Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit - Bundesarbeitsgemeinschaft ...
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Konvention zu einer Ablehnung führen dürfen. Wobei es<br />
selbstverständlich wichtig wäre, solche Unterschiede zu benennen und<br />
Gelegenheit zu geben, sie vor einer formalen Gleichstellung durch<br />
angemessene Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen.<br />
Die ZAB weist insofern bei reglementierten Berufen zwar darauf hin, dass<br />
eine Anerkennungsmöglichkeit besteht, sie lehnt aber die Ausstellung<br />
einer Zeugnisbewertung auch in diesen Fällen nicht ab.<br />
Natürlich muss man sich darüber im Klaren sein, dass die angemessene<br />
Zuordnung eines ausländischen Abschlusses - sei es durch formale<br />
rechtsmittelfähige Anerkennung oder nur durch eine informelle Bewertung<br />
im Einzelfall - eine zwar notwendige, aber keineswegs die einzige<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt<br />
darstellt. Von besonderer Wichtigkeit sind daher – und darauf ist auch in<br />
der Bund-Länder-AG immer wieder hingewiesen worden – verbesserte<br />
Anpassungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, nicht nur <strong>für</strong> ältere<br />
Arbeitsuchende mit weit zurückliegenden Abschlüssen, sondern mit<br />
Sicherheit auch <strong>für</strong> junge Arbeitssuchende.<br />
6. Welche Nachteile hat die Zeugnisbewertung?<br />
● Die Zeugnisbewertung bezieht sich nur auf Hochschulqualifikationen<br />
● Die Bewertung ist sehr allgemein gehalten und stellt keine formale<br />
rechtsmittelfähige Anerkennung dar<br />
● Die Bewertung kann berufliche Erfahrungen und Kompetenzen nicht<br />
berücksichtigen, nur die jeweilige formale Qualifikation in Bezug zu der<br />
jeweiligen deutschen setzen<br />
● Die Bewertung enthält keine Information über Möglichkeiten und<br />
Notwendigkeiten beruflicher Anpassungsmaßnahmen<br />
● Die Bewertung kann die Entscheidung der ggf. jeweils zuständigen<br />
Anerkennungsbehörden nicht vorwegnehmen<br />
● Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.<br />
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