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Vom Redner. De Oratore

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daß er sie gar nicht kenne (I 1-4); b) niemand könne sich ohne die wissenschaftliche<br />

Erlernung der Redekunst, ja sogar ohne die Kenntnis der gesamten Philosophie in der<br />

Beredsamkeit auszeichnen (I 2. II 6.); c) deshalb habe er sich bemüht, die Unterredung<br />

dieser beiden großen <strong>Redner</strong> über die Beredsamkeit schriftlich aufzuzeichnen (II 7.III11).<br />

Abhandlung<br />

Quintus Catulus und Gaius Iulius Caesar kommen zu Crassus und nehmen an dem<br />

Gespräch teil. Antonius, aufgefordert, seine Ansicht über die Beredsamkeit vorzutragen<br />

(III 12-VII 28), zeigt<br />

1. im allgemeinen: a) die Beredsamkeit sei keine Wissenschaft (VII 29-VIII 31); b) doch<br />

könnten gewisse Regeln über sie erteilt werden (VIII 32); c) nichts sei herrlicher als ein<br />

vollkommener <strong>Redner</strong> (VIII 33-IX 38).<br />

2. Darauf bestimmt er den Beruf des <strong>Redner</strong>s selbst (X 39-42). Dieser umfaßt: a) die<br />

gerichtlichen (genus iudiciale), b) die beratschlagenden (genus deliberativum) Reden,<br />

denen von manchen noch hinzugefügt werden c) die Lobreden (laudationes) (X 42-XI 47).<br />

Diese drei Arten der Reden hat die Redekunst zu berücksichtigen. Alle anderen<br />

Gegenstände, die der <strong>Redner</strong> zuweilen zu behandeln hat, wie Zeugnisse, Aufträge,<br />

Verweise, Aufmunterungen, Tröstungen (XI 48-XII 50), ferner die Geschichtsschreibung,<br />

von der eine ziemlich ausführliche Charakteristik gegeben wird (XII 51-XV 64), endlich die<br />

unbestimmten Fragen (quaestiones infinitae) (XV 65-XVI 68) bedürfen nicht besonderer<br />

Kunstregeln. Wer in der gerichtlichen Beredsamkeit tüchtig ist, wird sich in den eben<br />

angeführten Gegenständen auch ohne besondere Kunstregeln zurechtfinden (XVI 69-<br />

XVII).<br />

3. Nachdem Antonius die Hauptteile der Redekunst angeführt hat (XIX 77-XX 84), schickt<br />

er folgende Bemerkung für den Unterricht in der Redekunst voraus: a) Man muß<br />

untersuchen, was jeder leisten könne (XX 85-XXI 88); b) man muß zeigen, wen man<br />

nachahmen soll, und zugleich hinzufügen, daß man die vorzüglichsten Eigenschaften des<br />

Vorbildes sich anzueignen suchen müsse (XX 88-XXIII 98); c) man muß den zu<br />

behandelnden Gegenstand gründlich überlegen und sorgfältig erforschen (XXIV 99-103);<br />

d) und alsdann muß man den eigentlichen Streitpunkt festsetzen, wobei es sich fragt, was<br />

geschehen ist oder geschieht oder geschehen wird, oder von welcher Beschaffenheit es<br />

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