Rathauskurier 22 2013 - Stadt Weimar
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AMTSBLATT DER STADT WEIMAR | RATHAUSKURIER<br />
AMTLICHER TEIL<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER STADT WEIMAR<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Öffentliche Bekanntmachung der<br />
Widmung von Straßen, Wegen und<br />
Plätzen: Südlicher Bereich »Possendorfer<br />
Weg«<br />
Seite 6961<br />
VORANKÜNDIGUNG<br />
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> »Kommunalservice<br />
<strong>Weimar</strong>«<br />
Seite 6961<br />
AUSSCHREIBUNG<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung sucht Direktor/in für<br />
<strong>Stadt</strong>bücherei und Sachbearbeiter/in für<br />
Bevölkerungsstatistik<br />
Seite 6964<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Widmung von Straßen,<br />
Wegen und Plätzen<br />
hier: südlicher Bereich »Possendorfer<br />
Weg«<br />
Auf der Grundlage der §§ 3 und 6 des Thüringer<br />
Straßengesetzes in der Fassung vom<br />
07.Mai 1993 (GVB S. 273) zuletzt geändert<br />
durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März<br />
2005 (GVBl. S. 58) i.V.m. § 26 und § 40 Abs. 2<br />
ThürKO in der z.Z. geltenden Fassung hat<br />
der <strong>Stadt</strong>rat in seiner Sitzung am 20.11.<strong>2013</strong><br />
folgendes beschlossen:<br />
Der südliche Bereich »Possendorfer Weg« –<br />
Teilfläche von ca. 1142 qm des Flurstücks 20,<br />
Flur 54, Gemarkung <strong>Weimar</strong> – wird dem<br />
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße<br />
ohne Beschränkung des Gemeingebrauches<br />
gewidmet.<br />
Straßenbaulastträger ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong>.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Allgemeinverfügung kann<br />
innerhalb eines Monats nach öffentlicher<br />
Bekanntmachung Widerspruch eingelegt<br />
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder<br />
zur Niederschrift bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong>, Bau-,<br />
Grünflächen- und Umweltamt, Abt. Tiefbau,<br />
Schwanseestraße 19, 99423 <strong>Weimar</strong>, einzulegen.<br />
Falls die Frist durch Verschulden eines<br />
Bevollmächtigten versäumt werden sollte,<br />
würde dessen Verschulden dem Vertretenen<br />
zugerechnet werden.<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die vorstehende Allgemeinverfügung wird<br />
hiermit öffentlich bekanntgegeben.<br />
Die Begründung und ein Plan, aus<br />
welchem die Lage der gewidmeten Straße<br />
ersichtlich ist, kann bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong>,<br />
Bau-, Grünflächen- und Umweltamt, Abt.<br />
Tiefbau, Schwanseestraße 19, während der<br />
Sprech zeiten eingesehen werden:<br />
NR. <strong>22</strong> | <strong>2013</strong> | 24. JAHRGANG | AMTLICHER TEIL<br />
Dienstag:<br />
Donnerstag:<br />
Freitag:<br />
9–12 Uhr und 13–18 Uhr<br />
9–12 Uhr und 13–15 Uhr<br />
9–12 Uhr<br />
<strong>Weimar</strong>, den 2. Dezember <strong>2013</strong><br />
Stefan Wolf, Oberbürgermeister<br />
Vorankündigung<br />
Betriebssatzung für den<br />
Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
»Kommunalservice <strong>Weimar</strong>«<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> beabsichtigt, die Betriebssatzung<br />
für den Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Weimar</strong> »Kommunalservice <strong>Weimar</strong>« zu<br />
e rlassen, die rückwirkend zum 01.01.2014 in<br />
Kraft treten soll.<br />
Der wesentliche Inhalt der beabsichtigten<br />
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> »Kommunalservice <strong>Weimar</strong>«<br />
wird nachfolgend öffentlich bekannt<br />
gemacht:<br />
Betriebssatzung<br />
für den Eigenbetrieb der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
»Kommunalservice <strong>Weimar</strong>«<br />
§ 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital<br />
(1) Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch,<br />
verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich<br />
gesondertes wirtschaftliches Unternehmen<br />
ohne eigene Rechtspersönlichkeit<br />
(Eigenbetrieb) der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> geführt.<br />
(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen<br />
»Kommunalservice <strong>Weimar</strong>«. Die <strong>Stadt</strong><br />
tritt in Angelegenheiten des Eigenbetriebes<br />
unter diesem Namen im gesamten<br />
Geschäfts- und Rechtsverkehr auf.<br />
(3) Das Stammkapital des Eigenbetriebes<br />
beträgt 1.000.000,00 EUR.<br />
§ 2 Gegenstand und Zweck des<br />
Unternehmens<br />
(1) Die Aufgaben des Eigenbetriebes einschließlich<br />
etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe<br />
sind:<br />
a. Die schadlose Ableitung und Behandlung<br />
von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung<br />
und -beseitigung<br />
und alle den Betriebszweck fördernden<br />
Maßnahmen sowie Entsorgungsaufgaben,<br />
die dem Eigenbetrieb auf Grund vertraglicher<br />
Vereinbarungen obliegen. Zum Aufgabenbereich<br />
gehören ferner hoheitliche<br />
Tätigkeiten im Rahmen der städtischen<br />
Satzungen, insbesondere der Vollzug der<br />
Entwässerungssatzung, der Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung und der<br />
Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe<br />
zur Weitergabe der Abwasserabgabe<br />
für Kleineinleiter.<br />
b. Das Einsammeln, Befördern, Verwerten<br />
und Beseitigen von Abfällen, soweit sie<br />
dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft<br />
und Sicherung der umweltverträglichen<br />
Bewirtschaftung von Abfällen<br />
(Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) unterliegen.<br />
Zum Aufgabenbereich gehören<br />
ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen<br />
der städtischen Satzungen, insbesondere<br />
der Vollzug der Abfallsatzung und der<br />
Abfallgebührensatzung.<br />
c. Die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen,<br />
soweit sie in der Anlage zur<br />
Straßen reinigungssatzung aufgeführt sind.<br />
Zum Aufgabenbereich gehören ferner<br />
hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der<br />
städtischen Satzungen, insbesondere der<br />
Vollzug der Straßenreinigungssatzung und<br />
der Straßenreinigungsgebührensatzung.<br />
d. Die Unterhalt der öffentlichen Straßen und<br />
Plätze nach Maßgabe des Thüringer Straßengesetzes<br />
sowie diese innerhalb der geschlossenen<br />
Ortslage zu räumen und zu streuen.<br />
e. Pflege des Straßenbegleitgrüns und der<br />
städtischen Grünanlagen sowie die Unterhaltung<br />
von städtischen Gewässern.<br />
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