Orell Füssli Geschäftsbericht 2012 - orell füssli holding ag
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corporate governance<br />
5. entschädigungen der mitglieder des verwaltungsrats<br />
und der geschäftsleitung<br />
Grundsätze<br />
Die Entschädigung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung besteht aus einem fixen und einem<br />
variablen Anteil. Zur Festsetzung des Vergütungssystems werden lediglich bei einer grundlegenden<br />
Neugestaltung externe Experten beigezogen. Auf Gruppenebene wird bei Neueinstellungen oder<br />
Beförderungen zur Vergütungsfestlegung mit funktionsspezifischen Benchmarks gearbeitet.<br />
Die <strong>Orell</strong> Füssli Gruppe hat weder ein Aktien- noch ein Optionszuteilungsprogramm für die Mitglieder<br />
von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Die von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des<br />
Verwaltungsrates gehaltenen Aktien an der <strong>Orell</strong> Füssli Holding AG stehen daher in keinem direkten<br />
Zusammenhang mit der Funktion dieser Personen, sondern wurden privat im freien Handel am<br />
Aktienmarkt erworben.<br />
Abgesehen von den Beiträgen an die Pensionskasse, deren Obergrenze von CHF 835 200 durch das<br />
BVG festgelegt wird, hat die <strong>Orell</strong> Füssli Gruppe keine speziellen Altersvorsorgeprogramme für die<br />
Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vorgesehen.<br />
Für die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bestehen keine zum Voraus vertr<strong>ag</strong>lich<br />
festgelegten Abgangsentschädigungen («Golden Parachutes»). Die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />
haben keine Verträge mit einer langen Vertr<strong>ag</strong>sdauer (maximal 6 Monate).<br />
Entschädigungen<br />
Die fixen Verwaltungsratshonorare werden durch den Verwaltungsrat periodisch in eigener Kompetenz<br />
überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der variable Anteil der Entschädigung des Verwaltungsrats<br />
hängt einerseits ab von der Anzahl Sitzungen der Ausschüsse (Sitzungsgeld) und andererseits von<br />
der ausgeschütteten Dividende (CHF 5000 pro Franken ausgeschütteter Dividende).<br />
Die fixen Vergütungen der Geschäftsleitung werden durch den Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats<br />
jährlich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres auf Vorschl<strong>ag</strong> des CEO in abschliessender<br />
Kompetenz festgelegt. Die Höhe der fixen Vergütung definiert sich durch die Funktion, die Aufgaben,<br />
die Qualifikationen, die Erfahrungen und das Marktumfeld. Die variable Entschädigung der Geschäftsleitung<br />
basiert auf einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Bonusreglement. Der maximal (bei<br />
Erfüllung aller Zielwerte) erzielbare Wert der variablen Vergütung ist individuell festgelegt und beträgt<br />
zwischen 20 und 60 Prozent des Basissalärs. Er wird nach einer vorgegebenen Formel auf Basis des<br />
EBIT, RONA und der Erreichung individuell festgelegter Jahresziele errechnet, wobei die Gewichtung<br />
von EBIT und RONA, beziehungsweise individuell festgelegter Ziele für jedes einzelne Geschäftsleitungsmitglied<br />
individuell festgelegt sind. Die Geschäftsleitungsmitglieder mit ausschliesslicher<br />
Gruppenfunktion werden bezüglich EBIT und RONA am Konzernergebnis gemessen, die weiteren<br />
Geschäftsleitungsmitglieder hauptsächlich am Ergebnis der von ihnen geleiteten Division. Die individuell<br />
festgelegten drei bis fünf Jahresziele enthalten quantitative und qualitative Komponenten und<br />
müssen spezifisch, messbar, anspruchsvoll, relevant und terminiert sein. Sie können beispielsweise<br />
die Umsetzung eines Projektes, die Einhaltung eines Projektbudgets oder die fachliche Weiterentwicklung<br />
betreffen. Für die Festlegung individueller Ziele des CEO ist der Verwaltungsratspräsident zuständig.<br />
Der CEO legt die individuellen Ziele der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder fest.<br />
In den fixen Vergütungen der Geschäftsleitung und des Verwaltungsratspräsidenten sind auch Pauschalspesen<br />
und individuell vereinbarte Zusatzleistungen wie beispielsweise die kostenlose Bereitstellung<br />
eines Dienstfahrzeugs oder die Übernahme der Kosten für ein Generalabonnement enthalten.<br />
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