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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister<br />
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland<br />
Zentralstelle <strong>für</strong> ausländisches Bildungswesen<br />
Postfach 2240, D-53012 Bonn<br />
Lennéstraße 6<br />
D-53113 Bonn<br />
Tel.: +49 (0)228 501 241<br />
Fax.: +49 (0)228 501 229<br />
b.buchal-hoever@kmk.org<br />
http://www.kmk.org/zab<br />
Bonn, 09.06.2010<br />
Anerkennung in Europa: Welche Bedeutung hat die Lissabon-<br />
Bescheinigung als Bewertungsinstrument <strong>für</strong> nicht reglementierte<br />
Abschlüsse?<br />
Und:<br />
Bemerkungen zur<br />
Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
das heutige Thema „Anerkennung“ soll aus Sicht der ZAB – in leichter Erweiterung<br />
des vorgegebenen Titels – aus zweifacher Blickrichtung betrachtet werden:<br />
1. mit Blick auf die hereinkommenden Qualifikationen: Wie werden<br />
ausländische Qualifikationen in Deutschland anerkannt und<br />
2. mit Blick auf die „Auswanderer“ bzw. Rückkehrer: Wie erkennt das Ausland<br />
deutsche Abschlüsse an?<br />
Die Frage der Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Deutschland ist<br />
vielschichtig und umfangreich, wobei <strong>für</strong> den hier im Zentrum des Interesses<br />
stehenden Kreis der jungen Migranten nicht alle Aspekte der Anerkennung relevant<br />
sind. Bei meinen Ausführungen werde ich den Schwerpunkt daher auf die<br />
Abschlüsse im Hochschulbereich legen, und hier insbesondere – wie im Thema<br />
vorgegeben – auf die sog. Lissabon-Bescheinigungen <strong>für</strong> Privatpersonen.<br />
Sinnvoll erscheint aber auch die Frage der Anerkennung deutscher Abschlüsse im<br />
Ausland, wobei hierzu keine systematischen Erhebungen, sondern nur einzelne<br />
Erfahrungswerte oder Botschaftsberichte vorhanden sind. Die Ausführungen hierzu<br />
sollen daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.