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Netzwerk zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer/innen in ...

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Am 01.01.2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz <strong>in</strong> Kraft.<br />

Für viele Migrantengruppen hat sich dadurch die<br />

aufenthaltsrechtliche Situation verbessert, allerd<strong>in</strong>gs haben sich<br />

für Spätaussiedler/<strong><strong>in</strong>nen</strong> und ihre Familienangehörigen die<br />

Zugangsbarrieren erhöht.<br />

In diesem Gesetz wird erstmals e<strong>in</strong> Anspruch auf<br />

<strong>Integration</strong>smaßnahmen festgeschrieben, z.B. besteht für<br />

Neuzugewanderte mit dauerhaftem Aufenthalt e<strong>in</strong> Anspruch auf<br />

die Teilnahme an <strong>Integration</strong>skursen. Migranten/<strong><strong>in</strong>nen</strong> können<br />

unter bestimmten Umständen auch <strong>zur</strong> Teilnahme verpflichtet<br />

werden. (Siehe auch: www.bamf.de )<br />

Bereits am 07. Mai 2002 beschloss die Landesregierung<br />

Brandenburg die Konzeption <strong>zur</strong> <strong>Integration</strong> <strong>bleibeberechtigter</strong><br />

<strong>Zuwanderer</strong>/<strong><strong>in</strong>nen</strong>. Inzwischen wurde deren 1. Fortschreibung<br />

von der Landesregierung am 12. Juli 2005 beschlossen.<br />

Die Landesregierung empfiehlt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang den<br />

Landkreisen und Kommunen, eigene <strong>Integration</strong>skonzepte zu<br />

entwickeln.<br />

Das <strong>Netzwerk</strong> sieht sich geme<strong>in</strong>sam mit dem Bernauer<br />

<strong>Netzwerk</strong> als kompetenten Partner für die Erarbeitung e<strong>in</strong>es<br />

Gesamtkonzeptes des Landkreises Barnim.<br />

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