Bebauungsplan 1136V - Stadt Wuppertal
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Dreigrenzen – Fachmarktbezogenes Einkaufszentrum<br />
Begründung zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>1136V</strong><br />
15<br />
Zur Beurteilung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit wurde eine spezielle artenschutzrechtlichen<br />
Prüfung (SaP) [2] durchgeführt. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können bei Berücksichtigung<br />
von Vermeidungs-, Verminderungsmaßnahmen sowie bei Umsetzung von vorgezogenen Maßnahmen<br />
außerhalb des Plangebietes für bestimmte Arten vermieden werden. Hierzu zählen insbesondere<br />
die Neuanlage von Gewässern außerhalb des Plangebietes für Amphibien inklusive der Umsiedlung<br />
vor Baubeginn sowie Nistkästen für verschiedene Vogelarten.<br />
4.6.3 Eingriffsregelung<br />
Der erarbeitete Landschaftspflegerische Begleitplan [3] enthält die Ermittlung des landschaftsrechtlichen<br />
Eingriffs. Mit den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des<br />
Plangebietes können alle Eingriffe ausgeglichen werden. Gem. § 15 BNatSchG vermeidbare Beeinträchtigungen<br />
werden unterlassen. Der Eingriff in den Wald, der gleichzeitig ein schutzwürdiger Biotop<br />
ist, auf 0,94 ha Fläche ist unumgänglich, um das geplante Raumprogramm des fachmarktbezogenen<br />
Einkaufszentrums einschließlich 1.600 Stellplätzen, Anlieferbereichen und Umfahrungsstraße<br />
auf dem Grundstück abdecken zu können.<br />
Konkrete Regelungen hierzu werden im Durchführungsvertrag getroffen.<br />
Ausführlichere Informationen sind dem Umweltbericht zu diesem vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>1136V</strong> zu entnehmen.<br />
4.6.4 Gewässer<br />
Im Plangebiet befindet sich eine Anfang des letzten Jahrhunderts angelegte flache Teichanlage<br />
(= Teich 1), in der derzeit der überwiegende Teil des Regenwassers des Plangebietes gesammelt<br />
wird (= Regenrückhaltebecken, RRB). Dieses Regenwasser wird über ein Auslaufbauwerk und eine<br />
unterirdische Leitung in einen Graben eingeleitet, der im weiteren Verlauf die Bezeichnung „Meine“<br />
trägt.<br />
Weiter befindet sich ein kleineres Stillgewässer (Tümpel Nr. 2) in unmittelbarer Nähe zum Autobahnzubringer<br />
(BAB A 46) als temporär stehende Wasserfläche. Es zeichnet sich durch einen stärker variierenden<br />
Wasserstand aus. Ferner findet sich ein kleines Stillgewässer (Tümpel Nr. 3) im westlichen<br />
Teil des Plangebietes, welches vermutlich durch einen Rückstau von Wasser infolge der Befestigung<br />
eines Abstellplatzes für Container und LKW mit Schotter und/oder als Folge von Staunässe entstanden<br />
ist. Die Gewässer werden neben dem Oberflächenwasser auch durch Sickerwasseraustritte gespeist,<br />
da der Boden nur sehr gering wasserwegig ist.<br />
Es ist allerdings ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass gerade der westliche Teilbereich des Plangebietes<br />
anthropogen sehr stark überprägt wurde, so dass der Wasserhaushalt keinesfalls als natürlich<br />
zu bezeichnen ist. Der Grund ist der ehemalige Abbau von Bodenschätzen (Tongruben). Wie aus<br />
dem Geotechnischen Bericht zu den Untergrundverhältnissen des Büros IGW [5] hervorgeht, wurde<br />
der genannte Bereich in einer Mächtigkeit von mehreren Metern künstlich aufgefüllt. Vorher befand<br />
sich an dieser Stelle eine Abgrabung, vermutlich eine Tongrube.<br />
4.6.5 Geotope<br />
Neben den bereits erwähnten Biotopen befindet sich das Naturdenkmal Geotop GK-4609-027 mit der<br />
Bezeichnung "Steinbruch Uhlenbruch in Nächstebreck, südlich Erlenrode" ca. 900 m südlich vor der<br />
Plangebietsgrenze. Dieses Geotop GK-4609-027 ist vergesellschaftet mit dem Biotop BK-4609-0014<br />
(vgl. [18]). Das Geotop wird von der Planung nicht betroffen.<br />
4.6.6 Mensch<br />
Auf die entsprechenden Schutzgüter (Unterabteilungen Lärm und Erholung) wird auf den Umweltbericht<br />
zu diesem vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> (Anlage 03) verwiesen.