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Bebauungsplan 1136V - Stadt Wuppertal

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Dreigrenzen – Fachmarktbezogenes Einkaufszentrum<br />

Begründung zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>1136V</strong><br />

43<br />

Fazit Arten und Biotope<br />

<strong>Stadt</strong>bild<br />

Fazit <strong>Stadt</strong>bild<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Fazit Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Die Auswirkungen der Planung<br />

sind bei Umsetzung der umfangreichen<br />

Vermeidungs-, Minimierungs-<br />

und Ausgleichsmaßnahmen<br />

bedingt umweltverträglich<br />

- Errichtung eines Gebäudeensemble<br />

mit einem hohen Gebäudeteil<br />

(Hochregallager) mit vorgelagertem<br />

Stellplatz- und Parkdeckbereich<br />

- Aufstellung eines ca. 58 m hohen<br />

Verkehrslenkungsturm in einem<br />

mit technogenen Elementen vorbelastetem<br />

Raum<br />

Die Auswirkungen der Planung<br />

sind bei Umsetzung der umfangreichen<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

bedingt<br />

umweltverträglich<br />

- Bau- und Bodendenkmale sind<br />

nicht betroffen<br />

- einzelne Gebäude an der<br />

Schmiedestraße werden überplant<br />

Die Auswirkungen der Planung<br />

sind umweltverträglich.<br />

- externer Ausgleich in Teilbereich C<br />

durch Umwandlung von Grünland<br />

in Wald<br />

- Erfolgskontrolle durch umfangreiches<br />

Monitoring<br />

- Gehölzpflanzungen am Rand des<br />

Teilbereichs A und auf den nicht<br />

überdachten Stellplatzanlagen,<br />

dem Rand des Teilbereichs A<br />

(Pflanzgebote) sowie ferner<br />

Dachgrün gliedern die neuen Gebäude<br />

visuell in die Umgebung ein<br />

- Schaffung einer visuellen Barriere<br />

zum Wohngebiet Erlenrode<br />

- Aufstellung des Verkehrslenkungsturms<br />

im beeinträchtigungsärmen<br />

Abschnitt des Teilbereichs A an<br />

der Schmiedestraße<br />

- keine Maßnahmen erforderlich<br />

9. Durchführungsvertrag<br />

Bis zum Satzungsbeschluss dieses vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong>es wird ein Durchführungsvertrag<br />

zwischen der <strong>Stadt</strong> und dem Vorhabenträger geschlossen. Wesentliche Inhalte dieses Durchführungsvertrages<br />

sind neben den Regelungen zu Baubeginn und Fertigstellung vor allem der Umfang<br />

der verkehrlichen Erschließung einschließlich der aktiven Schallschutzmaßnahmen, das Nachtfahrverbot<br />

für LKW-Anlieferungen im Sondergebiet, die natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen,<br />

die Durchführung der Erstaufforstung, Monitoringmaßnahmen, zu den Unterhaltungsund<br />

Pflegemaßnahmen der Ersatzgewässer, der Ausgleichszahlung, der Einleitung von Niederschlagswasser<br />

in das städtische Kanalnetz, zum Kanalanschluss und Regelungen zu den Betriebszeiten<br />

der Beleuchtung des Werbeturms sowie deren Kostentragung.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans nur die Vorhaben<br />

zulässig sind, welche in den näheren Bestimmungen des Durchführungsvertrages zum Vorhaben-<br />

und Erschließungsplan - Dreigrenzen - festgelegt sind.

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