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Eine starke Stimme für die Interessen der ganzen Branche ...

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ständiger Rechtsform betrieben wird und <strong>die</strong><br />

öffentliche Hand <strong>die</strong> Mehrheit <strong>der</strong> Kapitalanteile<br />

bzw. <strong>die</strong> <strong>Stimme</strong>nmehrheit hält. In einem<br />

zweiten Schritt wird <strong>die</strong> DGUV verpflichtet,<br />

bis zum 31. Dezember 2013 <strong>die</strong> Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Neuregelung auf <strong>die</strong> Wettbewerbssituation<br />

zu prüfen und dem BMAS ggf. Vorschläge<br />

zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen<br />

vorzulegen.<br />

Europapolitik<br />

Europäischer Baumarkt<br />

Der EU-Binnenmarkt stellt sich auch als gemeinsamer<br />

Baumarkt dar. Viele ZDB-Mitgliedsunternehmen<br />

sind auch auf Auslands-Baumärkten<br />

tätig. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Marktführerschaft<br />

beim nachhaltigen und energieeffizienten<br />

Bauen kommt dem Deutschen Baugewerbe<br />

zu Gute. Wie im Produktbereich <strong>die</strong> Herkunftsbezeichnung<br />

„Made in Germany“ so hat<br />

sich auch „German Craft“ als Synonym <strong>für</strong> hohe<br />

Qualität und Zuverlässigkeit des deutschen<br />

Bauhandwerks im Ausland etabliert.<br />

Der ZDB und seine Bundesfachgruppen sind<br />

durch ihre Mitgliedschaft im europäischen<br />

Bauwirtschaftsverband FIEC, in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Vereinigung des Holzbaus E.V.H., in <strong>der</strong><br />

europäische Vereinigung des Stuckateurhandwerks<br />

UEEP, in <strong>der</strong> Europäischen Union <strong>der</strong><br />

Fliesenfachverbände EUF und im europäischen<br />

Verband <strong>der</strong> Isolierunternehmen FESI gut mit<br />

den Partnern in Europa vernetzt.<br />

EU-Vergaberechtsreform<br />

Der ZDB hat im April 2012 seine Stellungnahme<br />

zum Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission über <strong>die</strong> öffentliche Auftragsvergabe<br />

veröffentlicht. Hierin kommen wir<br />

zu dem Ergebnis, dass das Ziel des Richtlinienvorschlags,<br />

<strong>die</strong> Effizienz <strong>der</strong> Auftragsvergabe<br />

durch Vereinfachung und Flexibilisierung<br />

<strong>der</strong> bestehenden Vorschriften zu verbessern,<br />

nicht erreicht wird. Positive Ansätze, wie z. B.<br />

<strong>die</strong> Berücksichtigung von Eigenerklärungen,<br />

werden durch an<strong>der</strong>e Vorschläge, wie z. B. <strong>die</strong><br />

Berücksichtigung gesellschaftlicher Ziele, wie<br />

Umweltschutz, soziale Aspekte o<strong>der</strong> Innovationsför<strong>der</strong>ung<br />

bei <strong>der</strong> Vergabeentscheidung,<br />

konterkariert. Die Einführung bzw. Ausweitung<br />

von vergabefremden Kriterien im europäischen<br />

Vergaberecht lehnen wir ab. Denn<br />

<strong>die</strong> Berücksichtigung vergabefrem<strong>der</strong> Aspekte<br />

führt in <strong>der</strong> Praxis zu einer Benachteiligung<br />

gerade von kleinen und mittleren Unternehmen.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen<br />

einfache, unbürokratische Regelungen,<br />

wie <strong>die</strong> grundsätzliche Zulassung von Nebenangeboten<br />

zur För<strong>der</strong>ung von Innovationen,<br />

nicht berücksichtigt werden, während auf <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Seite dasselbe Ziel durch <strong>die</strong> Einführung<br />

eines neuen, bürokratischen Verfahrens,<br />

<strong>der</strong> sog. „Innovationspartnerschaft“ geför<strong>der</strong>t<br />

werden soll. Dieses Verfahren ist nach unserer<br />

Überzeugung überflüssig. Würde man unseren<br />

Vorschlag aufgreifen und Nebenangebote<br />

grundsätzlich zulassen, könnte auf wesentlich<br />

einfachere Weise ein deutliches Mehr an Innovationsför<strong>der</strong>ung<br />

erzielt werden.<br />

Digitaler Tachograph<br />

Aufgrund <strong>der</strong> EU-Fahrpersonalverordnung<br />

sind Unternehmen zur Einhaltung <strong>der</strong> Lenkund<br />

Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen<br />

Tachographen in alle Fahrzeuge ab 3,5 t<br />

verpflichtet. Für Handwerker gibt es eine Ausnahme<br />

<strong>für</strong> Fahrten im Umkreis von 50 km um<br />

den Betriebsstandort, wenn Materialien transportiert<br />

werden, <strong>die</strong> <strong>der</strong> Fahrer zur Berufsausübung<br />

benötigt und kein hauptberuflicher<br />

Fahrer eingesetzt wird. Ab einem zulässigen<br />

Gesamtgewicht von 7,5 t gibt es keine Ausnahmen<br />

mehr. Diese Regelung bedeutet <strong>für</strong><br />

baugewerbliche Betriebe eine enorme Belastung.<br />

Der ZDB besteht deshalb seit Jahren auf<br />

Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten.<br />

Als <strong>die</strong> EU-Kommission einen Än<strong>der</strong>ungsentwurf<br />

zur Fahrpersonalverordnung vorlegte<br />

und darin lediglich den Radius <strong>der</strong> Handwerkerausnahme<br />

auf 100 km ausdehnte, appellierten<br />

wir an alle deutschen Mitglie<strong>der</strong><br />

des Europaparlaments, um weitere Verbesserungen<br />

durchzusetzen. Wir konnten erreichen,<br />

dass das EU-Parlament als ersten Schritt<br />

im Gesetzgebungsverfahren am 3. Juli 2012<br />

beschloss, dass Fahrzeuge, <strong>die</strong> im Baustellenverkehr<br />

zur Zu- und Ablieferung von Baumaterialien<br />

eingesetzt werden, nicht mehr <strong>der</strong><br />

Tachographenpflicht unterliegen sollen. Auch<br />

Fahrzeuge, <strong>die</strong> in Verbindung mit dem Straßenbau<br />

eingesetzt werden, sollen von <strong>der</strong> Tachographenpflicht<br />

ausgenommen werden.<br />

Ferner soll <strong>die</strong> Handwerkerausnahme auf einen<br />

Umkreis von 100 km ausgeweitet werden.<br />

Die Ausnahmeregel soll auch ohne jede Ge-<br />

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