28.02.2014 Aufrufe

Mehrjähriges Arbeitsprogramm 2014-2018 - ECHA - Europa

Mehrjähriges Arbeitsprogramm 2014-2018 - ECHA - Europa

Mehrjähriges Arbeitsprogramm 2014-2018 - ECHA - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Mehrjähriges</strong> <strong>Arbeitsprogramm</strong> <strong>2014</strong>-<strong>2018</strong> 23<br />

4 INTELLIGENTE VERWENDUNG VON INFORMATIONEN ZUR<br />

IDENTIFIZIERUNG UND BEHANDLUNG VON BESORGNISERRE-<br />

GENDEN STOFFEN<br />

Gemäß REACH und CLP haben die einzelnen Mitgliedstaaten und die Kommission das Recht, ein regulatorisches<br />

Risikomanagement einzuleiten8. Fortschritte bei der Entwicklung der notwendigen Dokumentation<br />

zum Ergreifen von Risikomanagementmaßnahmen sowie in einigen Fällen mangelnde<br />

Erfahrung wurden in einigen Mitgliedstaaten aufgrund von politischen Entscheidungen und/oder Ressourcenverfügbarkeit<br />

begrenzt. Ressourcen werden immer ein begrenzender Faktor sein, doch werden<br />

Erfahrungen mit der Arbeit der Agentur und ihrer Ausschüsse an den REACH- und CLP-<br />

Prozessen.<br />

Dank REACH und CLP verfügt die <strong>ECHA</strong> nun über die weltweit größte Datenbank über die Auswirkungen<br />

von Chemikalien. Deshalb ist es insbesondere in diesem frühen Stadium entscheidend, Informationen<br />

intelligent zu verwenden und zuerst die Stoffe zu ermitteln, die offensichtlich am schädlichsten<br />

sind und deren Risiken bis jetzt möglicherweise nur unzureichend analysiert werden. Es ist<br />

natürlich wichtig, dass die Risiken gut bekannter, gefährlicher Stoffe angemessen analysiert werden,<br />

doch REACH bietet die einzigartige Gelegenheit, sich auf Stoffe zu konzentrieren, die sich nicht auf<br />

dem Radarschirm des Risikomanagements befinden und deshalb möglicherweise nicht angemessen<br />

reguliert sind.<br />

Die Behörden müssen die REACH- und CLP-Informationen gemeinsam nutzen, um so früh wie möglich<br />

zielgerichtet regulatorische Maßnahmen bei vorrangig aufzunehmenden Stoffen und Verwendungen<br />

einzuleiten, die die höchsten möglichen Risiken verursachen. Diese Problempunkte müssen mit<br />

bewussten Entscheidungen über Regulierungsmaßnahmen angegangen werden, die angemessen<br />

und effektiv für die Verringerung des Risikos sind. Ein Konsens unter den Behörden darüber, wie das<br />

beste Regulierungsinstrument auszuwählen ist und wie dieses auf effektive Art zu verwenden ist, ist<br />

Voraussetzung dafür, dass dieses Ziel ein Erfolg wird.<br />

Durch die Konzentration auf die Identifizierung neuer Stoffe für das Risikomanagement und die Einbeziehung<br />

dieser Stoffe in das Verzeichnis der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe wird<br />

die <strong>ECHA</strong> wesentlich zur Förderung der Substitution der gefährlichsten Stoffe in der EU beitragen.<br />

Insbesondere durch die Konzentration der Zulassungsdiskussionen auf die Analyse von Alternativen<br />

wird der Prozess nicht nur das Schutzniveau der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erhöhen,<br />

sondern auch zur Steigerung der Innovationen und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie<br />

beitragen.<br />

Die Biozidprodukte-Verordnung basiert auf dem Prinzip, dass Wirkstoffe auf EU-Ebene zugelassen<br />

werden und Biozidprodukte entweder auf EU- oder nationaler Ebene zugelassen werden. Sie enthält<br />

Bestimmungen, die auf die Konzentration der Aufmerksamkeit auf besonders besorgniserregende<br />

Stoffe, Produkte und Verwendungen abzielen, insbesondere durch die Anwendung von Ausschlusskriterien<br />

und die Identifizierung von zu ersetzenden Stoffen, während das vereinfachte Zulassungsverfahren<br />

auf die Erleichterung der Zulassung von Produkten abzielt, die am wenigsten besorgniserregende<br />

Stoffe enthalten. Außerdem werden die Gelegenheiten zur gegenseitigen Befruchtung der<br />

REACH-, CLP- und der Biozidprodukte-Verordnung wahrgenommen, um sicherzustellen, dass Ressourcen<br />

und Kontrollen auf jene Substanzen zielgerichtet angewandt werden, die die höchsten potenziellen<br />

Risiken aufweisen.<br />

Das Umsetzungsverfahren insgesamt ist in drei Aktionsbereiche unterteilt:<br />

1. Mobilisierung von Behörden und Konsens;<br />

2. Identifizierung von Stoffen, die für regulatorisches Risikomanagement in Frage kommen und<br />

3. Aufgezeigte Bedenken durch REACH-, CLP-, und andere Vorschriften aus dem Weg räumen.<br />

4.1 Mobilisierung von Behörden und Konsens<br />

Mitgliedstaaten spielen nicht nur eine zentrale Rolle als Initiatoren von Risikomanagementprozessen<br />

gemäß REACH und CLP, sondern sie spielen auch eine maßgebliche Rolle, wenn das Ergebnis des<br />

8<br />

Mitgliedstaaten oder Unternehmen können die Ausarbeitung von Vorschlägen für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung<br />

sowie Mitgliedstaaten und die Kommission für die Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen und<br />

Beschränkungen einleiten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!