Mehrjähriges Arbeitsprogramm 2014-2018 - ECHA - Europa
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<strong>Mehrjähriges</strong> <strong>Arbeitsprogramm</strong> <strong>2014</strong>-<strong>2018</strong> 23<br />
4 INTELLIGENTE VERWENDUNG VON INFORMATIONEN ZUR<br />
IDENTIFIZIERUNG UND BEHANDLUNG VON BESORGNISERRE-<br />
GENDEN STOFFEN<br />
Gemäß REACH und CLP haben die einzelnen Mitgliedstaaten und die Kommission das Recht, ein regulatorisches<br />
Risikomanagement einzuleiten8. Fortschritte bei der Entwicklung der notwendigen Dokumentation<br />
zum Ergreifen von Risikomanagementmaßnahmen sowie in einigen Fällen mangelnde<br />
Erfahrung wurden in einigen Mitgliedstaaten aufgrund von politischen Entscheidungen und/oder Ressourcenverfügbarkeit<br />
begrenzt. Ressourcen werden immer ein begrenzender Faktor sein, doch werden<br />
Erfahrungen mit der Arbeit der Agentur und ihrer Ausschüsse an den REACH- und CLP-<br />
Prozessen.<br />
Dank REACH und CLP verfügt die <strong>ECHA</strong> nun über die weltweit größte Datenbank über die Auswirkungen<br />
von Chemikalien. Deshalb ist es insbesondere in diesem frühen Stadium entscheidend, Informationen<br />
intelligent zu verwenden und zuerst die Stoffe zu ermitteln, die offensichtlich am schädlichsten<br />
sind und deren Risiken bis jetzt möglicherweise nur unzureichend analysiert werden. Es ist<br />
natürlich wichtig, dass die Risiken gut bekannter, gefährlicher Stoffe angemessen analysiert werden,<br />
doch REACH bietet die einzigartige Gelegenheit, sich auf Stoffe zu konzentrieren, die sich nicht auf<br />
dem Radarschirm des Risikomanagements befinden und deshalb möglicherweise nicht angemessen<br />
reguliert sind.<br />
Die Behörden müssen die REACH- und CLP-Informationen gemeinsam nutzen, um so früh wie möglich<br />
zielgerichtet regulatorische Maßnahmen bei vorrangig aufzunehmenden Stoffen und Verwendungen<br />
einzuleiten, die die höchsten möglichen Risiken verursachen. Diese Problempunkte müssen mit<br />
bewussten Entscheidungen über Regulierungsmaßnahmen angegangen werden, die angemessen<br />
und effektiv für die Verringerung des Risikos sind. Ein Konsens unter den Behörden darüber, wie das<br />
beste Regulierungsinstrument auszuwählen ist und wie dieses auf effektive Art zu verwenden ist, ist<br />
Voraussetzung dafür, dass dieses Ziel ein Erfolg wird.<br />
Durch die Konzentration auf die Identifizierung neuer Stoffe für das Risikomanagement und die Einbeziehung<br />
dieser Stoffe in das Verzeichnis der für eine Zulassung in Frage kommenden Stoffe wird<br />
die <strong>ECHA</strong> wesentlich zur Förderung der Substitution der gefährlichsten Stoffe in der EU beitragen.<br />
Insbesondere durch die Konzentration der Zulassungsdiskussionen auf die Analyse von Alternativen<br />
wird der Prozess nicht nur das Schutzniveau der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erhöhen,<br />
sondern auch zur Steigerung der Innovationen und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie<br />
beitragen.<br />
Die Biozidprodukte-Verordnung basiert auf dem Prinzip, dass Wirkstoffe auf EU-Ebene zugelassen<br />
werden und Biozidprodukte entweder auf EU- oder nationaler Ebene zugelassen werden. Sie enthält<br />
Bestimmungen, die auf die Konzentration der Aufmerksamkeit auf besonders besorgniserregende<br />
Stoffe, Produkte und Verwendungen abzielen, insbesondere durch die Anwendung von Ausschlusskriterien<br />
und die Identifizierung von zu ersetzenden Stoffen, während das vereinfachte Zulassungsverfahren<br />
auf die Erleichterung der Zulassung von Produkten abzielt, die am wenigsten besorgniserregende<br />
Stoffe enthalten. Außerdem werden die Gelegenheiten zur gegenseitigen Befruchtung der<br />
REACH-, CLP- und der Biozidprodukte-Verordnung wahrgenommen, um sicherzustellen, dass Ressourcen<br />
und Kontrollen auf jene Substanzen zielgerichtet angewandt werden, die die höchsten potenziellen<br />
Risiken aufweisen.<br />
Das Umsetzungsverfahren insgesamt ist in drei Aktionsbereiche unterteilt:<br />
1. Mobilisierung von Behörden und Konsens;<br />
2. Identifizierung von Stoffen, die für regulatorisches Risikomanagement in Frage kommen und<br />
3. Aufgezeigte Bedenken durch REACH-, CLP-, und andere Vorschriften aus dem Weg räumen.<br />
4.1 Mobilisierung von Behörden und Konsens<br />
Mitgliedstaaten spielen nicht nur eine zentrale Rolle als Initiatoren von Risikomanagementprozessen<br />
gemäß REACH und CLP, sondern sie spielen auch eine maßgebliche Rolle, wenn das Ergebnis des<br />
8<br />
Mitgliedstaaten oder Unternehmen können die Ausarbeitung von Vorschlägen für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung<br />
sowie Mitgliedstaaten und die Kommission für die Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen und<br />
Beschränkungen einleiten.