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Beratung<br />

Die Berater/innen des Garantiefonds Hochschule bieten<br />

persönliche Beratung an:<br />

� zur Anerkennung und Bewertung schulischer Vorbildung und<br />

beruflicher Qualifikationen<br />

� zur Verwertbarkeit von Bildungsabschlüssen aus dem<br />

Herkunftsland<br />

� <strong>für</strong> den individuellen Ausbildungsweg bzw. Weg in den<br />

akademischen Beruf<br />

� zu Bildungsangeboten und Fördermöglichkeiten<br />

� zu Fördermöglichkeiten nach dem Garantiefonds Hochschule<br />

Die Beratung erfolgt vor, in und nach den Qualifizierungen.<br />

Förderung<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Förderung nach den RL-GF-H:<br />

• Antragstellung bis 30 Jahre/innerhalb von zwei Jahren<br />

nach der Einreise<br />

• Spätaussiedler und deren Angehörige und Abkömmlinge<br />

• Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23<br />

AufenthG (z. B. jüdische Zuwanderer, irakische<br />

Flüchtlinge)<br />

• Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 AufenthG<br />

• Personen mit Abschiebeschutz nach §25 Abs.2 AufenthG<br />

Stipendium: u. a. notwendige Kurskosten, Lebensunterhalt,<br />

Lernmittel, Unterkunfts- und Fahrtkosten am Maßnahmeort,…

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