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Ausgabe 2 - Sonnenhof-Gemeinde

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Region Südwest<br />

Kirchenwahl 2013<br />

Am 01.12.2013 werden die Kirchenältesten<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n für eine Amtszeit<br />

von sechs Jahren neu gewählt.<br />

Erstmals können alle Wahlberechtigten<br />

per Briefwahl wählen. Die Zustellung<br />

der Wahlunterlagen erfolgt bis spätestens<br />

28.10.2013. Dadurch soll eine<br />

möglichst hohe Wahlbeteiligung erreicht<br />

werden.<br />

Über die korrekte Durchführung des<br />

Wahlverfahrens wacht der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss,<br />

der neben dem <strong>Gemeinde</strong>pfarrer<br />

/ der <strong>Gemeinde</strong>pfarrerin<br />

aus mindestens zwei wählbaren <strong>Gemeinde</strong>gliedern<br />

besteht, die sich selbst<br />

nicht zur Wahl für das Amt des / der<br />

Kirchenältesten stellen.<br />

Die Zahl der zu wählenden Ältesten<br />

richtet sich nach der Größe der <strong>Gemeinde</strong><br />

(700-1999 <strong>Gemeinde</strong>glieder: 6<br />

Älteste, ab 2000 <strong>Gemeinde</strong>glieder: 8<br />

Älteste). Der derzeit gewählte Ältestenkreises<br />

kann beschließen, dass diese<br />

Sollzahl der Kirchenältesten bis um<br />

die Hälfte erhöht wird.<br />

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens<br />

zehn wahlberechtigten <strong>Gemeinde</strong>gliedern<br />

unterzeichnet sein. Weitere<br />

Formalia (§§65f LWG) erfahren Sie<br />

über Ihr Pfarramt. Der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss<br />

prüft die eingehenden<br />

Wahlvorschläge und entscheidet über<br />

die Aufnahme in die Wahlvorschlagsliste.<br />

Wählbar ist jedes Mitglied der Pfarrgemeinde,<br />

das am Tag der Wahl 18 Jahre<br />

alt, geschäftsfähig und wahlberechtigtes<br />

Mitglied der <strong>Gemeinde</strong> ist. Nicht<br />

wählbar sind <strong>Gemeinde</strong>glieder, die in<br />

einem kirchlichen Beschäftigungsverhältnis<br />

stehen, das mehr als fünf Arbeitsstunden<br />

umfasst. Weitere Ausschlüsse<br />

sind in § 4f. des LWG geregelt.<br />

Bis zum 21.07.2013 kann die <strong>Gemeinde</strong><br />

Wahlvorschläge geeigneter Personen<br />

zur Wahl des / der Ältesten machen.<br />

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