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Orell Füssli Geschäftsbericht 2012 - orell füssli holding ag

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corporate governance<br />

5. entschädigungen der mitglieder des verwaltungsrats<br />

und der geschäftsleitung<br />

Grundsätze<br />

Die Entschädigung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung besteht aus einem fixen und einem<br />

variablen Anteil. Zur Festsetzung des Vergütungssystems werden lediglich bei einer grundlegenden<br />

Neugestaltung externe Experten beigezogen. Auf Gruppenebene wird bei Neueinstellungen oder<br />

Beförderungen zur Vergütungsfestlegung mit funktionsspezifischen Benchmarks gearbeitet.<br />

Die <strong>Orell</strong> Füssli Gruppe hat weder ein Aktien- noch ein Optionszuteilungsprogramm für die Mitglieder<br />

von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Die von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des<br />

Verwaltungsrates gehaltenen Aktien an der <strong>Orell</strong> Füssli Holding AG stehen daher in keinem direkten<br />

Zusammenhang mit der Funktion dieser Personen, sondern wurden privat im freien Handel am<br />

Aktienmarkt erworben.<br />

Abgesehen von den Beiträgen an die Pensionskasse, deren Obergrenze von CHF 835 200 durch das<br />

BVG festgelegt wird, hat die <strong>Orell</strong> Füssli Gruppe keine speziellen Altersvorsorgeprogramme für die<br />

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vorgesehen.<br />

Für die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bestehen keine zum Voraus vertr<strong>ag</strong>lich<br />

festgelegten Abgangsentschädigungen («Golden Parachutes»). Die Mitglieder der Geschäftsleitung<br />

haben keine Verträge mit einer langen Vertr<strong>ag</strong>sdauer (maximal 6 Monate).<br />

Entschädigungen<br />

Die fixen Verwaltungsratshonorare werden durch den Verwaltungsrat periodisch in eigener Kompetenz<br />

überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der variable Anteil der Entschädigung des Verwaltungsrats<br />

hängt einerseits ab von der Anzahl Sitzungen der Ausschüsse (Sitzungsgeld) und andererseits von<br />

der ausgeschütteten Dividende (CHF 5000 pro Franken ausgeschütteter Dividende).<br />

Die fixen Vergütungen der Geschäftsleitung werden durch den Entschädigungsausschuss des Verwaltungsrats<br />

jährlich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres auf Vorschl<strong>ag</strong> des CEO in abschliessender<br />

Kompetenz festgelegt. Die Höhe der fixen Vergütung definiert sich durch die Funktion, die Aufgaben,<br />

die Qualifikationen, die Erfahrungen und das Marktumfeld. Die variable Entschädigung der Geschäftsleitung<br />

basiert auf einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Bonusreglement. Der maximal (bei<br />

Erfüllung aller Zielwerte) erzielbare Wert der variablen Vergütung ist individuell festgelegt und beträgt<br />

zwischen 20 und 60 Prozent des Basissalärs. Er wird nach einer vorgegebenen Formel auf Basis des<br />

EBIT, RONA und der Erreichung individuell festgelegter Jahresziele errechnet, wobei die Gewichtung<br />

von EBIT und RONA, beziehungsweise individuell festgelegter Ziele für jedes einzelne Geschäftsleitungsmitglied<br />

individuell festgelegt sind. Die Geschäftsleitungsmitglieder mit ausschliesslicher<br />

Gruppenfunktion werden bezüglich EBIT und RONA am Konzernergebnis gemessen, die weiteren<br />

Geschäftsleitungsmitglieder hauptsächlich am Ergebnis der von ihnen geleiteten Division. Die individuell<br />

festgelegten drei bis fünf Jahresziele enthalten quantitative und qualitative Komponenten und<br />

müssen spezifisch, messbar, anspruchsvoll, relevant und terminiert sein. Sie können beispielsweise<br />

die Umsetzung eines Projektes, die Einhaltung eines Projektbudgets oder die fachliche Weiterentwicklung<br />

betreffen. Für die Festlegung individueller Ziele des CEO ist der Verwaltungsratspräsident zuständig.<br />

Der CEO legt die individuellen Ziele der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder fest.<br />

In den fixen Vergütungen der Geschäftsleitung und des Verwaltungsratspräsidenten sind auch Pauschalspesen<br />

und individuell vereinbarte Zusatzleistungen wie beispielsweise die kostenlose Bereitstellung<br />

eines Dienstfahrzeugs oder die Übernahme der Kosten für ein Generalabonnement enthalten.<br />

<strong>orell</strong> füssli 51

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