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Bundestags- wahlkampf - Zahnärztekammer Niedersachsen

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Gedanke, die Therapiefreiheit der Ärzte<br />

zu schützen, auch im Berufsrecht<br />

dem »Schutz« der Finanzen der<br />

Krankenkassen geopfert wird. Im Kern<br />

ist die Unabhängigkeit der ärztlichen<br />

Entscheidung zu schützen (§ 30 M-BO<br />

Ärzte), was nicht bedeutet, dass Ärzte<br />

keine Geschäftsbeziehung zu Dritten<br />

unterhalten dürfen, nur darf nicht der<br />

Eindruck entstehen, dass diese sie in der<br />

Entscheidung beeinflussen (§ 32 M-BO<br />

Ärzte). Erstaunlicherweise wird eine Beeinflussung<br />

dann nicht angenommen,<br />

wenn »sie einer wirtschaftlichen Behandlungs-<br />

oder Verordnungsweise auf<br />

sozialrechtlicher Grundlage dient...«.<br />

Mit anderen Worten: dient eine Beeinflussung<br />

dem Sparen der Krankenkassen,<br />

ist sie nicht mehr zu beanstanden.<br />

Dies erklärt sicherlich auch, warum<br />

Verträge der AOK BW nicht beanstandet<br />

werden, in denen Ärzte einen<br />

wirtschaftlichen Anreiz für die Verordnung<br />

von Rabattarzneimitteln in Form<br />

eines »Qualitätszuschlags« je Verordnung<br />

erhalten. Unerklärt bleibt allerdings,<br />

auf welcher ethischen und rechtlichen<br />

Grundlage derselbe Sachverhalt<br />

basiert, der eigentlich das Wohl des<br />

Patienten schützen sollte, indem Ärzte<br />

ihre Therapieentscheidung an primär<br />

wirtschaftlichen Anreizen ausrichten,<br />

wenn gleichzeitig eine gesetzliche<br />

Krankenkasse davon finanziell profitiert.<br />

Denn dasselbe Verhalten gegenüber<br />

einem Selbstzahler oder privat<br />

versicherter Patienten wäre im höchsten<br />

Maße rechtswidrig. Fünf Ärztekammern<br />

haben diese fragwürdige Regelung<br />

nicht in ihre Berufsordnung übernommen<br />

– dafür gebührt Respekt.<br />

Die von Politik und Krankenkassen<br />

angeprangerte Korruption wird gesetzlich<br />

legitimiert, wenn sie denn<br />

dem Sparen dient. Mit dem neuen, völlig<br />

unnötigen, weil vielfach bereits geregeltem<br />

Vorstoß der Politik, Korruptionstatbestände<br />

in das SGB V einzubringen,<br />

werden insbesondere folgende<br />

Trends erkennbar, denen Akteure des<br />

Gesundheitswesens entschlossen entgegen<br />

treten müssen: Der zunehmende<br />

Einfluss der Krankenkassen auf Politik<br />

im Hinblick auf die Ausgestaltung<br />

der Berufsausübung des Arztberufes<br />

muss der Kernkompetenz der Heilberufekammern<br />

weichen. Kostenüberlegungen<br />

und Begehrlichkeiten zu Preissenkungen<br />

der Krankenkassen sind gegenüber<br />

dem Patientenwohl, was seinen<br />

Schutz im ärztlichen Berufsrecht<br />

findet nachrangig zu behandeln. Das<br />

Anheizen einer subtilen Neiddiskussion<br />

durch Diskreditierung der medizinischen<br />

Berufe beschädigt das Gesundheitswesen<br />

und nimmt eine tatsächliche<br />

Innovationsfeindlichkeit durch<br />

Fehlsteuerung in Kauf. Die Verunsicherung<br />

der Heilberufe führt zu Sicherheitsdenken,<br />

was die Bereitschaft zu<br />

unternehmerischer Freiberuflichkeit<br />

senkt. Prof. Dr. Thomas Schlegel,<br />

Medizinrechtler<br />

_DER GELBE DIENST, NR. 10/2013,<br />

21.5.2013<br />

GESUNDHEITSPOLITIK<br />

Union setzt auf ein »Weiter so«<br />

Bei einem gemeinsamen Kongress von CDU und CSU wurde in Berlin das gemein same Wahlprogramm der Union<br />

für die <strong>Bundestags</strong>wahl am 22. September vorgestellt. Das 128-Seiten-Papier setzt auf ein »Weiter so!« bezüglich<br />

der bisherigen Gesundheitspolitik. Details dazu: Die PKV soll eigenständig blieben, keine Änderung bei<br />

den Hausarztverträgen, Garantie der ärztlichen Freiberuflichkeit<br />

Es wäre auch relativ erstaunlich,<br />

würden die Unionsschwestern,<br />

der Supertanker in der derzeitigen<br />

Berliner Koalition, zu<br />

einem radikalen Umschwenken<br />

im Bereich der Gesundheitspolitik<br />

aufrufen. Zwar ist das Gesundheitsministerium<br />

mit Daniel<br />

Bahr in FDP-Hand. Klar ist aber<br />

auch, dass keinerlei Gesundheitsgesetz<br />

im ehemaligen Reichstag<br />

beschlossen werden kann, wenn die<br />

Union das nicht abnickt.<br />

So ganz nebenbei hat Angela Merkel<br />

auch noch die Richtlinienkompetenz<br />

und kann Schwerpunkte der gesundheitlichen<br />

Versorgung bestimmen.<br />

Und so steht am Anfang des Kapitels<br />

zur Gesundheitspolitik des Wahlpro-<br />

gramms der Union (Ordnungsziffer<br />

4.7, S. 74 bis 79, Zwischentitel: »Gesundes<br />

Land – gute Versorgung für alle«)<br />

denn auch diese Nachricht: »CDU und<br />

CSU wollen, dass auch in Zukunft jeder<br />

Deutsche Zugang zu einer guten<br />

medizinischen<br />

Versorgung hat,<br />

unabhängig von<br />

seinem Einkommen, Alter oder gesundheitlichem<br />

Zustand.«<br />

Trotz der Vorgabe »keine Experimente«<br />

kann man im gemeinsamen Wahlprogramm<br />

der Union (Titel: »Gemein-<br />

sam erfolgreich für Deutschland – Regierungsprogramm<br />

2013 – 2017«) interessante<br />

Details registrieren:<br />

Die Union will ein »freiheitliches<br />

Gesundheitswesen«, das freie Arztund<br />

Krankenhauswahl umfasst, »die<br />

Therapiefreiheit und die Unabhängigkeit<br />

der freien Gesundheitsberufe«.<br />

Weiter: »Die Beschäftigten in den Kliniken,<br />

Praxen und ambulanten Diensten,<br />

niedergelassene freiberufliche<br />

Haus-, Fach- und Zahnärzte, Apotheker,<br />

selbstständige Gesundheitshandwerker,<br />

Hebammen und Heilmittelerbringer<br />

stehen für eine qualitativ hochwertige,<br />

patientennahe Versorgung.«<br />

Eine »staatliche Einheitsversicherung«<br />

(sprich: Bürger versicherung)<br />

lehnt die Union erwartungsgemäß ab.<br />

416 · ZKN MITTEILUNGEN 8 | 2013

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