04.02.2014 Aufrufe

Eine starke Stimme für die Interessen der ganzen Branche ...

Eine starke Stimme für die Interessen der ganzen Branche ...

Eine starke Stimme für die Interessen der ganzen Branche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lobbyarbeit. Rechtspolitik.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Verbraucherrechterichtlinie<br />

haben wir eine gesetzliche<br />

Regelung gefor<strong>der</strong>t, nach <strong>der</strong> <strong>der</strong> Verkäufer<br />

bei Lieferung mangelhafter Ware <strong>die</strong> Aus- und<br />

Einbaukosten auch bei Verträgen zwischen<br />

Unternehmern zu tragen hat.<br />

Umsetzung <strong>der</strong><br />

EU-Zahlungsverzugsrichtlinie<br />

Im Jahr 2012 haben wir uns intensiv um <strong>die</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> EU-Zahlungsverzugsrichtlinie<br />

in deutsches Recht gekümmert.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> VOB/B haben wir eine den Bedürfnissen<br />

des Bauvertrags entsprechende<br />

Umsetzung erreichen können. Diese hat <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Unternehmer zur Folge, dass Schlussrechnungen<br />

grundsätzlich bereits 30 Tage, und<br />

nicht erst 2 Monate, nach Zugang <strong>der</strong> Rechnung<br />

fällig werden. Darüber hinaus ist es aus<br />

Sicht <strong>der</strong> Auftragnehmer zu begrüßen, dass<br />

Auftraggeber, unabhängig von einer Nachfristsetzung<br />

durch den Auftragnehmer, grundsätzlich<br />

30 Tage nach Zugang <strong>der</strong> Rechnung<br />

automatisch in Verzug geraten und Verzugszinsen<br />

zahlen müssen.<br />

Deutlich schwieriger gestaltet sich <strong>die</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Zahlungsverzugsrichtlinie im Rahmen<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches. An<strong>der</strong>s<br />

als es <strong>der</strong> Titel des Gesetzentwurfs „Entwurf<br />

eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug<br />

im Geschäftsverkehr“ vermuten lässt,<br />

be<strong>für</strong>chten wir <strong>für</strong> Werkverträge deutliche<br />

Nachteile <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auftragnehmer im Vergleich<br />

zur geltenden Rechtslage. Durch <strong>die</strong> vorgesehenen<br />

Vorschriften über Zahlungs- und Abnahmefristen<br />

wird <strong>der</strong> Zahlungsverzug nicht<br />

bekämpft, im Gegenteil: Wir be<strong>für</strong>chten eine<br />

Beför<strong>der</strong>ung des Zahlungsverzugs bei Bauverträgen.<br />

Dies ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unternehmen <strong>der</strong> Bauwirtschaft<br />

nicht akzeptabel. Deswegen setzen<br />

wir uns im Gesetzgebungsverfahren mit allem<br />

Nachdruck da<strong>für</strong> ein, dass es an <strong>die</strong>ser Stelle<br />

zu keiner Verschlechterung <strong>der</strong> Zahlungsfristen<br />

kommt.<br />

Hierzu ist aus unserer Sicht eine Son<strong>der</strong>regelung<br />

<strong>für</strong> Abschlagszahlungen nach Vorbild <strong>der</strong><br />

VOB/B erfor<strong>der</strong>lich. Auch müssen <strong>für</strong> öffentliche<br />

und gewerbliche Auftraggeber <strong>die</strong> gleichen<br />

Zahlungsfristen gelten. Hier darf es keine<br />

Privilegierung <strong>der</strong> gewerblichen Auftraggeber<br />

geben. Die Einführung einer Abnahmefrist lehnen<br />

wir schon allein aufgrund <strong>der</strong> damit <strong>für</strong><br />

Zusammen mit Bauindustrie-Präsident, Prof. Dipl.-Kfm.<br />

Thomas Bauer, sprach ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig<br />

Loewenstein mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-<br />

Schnarrenberger vor allem über <strong>die</strong> Umsetzung <strong>der</strong> europäischen<br />

Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales Recht.<br />

<strong>die</strong> Bauunternehmen verbundenen Haftungsrisiken<br />

ab. Sämtliche Schäden im Zeitraum<br />

zwischen Fertigstellung und Abnahme gingen<br />

zu Lasten <strong>der</strong> Unternehmer. Wenn überhaupt,<br />

muss eine Abnahmefrist als kurze Maximalfrist<br />

analog <strong>der</strong> VOB/B (12 Werktage) ausgestaltet<br />

werden.<br />

Diese For<strong>der</strong>ungen haben wir gemeinsam mit<br />

14 an<strong>der</strong>en Verbänden gegenüber <strong>der</strong> Politik<br />

gestellt. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren<br />

nicht abgeschlossen.<br />

Umsetzung <strong>der</strong><br />

EU-Verbraucherrechterichtlinie<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Verbraucherrechterichtlinie<br />

haben wir uns <strong>für</strong> eine<br />

gesetzliche Regelung zu den Aus- und Einbaukosten<br />

eingesetzt. Bauunternehmer müssen<br />

<strong>für</strong> mangelhafte Werkleistungen verschuldensunabhängig<br />

einstehen. Beruht <strong>der</strong> Mangel<br />

auf <strong>der</strong> Verwendung mangelhafter<br />

Materialien, schuldet <strong>der</strong> Bauunternehmer<br />

nicht nur den Ausbau des mangelhaften und<br />

den Einbau des mangelfreien Materials,<br />

son<strong>der</strong>n auch <strong>die</strong> Beseitigung hiermit verbundener<br />

Folgeschäden. Da <strong>die</strong> Aus- und Einbaukosten<br />

<strong>die</strong> Materialkosten häufig um eine<br />

Vielfaches übersteigen, ist <strong>die</strong> Frage, ob <strong>der</strong><br />

Bauunternehmer bei Haftung infolge mangelhafter<br />

Materialien den Verkäufer bezüglich<br />

<strong>der</strong> Aus- und Einbaukosten in Regress nehmen<br />

kann, von enormer wirtschaftlicher Bedeutung.<br />

Der Europäische Gerichtshof, und ihm folgend<br />

<strong>der</strong> Bundesgerichtshof, haben mittlerweile<br />

entschieden, dass <strong>der</strong> Verkäufer mangelhafter<br />

16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!