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Emissionsprospektes - Trend-Invest.de

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VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />

154<br />

» 5.<br />

BETEILIGUNGSMODALITÄTEN<br />

BEITRITT<br />

Um <strong>de</strong>r Gesellschaft beizutreten, hat <strong>de</strong>r Anleger eine vollständig ausgefüllte<br />

und von ihm unterzeichnete Beitrittserklärung bei seinem Anlageberater<br />

o<strong>de</strong>r direkt bei <strong>de</strong>r Prospektherausgeberin einzureichen.<br />

Der Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages kommt erst mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>s<br />

Vertragsangebots (Beitrittserklärung) durch die Treuhän<strong>de</strong>rin, Hamburg,<br />

zustan<strong>de</strong>.<br />

AGIO<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>r gezeichneten Beteiligungssumme hat <strong>de</strong>r Anleger ein<br />

Agio in <strong>de</strong>r Höhe von 5 % zu entrichten.<br />

VOM ANLEGER ZU TRAGENDE KOSTEN<br />

Die Kosten für die Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

Entschei<strong>de</strong>t sich ein Anleger, selbst in das Han<strong>de</strong>lsregister als Kommanditist<br />

eingetragen zu wer<strong>de</strong>n, so hat er die Kosten für die notarielle<br />

Beglaubigung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht zu tragen. Die Kosten für<br />

die Eintragung beim Amtsgericht sowie die <strong>de</strong>s eintragen<strong>de</strong>n Notars<br />

wer<strong>de</strong>n durch die Gesellschaft getragen. Ferner ist die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt,<br />

Anleger, die während eines laufen<strong>de</strong>n Quartals die Umwandlung<br />

in eine Direktbeteiligung wünschen, eine Verwaltungspauschale<br />

in Höhe von EUR 150,-- zuzüglich gegebenfalls anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer zur Deckung <strong>de</strong>s zusätzlichen Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s<br />

und <strong>de</strong>r jeweils entstehen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsregisterkosten in Rechnung zu<br />

stellen.<br />

Portokosten <strong>de</strong>r Gesellschaft wer<strong>de</strong>n nicht in Rechnung gestellt. Eigene<br />

Kosten für Telefon, Internet, Porto, Kontoführung und Zahlungsverkehr<br />

sowie für die Teilnahme an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

(z.B. Reisekosten), hat <strong>de</strong>r Anleger selbst zu tragen. Da die Fondswährung<br />

australische Dollar sind, gilt dies insbeson<strong>de</strong>re für etwaige Kosten<br />

und Umrechnungsverluste, die im Zusammenhang mit Überweisungen<br />

von und auf in Euro geführte Konten <strong>de</strong>s Anlegers entstehen. Zusätzliche<br />

Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Ferner hat <strong>de</strong>r Anleger<br />

individuelle Beratungskosten, z.B. für einen persönlichen Steuerberater,<br />

selbst zu tragen.<br />

Im Falle einer Übertragung an Dritte (Kauf, Verkauf) erhebt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

eine Verwaltungspauschale in Höhe von EUR 300,-- zuzüglich<br />

gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber<br />

hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />

mit bei <strong>de</strong>r Umtragung entstehen<strong>de</strong>n Notar- und Han<strong>de</strong>lsregisterkosten<br />

zu belasten. Dies gilt nicht für die Übertragung von<br />

treugeberisch gehaltenen Anteilen, weil in diesem Fall eine Han<strong>de</strong>lsregisterän<strong>de</strong>rung<br />

nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong> Nebenkosten, wie z.B. Makler- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Transaktionskosten, sind bei Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung vom Anleger<br />

zu tragen.<br />

Im Übrigen fallen keine weiteren Kosten für <strong>de</strong>n Erwerb o<strong>de</strong>r die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung an.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist gesetzlich verpflichtet, die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r Anleger zu<br />

prüfen. Sie hat diese Pflicht auf die Vermittler übertragen, soweit nicht<br />

das sog. „Post I<strong>de</strong>nt“-Verfahren durchgeführt wird. Die jeweiligen Vermittler<br />

wer<strong>de</strong>n die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r Anleger prüfen und <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

eine Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises beilegen.<br />

VOM ANLEGER ZU TRAGENDE STEUERN<br />

Zu <strong>de</strong>n steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung für <strong>de</strong>n Anleger wird<br />

auf die Ausführungen im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“, Seite 126 ff.,<br />

dieses Verkaufsprospekts verwiesen. Insbeson<strong>de</strong>re trägt <strong>de</strong>r Anleger die<br />

in Bezug auf <strong>de</strong>n Kommanditanteil anfallen<strong>de</strong>n persönlichen Steuern.<br />

VERTRAGSSTRAFEN<br />

Neben <strong>de</strong>r Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 1 % für je<strong>de</strong>n angefangenen<br />

Monat bei <strong>de</strong>r verspäteten Einzahlung und <strong>de</strong>r Erstattung<br />

weiterer mit <strong>de</strong>m Zahlungsverzug verbun<strong>de</strong>ner Kosten sind keine Vertragsstrafen<br />

vorgesehen.<br />

ZAHLUNGSMODALITÄTEN/GESAMTPREIS<br />

Die vom Anleger zu bezahlen<strong>de</strong> Gesamtssumme ist abhängig von <strong>de</strong>r<br />

Höhe, mit <strong>de</strong>r er sich am Beteiligungsangebot ATLANTIC Australien<br />

2 beteiligen will. Die Zeichnungssumme je<strong>de</strong>s Anlegers für eine Beteiligung<br />

an <strong>de</strong>m Beteiligungsangebot ATLANTIC Australien 2 beträgt<br />

min<strong>de</strong>stens AUD 20.000,-- zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 %.<br />

Höhere Zeichnungsbeträge müssen grundsätzlich ohne Restbetrag<br />

durch 1.000 teilbar sein. Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft ist jeweils<br />

beschränkt auf einen Kommanditanteil im Nominalwert von weniger<br />

als 10 % <strong>de</strong>s gesamten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />

100 % <strong>de</strong>r Gesamtzeichnungssumme zuzüglich 5 % Agio auf die Gesamtzeichnungssumme<br />

14 Tage nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

und Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung durch die EVT. Die Einzahlung erfolgt per<br />

Überweisung auf folgen<strong>de</strong>s Konto:<br />

Kontoinhaberin: ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />

Verwendungszweck: ATLANTIC Australien 2<br />

Kontonummer: 060 544 400<br />

Bank: Deutsche Bank AG<br />

BLZ: 200 700 00<br />

Für die Überweisung ist das Formular „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“<br />

zu verwen<strong>de</strong>n. Dieses wird <strong>de</strong>m Anleger durch<br />

die EVT zur Verfügung gestellt. Mit diesem Formular kann von<br />

einem AUD-Konto sowie auch von einem in Euro geführten Konto<br />

<strong>de</strong>r Beteiligungsbetrag (zuzüglich 5 % Agio) überwiesen wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

einer Überweisung von einem EUR-Konto wird von <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />

Bank <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Beteiligungsbetrag in AUD getauscht<br />

und anschließend an das oben genannte Konto überwiesen. Die für

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