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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister<br />

der Länder in der Bundesrepublik Deutschland<br />

Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen<br />

Postfach 2240, D-53012 Bonn<br />

Lennéstraße 6<br />

D-53113 Bonn<br />

Tel.: +49 (0)228 501 241<br />

Fax.: +49 (0)228 501 229<br />

b.buchal-hoever@kmk.org<br />

http://www.kmk.org/zab<br />

Bonn, 09.06.2010<br />

Anerkennung in Europa: Welche Bedeutung hat die Lissabon-<br />

Bescheinigung als Bewertungsinstrument <strong>für</strong> nicht reglementierte<br />

Abschlüsse?<br />

Und:<br />

Bemerkungen zur<br />

Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

das heutige Thema „Anerkennung“ soll aus Sicht der ZAB – in leichter Erweiterung<br />

des vorgegebenen Titels – aus zweifacher Blickrichtung betrachtet werden:<br />

1. mit Blick auf die hereinkommenden Qualifikationen: Wie werden<br />

ausländische Qualifikationen in Deutschland anerkannt und<br />

2. mit Blick auf die „Auswanderer“ bzw. Rückkehrer: Wie erkennt das Ausland<br />

deutsche Abschlüsse an?<br />

Die Frage der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland ist<br />

vielschichtig und umfangreich, wobei <strong>für</strong> den hier im Zentrum des Interesses<br />

stehenden Kreis der jungen Migranten nicht alle Aspekte der Anerkennung relevant<br />

sind. Bei meinen Ausführungen werde ich den Schwerpunkt daher auf die<br />

Abschlüsse im Hochschulbereich legen, und hier insbesondere – wie im Thema<br />

vorgegeben – auf die sog. Lissabon-Bescheinigungen <strong>für</strong> Privatpersonen.<br />

Sinnvoll erscheint aber auch die Frage der Anerkennung deutscher Abschlüsse im<br />

Ausland, wobei hierzu keine systematischen Erhebungen, sondern nur einzelne<br />

Erfahrungswerte oder Botschaftsberichte vorhanden sind. Die Ausführungen hierzu<br />

sollen daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.

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