Emissionsprospektes - Trend-Invest.de
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VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ<br />
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» 5.<br />
BETEILIGUNGSMODALITÄTEN<br />
BEITRITT<br />
Um <strong>de</strong>r Gesellschaft beizutreten, hat <strong>de</strong>r Anleger eine vollständig ausgefüllte<br />
und von ihm unterzeichnete Beitrittserklärung bei seinem Anlageberater<br />
o<strong>de</strong>r direkt bei <strong>de</strong>r Prospektherausgeberin einzureichen.<br />
Der Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages kommt erst mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>s<br />
Vertragsangebots (Beitrittserklärung) durch die Treuhän<strong>de</strong>rin, Hamburg,<br />
zustan<strong>de</strong>.<br />
AGIO<br />
Zusätzlich zu <strong>de</strong>r gezeichneten Beteiligungssumme hat <strong>de</strong>r Anleger ein<br />
Agio in <strong>de</strong>r Höhe von 5 % zu entrichten.<br />
VOM ANLEGER ZU TRAGENDE KOSTEN<br />
Die Kosten für die Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
Entschei<strong>de</strong>t sich ein Anleger, selbst in das Han<strong>de</strong>lsregister als Kommanditist<br />
eingetragen zu wer<strong>de</strong>n, so hat er die Kosten für die notarielle<br />
Beglaubigung <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht zu tragen. Die Kosten für<br />
die Eintragung beim Amtsgericht sowie die <strong>de</strong>s eintragen<strong>de</strong>n Notars<br />
wer<strong>de</strong>n durch die Gesellschaft getragen. Ferner ist die Treuhän<strong>de</strong>rin berechtigt,<br />
Anleger, die während eines laufen<strong>de</strong>n Quartals die Umwandlung<br />
in eine Direktbeteiligung wünschen, eine Verwaltungspauschale<br />
in Höhe von EUR 150,-- zuzüglich gegebenfalls anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer zur Deckung <strong>de</strong>s zusätzlichen Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s<br />
und <strong>de</strong>r jeweils entstehen<strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsregisterkosten in Rechnung zu<br />
stellen.<br />
Portokosten <strong>de</strong>r Gesellschaft wer<strong>de</strong>n nicht in Rechnung gestellt. Eigene<br />
Kosten für Telefon, Internet, Porto, Kontoführung und Zahlungsverkehr<br />
sowie für die Teilnahme an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />
(z.B. Reisekosten), hat <strong>de</strong>r Anleger selbst zu tragen. Da die Fondswährung<br />
australische Dollar sind, gilt dies insbeson<strong>de</strong>re für etwaige Kosten<br />
und Umrechnungsverluste, die im Zusammenhang mit Überweisungen<br />
von und auf in Euro geführte Konten <strong>de</strong>s Anlegers entstehen. Zusätzliche<br />
Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Ferner hat <strong>de</strong>r Anleger<br />
individuelle Beratungskosten, z.B. für einen persönlichen Steuerberater,<br />
selbst zu tragen.<br />
Im Falle einer Übertragung an Dritte (Kauf, Verkauf) erhebt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
eine Verwaltungspauschale in Höhe von EUR 300,-- zuzüglich<br />
gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong>r gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber<br />
hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet, <strong>de</strong>n Kommanditisten<br />
mit bei <strong>de</strong>r Umtragung entstehen<strong>de</strong>n Notar- und Han<strong>de</strong>lsregisterkosten<br />
zu belasten. Dies gilt nicht für die Übertragung von<br />
treugeberisch gehaltenen Anteilen, weil in diesem Fall eine Han<strong>de</strong>lsregisterän<strong>de</strong>rung<br />
nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong> Nebenkosten, wie z.B. Makler- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
Transaktionskosten, sind bei Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung vom Anleger<br />
zu tragen.<br />
Im Übrigen fallen keine weiteren Kosten für <strong>de</strong>n Erwerb o<strong>de</strong>r die Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung an.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist gesetzlich verpflichtet, die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r Anleger zu<br />
prüfen. Sie hat diese Pflicht auf die Vermittler übertragen, soweit nicht<br />
das sog. „Post I<strong>de</strong>nt“-Verfahren durchgeführt wird. Die jeweiligen Vermittler<br />
wer<strong>de</strong>n die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r Anleger prüfen und <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
eine Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises beilegen.<br />
VOM ANLEGER ZU TRAGENDE STEUERN<br />
Zu <strong>de</strong>n steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung für <strong>de</strong>n Anleger wird<br />
auf die Ausführungen im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“, Seite 126 ff.,<br />
dieses Verkaufsprospekts verwiesen. Insbeson<strong>de</strong>re trägt <strong>de</strong>r Anleger die<br />
in Bezug auf <strong>de</strong>n Kommanditanteil anfallen<strong>de</strong>n persönlichen Steuern.<br />
VERTRAGSSTRAFEN<br />
Neben <strong>de</strong>r Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 1 % für je<strong>de</strong>n angefangenen<br />
Monat bei <strong>de</strong>r verspäteten Einzahlung und <strong>de</strong>r Erstattung<br />
weiterer mit <strong>de</strong>m Zahlungsverzug verbun<strong>de</strong>ner Kosten sind keine Vertragsstrafen<br />
vorgesehen.<br />
ZAHLUNGSMODALITÄTEN/GESAMTPREIS<br />
Die vom Anleger zu bezahlen<strong>de</strong> Gesamtssumme ist abhängig von <strong>de</strong>r<br />
Höhe, mit <strong>de</strong>r er sich am Beteiligungsangebot ATLANTIC Australien<br />
2 beteiligen will. Die Zeichnungssumme je<strong>de</strong>s Anlegers für eine Beteiligung<br />
an <strong>de</strong>m Beteiligungsangebot ATLANTIC Australien 2 beträgt<br />
min<strong>de</strong>stens AUD 20.000,-- zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 %.<br />
Höhere Zeichnungsbeträge müssen grundsätzlich ohne Restbetrag<br />
durch 1.000 teilbar sein. Die Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft ist jeweils<br />
beschränkt auf einen Kommanditanteil im Nominalwert von weniger<br />
als 10 % <strong>de</strong>s gesamten Kommanditkapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft.<br />
100 % <strong>de</strong>r Gesamtzeichnungssumme zuzüglich 5 % Agio auf die Gesamtzeichnungssumme<br />
14 Tage nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
und Zahlungsauffor<strong>de</strong>rung durch die EVT. Die Einzahlung erfolgt per<br />
Überweisung auf folgen<strong>de</strong>s Konto:<br />
Kontoinhaberin: ATLANTIC Australien 2 GmbH & Co. KG<br />
Verwendungszweck: ATLANTIC Australien 2<br />
Kontonummer: 060 544 400<br />
Bank: Deutsche Bank AG<br />
BLZ: 200 700 00<br />
Für die Überweisung ist das Formular „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“<br />
zu verwen<strong>de</strong>n. Dieses wird <strong>de</strong>m Anleger durch<br />
die EVT zur Verfügung gestellt. Mit diesem Formular kann von<br />
einem AUD-Konto sowie auch von einem in Euro geführten Konto<br />
<strong>de</strong>r Beteiligungsbetrag (zuzüglich 5 % Agio) überwiesen wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
einer Überweisung von einem EUR-Konto wird von <strong>de</strong>r kontoführen<strong>de</strong>n<br />
Bank <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Beteiligungsbetrag in AUD getauscht<br />
und anschließend an das oben genannte Konto überwiesen. Die für