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Nr. 8 / August 2010 - Karrierewege (PDF, 5407 kb) - KV Schweiz

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Recht<br />

Halber Lohn während der RS:<br />

Ist das ein gutes Angebot?<br />

Jugend<br />

Was soll ich anziehen?<br />

39<br />

Von meinem Arbeitgeber habe ich ein Angebot<br />

erhalten, bei dem ich nicht richtig abschätzen<br />

kann, ob es für mich günstig ist. Er<br />

offeriert mir, für die gesamte Dauer der bevorstehenden<br />

Rekrutenschule 50 Prozent des<br />

Lohnes zu bezahlen, wenn ich mich für die<br />

Zeit nach Beendigung der RS für ein weiteres<br />

Jahr als Angestellter verpflichte. Bei diesem<br />

Arbeitgeber habe ich ebenfalls die vierjährige<br />

Lehre absolviert und seit deren Beendigung<br />

bereits mehr als ein Jahr gearbeitet.<br />

Nach Gesetz haben Sie bei Leistung<br />

von Militärdienst während einer beschränkten<br />

Zeit Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes.<br />

Da die Erwerbsausfallversicherung einen<br />

Teil des Lohnausfalles ersetzt, muss der<br />

Arbeitgeber lediglich noch die Differenz<br />

bis zu 80 Prozent des Lohnes erbringen<br />

(Art. 324b OR). Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht<br />

richtet sich nach der in Ihrem<br />

Fall anwendbaren Bernerskala und beträgt<br />

im 6. Dienstjahr 13 Wochen (Baslerskala<br />

ebenfalls 13 Wochen, Zürcherskala 12 Wochen).<br />

Die Erwerbsausfallentschädigung<br />

erhalten Sie aber selbstverständlich während<br />

der gesamten Dienstdauer.<br />

Falls zudem ein Dienstjahreswechsel in<br />

die Zeit der RS fällt (Sie also in dieser Zeit<br />

vom 6. ins 7. Dienstjahr wechseln würden),<br />

würde der Anspruch auf Lohnfortzahlung<br />

ab diesem Zeitpunkt erneut beginnen. Für<br />

die Bestimmung des Dienstjahreswechsels<br />

ist der Zeitpunkt des Lehrbeginns massgebend.<br />

Hat die Lehre somit an einem<br />

1. März begonnen, gilt dieses Datum während<br />

der späteren Anstellung auch als Zeitpunkt<br />

des Dienstjahreswechsels.<br />

Bei einer Rekrutenschuldauer von 18<br />

Wo chen und einem angenommenen Lohn<br />

von monatlich CHF 5000.– wäre das finanzielle<br />

Angebot Ihres Arbeitgebers leicht besser<br />

als die gesetzliche Minimalverpflichtung<br />

gemäss OR. Voraussetzung wäre<br />

allerdings, dass Ihnen der Arbeitgeber zusätzlich<br />

zu den 50 Prozent des Lohnes auch<br />

die Erwerbsausfallentschädigung auszahlen<br />

würde. Würde dagegen die Erwerbsausfallentschädigung<br />

nicht zusätzlich ausbezahlt,<br />

wäre die vorgeschlagene Lösung<br />

schlechter als die gesetzliche Regelung.<br />

Felix Kuster<br />

arbeitet beim<br />

Rechtsdienst<br />

des <strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>.<br />

Demnächst werde ich – nach einem ersten<br />

Schulblock – meinen ersten Arbeitstag in einer<br />

Versicherungsgesellschaft absolvieren.<br />

Jetzt frage ich mich, in was für Kleidern ich<br />

zur Arbeit gehen soll. Ich war bis jetzt nur am<br />

Vorstellungsgespräch im Betrieb und habe<br />

vergessen, danach zu fragen. Gibt es da Vorschriften?<br />

Allgemein gültige Kleidervorschriften<br />

gibt es nicht. Je nach Betriebskultur oder<br />

auch je nach dem, ob man direkten Kundenkontakt<br />

hat, gilt ein anderer Kleiderstil.<br />

Es gibt Betriebe, die es den Mitarbeitenden<br />

freistellen, wie sie sich anziehen und andererseits<br />

auch solche, die ganz genaue Vorschriften<br />

erlassen.<br />

Was heisst das nun für dich? Wenn es in<br />

«deiner» Versicherungsgesellschaft klare<br />

Kleidervorschriften gäbe, hätte man dir das<br />

wahrscheinlich während des Einstellungsgesprächs<br />

gesagt oder dir ein entsprechendes<br />

Reglement mitgegeben. Am besten überlegst<br />

du dir, wie die Leute angezogen waren,<br />

die du in den Büros gesehen hattest. Trugen<br />

die Männer einen Anzug? Mit oder ohne<br />

Krawatte? Auch die jungen? Oder Stoffhose<br />

mit Hemd und Pullover oder Jeans mit Polo-<br />

Shirt?<br />

Wenn du auf Nummer Sicher gehen<br />

willst, kannst du vor deinem ersten Arbeitstag<br />

noch im Betrieb anrufen und deine Berufsbildnerin<br />

oder deinen Berufsbildner<br />

fragen. Ich kann aber verstehen, wenn dir<br />

das peinlich wäre. Ich empfehle dir für<br />

deinen Betrieb einen kleidermässigen Mittelweg:<br />

weder Anzug noch Freizeit-Look.<br />

Zieh doch zur Stoffhose ein Poloshirt ohne<br />

Aufdruck an oder zur neuen Jeans ein neutrales<br />

unifarbenes Hemd. Ich persönlich<br />

finde übrigens, dass ein Paar schöne Lederschuhe<br />

fast schon die Hälfte eines passenden<br />

Büro-Outfits ausmacht.<br />

Für deinen Start ins Berufsleben wünsche<br />

ich dir alles Gute. Und denk dran: nur<br />

wer fragt, kommt weiter.<br />

Andrea Ruckstuhl<br />

ist Ressortleiter<br />

Jugend beim<br />

<strong>KV</strong> <strong>Schweiz</strong>.<br />

context 8 – <strong>2010</strong>

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