Rathauskurier 22 2013 - Stadt Weimar
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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR | RATHAUSKURIER<br />
rüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände)<br />
und 56000 (Dienst- und<br />
Schutzkleidung) um 7.500 Euro auf 16.760<br />
und jeweils um 3.750 Euro auf 68.883 bzw.<br />
45.005 Euro erhöht. Die Deckung im Haushalt<br />
erfolgt über die Streichung der im Unterabschnitt<br />
11000 (Allgemeine Ordnungsangelegenheiten)<br />
unter der Haushaltsstelle 71800<br />
(Zuschüsse für laufende Zwecke an den übrigen<br />
Bereich »Bürgerbündnis gegen Rechts«)<br />
zum Ansatz gebrachten Mittel in Höhe von<br />
15.000 Euro.<br />
Abstimmungsergebnis: 1 Zustimmung, 39 Gegenstimmen.<br />
Der Antrag ist damit abgelehnt.<br />
■■<br />
DS 168h/<strong>2013</strong>: Änderungsantrag zum<br />
Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die folgenden Mittelverschiebungen<br />
im Unterabschnitt 46000<br />
(Einrichtungen der Jugendarbeit):<br />
1. Die mit 23.000 Euro dotierte Haushaltsstelle<br />
71742 (Zuschüsse für laufende<br />
Zwecke Jugendsozialarbeit) wird ersatzlos<br />
gestrichen.<br />
2. Die freiwerdenden Mittel sollen in der<br />
Höhe von 15.000 Euro der Haushaltsstelle<br />
71749 (Zuschüsse für laufende Zwecke<br />
Betreuung von Jugendinitiativen in den<br />
Ortsteilen), die sich damit auf 46.443 Euro<br />
erhöht, zugeführt werden.<br />
3. Die verbleibenden 8.000 Euro sollen einem<br />
Topf zur Subventionierung von bisher<br />
nicht geförderten, unabhängigen Projekten<br />
oder Initiativen, die der sinnvollen Freizeitgestaltung<br />
von Jugendlichen dienen,<br />
zugeführt werden. Eine entsprechende<br />
Haushaltsstelle ist neu zu schaffen.<br />
Abstimmungsergebnis: 1 Zustimmung, 39 Gegenstimmen.<br />
Der Antrag ist damit abgelehnt.<br />
■■<br />
DS 168i/<strong>2013</strong>: Änderungsantrag zum<br />
Haushaltsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt: Im Unterabschnitt<br />
30000 (Kulturdirektion) wird die Haushaltsstelle<br />
71809 (Zuschuss Bienenmuseum) um<br />
2.500 Euro, analog dem Ansatz des Vorjahres,<br />
auf 42.500 Euro erhöht. Im Unterabschnitt<br />
58000 (Park- und Gartenanlagen) wird die<br />
Haushaltsstelle 71600 (Zuschüsse für laufende<br />
Zwecke an private Unternehmen – Förderung<br />
Kleingartenanlagen) wieder eingestellt und<br />
mit 20.000 Euro bedacht. Im Unterabschnitt<br />
46000 (Einrichtungen der Jugendarbeit) wird<br />
die Haushaltsstelle 71751 (Zuschüsse für laufende<br />
Zwecke »IG Papiergraben«) um 3.000<br />
Euro auf 10.000 Euro erhöht. Die Deckung<br />
erfolgt über die vollständige Streichung der<br />
im Unterabschnitt 02700 (Büro für Chancengleichheit)<br />
unter den Haushaltsstellen 62902<br />
(Umsetzung Klimaschutzgutachten) und<br />
62903 (Sachkosten Klimaschutzmanager)<br />
zum Ansatz gebrachten Mittel.<br />
Abstimmungsergebnis: 1 Zustimmung, 39 Gegenstimmen.<br />
Der Antrag ist damit abgelehnt.<br />
5.6. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> für das Jahr 2014<br />
einschließlich ihrer Anlagen<br />
Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> für das<br />
Jahr 2014<br />
Aufgrund von § 55 ff der Thüringer Kommunalordnung<br />
(ThürKO) vom 28.01.2003,<br />
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes<br />
vom 23. Juli <strong>2013</strong>, hat der <strong>Stadt</strong>rat in<br />
öffentlicher Sitzung am 04.12.<strong>2013</strong> folgende<br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für<br />
das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt;<br />
er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
152.770.721 Euro<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
19.752.551 Euro<br />
ab.<br />
Abstimmungsergebnis zu § 1 der Haushaltssatzung<br />
2014: 33 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung.<br />
3 Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates haben an der Abstimmung nicht<br />
teilgenommen.<br />
§ 2<br />
I. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird auf 2.901.663 Euro<br />
festgesetzt.<br />
II. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />
für Investitionen des Eigenbetriebes<br />
»Kommunalservice <strong>Weimar</strong> « wird auf<br />
3.503.000 Euro festgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis zu § 2 der Haushaltssatzung<br />
2014: 36 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />
(VE) im Vermögenshaushalt wird auf<br />
12.908.736 Euro festgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis zu § 3 der Haushaltssatzung<br />
2014: 36 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende<br />
Gemeindesteuern werden wie folgt auf die<br />
Steuermessbeträge festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A)<br />
296 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />
400 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag<br />
400 v.H.<br />
Abstimmungsergebnis zu § 4 der Haushaltssatzung<br />
2014: 38 Zustimmungen, 2 Enthaltungen<br />
§ 5<br />
I. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur<br />
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />
dem Haushaltsplan wird auf 19.900.000<br />
Euro festgesetzt.<br />
II. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur<br />
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />
dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs<br />
»Volkshochschule/mon ami« wird auf<br />
76.600 Euro festgesetzt.<br />
III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur<br />
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach<br />
dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />
»Kommunalservice <strong>Weimar</strong> « wird auf<br />
1.100.000 Euro festgesetzt.<br />
Abstimmungsergebnis zu § 5 der Haushaltssatzung<br />
2014: 36 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />
§ 6 (Kreditaufnahme)<br />
Der Verwaltung werden die Kreditaufnahmen<br />
im Rahmen der beschlossenen und genehmigten<br />
Kreditermächtigung zu den jeweilig<br />
günstigsten Konditionen sowie die Umschuldung<br />
und Vertragsveränderung zur selbständigen<br />
Erledigung übertragen.<br />
Abstimmungsergebnis zu § 6 der Haushaltssatzung<br />
2014: 38 Zustimmungen, 2 Enthaltungen<br />
§ 7 (Inkrafttreten)<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<br />
2014 in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis zur Haushaltssatzung 2014:<br />
36 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung<br />
Hinweis:<br />
Dieser Beschluss zum Haushalt der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weimar</strong> 2014 muss dem Thüringer Landesverwaltungsamt<br />
zur Genehmigung vorgelegt<br />
werden. Anschließend kann die Satzung im<br />
<strong>Rathauskurier</strong> amtlich bekannt gemacht werden<br />
und tritt dann gemäß § 7 der Haushaltssatzung<br />
in Kraft.<br />
NR. <strong>22</strong> | <strong>2013</strong> | 24. JAHRGANG | NICHTAMTLICHER TEIL 6967