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Wird die OGS inklusiv? - Landschaftsverband Rheinland

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Neben Aussagen zur generellen Finanzierung und einer Anerkennung der<br />

Konnexität vermissen <strong>die</strong> Lehrerorganisationen und kommunalen<br />

Spitzenverbände eine realistische Kostenfolgeabschätzung, <strong>die</strong> über<br />

Jahre hinweg eine vernünftige Planung und Umsetzung der Inklusion<br />

überhaupt erst ermöglicht. (…) Das Land muss den Kommunen <strong>die</strong><br />

zusätzlichen Kosten, <strong>die</strong> durch das Gesetz entstehen, erstatten.<br />

Andernfalls sind <strong>die</strong> Kommunen leider gezwungen,<br />

Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Münster<br />

erheben zu müssen. Das Menschenrecht auf Inklusion darf nicht<br />

standortabhängig werden. Dies würde den verfassungsrechtlich<br />

gebotenen gleichwertigen Lebens- und Bildungsverhältnissen<br />

widersprechen.<br />

LVR 19.11.2013 33

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