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Rathauskurier 22 2013 - Stadt Weimar

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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR | RATHAUSKURIER<br />

rüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände)<br />

und 56000 (Dienst- und<br />

Schutzkleidung) um 7.500 Euro auf 16.760<br />

und jeweils um 3.750 Euro auf 68.883 bzw.<br />

45.005 Euro erhöht. Die Deckung im Haushalt<br />

erfolgt über die Streichung der im Unterabschnitt<br />

11000 (Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)<br />

unter der Haushaltsstelle 71800<br />

(Zuschüsse für laufende Zwecke an den übrigen<br />

Bereich »Bürgerbündnis gegen Rechts«)<br />

zum Ansatz gebrachten Mittel in Höhe von<br />

15.000 Euro.<br />

Abstimmungsergebnis: 1 Zustimmung, 39 Gegenstimmen.<br />

Der Antrag ist damit abgelehnt.<br />

■■<br />

DS 168h/<strong>2013</strong>: Änderungsantrag zum<br />

Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die folgenden Mittelverschiebungen<br />

im Unterabschnitt 46000<br />

(Einrichtungen der Jugendarbeit):<br />

1. Die mit 23.000 Euro dotierte Haushaltsstelle<br />

71742 (Zuschüsse für laufende<br />

Zwecke Jugendsozialarbeit) wird ersatzlos<br />

gestrichen.<br />

2. Die freiwerdenden Mittel sollen in der<br />

Höhe von 15.000 Euro der Haushaltsstelle<br />

71749 (Zuschüsse für laufende Zwecke<br />

Betreuung von Jugendinitiativen in den<br />

Ortsteilen), die sich damit auf 46.443 Euro<br />

erhöht, zugeführt werden.<br />

3. Die verbleibenden 8.000 Euro sollen einem<br />

Topf zur Subventionierung von bisher<br />

nicht geförderten, unabhängigen Projekten<br />

oder Initiativen, die der sinnvollen Freizeitgestaltung<br />

von Jugendlichen dienen,<br />

zugeführt werden. Eine entsprechende<br />

Haushaltsstelle ist neu zu schaffen.<br />

Abstimmungsergebnis: 1 Zustimmung, 39 Gegenstimmen.<br />

Der Antrag ist damit abgelehnt.<br />

■■<br />

DS 168i/<strong>2013</strong>: Änderungsantrag zum<br />

Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt: Im Unterabschnitt<br />

30000 (Kulturdirektion) wird die Haushaltsstelle<br />

71809 (Zuschuss Bienenmuseum) um<br />

2.500 Euro, analog dem Ansatz des Vorjahres,<br />

auf 42.500 Euro erhöht. Im Unterabschnitt<br />

58000 (Park- und Gartenanlagen) wird die<br />

Haushaltsstelle 71600 (Zuschüsse für laufende<br />

Zwecke an private Unternehmen – Förderung<br />

Kleingartenanlagen) wieder eingestellt und<br />

mit 20.000 Euro bedacht. Im Unterabschnitt<br />

46000 (Einrichtungen der Jugendarbeit) wird<br />

die Haushaltsstelle 71751 (Zuschüsse für laufende<br />

Zwecke »IG Papiergraben«) um 3.000<br />

Euro auf 10.000 Euro erhöht. Die Deckung<br />

erfolgt über die vollständige Streichung der<br />

im Unterabschnitt 02700 (Büro für Chancengleichheit)<br />

unter den Haushaltsstellen 62902<br />

(Umsetzung Klimaschutzgutachten) und<br />

62903 (Sachkosten Klimaschutzmanager)<br />

zum Ansatz gebrachten Mittel.<br />

Abstimmungsergebnis: 1 Zustimmung, 39 Gegenstimmen.<br />

Der Antrag ist damit abgelehnt.<br />

5.6. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> für das Jahr 2014<br />

einschließlich ihrer Anlagen<br />

Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> für das<br />

Jahr 2014<br />

Aufgrund von § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) vom 28.01.2003,<br />

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes<br />

vom 23. Juli <strong>2013</strong>, hat der <strong>Stadt</strong>rat in<br />

öffentlicher Sitzung am 04.12.<strong>2013</strong> folgende<br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für<br />

das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt;<br />

er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

152.770.721 Euro<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

19.752.551 Euro<br />

ab.<br />

Abstimmungsergebnis zu § 1 der Haushaltssatzung<br />

2014: 33 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung.<br />

3 Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates haben an der Abstimmung nicht<br />

teilgenommen.<br />

§ 2<br />

I. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird auf 2.901.663 Euro<br />

festgesetzt.<br />

II. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen des Eigenbetriebes<br />

»Kommunalservice <strong>Weimar</strong> « wird auf<br />

3.503.000 Euro festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis zu § 2 der Haushaltssatzung<br />

2014: 36 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

(VE) im Vermögenshaushalt wird auf<br />

12.908.736 Euro festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis zu § 3 der Haushaltssatzung<br />

2014: 36 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende<br />

Gemeindesteuern werden wie folgt auf die<br />

Steuermessbeträge festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A)<br />

296 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />

400 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag<br />

400 v.H.<br />

Abstimmungsergebnis zu § 4 der Haushaltssatzung<br />

2014: 38 Zustimmungen, 2 Enthaltungen<br />

§ 5<br />

I. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur<br />

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />

dem Haushaltsplan wird auf 19.900.000<br />

Euro festgesetzt.<br />

II. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur<br />

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />

dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs<br />

»Volkshochschule/mon ami« wird auf<br />

76.600 Euro festgesetzt.<br />

III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur<br />

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />

dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />

»Kommunalservice <strong>Weimar</strong> « wird auf<br />

1.100.000 Euro festgesetzt.<br />

Abstimmungsergebnis zu § 5 der Haushaltssatzung<br />

2014: 36 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />

§ 6 (Kreditaufnahme)<br />

Der Verwaltung werden die Kreditaufnahmen<br />

im Rahmen der beschlossenen und genehmigten<br />

Kreditermächtigung zu den jeweilig<br />

günstigsten Konditionen sowie die Umschuldung<br />

und Vertragsveränderung zur selbständigen<br />

Erledigung übertragen.<br />

Abstimmungsergebnis zu § 6 der Haushaltssatzung<br />

2014: 38 Zustimmungen, 2 Enthaltungen<br />

§ 7 (Inkrafttreten)<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<br />

2014 in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis zur Haushaltssatzung 2014:<br />

36 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />

Hinweis:<br />

Dieser Beschluss zum Haushalt der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Weimar</strong> 2014 muss dem Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

zur Genehmigung vorgelegt<br />

werden. Anschließend kann die Satzung im<br />

<strong>Rathauskurier</strong> amtlich bekannt gemacht werden<br />

und tritt dann gemäß § 7 der Haushaltssatzung<br />

in Kraft.<br />

NR. <strong>22</strong> | <strong>2013</strong> | 24. JAHRGANG | NICHTAMTLICHER TEIL 6967

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