Netzwerk zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer/innen in ...
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Am 01.01.2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz <strong>in</strong> Kraft.<br />
Für viele Migrantengruppen hat sich dadurch die<br />
aufenthaltsrechtliche Situation verbessert, allerd<strong>in</strong>gs haben sich<br />
für Spätaussiedler/<strong><strong>in</strong>nen</strong> und ihre Familienangehörigen die<br />
Zugangsbarrieren erhöht.<br />
In diesem Gesetz wird erstmals e<strong>in</strong> Anspruch auf<br />
<strong>Integration</strong>smaßnahmen festgeschrieben, z.B. besteht für<br />
Neuzugewanderte mit dauerhaftem Aufenthalt e<strong>in</strong> Anspruch auf<br />
die Teilnahme an <strong>Integration</strong>skursen. Migranten/<strong><strong>in</strong>nen</strong> können<br />
unter bestimmten Umständen auch <strong>zur</strong> Teilnahme verpflichtet<br />
werden. (Siehe auch: www.bamf.de )<br />
Bereits am 07. Mai 2002 beschloss die Landesregierung<br />
Brandenburg die Konzeption <strong>zur</strong> <strong>Integration</strong> <strong>bleibeberechtigter</strong><br />
<strong>Zuwanderer</strong>/<strong><strong>in</strong>nen</strong>. Inzwischen wurde deren 1. Fortschreibung<br />
von der Landesregierung am 12. Juli 2005 beschlossen.<br />
Die Landesregierung empfiehlt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang den<br />
Landkreisen und Kommunen, eigene <strong>Integration</strong>skonzepte zu<br />
entwickeln.<br />
Das <strong>Netzwerk</strong> sieht sich geme<strong>in</strong>sam mit dem Bernauer<br />
<strong>Netzwerk</strong> als kompetenten Partner für die Erarbeitung e<strong>in</strong>es<br />
Gesamtkonzeptes des Landkreises Barnim.<br />
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