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Netzwerk zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer/innen in ...

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Grundgesetz (Artikel 116) und das Bundesvertriebenengesetz<br />

verankerten Anspruch auf Aufnahme <strong>in</strong> die Bundesrepublik und<br />

werden bereits im Zuge des Aufnahmeverfahrens e<strong>in</strong>gebürgert.<br />

Seit 1992 wurden <strong>in</strong> der Stadt Eberswalde mehr als 2000<br />

Aussiedler/<strong><strong>in</strong>nen</strong> / Spätaussiedler/<strong><strong>in</strong>nen</strong> und deren Angehörige<br />

aufgenommen. Davon wohnen hier <strong>zur</strong>zeit noch ca. 700<br />

Personen.<br />

4.3. Asylbewerber/<strong><strong>in</strong>nen</strong> und geduldete Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />

Diese Personengruppe hat zwar nur e<strong>in</strong> begrenztes Bleiberecht,<br />

ist jedoch trotzdem auf unsere Hilfe und Unterstützung<br />

angewiesen. In Eberswalde leben derzeit 41 Personen.<br />

4.4. E<strong>in</strong>heimische Bevölkerung<br />

Durch den Zuzug neuer Mitbürger/<strong><strong>in</strong>nen</strong> ergeben sich<br />

Veränderungen <strong>in</strong> den Lebensumständen nicht nur bei den<br />

Zugewanderten, sondern auch bei der Aufnahmegesellschaft.<br />

Das trägt <strong>zur</strong> Weitergestaltung unserer Stadt bei und gibt neue<br />

positive Impulse für ihre Entwicklung. Der Zuzug von<br />

Migranten/<strong><strong>in</strong>nen</strong> kann jedoch auch Konflikte hervorbr<strong>in</strong>gen, die<br />

oft auf Unkenntnis der jeweils anderen Kultur basieren.<br />

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