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Informationen zu allgemeinen Fragen der Anerkennung und zu<br />

Einzelfällen stehen im ENIC/NARIC-Netzwerk zur Verfügung. In diesem<br />

Netzwerk findet ein reger Meinungsaustausch zu vielen Problemen der<br />

gegenseitigen Bewertung statt. Sofern Fragen zu einem deutschen<br />

Abschluss aus dem ENIC/NARIC-Netz auftreten, kann die ZAB zur<br />

Erleichterung der Anerkennung im Einzelfall beitragen.<br />

Ebenso können die sogenannten Äquivalenzbescheinigungen der ZAB bei<br />

der Einstufung deutscher Qualifikationen im außereuropäischen Ausland,<br />

häufig aber auch innerhalb Europas, im Einzelfall wichtige Hilfestellung bei<br />

der Anerkennung leisten.<br />

Diese Äquivalenzbescheinigungen beschreiben die Struktur des<br />

absolvierten deutschen Studiums <strong>für</strong> diesen Einzelfall und stellen einen<br />

Bezug bzw. eine Einstufung zum Hochschulsystem des aufnehmenden<br />

Staates her. In einzelnen Staaten wird diese Bescheinigung der ZAB <strong>für</strong><br />

einzelne Berufsgruppen als verpflichtender Nachweis <strong>für</strong> die Bewertung im<br />

aufnehmenden Staat herangezogen (z.B. in Griechenland oder in Irland<br />

<strong>für</strong> die Anerkennung von Qualifikationen deutscher Sozialarbeiter/<br />

Sozialpädagogen).<br />

Statistiken über die akademische Anerkennung liegen der ZAB nicht vor.<br />

Hinsichtlich der Anerkennung reglementierter Berufe gibt es allerdings<br />

eine „Datenbank <strong>für</strong> Reglementierte Berufe“ der Europäischen Union, die<br />

Statistiken über die Anerkennung bereitstellt. In dieser Datenbank besteht<br />

die Möglichkeit, verschiedene Abfragen durchzuführen, die die<br />

Anerkennungsentscheide nach Beruf, nach Herkunftsstaat, nach<br />

Aufnahmestaat, nach Entscheidungsart, nach Gesamtzahlen oder nach<br />

Rangfolge sortieren kann.<br />

3. Probleme bei der Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland<br />

Jedes Anerkennungsverfahren steht in einem Spannungsverhältnis<br />

widerstreitender Anforderungen: einerseits dem Grundsatz der „fairen<br />

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