Netzwerk zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer/innen in ...
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Grundgesetz (Artikel 116) und das Bundesvertriebenengesetz<br />
verankerten Anspruch auf Aufnahme <strong>in</strong> die Bundesrepublik und<br />
werden bereits im Zuge des Aufnahmeverfahrens e<strong>in</strong>gebürgert.<br />
Seit 1992 wurden <strong>in</strong> der Stadt Eberswalde mehr als 2000<br />
Aussiedler/<strong><strong>in</strong>nen</strong> / Spätaussiedler/<strong><strong>in</strong>nen</strong> und deren Angehörige<br />
aufgenommen. Davon wohnen hier <strong>zur</strong>zeit noch ca. 700<br />
Personen.<br />
4.3. Asylbewerber/<strong><strong>in</strong>nen</strong> und geduldete Flüchtl<strong>in</strong>ge<br />
Diese Personengruppe hat zwar nur e<strong>in</strong> begrenztes Bleiberecht,<br />
ist jedoch trotzdem auf unsere Hilfe und Unterstützung<br />
angewiesen. In Eberswalde leben derzeit 41 Personen.<br />
4.4. E<strong>in</strong>heimische Bevölkerung<br />
Durch den Zuzug neuer Mitbürger/<strong><strong>in</strong>nen</strong> ergeben sich<br />
Veränderungen <strong>in</strong> den Lebensumständen nicht nur bei den<br />
Zugewanderten, sondern auch bei der Aufnahmegesellschaft.<br />
Das trägt <strong>zur</strong> Weitergestaltung unserer Stadt bei und gibt neue<br />
positive Impulse für ihre Entwicklung. Der Zuzug von<br />
Migranten/<strong><strong>in</strong>nen</strong> kann jedoch auch Konflikte hervorbr<strong>in</strong>gen, die<br />
oft auf Unkenntnis der jeweils anderen Kultur basieren.<br />
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