Ausgabe 2 - Sonnenhof-Gemeinde
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Region Südwest<br />
Kirchenwahl 2013<br />
Am 01.12.2013 werden die Kirchenältesten<br />
der <strong>Gemeinde</strong>n für eine Amtszeit<br />
von sechs Jahren neu gewählt.<br />
Erstmals können alle Wahlberechtigten<br />
per Briefwahl wählen. Die Zustellung<br />
der Wahlunterlagen erfolgt bis spätestens<br />
28.10.2013. Dadurch soll eine<br />
möglichst hohe Wahlbeteiligung erreicht<br />
werden.<br />
Über die korrekte Durchführung des<br />
Wahlverfahrens wacht der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss,<br />
der neben dem <strong>Gemeinde</strong>pfarrer<br />
/ der <strong>Gemeinde</strong>pfarrerin<br />
aus mindestens zwei wählbaren <strong>Gemeinde</strong>gliedern<br />
besteht, die sich selbst<br />
nicht zur Wahl für das Amt des / der<br />
Kirchenältesten stellen.<br />
Die Zahl der zu wählenden Ältesten<br />
richtet sich nach der Größe der <strong>Gemeinde</strong><br />
(700-1999 <strong>Gemeinde</strong>glieder: 6<br />
Älteste, ab 2000 <strong>Gemeinde</strong>glieder: 8<br />
Älteste). Der derzeit gewählte Ältestenkreises<br />
kann beschließen, dass diese<br />
Sollzahl der Kirchenältesten bis um<br />
die Hälfte erhöht wird.<br />
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens<br />
zehn wahlberechtigten <strong>Gemeinde</strong>gliedern<br />
unterzeichnet sein. Weitere<br />
Formalia (§§65f LWG) erfahren Sie<br />
über Ihr Pfarramt. Der <strong>Gemeinde</strong>wahlausschuss<br />
prüft die eingehenden<br />
Wahlvorschläge und entscheidet über<br />
die Aufnahme in die Wahlvorschlagsliste.<br />
Wählbar ist jedes Mitglied der Pfarrgemeinde,<br />
das am Tag der Wahl 18 Jahre<br />
alt, geschäftsfähig und wahlberechtigtes<br />
Mitglied der <strong>Gemeinde</strong> ist. Nicht<br />
wählbar sind <strong>Gemeinde</strong>glieder, die in<br />
einem kirchlichen Beschäftigungsverhältnis<br />
stehen, das mehr als fünf Arbeitsstunden<br />
umfasst. Weitere Ausschlüsse<br />
sind in § 4f. des LWG geregelt.<br />
Bis zum 21.07.2013 kann die <strong>Gemeinde</strong><br />
Wahlvorschläge geeigneter Personen<br />
zur Wahl des / der Ältesten machen.<br />
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