Bebauungsplan 1136V - Stadt Wuppertal
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Dreigrenzen – Fachmarktbezogenes Einkaufszentrum<br />
Begründung zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>1136V</strong><br />
43<br />
Fazit Arten und Biotope<br />
<strong>Stadt</strong>bild<br />
Fazit <strong>Stadt</strong>bild<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Fazit Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
Die Auswirkungen der Planung<br />
sind bei Umsetzung der umfangreichen<br />
Vermeidungs-, Minimierungs-<br />
und Ausgleichsmaßnahmen<br />
bedingt umweltverträglich<br />
- Errichtung eines Gebäudeensemble<br />
mit einem hohen Gebäudeteil<br />
(Hochregallager) mit vorgelagertem<br />
Stellplatz- und Parkdeckbereich<br />
- Aufstellung eines ca. 58 m hohen<br />
Verkehrslenkungsturm in einem<br />
mit technogenen Elementen vorbelastetem<br />
Raum<br />
Die Auswirkungen der Planung<br />
sind bei Umsetzung der umfangreichen<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
bedingt<br />
umweltverträglich<br />
- Bau- und Bodendenkmale sind<br />
nicht betroffen<br />
- einzelne Gebäude an der<br />
Schmiedestraße werden überplant<br />
Die Auswirkungen der Planung<br />
sind umweltverträglich.<br />
- externer Ausgleich in Teilbereich C<br />
durch Umwandlung von Grünland<br />
in Wald<br />
- Erfolgskontrolle durch umfangreiches<br />
Monitoring<br />
- Gehölzpflanzungen am Rand des<br />
Teilbereichs A und auf den nicht<br />
überdachten Stellplatzanlagen,<br />
dem Rand des Teilbereichs A<br />
(Pflanzgebote) sowie ferner<br />
Dachgrün gliedern die neuen Gebäude<br />
visuell in die Umgebung ein<br />
- Schaffung einer visuellen Barriere<br />
zum Wohngebiet Erlenrode<br />
- Aufstellung des Verkehrslenkungsturms<br />
im beeinträchtigungsärmen<br />
Abschnitt des Teilbereichs A an<br />
der Schmiedestraße<br />
- keine Maßnahmen erforderlich<br />
9. Durchführungsvertrag<br />
Bis zum Satzungsbeschluss dieses vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es wird ein Durchführungsvertrag<br />
zwischen der <strong>Stadt</strong> und dem Vorhabenträger geschlossen. Wesentliche Inhalte dieses Durchführungsvertrages<br />
sind neben den Regelungen zu Baubeginn und Fertigstellung vor allem der Umfang<br />
der verkehrlichen Erschließung einschließlich der aktiven Schallschutzmaßnahmen, das Nachtfahrverbot<br />
für LKW-Anlieferungen im Sondergebiet, die natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen,<br />
die Durchführung der Erstaufforstung, Monitoringmaßnahmen, zu den Unterhaltungsund<br />
Pflegemaßnahmen der Ersatzgewässer, der Ausgleichszahlung, der Einleitung von Niederschlagswasser<br />
in das städtische Kanalnetz, zum Kanalanschluss und Regelungen zu den Betriebszeiten<br />
der Beleuchtung des Werbeturms sowie deren Kostentragung.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans nur die Vorhaben<br />
zulässig sind, welche in den näheren Bestimmungen des Durchführungsvertrages zum Vorhaben-<br />
und Erschließungsplan - Dreigrenzen - festgelegt sind.