der Bundesregierung <strong>für</strong> Migration, Flüchtlinge und Integration.<br />

Dr. Heinz Müglich, Diplom-Pädagoge, seit 1988 im Bereich der Integration von jungen Studienbewerbern/innen<br />

und Hochschulabsolventen/innen tätig, zu diesem Aufgabengebiet gehört<br />

auch die Beratung zur Anerkennung ausländischer schulischer und akademischer Abschlüsse,<br />

seit 2009 als Bildungsberater in der Bildungsberatungsstelle GF-H im JMD der<br />

AWO Hessen-Süd tätig.<br />

Dipl.-Ing. Cemalettin Özer, seit März 2003 Geschäftsführender Gesellschafter der MOZAIK<br />

gemeinnützige Gesellschaft <strong>für</strong> interkulturelle Bildungs- und Beratungsangebote mbH in Bielefeld,<br />

er ist mit fünf Jahren aus der Türkei nach Werther in NRW zu seinen „Gastarbeitenden“<br />

Eltern eingereist, er hat nach dem qualifizierten Hauptschulabschluss eine Ausbildung<br />

als Elektroinstallateur abgeschlossen, nach dem Fachabitur hat er sein Ingenieurstudium in<br />

der Regelstudienzeit mit der Note eins beendet, 1998 hat er mit mehreren Partnern ein Institut<br />

zur beruflichen Beratung und Qualifizierung von Migrant/-innen gegründet und viele innovative<br />

interkulturelle Ideen und Projekte erfolgreich umgesetzt, die bundesweit anerkannt<br />

und ausgezeichnet worden sind.<br />

Elena Pavlenko, geb. 1979 in Russland, im Jahr 2003 als Spätaussiedlerin nach Deutschland<br />

gekommen, sie hat an der Moskauer Akademie <strong>für</strong> Ökonomie und Recht im Jahr 2001


ein Diplom als Betriebswirtin erhalten und danach 2 Jahre bis zur Aussiedlung gearbeitet,<br />

dieses Diplom wurde vom Niedersächsischen Ministerium <strong>für</strong> Wissenschaft und Kultur nicht<br />

anerkannt. Frau Pavlenko wurde falsch geleitet und wurde als Verkäuferin beschäftigt und<br />

konnte erst nach einer ausführlichen Bildungsberatung ihren Weg zum Hochschulabschluss<br />

in Deutschland wieder aufnehmen, aktuell studiert sie im sechsten Semester Jura an der<br />

Universität in Göttingen und soll – wegen außergewöhnlich guter Leistungen - bereits im<br />

siebten Semester das erste Staatsexamen machen.<br />

Andrea Pingel, Referentin Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, Diplom-Politilogin,<br />

Theologin M.A.<br />

Antche Ruge, Jahrgang 1979, Studium der Verwaltungswissenschaften an den Universitäten<br />

Potsdam und Canterbury; 2007-2008 Wirtschaftsreferendarin bei der Freien und Hansestadt<br />

Hamburg, seit 2009 Referentin <strong>für</strong> Fachkräftesicherung in der Behörde <strong>für</strong> Wirtschaft<br />

und Arbeit (Abteilung Wirtschafts- und Strukturpolitik) in Hamburg.<br />

Heiner Terborg, Jahrgang 1958, Studium der Germanistik und Publizistik in Berlin, 1986 –<br />

1989 wissenschaftlicher Mitarbeiter (Deutsch als Zweitsprache/Soziolinguistik) an der Freien<br />

Universität Berlin. 1989 – 2006 Bildungsberater der Otto Benecke Stiftung e.V. in Hamburg,<br />

später Leitstellenleiter Nord der Otto Benecke Stiftung (OBS), 2006 – 2009 Referatsleiter<br />

Garantiefonds Hochschule der OBS. Seit September 2009 Referent <strong>für</strong> Integrations- und<br />

Bildungsberatung sowie Koordinierung des Garantiefonds Hochschule bei der BAG Katholische<br />

Jugendsozialarbeit in Düsseldorf.

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