Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit - Bundesarbeitsgemeinschaft ...
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Beratung<br />
Die Berater/innen des Garantiefonds Hochschule bieten<br />
persönliche Beratung an:<br />
� zur Anerkennung und Bewertung schulischer Vorbildung und<br />
beruflicher Qualifikationen<br />
� zur Verwertbarkeit von Bildungsabschlüssen aus dem<br />
Herkunftsland<br />
� <strong>für</strong> den individuellen Ausbildungsweg bzw. Weg in den<br />
akademischen Beruf<br />
� zu Bildungsangeboten und Fördermöglichkeiten<br />
� zu Fördermöglichkeiten nach dem Garantiefonds Hochschule<br />
Die Beratung erfolgt vor, in und nach den Qualifizierungen.<br />
Förderung<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Förderung nach den RL-GF-H:<br />
• Antragstellung bis 30 Jahre/innerhalb von zwei Jahren<br />
nach der Einreise<br />
• Spätaussiedler und deren Angehörige und Abkömmlinge<br />
• Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23<br />
AufenthG (z. B. jüdische Zuwanderer, irakische<br />
Flüchtlinge)<br />
• Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1 AufenthG<br />
• Personen mit Abschiebeschutz nach §25 Abs.2 AufenthG<br />
Stipendium: u. a. notwendige Kurskosten, Lebensunterhalt,<br />
Lernmittel, Unterkunfts- und Fahrtkosten am Maßnahmeort,…