Nr. 8 / August 2010 - Karrierewege (PDF, 5407 kb) - KV Schweiz
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Recht<br />
Halber Lohn während der RS:<br />
Ist das ein gutes Angebot?<br />
Jugend<br />
Was soll ich anziehen?<br />
39<br />
Von meinem Arbeitgeber habe ich ein Angebot<br />
erhalten, bei dem ich nicht richtig abschätzen<br />
kann, ob es für mich günstig ist. Er<br />
offeriert mir, für die gesamte Dauer der bevorstehenden<br />
Rekrutenschule 50 Prozent des<br />
Lohnes zu bezahlen, wenn ich mich für die<br />
Zeit nach Beendigung der RS für ein weiteres<br />
Jahr als Angestellter verpflichte. Bei diesem<br />
Arbeitgeber habe ich ebenfalls die vierjährige<br />
Lehre absolviert und seit deren Beendigung<br />
bereits mehr als ein Jahr gearbeitet.<br />
Nach Gesetz haben Sie bei Leistung<br />
von Militärdienst während einer beschränkten<br />
Zeit Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes.<br />
Da die Erwerbsausfallversicherung einen<br />
Teil des Lohnausfalles ersetzt, muss der<br />
Arbeitgeber lediglich noch die Differenz<br />
bis zu 80 Prozent des Lohnes erbringen<br />
(Art. 324b OR). Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht<br />
richtet sich nach der in Ihrem<br />
Fall anwendbaren Bernerskala und beträgt<br />
im 6. Dienstjahr 13 Wochen (Baslerskala<br />
ebenfalls 13 Wochen, Zürcherskala 12 Wochen).<br />
Die Erwerbsausfallentschädigung<br />
erhalten Sie aber selbstverständlich während<br />
der gesamten Dienstdauer.<br />
Falls zudem ein Dienstjahreswechsel in<br />
die Zeit der RS fällt (Sie also in dieser Zeit<br />
vom 6. ins 7. Dienstjahr wechseln würden),<br />
würde der Anspruch auf Lohnfortzahlung<br />
ab diesem Zeitpunkt erneut beginnen. Für<br />
die Bestimmung des Dienstjahreswechsels<br />
ist der Zeitpunkt des Lehrbeginns massgebend.<br />
Hat die Lehre somit an einem<br />
1. März begonnen, gilt dieses Datum während<br />
der späteren Anstellung auch als Zeitpunkt<br />
des Dienstjahreswechsels.<br />
Bei einer Rekrutenschuldauer von 18<br />
Wo chen und einem angenommenen Lohn<br />
von monatlich CHF 5000.– wäre das finanzielle<br />
Angebot Ihres Arbeitgebers leicht besser<br />
als die gesetzliche Minimalverpflichtung<br />
gemäss OR. Voraussetzung wäre<br />
allerdings, dass Ihnen der Arbeitgeber zusätzlich<br />
zu den 50 Prozent des Lohnes auch<br />
die Erwerbsausfallentschädigung auszahlen<br />
würde. Würde dagegen die Erwerbsausfallentschädigung<br />
nicht zusätzlich ausbezahlt,<br />
wäre die vorgeschlagene Lösung<br />
schlechter als die gesetzliche Regelung.<br />
Felix Kuster<br />
arbeitet beim<br />
Rechtsdienst<br />
des <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>.<br />
Demnächst werde ich – nach einem ersten<br />
Schulblock – meinen ersten Arbeitstag in einer<br />
Versicherungsgesellschaft absolvieren.<br />
Jetzt frage ich mich, in was für Kleidern ich<br />
zur Arbeit gehen soll. Ich war bis jetzt nur am<br />
Vorstellungsgespräch im Betrieb und habe<br />
vergessen, danach zu fragen. Gibt es da Vorschriften?<br />
Allgemein gültige Kleidervorschriften<br />
gibt es nicht. Je nach Betriebskultur oder<br />
auch je nach dem, ob man direkten Kundenkontakt<br />
hat, gilt ein anderer Kleiderstil.<br />
Es gibt Betriebe, die es den Mitarbeitenden<br />
freistellen, wie sie sich anziehen und andererseits<br />
auch solche, die ganz genaue Vorschriften<br />
erlassen.<br />
Was heisst das nun für dich? Wenn es in<br />
«deiner» Versicherungsgesellschaft klare<br />
Kleidervorschriften gäbe, hätte man dir das<br />
wahrscheinlich während des Einstellungsgesprächs<br />
gesagt oder dir ein entsprechendes<br />
Reglement mitgegeben. Am besten überlegst<br />
du dir, wie die Leute angezogen waren,<br />
die du in den Büros gesehen hattest. Trugen<br />
die Männer einen Anzug? Mit oder ohne<br />
Krawatte? Auch die jungen? Oder Stoffhose<br />
mit Hemd und Pullover oder Jeans mit Polo-<br />
Shirt?<br />
Wenn du auf Nummer Sicher gehen<br />
willst, kannst du vor deinem ersten Arbeitstag<br />
noch im Betrieb anrufen und deine Berufsbildnerin<br />
oder deinen Berufsbildner<br />
fragen. Ich kann aber verstehen, wenn dir<br />
das peinlich wäre. Ich empfehle dir für<br />
deinen Betrieb einen kleidermässigen Mittelweg:<br />
weder Anzug noch Freizeit-Look.<br />
Zieh doch zur Stoffhose ein Poloshirt ohne<br />
Aufdruck an oder zur neuen Jeans ein neutrales<br />
unifarbenes Hemd. Ich persönlich<br />
finde übrigens, dass ein Paar schöne Lederschuhe<br />
fast schon die Hälfte eines passenden<br />
Büro-Outfits ausmacht.<br />
Für deinen Start ins Berufsleben wünsche<br />
ich dir alles Gute. Und denk dran: nur<br />
wer fragt, kommt weiter.<br />
Andrea Ruckstuhl<br />
ist Ressortleiter<br />
Jugend beim<br />
<strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>.<br />
context 8 – <strong>2010</strong>